Bundesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Satzungsänderung 041
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Antragstitel
Gründung von Ortsverbänden Antragsteller
Antragstyp
Satzungsänderung Antragstext
Es wird beantragt in der Bundessatzung Abschnitt A §7 als Punkt (3) zu ergänzen: Aktuelle Fassung
(3) Gebietsverbände und Auslandsgruppen sollen sich nicht wirtschaftlich betätigen, ausgenommen hiervon sind der Bundesverband und die Landesverbände.
Neue Fassung
(3) Kreisverbände haben das Recht, sich weiter in nachgeordnete Gebietsverbände im Sinne von § 7 Parteiengesetz zu gliedern (Ortsverbände). Zur Bildung von Ortsverbänden ist ein Beschluss des Kreisvorstandes oder des Kreisparteitages notwendig.
(4) Gebietsverbände und Auslandsgruppen sollen sich nicht wirtschaftlich betätigen, ausgenommen hiervon sind der Bundesverband und die Landesverbände.
Antragsbegründung
Zurzeit haben wir im Kreisverband Dresden gewisse Unklarheiten in Bezug auf Gründung eines Ortverbandes innerhalb des Kreisverbandes. Eine Konkretisierung der Satzung wäre hierzu unbedingt notwendig. Ich habe die Formulierung vom letzten Parteitag der Linken (§13 Punkt 8) übernommen: http://www.die-linke.de/partei/organe/parteitage/2parteitag2tagung/antragsmaterialien/leitantraege/aenderungderbundessatzung/3diegliederungderpartei/
Datum der letzten Änderung
05.11.2011 |
Anregungen
Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.
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Diskussion
Bitte hier das Für und Wider eintragen.
Pro/Contra-Argument: ...
- Contra: Regelungen zu Untergliederungen von Landesverbänden sollten in der jeweiligen Landessatzung stehen.
- dein Gegenargument
Pro/Contra-Argument: ...
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Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- protter
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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