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Bundesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Programmänderung 182
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Antragstitel
Steuerkriminelle aus der Anonymität Antragsteller
Antragstyp
Programmänderung Antragstext
Es wird beantragt im Parteiprogramm an geeigneter Stelle einzufügen: Aufgrund der sehr speziellen, gesellschaftlich und juristisch zerstörerisch wirkenden Natur von Steuerdelikten und Steuerhinterziehung fordert die Piratenpartei daß alle relevanten Akten und Vorgänge öffentlich zu machen sind, wenn gerichtlich eine Entscheidung in Steuerhinterziehungsprozessen getroffen worden ist. Kein Steuerkrimineller soll sich auf Anonymität berufen können. Eine Bagatellgrenze hierzu ist einzuführen, genauso wie eine in „minderen“ Fällen (bis 10000,-€ hinterzogene Steuern) wohlwollende Rechtsprechung anzustreben ist. Entsprechende Gesetze sind dahingehend zu ändern oder zu erweitern.
Antragsbegründung
Es gibt eine Gruppe Menschen, die bisher in vollster Anonymität ihrem schändlichen Treiben nachgeht. Diese Steuerkriminellen sind letztlich verantwortlich dafür, daß weniger Kindergärten gebaut werden können, weniger Lehrer in den Schulen, weniger Polizisten für Freiheit, Recht und Ordnung sorgen, das Justizsystem zu wenig Mittel hat, um Straftaten zu verfolgen, Straßen verfallen, die Bürokratie von der Hand in den Mund lebt. Aber noch schlimmer, man kann sie durchaus auch mittelbar für den Tod von Menschen verantwortlich machen, im Straßenverkehr, wenn gefährliche Stellen nicht entschärft werden können, in der Strafverfolgung, wenn gefährliche Personen nicht verfolgt werden können, im Gesundheitswesen, wenn Krankenhäuser schließen müssen oder aus Geldmangel zu wenig Personal haben. Im Bildungssystem, wenn Verwahrlosung zu Mißhandlungen und Tötungsdelikten führt. Im gesamten Wirtschaftssystem sind diese wahren Schmarotzer die schlimmsten Personen, die man sich ausdenken kann, denn sie verzerren die soziale Marktwirtschaft und machen eine ausgewogene Sozialpolitik zunichte. Entsprechend müssen sie auch in alle Öffentlichkeit gestellt werden können. Es ist dabei durchaus an Abschreckung gedacht. Es handelt sich in diesen Fällen nicht um Personen, für die Resozialisierung eine Maßnahme wäre. Und eine soziale Reintegration ist bei dokumentiertem Schuldbewußtsein durchaus möglich.
Datum der letzten Änderung
04.11.2011 |
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