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Bundesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Programmänderung 069
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Antragstitel
Lösung der Eurokrise Antragsteller
CAP Antragstyp
Programmänderung Antragstext
Die Piratenpartei möge im Parteiprogramm an geeigneter Stelle folgende Programmerweiterung einzufügen: Lösung der Eurokrise 1.)Alle bestehenden Schulden, wie auch alle Vermögensgegenstände der Eurostaaten werden an einen europäischen Altlastentilgungsfonds übertragen, für den alle Eurostaaten gemeinschaftlich haften. Die Schulden innerhalb des Altlastentilgungsfonds werden bis zur vollständigen Tilgung durch Eurobonds refinanziert. 2.)Die Übertragung der bestehenden Schulden in den Altlastentilgungsfonds erfolgt als Übernahme der Zahlungsverpflichtung durch den Altlastentilgungsfonds. 3.)Alle Eurostaaten zahlen fortan den selben Anteil ihres Sozialproduktes zwecks Zinszahlung und Tilgung in den Altlastentilgungsfonds ein. 4.)Der Regelrahmen des Euros muss neu bestimmt werden. Dies betrifft insbesondere die zulässigen Verschuldungsquoten für die außerhalb des Altlastentilgungsfonds neu aufgenommenen Staatsschulden und die zu ergreifenden Maßnahmen, wenn gegen diese Regeln verstoßen wird. Die Betrachtung der Verschuldung möge auf die Nettobetrachtung umgestellt werden, bei der der Marktwert des Staatsvermögens mit der Verschuldung verrechnet wird. Diese Umstellung soll wirtschaftlich sinnvolle, staatlich finanzierte Infrastrukturprojekte ermöglichen, aber das Leben auf Schulden vermeiden. Die maximal zulässige Nettogesamtverschuldung möge bei 15% und die Zielgröße für die Nettogesamtverschuldung bei – 15% liegen. Die Nettoneuverschuldung möge 15% innerhalb von 3 Jahren nicht übersteigen. Falls ein Staat diese Schuldenquoten nicht einhält, so soll er automatisch seine Finanzsouveränität an eine zentrale Instanz abgeben müssen. 5.)Für neu aufgenommene Schulden haften die Staaten der Eurozone weiterhin prinzipiell jeder für sich selbst, so dass Moral Hazard in der Zukunft begrenzt wird. Es ist aber möglich, dass die Staatengemeinschaft für jene Staatsanleihen garantiert, deren zugrunde liegenden Vermögensgegenstände an die Staatengemeinschaft als Sicherheit übereignet werden und deren Beleihungsquote 85% nicht übersteigt. Damit müsste der betreffende Staat einen Sicherheitspuffer analog zum Eigenkapital in Höhe von 15% stellen. 6.)Die Staaten dürfen zu Marktpreisen ihre abgegebenen Vermögensgegenstände aus dem Altlastentilgungsfonds heraus kaufen. Damit soll den Staaten die Möglichkeit gegeben werden, wieder die Hoheit über ihre Infrastruktur, ihre Staatsbetriebe und ihre sonstigen Vermögensgegenstände zurück zu erlangen. 7.)Nachdem alle bestehenden Staatsschulden des Euroraums in den Altlastentilgungsfonds überführt worden sind und damit die Situation nachhaltig entschärft wurde, kann, wenn es die Staatengemeinschaft wünscht, mit der Abarbeitung der Haftungszuweisung für die Eurokrise begonnen werden.
Antragsbegründung
Erläuterung zu den einzelnen Punkten Zu 1.) Die Einschränkung auf schon bestehende Schulden verhindert, dass sich einzelnen Staaten zu Lasten der Staatengemeinschaft bereichern können. Die Einbeziehung der Vermögensgegenstände der Staaten in den Altlastentilgungsfonds berücksichtigt den Zusammenhang, dass Staaten mit mehr Vermögen zur Refinanzierung dieses Vermögens entsprechend mehr Schulden haben könnten. Zu 2.) Mit dieser Regel werden alle Besitzer von Staatsanleihen der Krisenstaaten besser gestellt, da die Staatsanleihen massiv aufgewertet werden. Der Begründung dieses Vorgehens liegt darin, dass dadurch Verwerfungen im Markt und in Folge dessen Stützungsmaßnahmen des Finanzsektors sowie unkontrollierbare Dominoeffekte sicher vermieden werden können. Zu 3.) Diese Maßnahme bringt alle Staaten in eine einheitliche Ausgangsposition, von der aus sie faire Chancen für den erforderlichen Neustart haben. Würde die Zahlungsverpflichtung an die eingetragenen Schulden gekoppelt, so würden diese Altlasten den Angleichungsprozess der Wirtschaftsleistung behindern und dadurch wiederum Moral Hazard begünstigen. Dieser würde dadurch entstehen, dass die Staaten geneigt sein könnten, größere Risiken bei ihren Entwicklungsanstrengungen einzugehen um in einem Sprung zu den anderen aufzuholen. Dieses Verhalten konnte man zum Beispiel im Rahmen des deutschen Länderfinanzausgleichs beobachten. Eine faire Entwicklungsperspektive für alle würde mit höherer Wahrscheinlichkeit zu einer höheren Wirtschaftsleistung aller Euroländer führen, die im Interesse aller Eurostaaten wäre, da sie die Schuldenquote der Gemeinschaft senken würde. Zugleich würden die spezifischen Staatsrisiken, die sich zum Beispiel aus der Alterspyramide, der Wirtschaftsstruktur oder den Wanderungsbewegungen ergeben, durch diese Konstruktion auf alle Schultern verteilt. Wenn der Fokus nur darauf läge, heute die gleichen Voraussetzung für alle zu schaffen, so könnte auch die Mehrbelastung auf die zukünftigen Generationen in den heutigen Krisenstaaten überwälzt werden. Wie wenig sich so etwas eine Nachfolgegeneration in 10 bis 20 Jahren gefallen lassen würde und welche Reaktionen dies provoziert zeigt die Geschichte. So sollte diese Variante nicht in Betracht gezogen werden. Zu 4.) Die enge Reglementierung der Neuverschuldung begrenzt die moralische Versuchung sich erneut zu Lasten der Staatengemeinschaft höher zu verschulden. Die 15% sollen den Staaten ihren Handlungsspielraum innerhalb einer Krise garantieren. Die jüngste Erfahrung hat gezeigt, dass die Anpassungsprozesse in Folge der wirtschaftlichen Ungleichgewichte innerhalb des Euroraumes sehr hohe Sicherheitspuffer erfordern. Die strenge Neuregelung bildet die Voraussetzung für die Vergemeinschaftung der bestehenden Schulden. Sie muss für den Euro den Bruch mit den bisherigen Regeln dokumentieren, in denen diese Krise mehr oder weniger schon vorprogrammiert war. So ist die Umverteilung der Verpflichtungen aus den Schulden auf die Schultern der Gemeinschaft nur als Eingeständnis des Scheiterns des bisherigen Eurokonstruktes begründbar. Zu 5.) Die Absicherung der betreffenden Staatsanleihen über die Staatengemeinschaft hätten den Vorteil, dass der einzelne Staat dadurch weniger angreifbar würde. Die Garantien der Staatengemeinschaft dürften aber keinen Einfluss auf die zulässigen Verschuldungsquoten haben. Das bedeutet vor allem auch, dass die als Sicherheit an die Staatengemeinschaft sicherheitsübereigneten Vermögensgegenstände nicht mehr mit den weiteren nicht garantierten Schulden des betreffenden Staates bei der Ermittlung seiner Nettoschuldenquote verrechnet werden dürfen. Kommt ein Staat in eine Krise, werden auch seine Vermögensgegenstände an Wert verlieren. Damit sie aber nicht ihre Finanzsouveränität verlieren, werden sie alles daran setzen, die Überschreitung der Grenzwerte zu vermeiden. In diesem Zusammenhang muss sicher gestellt werden, dass sich kein Staat – wie damals Deutschland – dieser Disziplinierung entzieht. Zu 6.) Notwendige Ergänzung, um Staaten wieder Zugriff auf Ihre gewünschten Staatsvermögen zu ermöglichen. Zu 7.) In diesem Rahmen könnten hohe, einmalige Vermögensabgaben bei den Bürgern der Krisenstaaten eingefordert werden. Genauso könnten hohe, einmalige Abgaben von den Unternehmen des Finanzindustrie gefordert werden. Damit könnte sogar deren Verstaatlichung erzwungen werden, um die anschließend erläuterten, notwendigen Umbaumaßnahmen in diesem Bereich zu vereinfachen. Außerdem könnte versucht werden, diejenigen zu ermitteln und zu belasten, die den Nutzen aus der Gewährung von Krediten an die Krisenstaaten hatten, um sie für ihr damit eingegangenes Risiko zur Haftung zu ziehen. Alle Erträge aus diesen Maßnahmen müssten dem Altlastentilgungsfond zugute kommen. Um dieses Vorhaben abzuarbeiten, hätte man dann auch die notwendige Zeit, die laut Aussage von Beatrice Weder di Mauro heute ein knappes Gut in diesem Prozess ist. Auch würde diese nachträgliche Haftungszuweisung ein Lerneffekt für den Markt bedeuten und zukünftig Moral Hazard vermeiden. Die Abarbeitung im Nachhinein hätte den wesentlichen Vorteil, dass die Zeit zur Verfügung stünde, jene zu identifizieren, deren Leistungsfähig eine Abgabenbelastung erlaubt. Denn nur so kann eine Rettungsaktion und ein Dominoeffekt, die heute bei so einem Vorhaben drohen, sicher vermieden werden. Allgemeine Begründung und Herleitung Es ist wohl spätestens seit der Pleite der Lehmann Brothers unbestritten, dass wir eine Bankenkrise haben. Es ist wohl auch unbestritten, dass heute, auch in Folge der Bankenkrise, eine ganze Reihe von Staaten in einer Schuldenkrise stecken. Finanzminister Wolfgang Schäuble erwartet gar für Griechenland, dass es ein Jahrzehnt für die Erlangung der Wettbewerbsfähigkeit brauchen wird. 10 Jahre sind eine lange Zeit im Erwerbsleben eines Menschen. Wenn wir das in Kauf nehmen wollen, wird man dies später als das verlorene Jahrzehnt für Europa bezeichnen. Aber müssen wir das? Nein, denn wir stehen eigentlich relativ gut dar. Der Euroraum hat eine geringere Staatsverschuldungsquote als die USA und eine weit geringere als Japan. Und im Vergleich zu den USA hat der Euroraum den Vorteil einer ausgeglichenen Handelsbilanz. Nur ist auch der Euroraum direkt an der Grenze von 90% Staatsverschuldung, die Carmen Reinhart und Kenneth Rogoff als die Grenze einschätzen, ab dem die Staatsschulden das Wachstum lähmen. Dazu passt auch, dass Jürgen Stark Staaten nachhaltig zutraut, Primärüberschüsse von 5-6% der Wirtschaftskraft zu erzielen. Aus diesem Primärüberschuss ergibt sich bei zunehmender Staatsverschuldung ebenfalls eine Grenze, ab der ein destabilisierender Regelungsprozess droht. Steigt die Staatsverschuldung, steigt die Ausfallwahrscheinlichkeit und in Folge dessen der Risikoaufschlag und damit der zu zahlende Zins. Hat der Staat seine eigene Währung, hilft ihm in diesem Regelungsprozess die Abwertung seiner Währung. Sie führt zu einer realen Abwertung seiner Schulden und zugleich zu einer Aufwertung seiner Wettbewerbsfähigkeit. So hat der Staat die Möglichkeit die Überschuldung zu vermeiden und in einen stabilisierenden Regelungsprozess einzutreten. Ganz anders ist dies bei einem Staat innerhalb der Eurozone. Er hat nicht die Chance seine Währung und damit real seine Schulden abzuwerten. Mittelfristig kann er seine Wettbewerbsfähigkeit durch einen effizienteren Regelrahmen optimieren. Der wesentliche Schlüssel zur Verbesserung seiner Wettbewerbsfähigkeit liegt aber in der Senkung der Arbeitskosten, die jedoch auf Widerstand in der Bevölkerung stößt. Zusätzlich besteht die Gefahr, dass der zeitlich verzögerte Regelungsprozess zunächst zu einem Rückgang des Sozialproduktes und in Folge dessen zu einer weiteren Erhöhung der Staatsschuldenquote führt. Dieser Regelungsprozess kann sich schnell als destabilisierend erweisen und zu einer selbsterfüllenden Prophezeiung werden. Dieser Prozess wird durch den Wegzug von Arbeitskräften, die für die effiziente Funktion eines Währungsraumes erforderlich ist, aber noch weiter verstärkt. Denn sie lassen ihren Staatsschuldenanteil zurück und nehmen ihre Wirtschaftskraft mit. In dieser Situation befindet sich Griechenland. Seine Lasten nehmen ihm den Spielraum, den es bräuchte, um seine Reformen voran zu treiben, um wieder seinen Verpflichtungen gerecht zu werden. Da Griechenland aber nicht der einzige Krisenstaat im Euroraum ist und da im Vorfeld auch kein Regelrahmen für eine Staatsinsolvenz innerhalb des Euroraums aufgestellt wurde, die der notwendige Begleiter der No-Bail-Out Klausel hätte sein müssen, ist das Problem heute über den Finanzmarkt, seine Institutionen und seine Kreisläufe fest mit ganz Europa verwebt. Es fehlt die Zuordnung zu konkreten Haftungspuffern, die in letzter Instanz nur Privatpersonen mit ihren Privatvermögen oder isoliertes Vermögen, wie das Stiftungsvermögen, sein können, zu Lasten derer man die Schäden aus den eingegangenen Risiken wirklich aus der Welt schaffen könnte. Eine Insolvenz und die daraus resultierenden Zahlungsausfälle und Dominoeffekte gefährden die europäische Wirtschaft. Beatrice Weder di Mauro mahnt sehr nachhaltig davor, diese Gefahren zu unterschätzen. Wer sie reden hört, erkennt schnell, dass dieser komplexen Haftungsproblematik nicht auf die schnelle entsprochen werden kann. Zumal in diesem Zusammenhang auch noch eine andere Frage sehr interessant ist. Wann ist ein Staat insolvent? Vor allem, wenn man nicht nur die Rechtseinheit Staat, betrachtet, sondern auch seine Bürger, die er repräsentiert. Ist der Staat eher eine AG mit beschränkter Haftung oder eher eine Personengesellschaft, bei der alle Eigner mit ihrem Privatvermögen für das Unternehmen Staat einstehen müssen? Hat der Staat eine eigene Währung, löst er seine Überschuldung zur Not durch Steuern und Inflation. Damit entspricht der Staat dann eher einer Personengesellschaft bei der seine Gesellschaft für ihn haftet. Davon sind wir in er aktuellen Diskussion weit entfernt. Griechenland wird eher als insolvent angesehen, weil sich seine Bürger weigern oder sich die Politiker nicht trauen, die Bürger zugunsten des Staatshaushaltes und seiner Verschuldung zu enteignen. Wie gefährlich diese Situation für ganz Europa ist, lässt sich schnell erahnen, wenn man auf die in den großen Wirtschaftstheorien unterstellten Reaktionen der Wirtschaftssubjekte auf ihre Erwartungsbildung zurück greift. Keynes unterstellte den Individuen, dass sie sich auf eine rosige Aussicht einstellen und investieren würden, wenn der Staat finanziert durch Staatsverschuldung ein Wertschöpfungsstrohfeuer entfachen würde, da sie die spätere Steuererhöhung zur Refinanzierung der Schulden ignorieren würden. Spätestens heute dürfte man kaum noch jemanden finden, der sich der Überschuldung der Staaten nicht bewusst ist und sich durch so ein Strohfeuer täuschen lassen würde. So würde eher die liberale Annahme zutreffen, dass die Individuen die Schuldenmacherei durchblicken und höhere Steuern in der Zukunft mit in ihre Planung mit einbeziehen würden. Konjunkturprogramme würden folglich heute verpuffen. Noch schlimmer, die ungelöste Schuldenkrise und die daraus resultierende Unsicherheit wird die Wirtschaftssubjekte daran hindern, eine optimistische Zukunft zu planen. Diese Zurückhaltung unterstützte den Absturz der Wirtschaft nach der Pleite der Lehmann Brothers. Aber auch die Überlegung von Marx, dass ein jeder sein bestes für die Gesellschaft geben wird, weil er glaubt, dass die anderen Mitglieder der Gesellschaft ebenso verfahren würden, würde in dieser Krise der Gemeinschaft kaum verfangen. Schließlich haben die Eurostaaten diesen Kredit bereits verspielt, indem sie egoistisch die Rosinen pickten und sich damit mehr oder weniger mit an dieser Krise schuldig gemacht haben. Folglich gibt es heute nur einen Ausweg – die Krise muss glaubhaft und nachhaltig gelöst werden, um der Wirtschaft ihre planbare Perspektive zurück zu geben. Und dafür müsste die Frage nach der Schuld und die damit verbundene Haftungszuweisung zunächst zurück stehen. Die Politiker möchten den Märkten verkaufen, dass der Rettungsmechanismus in seiner überarbeiteten Variante diese Forderung, dass er glaubhaft und nachhaltig die Krise beseitigen kann, erfüllt. Dabei kann er dies ganz offensichtlich nicht. I.Es wird keine endgültige unbedingte Garantie für alle ausstehenden Staatsschulden gegeben. Die Marktteilnehmer müssen folglich immer noch damit rechnen, dass am Schluss der betreffende Staat doch fallen gelassen wird. Dementsprechend werden die Marktteilnehmer dies auch weiterhin in ihre Zahlungsbereitschaft für die Staatsanleihen einfließen lassen. Dabei möchte ich dabei darauf hinweisen, dass es dabei nicht um Spekulation geht. Man vergleiche dies einfach mit der Holländischen Blumenauktion. Dort wird eine Partie Blumen zum Kauf angeboten und der Preis dafür immer weiter gesenkt. Der, der zuerst zugreift, setzt den Preis für diese Blumen indem er sie kauft. In diesem Sinne ist so eine Staatsanleihe mit ihren zukünftigen Coupons und Rückzahlunsgversprechen auch wie eine Blume. Nur scheinen die Akteure am Markt diese Blumen sehr schrumplig und unattraktiv zu finden. Sie lassen die Preise sehr lange fallen, bevor sie zugreifen. Denn erst durch die niedrige Zahlungsbereitschaft entstehen die hohen Zinsen. Die hohen Zinsen aber wiederum machen es, wie oben schon gezeigt, den Staaten unmöglich, einen stabilisierenden Regelungsprozess einzuschlagen. Denn Griechenland würde schon bei einem Schuldensquote von 150% und einem Zinssatz von durchschnittlich 4% den nachhaltig möglichen Primärüberschuss von 6% erreichen und hätte dabei keinen Puffer mehr übrig. II.Die Staaten müssen weiterhin vollständig ihre eigenen Kredite zurück zahlen. Dadurch werden sie auch von dieser Seite weiterhin in einen destabilisierenden Regelungsprozess gedrängt. In diesem Vorgehen offenbart sich, dass die helfende Staatengemeinschaft die Krisenstaaten für ihr Handeln in der Vergangenheit büßen lassen will. III.Zugleich wollen die helfenden Staaten sich nicht bedingungslos mit all ihrer Kraft in den Rettungsmechanismus einbringen. Die Garantien des Rettungsmechanismus ergeben sich als Summe der prozentual festgelegten Garantien der am Euro beteiligten Staaten. Darunter sind große Staaten mit großen Haftungsanteilen, die selbst am Rand der Krise stehen und gerade selbst die ersten Sogwirkungen dieses Strudels erleben. IV.Wenn aber nicht „alle für einen und einer für alle“ für diesen Rettungsmechanismus eintreten, so wird die Stunde der Spekulanten kommen. Denn auch sie wissen, welche Länder am Rand der Krise stehen. Und sie wissen, dass der Ausfall der Staaten im Rettungsmechanismus die Waffe des Rettungsmechanismus selbst stumpf werden lässt. Darauf werden sie wetten und sie werden diese Wette gewinnen. Die Tatsache, dass die Staaten ihre alten Schulden alleine Schultern müssen, macht die Betroffenen wehrlos. Die Tatsache, dass der Rettungsschirm selbst während eines Spekulationsangriffs, wie ein Kartenhaus zusammen brechen wird, ergibt sein übriges. Gäbe es diese Begrenzung der Garantien der Eurostaaten nicht, so wäre dieser Spalt an dem die Spekulanten ihre Waffen ansetzen werden, nicht vorhanden. Nicht umsonst äußerte die Ratingagentur S&P, dass sie den schwächten Garantiegeber zum Maßstab zur Bewertung des Rettungsmechanismus machen werde. V.Der schützende Mechanismus der Währung durch die Deckungsgleichheit von Schuldenraum und Währungsraum wird nicht in Anspruch genommen, da die Schulden der einzelnen Staaten nicht zu Schulden der Gemeinschaft gemacht werden. Auch dies wird alle Staatsschulden im Euroraum mit zusätzlichen Zinsforderungen belasten und die Gefahr erhöhen, dass einige Eurostaaten oder gar letztendlich alle Eurostaaten in den Strudel dieser Krise hinein geraten. Denn eines muss allen Beteiligten klar sein, jede Anleihe, die heute zu einem höheren Zinssatz als notwendig ausgegeben wird, wird zumindest für den betroffenen Staat aber wahrscheinlich über die Rettungsmechanismen auch für alle anderen Staaten eine zusätzliche Belastung darstellen. Und jede zusätzliche Belastung rückt die Betroffenen näher an den Rand jener Grenze, ab dem die Schulden das Wachstum lähmen werden. Und die Betroffenen werden letztendlich auch die heute vermeintlich starken Staaten sein. Vor diesem Hintergrund muss die Eurogemeinschaft hier den Schulterschluss üben und diese Krise durch gemeinsame Stärke beenden. Sie muss alle Staatsschulden der Eurostaaten zu Schulden der Gemeinschaft erklären, für die alle ohne Beschränkung auf ihren Anteil haften. Das wird für alle beteiligten und vor allem Deutschland billiger werden, als eine Fülle von Rettungsaktionen für Staaten und Finanzunternehmen, die sonst nahezu zwangsläufig folgen wird. So überragen schon allein die Garantien im Rahmen der Rettungsmechanismen die Differenz zwischen der deutschen und der durchschnittlichen Staatsschuldenquote der Eurostaaten. Und die Garantien werden mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu Zahlungsverpflichtungen werden, wenn sich die Eurostaaten dem vollständigen Schulterschluss verweigern. Ein solcher Schulterschluss wäre ein unübersehbares Signal der Stärke und würde zudem Vertrauen bringen. Von diesem Kapital würde der Euro wahrscheinlich über Jahrzehnte profitieren. So baute die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft ihre Vertrauensbasis auf, von der sie Jahrzehnte profitieren konnte, als sie in einer schweren Krise mit vollen Händen Schäden beglich, als es sich alle anderen längst nicht mehr leisten konnten. Es gibt aber auch sehr gewichtige Gründe, warum die Politik die Schulden der einzelnen Staaten nicht zu Gemeinschaftsschulden erklären möchte. Neben dem Umstand, dass es den Bürgern schwer zu vermitteln ist, liegt die Antwort darauf in der moralischen Versuchung (Moral Hazard). Moral Hazard ist aber ein Thema der Zukunft, denn Vergangenheit ist vergangen und das Getane kann nicht mehr verändert werden. Moral Hazard betrifft in diesem Zusammenhang fast alle Teilnehmer in diesem Markt. Die Investoren könnten dadurch, dass sie nicht in die Haftung genommen werden, falsche Anreize für die Zukunft erhalten. Die Staaten könnten verleitet sein, zu Lasten der Staatengemeinschaft Vorteile zu erlangen. Die Wähler könnten geneigt sein, jene Politiker zu wählen, die dies forcieren. Abschließend sei noch einmal betont, dass die Lösung der Euro- und Verschuldungskrise nicht die Eurostaaten von der Notwendigkeit befreit, ihre Volkswirtschaften zurück in die Konkurrenzfähigkeit zu führen. Aufgrund des erheblichen Rückgangs der Belastungen infolge dieses Rettungspakets werden sie wieder den dafür nötigen Spielraum gewinnen. Aber es wird trotzdem beschwerlich. Deutschland hat so eine Anpassung mit Lohnverzicht schon hinter sich. Das bedeutet aber nicht, dass Deutschland keine Hausaufgaben mehr zu erledigen hätte. In meinen Augen sind diese zu bewältigenden Hausaufgaben schon in Deutschland nicht geringer als die Herausforderung einzuschätzen, der wir uns jetzt im Euroraum gegenüber sehen. Jene, die an diesem Punkt erwarten, dass die Zinskosten für den Altlastentilgungsfond zunehmen werden, bitte ich zu berücksichtigen, dass zum Beispiel Japan ebenfalls sehr geringe Zinsen aufweist und dabei wesentliche Eigenschaften, wie eine gesunde Handelsbilanz, einen hohen Anteil der Schuldner im Inland, eine eigne Währung, aber auch ein paar strukturelle Probleme mit der Eurozone teilt. Aber auch für Deutschland sollte schon in den Zinsen eine Verschuldung eingepreist sein, die die Übernahme des Risikos im Rahmen des Rettungsschirms und deren sehr wahrscheinliche Realisierung berücksichtigt. Zumal Deutschland selbst auch den Gefahren ausgeliefert ist, die aus der fehlenden eigenen Währung resultieren. Vor diesem Hintergrund dürfte nicht mit einem erheblichen Zinsanstieg zu rechnen sein. Im Vergleich zu den Zinsen, die die einzelnen Eurostaaten zu zahlen haben, wird es aufgrund des Wegfalls einer Reihe von Risiken im Durchschnitt einen erheblichen Rückgang geben. Piratenpad
Datum der letzten Änderung
28.12.2011 |
Anregungen
Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.
- Ich möchte darauf hinweisen, dass ich CAP (NOCH) kein Mitglied der Piratenpartei bin. Ich stehe für die Soziale Marktwirtschaft in der Tradition der Freiburger Schule. Sie ist dem Ordoliberalismus zuzuordnen, der wiederum dem Neoliberalismus zuzuordnen ist. Ich ziehe es vor, mit einem Mitgliedantrag zuzuwarten, bis die Piratenpartei sich Wirtschaftspolitisch positioniert hat. Vor dem Hintergrund des eben benannten, würde ich mich freuen, wenn PIRATEN diese Anträge zu ihren eigenen machen, sie einbringen und vertreten. Meine Unterstützung sichere ich diesen Piraten zu.
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Diskussion
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Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Spearmind 18:37, 12. Okt. 2011 (CEST)
- Fuchsbeuter: Detaillierte Lösung in das Parteiprogramm aufzunehmen ist unsinnig, da sich der Sachverhalt bis zu Wahlkämpfen, geschweige denn bis zur etwaigen politischen Beteiligung, komplett verändert haben dürfte.
- Korbinian 12:44, 13. Okt. 2011 (CEST)
- Nsim 15:41, 13. Okt. 2011 (CEST) Viel zu detailliert für das Parteiprogramm, und inhaltlich auch nicht ganz dolle (sämtliche Vermögensgegenstände aller EU-Staaten in einen Altlastenfonds???)<> Siehe Begründung zu 1.) alles andere würde zu Verzerrungen führen.CAP
- Scriptor siehe Fuchsbeuter
- Andena Bin absolut gegen die Haftungsfreistellung der Gläubiger <> CAP: Defacto findet keine Haftungsfreistellung statt. Sie wird nur auf einen Zeitpunkt verschoben, wo man die betroffenen in einem Rahmen zur Haftung ziehen kann, den sie auch leisten können. Denn ein Haircut o.ä. würde zum Großteil durch den Aufwand zur Rettung der Finanzmarktakteure wieder kompensiert. <> Andena: Selbst eine temporäre Aussetzung der Selbsthaftung ist eine Haftungsfreistellung. Der von Dir ausgedachte Altlastentilgungsfod ist nichts anderes als eine staatlich garantierte Bad Bank zur Haftungsfreistellung der Gläubiger, die ansonsten ihre Forderungen abschreiben müssten. Faktisch stellt es eine fortgesetzte Überbewertung von Ramsch und Anstiftung von Insolvenzverschleppung dar. <>CAP: Ohne relevante Haftungstragfähigkeit verpufft eine Inhaftungsnahme weitgehend wirkungslos. Deshalb soll sie anschließend zielgerichtet entsprechend der Haftungstragfähigkeit per Steuer oder Abgabe erfolgen. Außerdem ist die Eurozone mit ihrem derzeitigen Verschuldungsgrad alles andere als Insolvent. Erst durch den Altlastentilgungsfonds wird der Schutzmechanismus durch die eigene Währung wirksam.
- Robert Stein
- Micha 10:50, 25. Okt. 2011 (CEST) Detaillösungen sind mit einem Parteiprogramm, das eine Richtung vorgibt unvereinbar.
- SD
- ScumPH 14:26, 1. Nov. 2011 (CET)
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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