Bundesparteitag 2009.1/Satzungsänderungsanträge/S/SA9

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Änderungsantrag Nr.
S9
Beantragt von
Alexander Bock
Betrifft
Bundessatzung / §9b
Beantragte Änderungen
Der Paragraph 9b wird um folgenden Absatz ergänzt:
"(9) Jeder stimmberechtigte Pirat kann einen anderen stimmberechtigten Piraten beauftragen, sein gesamtes Stimmrecht auf einer Mitgliederversammlung für ihn wahrzunehmen. Ein Pirat darf nicht mehr als vier Piraten vertreten. Der vertretende Pirat muss eine unterschriebene, schriftliche Vollmacht des vertretenen Piraten bei der Akkreditierung vorlegen."
Begründung
Es muss eine Möglichkeit geben, um Piraten, die nicht anwesend sein können, zu vertreten. Eine Lösung hierfür ist u.a. die Übertragung des Stimmrechts. Um zu verhindern, dass Delegierte zuviel Gewicht bekommen und den Durchschnittspiraten zum Statisten degradieren, wird die maximale Zahl der Stimmen beschränkt. Es ist weiterhin möglich und auch sinnvoll, selbst am Parteitag teilzunehmen, was sicherstellt, dass wir hierdurch keine Delegiertenkonferenz bekommen. Die tatsächliche Durchführung wird durch die Veranstalter des Parteitags/Geschäftsordnung geregelt und ermöglicht so erhöhte Flexibilität bei der Umsetzung.
Diskussion
Ich fände es irgendwie intelligenter wenn wir sowas wie Vertreter für einen Bezirksverband einführen würden. Können ja beide Optionen parallel existieren. -- DrHalan 22:51, 13. Juni 2009 (CEST)