Bundesparteitag 2009.1/Satzungsänderungsanträge/S/SA8
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- Änderungsantrag Nr.
- S8
- Beantragt von
- Andreas Romeyke
- Betrifft
- Bundessatzung / §12/1
- Beantragte Änderungen
Der Satz 1 des Absatz 1 des § 12
- Änderungen der Bundessatzung können nur von einem Bundesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden.
wird ergänzt zu:
- Änderungen der Bundessatzung können nur von einem Bundesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit der Ja-Stimmen bezogen auf die Gesamtzahl der zur Mitgliederversammlung akkreditierten Piraten beschlossen werden. Enthaltungen zählen daher wie Nein-Stimmen.
- Begründung
Siehe Urteil Schiedsgericht/Archivurteile AZ BSG 2008-05-18_1. Der bisherige Text führte bei nahezu allen Bundesparteitagen zu ständigen Diskussionen darüber, wie genau eine 2/3-Mehrheit definiert sei. Der Satz wurde dahingehend konkretisiert, dass eine Klarstellung der 2/3 -Regelung unter besonderer Berücksichtigung des Schutzes der Satzung und des Grundsatzprogrammes erfolgt.
- Diskussion
- - Dann passt aber Satz 2 auch nicht mehr so richtig. Welche 2/3 Mehrheit ist da nun wieder gemeint? Den würde ich dann komplett streichen. Denn eine Satzungsänderung sollte durchdacht sein und nicht im Hauruck-Verfahren mal eben durchgeprügelt werden. --Ixylon 13:39, 3. Jun. 2009 (CEST)
- Hmmm, wird IMHO durch das Wörtchen "daher" näher bestimmt. Oder was ist da mißverständlich? Ich habe den ersten Satz jetzt nochmal explizit um "der zur Mitgliederversammlung" ergänzt. Deutlicher? AndreasRomeyke 21:13, 3. Jun. 2009 (CEST)
- Ich meinte den originalen 2. Satz aus §12 Abs. 1:"Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Parteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären. "
- Den könnte man ja dann gleich streichen, da in diesem auch von einer ominösen 2/3 Mehrheit, die nicht näher definiert ist, gesprochen wird. Außerdem halte ich es für kaum erforderlich, zwischen den Parteitagen noch mal Satzungsänderungen durchzuprügeln. Deshalb mein Vorschlag zur Streichungdes Originalsatz 2.--Ixylon 09:27, 5. Jun. 2009 (CEST)
- Hier ist die 2/3-Mehrheit eindeutig gekennzeichnet, sprich 2/3 der Piraten müssen sich für die Änderung aussprechen. Ich wollte das zuerst über einen antrag streichen lassen, da je mehr Mitglieder wir haben dieser Passus wohl nie mehr gebraucht bzw. funktionieren wird. Aber dann ist das Geschrei groß, daß man Rechte abschaffen will. Soll jemand anders sich die Finger verbrennen. AndreasRomeyke 11:56, 5. Jun. 2009 (CEST)
- Hmmm, wird IMHO durch das Wörtchen "daher" näher bestimmt. Oder was ist da mißverständlich? Ich habe den ersten Satz jetzt nochmal explizit um "der zur Mitgliederversammlung" ergänzt. Deutlicher? AndreasRomeyke 21:13, 3. Jun. 2009 (CEST)