Bundesparteitag 2007/Satzungsänderungsanträge/72

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Satzungsänderung Spenden

Antragsnummer: 072
Satzungsänderungsantrag: Spenden
Eingereicht am 21.04.07 per email (per Fax durch GS nachgereicht)
Antragsteller: Karin Dambier, Peter Dambier / Mitglied der Piratenpartei
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Ergänzungsantrag zur Bundessatzung:

Antrag zur Satzung

Wir Hessen beantragen die bisherigen Beitraege bei zu behalten.

Wir haben einen Entwurf gesehen, der einen Beitrag von 30% der Einkuenfte eines Parlamentariers vorsieht, sowie 30% auf Kostenerstattungen fuer Aufwendungen im Auftrag der Piraten.

Wir appelieren an jeden Piraten freiwillig 1% seines Einkommens oder seiner Bezuege als Parlamentarier zu spenden.

Begruendung

Das Finanzamt sieht vor, dass bis zu 5% des steuerpflichtigen Einkommens an Parteien oder gemeinnuetzige Vereine gespendet werden duerfen. Hoehere Spenden werden nicht steuermindernd anerkannt.

Bei einem "gesunden" Einkommen, fallen 60% an Steuern und Soziallasten an. Wenn darauf noch 30% Beitraege fuer die Piratenpartei kommen, dann verbleiben noch 10% zum Leben. Das ist weniger als Hartz erlaubt.

Aufwandsentschaedigungen sind genau das was der Name sagt, Entschaedigung fuer bezahlte Kosten. Wenn Pirat im Auftrag der Partei eine internationale Tagung besucht, beispielsweise WSIS/WGIG, dann kostet dies ein Vermoegen, dass er selber nicht bezahlen kann, zumindest nicht wenn dies oefter vorkommt. Also koennen wir Piraten an solchen Tagungen nicht teilnehmen sondern ueberlassen kampflos der Musikindustrie und der WIPO das Feld.

Ein Pirat, der 30% seines Wahlkampfes aus der eigenen Tasche finanzieren muss, kann Politik nur noch als Nebenjob betreiben. Genau da gegen kaempfen wir.