Bundesgeschäftsstelle/virtuelle Bundesgeschäftsstelle/Antwortvorlagen/Bürgerbeteiligung

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Die direktdemokratische Abstimmung ist nur ein Werkzeug zur Bürgerbeteiligung. Allerdings wird dieses Instrument in der Schweiz und anderen Ländern, sowie in manchen Bundesländern, bereits seit langem eingesetzt und ist deshalb sehr gut erprobt. Zudem ist es das einzige Instrument mit dem Entscheidungen des Parlaments korrigiert werden können oder unter Umgehung des Parlaments direkt Gesetze erlassen werden können. Direkte Demokratie ist auch das Instrument mit dem höchsten Maß an demokratischer Legitimation. Jede andere Form von Bürgerbeteiligung ist in der Hinsicht vom Parlament abhängig. Allerdings ist dieses Instrument nicht beliebig stark einsetzbar. Einerseits wegen der hohen Kosten, andererseits weil ab einem gewissen Punkt Wahlmüdigkeit entsteht. Beides ist in der Schweiz deutlich sichtbar.

Andere Instrumente der Bürgerbeteiligung sind das Subsidiaritätsprinzip, nach dem Entscheidungen immer auf der niedrigst möglichen politischen Ebene getroffen werden sollen. Denn die Kommunalpolitik ist schon rein strukturell den Bürgern wesentlich näher als die Landespolitik. Oder die stärkere Einbeziehung von Gruppen der Zivilgesellschaft in politische Entscheidungen. Derzeit ist diese Einbeziehung ja zu 90% wirtschaftlichen Gruppen vorbehalten. Aber auch eine stärkere Öffnung der innerparteilichen Entscheidungsfindung ist ein wichtiges Instrument für mehr Bürgerbeteiligung.

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Im Auftrag der Geschäftsstelle der Piratenpartei Deutschland