Bestandsdatenauskunft/Flyer

Privatsphäre ist Menschenrecht - auch im Internet!
Nein zum Bestandsdatengesetz!

Am 21.03.2013 hat der Bundestag mit nur wenig anwesenden Abgeordneten erneut ein Gesetz beschlossen, welches tief in unser Grundrecht auf Privatsphäre eingreift.

Das Gesetz erlaubt staatlichen Diensten und Behörden den weitreichenden Zugriff auf sogenannte Telekommunikations-Bestandsdaten.

Dazu zählen Name, Anschrift, Geburtsdatum, Rufnummer, Kontoverbindung aber z.B. auch die PIN des Handys und Passwörter für E-Mail-Accounts oder Dienste wie Facebook, Dropbox, Google oder YouTube. Für den Beschluss dieses weitreichenden Gesetzes im Bundestag waren nur dreißig Minuten vorgesehen. Wie beim Meldegesetz war bloß eine handvoll Abgeordnete anwesend.

Noch im Februar 2012 hat das Bundesverfassungsgericht das rot-grüne Gesetz zur Datenauskunft nach einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde des Kieler Piraten-Fraktionsvorsitzenden Patrick Breyer für verfassungswidrig erklärt.

Auch bei der nachgebesserten Version wurden massive Bedenken bei einer Expertenanhörung in Hinblick auf Daten- und Grundrechtsschutz im Innenausschuss geäußert - unter anderem vom Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar.

Dem Gesetzentwurf stimmten die Fraktionen von CDU/CSU, FDP und SPD zu. Dagegen stimmten Grüne und Linke. Das ursprüngliche Gesetz, auf dem dieses Gesetz basiert und das als verfassungswidrig erklärt wurde, stammt aus der rot-grünen Regierungszeit.

Was zu kritisieren ist:

Es geht um Eure Passwörter.
Neben Bestandsdaten wie Name und Adresse können Eure Passwörter (!), z.B. von E-Mail-Postfächern und Diensten wie Facebook, Google, YouTube, Dropbox, sowie PIN- und PUK-Nummern von Handys u.ä., abgefragt werden.

Schon bei Ordnungswidrigkeiten und Bagatelldelikten
Der Zugriff darf bei bloßen Ordnungswidrigkeiten und ganz allgemein "für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben" erfolgen. Dieser tiefe Eingriff in unsere Privatsphäre darf also nach Lust und Laune von Ermittlungsbehörden und Geheimdiensten erfolgen.

Keine wirklichen Hürden.
Nur bei der Herausgabe von Passwörtern und PIN und PUK ist ein Richtervorbehalt vorgesehen, welcher in der Praxis aber leider kein wirklicher Schutz ist und in vielen Fällen umgangen werden kann (Beschlagnahme, “Gefahr im Verzug”). Bei allen anderen Fällen gibt es keine Prüfstelle außer den Behörden selbst.

IP-Adressen ungeschützt.
Jeder Internetnutzer, jeder Besucher einer Website, jeder Mail-Absender kann jederzeit namentlich identifiziert werden, da über die in diesem Gesetz vorgesehe Schnittstelle für jede IP-Adresse jederzeit automatisiert die Identität der Person abgefragt werden kann.

Per automatisierter Schnittstelle.
Eine elektronische Schnittstelle zur Datenabfrage soll eingeführt werden, die zu massenhaften Abfragen geradezu einlädt. Damit können beispielsweise alle Besucher einer Behördenwebsite direkt identifiziert werden. Bisher mussten Abfragen einzeln gestellt werden, was einen massenhaften Missbrauch verhindert hat. Das gleiche gilt für die Abfrage des Inhabers einer Telefonnummer.

Auf Benachrichtigung ist kein Verlass.
Die Benachrichtigung kann stark zeitverzögert erfolgen oder ganz ausbleiben, wenn »überwiegende schutzwürdige Belange« Dritter dem entgegenstehen. Betroffene können ohne Benachrichtigung später nicht die Rechtmäßigkeit von Eingriffen überprüfen.

Zugriff durch Geheimdienste und andere Behörden.
Der Zugriff auf die Daten durch Geheimdienste wie den Verfassungsschutz und den BND ist inakzeptabel. Geheimdienste beobachten ohne Tatverdacht und ohne richterliche Anordnung.