Bericht vom Ersttreffen
Verfassungsbeschwerde gegen den Hessentrojaner beim Bundesverfassungsgericht?
26.09.2018
Spengler kann sich vorstellen, eine Verfassungsbeschwerde einzureichen. Der Kläger muss eine Privatperson sein, diese kann jedoch auftreten als Parteimitglied und von der Partei unterstützt werden. Er kann sich auch vorstellen, dass wir PMs machen, hätte sogar Interesse an etwas „Ruhm“.
Er bräuchte etwa 3 Monate, um sich in die Materie einzuarbeiten, mit relativ hohem Zeitaufwand. Er findet den Hessentrojaner interessant, hat sich aber bisher noch nicht näher damit beschäftigt. In der Einarbeitungsphase würde er recherchieren, was möglicherweise schon gerichtlich „geklärt“ ist und was nicht, also wo man sich am besten einklinken kann. Das ist für ihn ein wichtiges Kriterium. Und wie man die politische Diskussion in die rechtliche einspeisen könnte. Er würde sich auch mit denen austauschen, die ähnliches machen bzw. gemacht haben, außerdem den Input von Fachleuten suchen. Wir haben darauf hingewiesen, dass es den CCC DA vor Ort gibt, wo es bestimmt Experten gibt, die uns helfen wollen und als Sachverständige auftreten würden. Die Vorbereitung wäre also zweigleisig, formal und inhaltlich.
Die Kosten dafür wären „gestaffelt“,.... Hierüber wird er uns bald einen Kostenvoranschlag schicken.
Er kann natürlich für den Erfolg nicht garantieren, ist sich aber ziemlich sicher, dass eine Klage zugelassen würde, denn im Prinzip ist sein Mandant, wie jeder Bürger, unmittelbar betroffen.
Die Argumentation stellt er sich so vor: Wir haben ein Grundrecht auf Integrität unserer persönlichen Datensysteme und auch der öffentlichen IT-Systeme. Der Staat hat eine Schutzpflicht gegenüber seinen Bürgern, und die betrifft auch die neuen Technolgoien. Der Staat darf die IT-Privatsphäre also nicht gefährden, im Gegenteil, er müsse sie aktiv schützen. Er muss die Integrität der öffentlichen und privaten IT gewährleisten. „Betroffenheit“ heißt auch, dass die Bürger damit rechnen müssen, einer Überwachung ausgesetzt zu sein, das dürfte schon Grund genug sein. Sonst wäre man ja erst betroffen, wenn man im Nachhinein von einer Überwachung erfahren würde, wenn es schon zu spät ist. Allein durch das Risiko, dass so etwas passieren könnte, wäre man schon betroffen.