Benutzer Diskussion:Haberflock/Satzungsneuentwurf

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§ 1 Name, Sitz und Betätigungsbereich

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§ 2 Mitgliedschaft

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§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft

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  • §3(4): Die Wechselmöglichkeit sollte doch erhalten bleiben, oder? --Nico.Ecke 21:17, 13. Sep. 2009 (CEST)
Diese ergeben sich aus der Bundessatzung --Christian 11:22, 14. Sep. 2009 (CEST)
Da die Mitgliedschaft über den Landesverband erworben wird, muss diese auch über unsere Satzung erworben werden. Gerade unter dem Gesichtspunkt, dass unsere Satzung für denjenigen dann auch verbindlich ist. Da unsere Satzung nicht der Bundessatzung widersprechen darf, aber einen höheren Detaillierungsgrad aufweisen kann, müsste die Mitgliedschaft auch auf unserer Basis fußen. --Localhorst 09:39, 16. Sep. 2009 (CEST)
Sie wird doch auch über unsere Satzung erworben. Unsere Satzung kann natürlich einen höheren Detaillierungsgrad aufweisen, tut sie derzeit aber nicht und muss sie auch nicht. Welche besonderen Regelungen zur Mitgliedschaft müsste die Hamburger Satzung aufweisen? --Christian 10:49, 16. Sep. 2009 (CEST)

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft

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§ 5 Rechte und Pflichten der Piraten

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  • §5(3): Was für "bestimmte Bedingungen" wären das? Hier fehlt mir der Bezug zu "Hamburger Piraten" und die Unabhängigkeit des Wohnorts. --Nico.Ecke 21:17, 13. Sep. 2009 (CEST)
  • $5(11): Hier fehlt der Bezug auf §12 vor allem für die Einschränkung von §5(9). --Nico.Ecke 21:17, 13. Sep. 2009 (CEST)
Diese bestimmten Bedingungen können sich aus der Bundessatzung oder gesetzlichen Grundlagen ergeben. Die Unabhängigkeit des Wohnortes wird ebenfalls durch die Bundessatzung eingeschränkt. "Jeder Pirat gehört grundsätzlich der Parteigliederung an, in dessen Zuständigkeitsgebiet er seinen Wohnsitz hat" und "Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat seinen der Partei angezeigten Wohnsitz im Gebietsverband hat" --Christian 11:22, 14. Sep. 2009 (CEST)
korrigiert. --Christian 11:22, 14. Sep. 2009 (CEST)
Die Akteneinsicht sollte durch den Datenschutz eingeschränkt werden. --Localhorst 09:46, 16. Sep. 2009 (CEST)
geändert --Christian 10:54, 16. Sep. 2009 (CEST)
Die Modalitäten der Beitragszahlung sollten von unserer Finanzordnung geregelt werden. Die verweist im Moment noch auf die Bundesfinanzordnung, lässt sich aber bei Bedarf anpassen und erweitern. --Localhorst 09:46, 16. Sep. 2009 (CEST)
auch geändert --Christian 10:54, 16. Sep. 2009 (CEST)
Könnte aus §5(7) eine fixe Terminierung oder der Anspruch auf vorhergehende Bekanntgabe abgeleitet werden? Grade in Kleinstgruppen und AG's können Treffen leicht spontan oder sehr kurzfristig angesetzt werden. Eine abgeleitete Veröffentlichungspflicht wäre da sicher hinderlich. Nico.Ecke 16:28, 18. Sep. 2009 (CEST)

§ 6 Bundespartei und Landesverband

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§ 7 Gliederung

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§ 8 Organe und Gremien des Landesverbandes

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  • §8(1): Hier bin ich mir nicht sicher, welches die korrekte Formulierung ist. --Nico.Ecke 21:17, 13. Sep. 2009 (CEST)
  • §8: Desweiteren wäre das hier auch der richtige Paragraph, wenn der LPT ein Verwaltungsorgan für die AG's beschließen wollen würde (vergl. Diskussion über den AG-Rat auf Bundesebene). Nur so als Anmerkung. --Nico.Ecke 21:17, 13. Sep. 2009 (CEST)
es heißt in der gültigen Satzung Landesmitgliederversammlung. da in der Piratenpartei und ihren Gliederungen sonst von parteitagen die Rede ist, habe ich diese Bezeichnung gewählt.
korrekt. wenn dieser 'Rat' organhaften Charakter bekommen soll, ergo inhaltlich wichtige Dinge allein entscheidet, greifen die Mechanismen des Parteiengesetzes. Das würde bedeuten, dass hierfür feste Mitglieder bestimmt werden, von denen mindestens 2/3 durch den LPT gewählt werden müssen.--Christian 11:22, 14. Sep. 2009 (CEST)

§ 8a Der Landesparteitag

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  • §8a(2): So Netzaffin Piraten auch sind, es kann durch höhere Gewalt durchaus möglich sein, daß eine Selbstinformation über das Internet nicht möglich ist. Ich denke, eine Bekanntmachung des LPT auf allen Treffen der Piraten im definierten Zeitraum davor durchaus zumutbar ist und auch "abgeschnittenen" die Möglichkeit gibt, davon Kenntins zu erlangen. Die Grundsätzliche Definition über die Information zur LPT-Veranstaltung als Holschuld zu definieren befürworte ich. --Nico.Ecke 21:17, 13. Sep. 2009 (CEST)
Hier werden uns enge Grenzen gesteckt. Die Ankündigung über Treffen und e-mail fällt ja nicht weg, sondern kann und sollte fakultativ erfolgen. Es muss jedoch ein konkreter Punkt in der Satzung stehen, wie eingeladen wird. Hierfür finde ich die einfachste mögliche Lösung am besten. Wie schon gesagt, es können ja alle sonstigen Einladungsformen zusätzlich genutzt werden.--Christian 11:22, 14. Sep. 2009 (CEST)
  • $8a(3 und 4): Diese beiden Punkte würde ich vertauschen, damit die Beschlussfähigkeit geklärt ist bevor man sich auf diese beruft. --Nico.Ecke 21:17, 13. Sep. 2009 (CEST)
Abs. 3 spricht von außerordentlichen Parteitagen aus besonderen Gründen. Abs. 4 von der allgemeinen Beschlussfähigkeit.--Christian 11:22, 14. Sep. 2009 (CEST)
  • §8a(2) "oder wenn ein Zehntel der Piraten" oder die Hälfte der auf dem letzten regulären Landesparteitag anwesenden Piraten "es beantragen." --Paul 16:12, 14. Sep. 2009 (CEST)
  • §8a(2) im Bezug auf das Sondereinberufungsrecht der Mitglieder: eventuell als neuer Absatz hinzufügen: "Sprechen sich mehr als doppelt so viele Piraten gegen die Einberufung eines Landesparteitages aus wie nach §8a(2) dafür, so gilt der Antrag als überstimmt und der Landesvorstand muß per Vorstandsbeschluss über eine Einberufung entscheiden." --Paul 16:18, 14. Sep. 2009 (CEST)
Die Einberufungsfrist von außerordentlichen Parteitagen würde ich auf 10 Tage (oder 7) kürzen, da diese per se schon zeitkritisch sind. --Localhorst 09:58, 16. Sep. 2009 (CEST)
erledigt --Christian 10:59, 16. Sep. 2009 (CEST)

§ 8b Der Landesvorstand

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  • §8b(7): Der Landesvorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. [...] --Nico.Ecke 21:17, 13. Sep. 2009 (CEST)
ich wollte den Entwurf nicht vollständig entseeräubern ;)--Christian 11:22, 14. Sep. 2009 (CEST)
  • §8b(9): Verstehe ich nicht. Könntest du das näher erläutern? --Nico.Ecke 21:17, 13. Sep. 2009 (CEST)
Wenn du Angestellter der PP bist, darfst du kein Vorstand sein. Der Vorstand übt die Personalverantwortung aus, gleichzeitig Personalverntwortlicher und Angestellter ist schlecht. Zudem sollten wir keine Ämter- und Funktionshäufung ermöglichen um möglichst umfassend Transparenz zu garantieren.--Christian 11:22, 14. Sep. 2009 (CEST)
  • §8b: Hier fehlt mir noch eine allgemeine Aufgabenzuteilung für Fälle, die nicht explizit vom LPT beschlossen oder durch die Satzung festgelegt wurden. Der Vorstand sollte die Verfügungsgewalt über unvorhersehbare Ereignisse oder Situationen haben bis diese vom LPT geregelt werden können. Das würde helfen Sonderparteitage und damit überhöhten Verwaltungsaufwand zu vermeiden. --Nico.Ecke 21:17, 13. Sep. 2009 (CEST)
Der Vorstand kann nur Aufgaben erfüllen, die ihm die Satzung oder der LPT geben. Sollte §8b Abs. 10 nicht ausreichen, ist die Kompetenz des Vorstandes an seiner Grenze angelangt und er muss eine Entscheidung der Mitglieder herbeiführen. Aber viell. gibst du uns konkrete Beispiele, was in deinen Augen unvorhergesehene Ereignisse oder Situationen sind.--Christian 11:22, 14. Sep. 2009 (CEST)
  • §8b(1): "... und führt alle organisatorischen und politischen Tätigkeiten im Sinne der Beschlüsse des ..." vielleicht lieber besser den alten Wortlaut beibehlaten: "... und beschließt über alle organisatorischen und politischen Fragen im Sinne der Beschlüsse des ..." --Paul 16:04, 14. Sep. 2009 (CEST)
  • §8b(8): nach "ist Protokoll zu führen." einfügen: Vorstandsbeschlüsse müssen separat vom Protokoll zeitnah an einer zentralen Stelle veröffentlicht werden. --Paul 16:08, 14. Sep. 2009 (CEST)
Mir der Beschränkung auf 5 Mitglieder bin ich unglücklich. Dort sollten wir uns die Tür wie bisher offen halten. --Localhorst 10:09, 16. Sep. 2009 (CEST)
Vorstandssitzungen sind in Hamburg nicht erforderlich, da diese im Rahmen der Stammtische regelmäßig stattfinden. Von daher bin ich gegen die vierteljährliche Zwangsveranstaltung. Als Alternative würde ich die Schwelle auf 1% der Mitglieder reduzieren, die sowas fordern können. --Localhorst 10:09, 16. Sep. 2009 (CEST)
Hier sehe ich kein Problem. Durch die ohnehin wöchentlich stattfindende Sitzung ist ist die vierteljährliche Pflicht mehr als erfüllt. Nur wenn die Stammtische mal wegfallen sollten wird die Regelung für den LVor greifen. Nico.Ecke 16:42, 18. Sep. 2009 (CEST)
(12) ist nicht eindeutig. Gelten die 3 Monate bei einem Vorstand schon, oder erst bei Handlungsunfähigkeit?
Bei der Untergrenze von 3 LVor-Mitglieder und einer Öffnung nach oben fehlt mir irgendwo die Zahl der tatsächlich zu wählenden Vorstandsmitglieder. Wer legt fest, wieviele Aufgaben tatsächlich wahrgenommen werden sollen? Nico.Ecke 16:47, 18. Sep. 2009 (CEST)
Könnte es ein Problem sein, daß der Vorstand immer geschlossen zum Wahltag wechselt? So muß sich jeder Vorstand im zweifelsfall alle Tätigkeiten selbst erarbeiten. Bei einer Verknüpfung der Amtszeit z.B. mit dem Kalenderjahr wäre die Ablösung des Vorstands planbar und der neue Vorstand könnte vom alten rechtzeitig eingearbeitet werden. Nico.Ecke 16:47, 18. Sep. 2009 (CEST)

§ 8c Das Landeschiedsgericht

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§ 9 Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen

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  • §9(2): Ist dies nicht im Wahlgesetz fest geregelt? In so einem Fall wäre eine explizite Ausgestaltung überflüssig. --Nico.Ecke 21:17, 13. Sep. 2009 (CEST)
Nein. Die PP Hamburg gibt sich das Recht, für Bezirksversammlungen auch freie Kandidaten aufzustellen, wohingegen auf Landeslisten nur Mitglieder aufgestellt werden müssen. Das PartG schweigt hierzu (man darf nur nicht Mitglied einer anderen Partei sein BWahlG)--Christian 11:22, 14. Sep. 2009 (CEST)
  • Eventuell einfügen: Bewerber für Wahlen zu Volksvertretungen dürfen nicht Mitglied in einer anderen Partei als der Piratenpartei Deutschland sein --Paul 11:05, 15. Sep. 2009 (CEST)
Das schließen die Wahlgesetze aus --Christian 11:13, 15. Sep. 2009 (CEST)
Und wir gehen einfach davon aus das dann immer jemand auf den LPTs ist, der das weiß? :) --Paul 13:57, 15. Sep. 2009 (CEST)
  • Eventuell noch um folgende Ergänzungen zu erweitern:

    (3) Soweit die Wahlgesetze und Satzungen nicht entgegenstehen, können die zuständigen Vorstände beschließen, dass einzelne Piraten für Gemeindevertretungen oder ein Direktwahlamt aufgestellt werden.

    (4) Landeswahlvorschläge für die Bundestagswahl werden von Landesverband im Benehmen des Landesvorstandes unter Berücksichtigung der Wahlordnung aufgestellt.

    Begründung:
    Diese Punkte wurden bislang sträflich in der Bundessatzung und der Wahlordnung vernachlässigt. Zumindest habe ich hierzu in den entsprechenden Veröffentlichungen nichts finden können. Sollte jemand hierzu etwas finden, bin ich dankbar für den Link :)
    Mellic 02:57, 20. Sep. 2009 (CEST)

§ 10 Zulassung von Gästen

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  • §10: Ist hier ggf. ein expliziter Passus für die Presse und deren Berichterstattung erforderlich? Ich beziehe mich hier z.B. auf den letzten BPT, wo Kameras wärend der Wahl abgestellt werden mußten. --Nico.Ecke 21:17, 13. Sep. 2009 (CEST)
Nein. der LPT hat die Freiheit auch zwischen unterschiedlichen Gruppen von Gästen zu differenzieren. Die Satzung sollte umfassend sein, muss aber nicht für jeden Einzelfall im Detail ausgearbeitet sein.--Christian 11:22, 14. Sep. 2009 (CEST)

§ 11 Ordnungsmaßnahmen

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§ 12 Verschlusssachen

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  • §12 Kommentar: Ich bin ebenfalls gegen eine Veröffentlichungspflicht der Amtsträger über ihre Einkünfte. Ein Gangbarer Weg um hier beiderlei Interessen zu bedienen wäre eine einheitliche Erstattungs- und Vergütungsordnung, welche die Bezüge bzw. Erstattungen der einzelnen Ämtern definiert. Da es meines Wissens noch keine regelmäßigen Erstattungen oder Vergütungen gibt, könnte in er Satzung aber auf so eine Ordnung verwiesen werden. --Nico.Ecke 21:17, 13. Sep. 2009 (CEST)
Ich ziehe diesen Kommentar zurück. Zum einen passt er nicht mehr in den Paragraphen und zum anderen fordern wir diese Offenlegung von Mandatsträgern. Hier soltlen wir mit gutem Beispiel vorangehen. Nico.Ecke 16:53, 18. Sep. 2009 (CEST)

§ 13 Satzungs und Programmänderungen

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  • Eventuell das Mittel der Urabstimmung einführen? Urabstimmung: mind. 50% aller Mitglieder des Landesverbandes beteiligen sich. Einfache Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, Satzungs- oder (Wahl)Programmänderungen mit 2/3 Mehrheit --Paul 11:07, 15. Sep. 2009 (CEST)
Hatte ich überlegt. Der gr0ße Vorteil Hamburgs ist jedoch, dass wir alle einfach zusammenkommen können und ein außerordentlicher Parteitag schnell auf die Beine gestellt werden kann. Die Urabstimmung hat bei Flächenländern sicher ihre Berechtigung, die direkte Auseinandersetzung ist in meinen Augen vorzuziehen --Christian 11:16, 15. Sep. 2009 (CEST)
(2) ist unrealistisch. Wir bekommen keine 350 Piraten dazu sich fernschriftlich zu melden. Zudem kann man in der gleichen Zeit auch einen außerordentlichen Parteitag veranstalten. Von daher können wir das auch gleich weglassen. Aus diesem Grund haben wir damals die Möglichkeit eingeführt, dass der Vorstand die Satzung ändern kann, wenn es wirklich zeitkritisch ist. --Localhorst 10:14, 16. Sep. 2009 (CEST)

§ 14 Auflösung und Verschmelzung

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§ 15 Finanzordnung

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§ 16 Schiedsgerichtsordnung

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§ 17 Die Beschlussfassung des Landesparteitages

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  • §17: Hier war der alte §19 deutlich feingliederiger. Gibt es einen Grund, warum der genaue Wahlablauf nicht mehr erwähnt wird? --Nico.Ecke 21:17, 13. Sep. 2009 (CEST)
Ist er doch. Es wird aber nicht mehr auf Details eingegangen. Wichtig ist: einfache Mehrheit. Peronenwahlen geheim. Satzung 2/3 Mehrheit. Die Art und Weise wie der Stimmzettel gestaltet wird, sollte sich auch nach den Umständen des LPT richten. Hier kann man flexibel arbeiten, so lange die Prinzipien des Wahlrechts gewahrt sind. --Christian 11:22, 14. Sep. 2009 (CEST)

§ 18 Verbindlichkeit dieser Landessatzung

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  • §18(3): Hier würde ich, wie vorher auch, die Möglichkeit der Information in elektronische Form ebenfalls erwähnen. Ggf. wäre auch hier ein Aushang auf der Website ausreichend (Vergl. Kommentar zu §8a(2))? --Nico.Ecke 21:17, 13. Sep. 2009 (CEST)
Kann man. Die Satzungsänderung durch den Vorstand sollte jedoch absolute Ausnahme sein und eine rasche Information der Mitglieder unabdingbar.--Christian 11:22, 14. Sep. 2009 (CEST)