Benutzer Diskussion:FleXfuX/Satzungsänderungsanträge/Bundesparteitag
Festlegen des Zeitpunkts nächster BuPT
Generell sollte der Ausrichter des nächsten BuPT direkt nach der Verabschiedung der Agenda festgeschrieben werden.
Nach der bisherigen Praxis, unbequeme Dinge an das Ende zu legen (wenn dann sowieso keine Zeit mehr ist) würde man so kein Ergebnis bekommen. Ich würde daher festschreiben, daß der 1. Beschluß nachdem die Agenda beschlossen worden ist, die Bestimmung des nächsten BuPT sein muß (und zwar Ort und Ausrichter und das genaue Datum des 1. Tages (so das man ggf. auch ein paar Tage dranhängen kann)), so das dad Dingens gleich wasserdicht feststeht -- Benutzer:Mac held
- Das es der erste Beschluss nach den gesetzlich und in der Satzung festgeschriebenen „Pflichtbeschlüssen“ ist halte ich für sinnvoll und auch praktikabel.Den Tag festzuschreiben nicht. Dafür ist der logistische Aufwand zu groß. Dafür habe ich dieses Zeitfenster 12 +/- 2 Monate aufgenommen. Dies lässt dem ausrichtenden Landesverband genügend Zeit eine passende Lokation zu finden. Welche Punkte für eine Veranstaltung für 300 +++ Leuten vorhanden sein müssen, die auch noch aus dem ganzen Bundesgebiet kommen zähle ich hier nicht auf. Wir könnten die Einladefristen anpassen, was einen ähnlichen Effekt wie das festschreiben des ersten Tages haben könnte. FleXfuX 13:52, 28. Sep. 2009 (CEST)
- Ok, ob man wirklich das Datum festschreibt oder einen Rahmen ist nicht wichtig. Wichtig ist nur, daß man sich gleich damit beschäftigt und dann auch vor Augen hat, was passiert wenn jemand sagt: Das verschieben wir auf den nächsten BuPT. Mac held 14:25, 28. Sep. 2009 (CEST)
Mittel reservieren
die Mittel für den nächsten BuPT sollten gleich irgendwie beiseite geschafft werden, so das das BV Argument "kein Geld da" wegfällt.
Sollten diese Mittel nicht verfügbar sein, muß dazu gleich eine Ausage des Bundesschatzmeisters kommen. Weiterhin sollten Möglichkeiten diskutiert werden, wie man die Mittel beschaffen kann (zB. durch Einsparungen / Verschiebungen im Haushalt etc. pp). Mac held 14:25, 28. Sep. 2009 (CEST)
- Wenn in der Satzung steht, dass min. einmal pro Kalenderjahr ein BuPT abgehalten werden muss, impliziert dies in meinen Augen auch, dass die nötigen Mittel dafür vorhanden sein müssen. Zumal es sich dabei denn um einen Punkt handelt der eventuell in der Finanzordnung besser aufgehoben wäre. Aber definitiv ein wichtiger Aspekt.FleXfuX 15:22, 28. Sep. 2009 (CEST)
- Impliziert heißt aber, daß es auslegbar ist. Soweit ich mich erinnern kann, wurde doch schon genauso vom BV argumentiert, daß kein Geld da ist für einen weiteren BuPT 2009. Dieser Spielraum sollte verschwinden. Außerdem ist für den austragenden LV gut zu wissen, daß die Bundesmittel bereits reserviert sind (und man nicht in Vorlage treten muß). Andernfalls könnte so leicht die Situation eintreten, daß ein unheiliges Bündnis zwischen einen klammen LV und dem BV entsteht, die dann beide plötzlich keinen BuPT mehr wollen Mac held 16:32, 28. Sep. 2009 (CEST)
- Ok gebe ich dir auch recht. Es sollte ein gewisser Betrag X von BV bereitgehalten werden um dem LV zu unterstützen. Aber wie soll dieser bemessen werden? Vielleicht schreibe ich mal jemand vom LV Hamburg an. Hamburg dürfte sicherlich auch nicht das billigste Pflaster sein, daher dürften diese Kosten +X realistisch sein. FleXfuX 15:44, 30. Sep. 2009 (CEST)
- Impliziert heißt aber, daß es auslegbar ist. Soweit ich mich erinnern kann, wurde doch schon genauso vom BV argumentiert, daß kein Geld da ist für einen weiteren BuPT 2009. Dieser Spielraum sollte verschwinden. Außerdem ist für den austragenden LV gut zu wissen, daß die Bundesmittel bereits reserviert sind (und man nicht in Vorlage treten muß). Andernfalls könnte so leicht die Situation eintreten, daß ein unheiliges Bündnis zwischen einen klammen LV und dem BV entsteht, die dann beide plötzlich keinen BuPT mehr wollen Mac held 16:32, 28. Sep. 2009 (CEST)
Verschieben eines bereits festgelegten BuPTs
Sollte der BV aus irgendwelchen Gründen den BuPT verschieben wollen, sollte man dafür ein Regelwerk aufstellen, das dies verbindlich für den BV regelt wie das bewerktstelligt werden kann. Generell sollte man versuchen, diese Regelungen so zu gestalten, daß eine Verschiebung zwar möglich ist, aber dennoch einen enormen Aufwand erzeugt, so das man das wirklich nur in den Fällen macht, wo dies unbedingt notwendig erscheint (zB. wäre die Notwendigkeit, die Zustimmung von X% Parteimitglieder in irgendeiner aktiven Form einzuholen) Mac held 14:25, 28. Sep. 2009 (CEST)