Benutzer Diskussion:Abraham/AG-Wirtschaft/Entwurf Positionspapier zur Euro-Krise

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Vorlage:Entwurf

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Zur Situation

Am 29. September hat der Deutsche Bundestag beschlossen, die deutschen Garantien für die Europäische Finanzmarktstabilisierungsfaszilität auf 211 Milliarden Euro zu erhöhen. Der deutsche Steuerzahler bürgt damit, entgegen der vertraglichen Vorgaben des Maastricht-Vertrages, mit beträchtlichen Summen für die Kredite anderer europäischer Staaten. Hinzu kommen die Risiken, die sich aus den deutschen Beteiligungen am IWF, der EZB und aus bilateralen Vereinbarungen ergeben. Zusammengenommen stellen diese Bürgschaften und Kredite ein nicht zu unterschätzendes Risiko für die Staatsfinanzen der Bunderepublik dar.In anderen europäischen Ländern ist die Situation vergleichbar. Die Maßnahmen des Euro-Raumes zur Stabilisierung der Finanzmärkte, zur Sicherung der Liquidität des griechischen Staates und anderer Länder sowie zur Rekapitalisierung und Rettung von europäischen Banken haben den Euro-Ländern enorme Kosten und finanzielle Risiken aufgebürdet. Die Unabhängigkeit der EZB ist durch wiederholte, nicht durch den Maastricht-Vertrag legitimierte Anleihenkäufe in Frage gestellt. Der Außenwert des Euro leidet unter der Unsicherheit über die Zahlungsfähigkeit vieler Staaten und aktuell unter den Unwägbarkeiten einer inzwischen offen diskutierten Zahlungsunfähigkeit Griechenlands.

Griechenland ist dabei offensichtlich nur der dringendste Fall eines drohenden Staatsbankrotts, es ist nicht auszuschließen, dass weitere EU-Staaten folgen werden. Alle Lösungen für Griechenland sollten daher allgemein für Situationen anwendbar sein, in denen Euro-Staaten kurzfristig in eine Zahlungsunfähigkeit geraten. Gleichzeitig müssen Wege gefunden werden, um solche Situationen für die Zukunft zu vermeiden.

Analysen

Globaler Rahmen der Handlungsmöglichkeiten

Zusammenhänge von Wachstum, Wettbewerb und Lebensstandard

Systemische Mängel / Systemcrash vermeidbar?

Fundi/Realo-Kritik / Ausgleich zwischen Idealismus und Pragmatismus

Grundsätzliche Positionen

Nationale Souveränität respektieren

Die Entscheidung über einen Austritt aus dem Euro-Raum und eine Wiedereinführung einer nationalen Währung hat *wesentliche* Auswirkungen auf den betroffenen Staat. Jeder Staat muss muss daher selbst darüber entscheiden, welchen Weg er gehen will. Finanzielle oder auch materielle Hilfen dürfen nicht an diese Frage gekoppelt werden.

Achim Ich finde nicht, dass finanzielle Hilfen unabhängig von der nationalen Souveränität zu sehen sind:

  1. aus dem Grund, den Anhalter im nächsten Absatz angemerkt hat: die Souveränität endet da, wo sie die Souveränität eines oder mehrerer anderer Staaten einschränkt.
  2. Die Nationale Souveränität (jeder wurstelt weiter wie er das bisher getan hat) hat uns ja genau in diese Bredouille gebracht: Bevölkerungen und vor allem Regierungen (auch die deutsche) haben immer wieder entschieden, dass man hier und jetzt eine Ausnahme machen soll, bevor die gemeinsam verabschiedeten Maastricht-Kriterien greifen konnten.
  3. In der Geschichte der EU haben viele Dinge (gerade in der Haushaltspolitik) nur deshalb funktioniert, wenn die Politiker, die sich und ihren Wählern sonst gerne noch ein Schlückchen aus dem Honigeimer genehmigt hätten, auf die "böse EU" verweisen konnten, die das ja so wolle. So waren alle zufrieden: die nationalen Politiker sind es nicht gewesen und es wurde trotzdem ein wenig disziplinierter vorgegangen.
  4. Die griechische Misere wird trotz aller Widerstände sowohl auf den Straßen als auch in den Hinterzimmern Griechenlands jetzt aufgeräumt, weil Papandreou durchgreift (er ist brilliant, das muss man ganz ausdrücklich anerkennen!) und weil es mittlerweile EU-Taskforces gibt, die bei der Umsetzung unterstützen und die Ergebnisse immer wieder kontrollieren - und damit Transparenz sowohl für die Griechen als auch für alle anderen schaffen.

Diese Krise zeigt doch, dass wir von der nationalen Kleinstaaterei wegkommen müssen und endlich Europäische Institutionen wie die "Wirtschaftsregierung" schaffen müssen. Natürlich sollten die besser demokratisch legitimiert werden als das bisher der Fall ist...

Demokratie und Versorgungssicherheit bewahren

Eine Zwangs- oder Sachverwaltung durch Dritte analog zu den Insolvenzen im Privat- und Unternehmensbereich ist nicht vereinbar mit demokratischen Grundsätzen und aus diesem Grund abzulehnen. Ebenso abzulehnen sind Kredit-Bedingungen, die die Privatisierung öffentlicher Einrichtungen und Infrastrukturen oder nationaler Besitztümer zur Folge haben, oder die die kommunale Versorgung und den sozialen Frieden

Anhalter Ich würde ergänzen: Alle Hilfsmaßnahmen durch andere Euro-Staaten müssen aber gleichzeitig auch die demokratischen Rechte der Bevölkerungen in diesen Staaten berücksichtigen. Das Haushaltsrecht einzelner Staaten endet daher dort, wo es erkennbar zu Belastungen anderer Staaten der Euro-Zone führt, daher sind Rahmenbedingungen wie z.B. in den Maastricht Verträgen vorgesehen eine zulässige Beschränkung der Rechte einzelner Staaten. Diese Rahmenbedingungen sind in einem demokratischen Prozess zu überprüfen und gegebenenfalls auszuweiten, die Einhaltung der Bedingungen muss durch demokratisch legitimierte und unabhängige Institutionen überwacht werden.

Verteilungsprinzipien der Hilfen aus den Rettungsmaßnahmen

AnhalterDie Piratenpartei unterstützt grundsätzlich den Euro als gemeinsame Währung innerhalb der gesamten EU.

Die Stabilität des Euro muss durch die EZB gesichert werden, deren Unabhängigkeit zu stärken ist und deren Entscheidungsprozesse transparenter zu gestalten ist.

Die aktuellen Verwerfungen an den Märkten zeigen, dass eine gemeinsame Währung starke Rahmenbedingungen braucht. Innerhalb einer Währungsgemeinschaft müssen die vorhanden Unterschiede in Kaufkraft und Produktivität mittelfristig ausgeglichen werden. Wirtschaftlich starke Staaten wie z.B. Deutschland können sich nicht indirekt über die Schuldaufnahme von wirtschaftlich schwächeren Staaten wie z.B. Griechenland und die damit finanzierten Exporte in solche Länder finanzieren. Wenn die Wirtschaftskraft z.B. auf Grund fundamental unterschiedlicher Ausgangsituationen nicht angeglichen werden kann, dann müssen andere Ausgleichsmechanismen wie z.B. ein Länderfinanzausgleich geschaffen werden. Ohne einen solchen Finanzausgleich hätte es z.B. auch innerhalb der Bundesrepublik ein traditionell landwirtschaftlich ausgeprägtes Bundesland wie Bayern nie schaffen können seine Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.

Die Piraten unterstützen daher Bemühungen Wirtschafts- und Finanzpolitische Hoheitsrechte von den Euro-Staaten an das Europäische Parlament abzutreten, dass sowohl in seinen Kompetenzen wie auch in seiner demokratischen Legitimierung zu stärken ist.'' '

Neue / Entwicklung der bestehenden Geldordnung

Europa

Vereinigte Staaten von Europa oder Gemeinschaft souveräner Nationen

Demokratisierung / Rolle der Demokratie in der EU

Stabilisierungsmaßnahmen

Anleihenkauf/Stabilisierungsmaßnahmen durch die EZB

Schuldenschnitt

Die drohende Zahlungsunfähigkeit eines Staates ist in der Regel kein kurzfristiges Phänomen, sondern bedeutet, dass eine Rückzahlung der Kreditsumme nicht erwartet werden kann. In dieser Situation muss schnellstmöglich eine Vereinbarung zwischen den Gläubigern und dem von der Zahlungsunfähigkeit bedrohten Staat erreicht werden, welche die Schulden und den Kapitaldienst auf ein für beide Seiten akzeptables Maß reduziert.

Gläubigerbeteiligung

Auf Wunsch jedes betroffenen Staates sollten diese Verhandlungen durch die anderen Euro-Staaten unterstützt werden. Vorrangig müssen die bisherigen Gläubiger durch einen Schuldenerlass an der Sanierung beteiligt werden. Insbesondere solche Gläubiger, die erkenbar spekulativ gehandelt haben müssen höhere Kürzungen des Rückzahlungsbetrags tragen. So muss ein Schuldenerlass berücksichtigen, wenn Gläubiger Schuldtitel z.B. über die Börse weit unter Nennwert erworben haben oder das Risiko eines Zahlungsausfalls bereits durch hohe Verzinsung kompensiert war.

Stabilisierung durch Bankenrettung

Insbesondere, wenn Darlehensausfälle zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten eines Gläubigers und in der Folge zu staatlichen Hilfeleistungen für den Gläubiger führen würden, können auch Garantien oder die unmittelbare Übernahmen der Rückzahlungsverpflichtungen durch die Euro-Staaten erwogen werden. Es muss vermieden werden, dass solche Folgeauswirkungen einer Entschuldung eines Staates zu Lasten ausschließlich einzelner anderer Staaten gehen und dadurch unter Umständen Dominoeffekte ausgelöst werden.

Bewahrung europäischer Interessen

Auch wenn Zwangs- oder Drittverwaltungen abzulehnen sind, kann es umgekehrt den Steuerzahlern der unterstützenden Staaten nicht zugemutet werden, finanzielle Hilfen für bedrohte Staaten im Euroraum, unabhängig ob in Form von Schuldübernahmen, Garantie, Zuschüssen oder Krediten ohne jegliche Bedingungen oder Verwendungskontrollen zu gewähren. Daher sind solche Hilfen durch die europäischen Steuerzahler an folgende Bedingungen zu knüpfen:

a) Neue Kreditaufnahmen durch die öffentlichen Haushalte (einschl. aller evtl. Schattenhaushalte) der sanierten Staaten sind an strenge Kriterien zu knüpfen, insbesondere sollen sie ausschließlich Investitionen dienen. Der Kapitaldienst muss sichergestellt sein. Neue Schuldaufnahmen sollen nur in Absprache mit den anderen Staaten des Euro-Raumes erfolgen.

b) Abhängig von der weiteren wirtschaftlichen Restrukturierung des Staates muss dieser auch zu einer angemessenen Rückzahlung der gewährten Hilfen verpflichtet werden.

c)Es ist auszuschließen, dass Kredite des ESFS oder andere europäische Hilfsleistungen zu zusätzlichen Zins- oder Rückzahlungen auf Staatsschulden gegenuber nicht-staatlichen Personen, Institutionen oder Gesellschaften über das vereinbarte Maß hinaus verwendet werden.

Korrekturmaßnahmen

Hilfe der Euro-Zone für überschuldete Staaten

Die Reduzierung der Schulden durch Vergleichsverhandlungen darf nicht nur darauf abgestellt sein, dass der betroffene Staat seinen Kapitaldienst leisten kann. Die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit muss sicherstellen, dass der Staat seinen sozialen Aufgaben Nachkommen kann. Zur Sicherstellung der Mittelfristigen Restrukturierung der Staatsfinanzen kann daher nach Abschluss der Vergleichsverhandlungen eine Übergangsfinanzierung durch andere europäische Staaten im Rahmen des ESFS geprüft werden. Hierzu ist der Aufgabenbereich des ESFS entsprechend auszudehnen.

Entwicklung der Euro-Zone

Die Übernahme der von den Banken und Investoren aufgenommenen Risiken durch die europäischen Steuerzahler (z.B. durch den Aufkauf von Anleihen durch die EFSF oder die EZB) widerspricht im Grundsatz den wirtschaftspolitischen Auffassungen der Piraten, es wird aber anerkannt, dass dies in der derzeitigen Situation, durch die zulange Untätigkeit der Politik ausnahmsweise notwendig ist. Damit solche Situationen in der Zukunft vermieden werden, wird deshalb gefordert:

a) Für die Länder, die den Euro als Währung erhalten wollen, ist eine Überarbeitung des Maastrichtvertrages hinsichtlich effektiver Sanktionsmaßnahmen anzustreben. Dabei darf jedoch die demokratische Selbstbestimmung der Völker nicht beeinträchtigt werden. Die Aufnahme von Staatsschulden muss erschwert werden und an nachhaltige Kriterien gekoppelt werden.

b) Verstöße Gegner die Maastricht Kriterien sind zu sanktionieren. Sanktionen, die dazu fuhren, dass zu viele Schulden mit noch mehr Schulden bestraft werden, werden abgelehnt.

c) Der Einfluss der Banken auf die derzeitige Krise ist zu analysieren und notwendige Veränderungen des Bankenmarktes sind vorzunehmen.

Freier Markt und die Finanzmärkte / Regulierung des Finanzsektors

Zerschlagung der Banken / Bankentrennung

Rolle der Ratingagenturen

Langfristige Maßnahmen

Geordnete Staatsinsolvenz / ESM

De-/Zentralisierung der Finanzmärkte

Archiviert

Zur Situation

Am 29. September hat der Deutsche Bundestag beschlossen, die deutschen Garantien für die Europäische Finanzstabilisierungsfaszilität auf 211 Milliarden Euro zu erhöhen. Der deutsche Steuerzahler bürgt damit, entgegen der vertraglichen Vorgaben des Maastricht-Vertrages, mit beträchtlichen Summen für die Kredite anderer europäischer Staaten. Hinzu kommen die Risiken, die sich aus den deutschen Beteiligungen am IWF, der EZB und aus bilateralen Vereinbarungen ergeben. Zusammengenommen stellen diese Bürgschaften und Kredite ein nicht zu unterschätzendes Risiko für die Staatsfinanzen der Bunderepublik dar.

In anderen europäischen Ländern ist die Situation vergleichbar. Die Maßnahmen des Euro-Raumes zur Stabilisierung der Finanzmärkte, zur Sicherung der Liquidität des griechischen Staates und anderer Länder sowie zur Rekapitalisierung und Rettung von europäischen Banken haben den Euro-Ländern enorme Kosten und finanzielle Risiken aufgebürdet. Die Unabhängigkeit der EZB ist durch wiederholte, nicht durch den Maastricht-Vertrag legitimierte Anleihenkäufe in Frage gestellt. Der Außenwert des Euro leidet unter der Unsicherheit über die Zahlungsfähigkeit vieler Staaten und aktuell unter den Unwägbarkeiten eines inzwischen offen diskutierten Staatsbankrotts Griechenlands.

Die Probleme der Euro-Zone können jedoch nicht für sich allein betrachtet werden. Ausgehend von dem Zusammenbruch des US-amerikanischen Immobilienmarktes 2007 haben sich sukseszive weitere Krisen herausgebildet. Die weltweite Vernetzung der Finanzmärkte und Wirtschaftskreisläufe hat ein Über- und Ineinandergreifen der Krisen ermöglicht, so dass wir heute sowohl von einer Finanz- als auch von einer Banken-, Währungs-, Euro- und Wirtschaftskrise sprechen können, deren Auswirkungen global sind.

In den Jahren von 2007 bis heute sind viele Folgen dieser Krisen sichtbar geworden: Steigende Nahrungsmittelpreise haben die Zahl der hungernden Menschen in der Welt anschwellen lassen, Millionen Menschen haben ihren Arbeitsplatz, ihren Lebensunterhalt, ihre Ersparnisse und Vermögen verloren. In vielen Ländern sind Arbeitslosenraten von 15% und mehr, gerade auch unter Jugendlichen, Realität. Insbesondere Griechenland trägt schwer an den Sprarmaßnahmen, zu denen sich die griechische Regierung aufgrund der Finanzierungsvereinbarungen mit der Troika aus IWF, EU und EZB gezwungen sieht.

Position:

1) Die wirtschaftlichen Faktoren Griechenlands zeigen, dass eine Rückzahlung der gesamten Kreditsumme nicht erwartet werden kann. Aus diesem Grund ist schnellstmöglich eine Vereinbarung zwischen den Anleihenbesitzern und dem griechischen Staat anzustreben, die die Schulden Griechenlands auf ein für beide Seiten akzeptables Maß reduziert.

2) Eine Übergangsfinanzierung durch andere europäische Staaten im Rahmen des EFSF, um die Zahlungsfähigkeit des griechischen Staates weiterhin zu gewährleisten, ist wünschenswert, da ein Zusammenbruch des Staatswesens unabwägbare Konsequenzen haben würde. Die Übernahme der von den Banken und Investoren aufgenommenen Risiken durch die europäischen Steuerzahler (z.B. durch den Aufkauf von Anleihen durch die EFSF oder die EZB) muss jedoch die Ausnahme bleiben. Aus diesem Grund sind für die Zukunft Mechanismen zu entwerfen, über die die spekulativen Geschäfte mit Staatsanleihen und deren Derivaten transparent werden und im Interesse der Völker Europas begrenzt werden können.

3) Die Entscheidung über einen Austritt aus dem Euro-Raum und eine Wiedereinführung der Drachme liegt allein bei den Griechen selbst. In Anbetracht der in jedem Fall schmerzhaften Konsequenzen einer Haushaltskonsolidierung in Griechenland muss das griechische Volk selbst darüber entscheiden, welchen Weg es gehen will. Finanzielle oder auch materielle Hilfen für Griechenland dürfen nicht an diese Frage gekoppelt werden.

4) Eine Zwangs- oder Sachverwaltung durch Dritte analog zu den Insolvenzen im Privat- und Unternehmensbereich ist nicht vereinbar mit demokratischen Grundsätzen und aus diesem Grund abzulehnen. Ebenso abzulehnen sind Kredit-Bedingungen, die die Privatisierung öffentlicher Einrichtungen und Infrastrukturen oder nationaler Besitztümer zur Folge haben, oder die die kommunale Versorgung und den sozialen Frieden gefährden.

5) Finanzielle Hilfen für Griechenland in Form von Krediten durch die europäischen Steuerzahler dürfen nicht als Zins- oder Rückzahlungen für privat gehaltene Staatsanleihen genutzt werden. Entsprechende Mittel müssen für eine nachhaltige Förderung der griechischen Wirtschaft eingesetzt werden.

6) Für die Länder, die den Euro als Währung erhalten wollen, ist eine Überarbeitung des Maastrichtvertrages hinsichtlich effektiver Sanktionsmaßnahmen anzustreben, damit die Haushaltsdisziplin in allen Staaten auf Dauer sicher gestellt werden kann. Dabei darf jedoch die demokratische Selbstbestimmung der Völker nicht beeinträchtigt werden. Das Prinzip, zu viele Schulden mit noch mehr Schulden zu bestrafen, wird abgelehnt.

7) Für die Analyse und Bewertung der Staatsfinanzen soll eine unabhängige europäische Rating-Agentur eingerichtet werden, deren Arbeit so transparent wie möglich sein muss.