Benutzer:Tirsales/BzV-Tuebingen-Satzungsaenderungsantrag-2

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Änderungsantrag Nr.
?? / Bezirksparteitag 2010.1
Beantragt von
Tirsales
Betrifft
Satzung des Bezirksverbandes Tübingen / §12 Beschlussfassung / Wahlen
Beantragte Änderungen

Ich beantrage, dass in unserer Bezirkssatzung §12 folgendermaßen geändert wird:

Bisheriger Text:

Die Regelungen der Landessatzung zu Beschlussfassungen und Wahlen finden Anwendung.

Beantragte Änderung:

Ergänzung des Satzes: Entscheidungen des Vorstandes werden, sofern nicht durch die Geschäftsordnung des Vorstandes oder diese Satzung anderweitig bestimmt, mit absoluter Mehrheit gefasst.

Begründung

Es ist für den Vorstands empfehlenswert, wenn Entscheidungen mit einer echten Mehrheit des Vorstandes getroffen werden und nicht nur deshalb eine Mehrheit zustande kommt, weil ein Teil der Vorstandsmitglieder bei der Entscheidung fehlte. Das Parteiengesetz schreibt aber vor, dass Abweichungen von der einfachen Mehrheit bei Gremienentscheidungen durch die Satzung geregelt werden müssen, eine GO-Regelung reicht daher nicht aus.

Diskussion
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