Benutzer:Till Neuhaus/Strukturvorschlag

Aus Piratenwiki Mirror
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50px Diese Seite ist kein finaler Vorschlag, sondern ein Entwurf.

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Datei:Strukturmodell1.png

Merkmale

  • keine KVs, keine Crews
  • kein Vorstand, keine Beisitzer
  • keine eigene Geschäftsordnung, keine eigene Satzung (allerdings müssten das Gremium "Mitgliederversammlung" in der Landessatzung eingebracht werden)
  • Basis ist stärkstes "Gremium"
  • Entscheidungen trifft ausschließlich die Basis, kein Vorstand

Nachteile

  • Keine juristische Person

Ebenen

Mitgliederversammlungen mit Vorständen

  1. Bundesverband
  2. Landesverband

Mitgliederversammlungen ohne Vorstände

  1. Bezirke
  2. Kreise/Gemeinden
  3. Städte
  4. Stadtteile
  5. Crews

Anmerkung:
Keine Mitgliederversammlung unterhalb des Landesverband muss es geben. Keine der in der Grafik dargestellten "Posten" muss es geben. Die Basispiraten der lokalen Mitgliederversammlungen entscheiden selbst, was sie für erforderlich/ notwendig erachten. Jeder Pirat gehört der nächst höheren Mitgliederversammlung an, ist aber zeitgleich auch stimmberechtigte Basis aller übergeordneten Ebenen.

Beispiel: Haben die Piraten einer Stadt z.B. keinen eigenen Schatzmeister und/ oder Büropiraten gewählt, so ist der nächst höhere Schatzmeister/Büropirat (Kreis, Bezirk, Land) zuständig.

Somit müssen die Aufgaben nicht lokal besetzt werden, sie können es aber.

Finanzverteilung

  • Der Landesverband bekommt alle Mittel, die lokalen Schatzmeister bekommen kein Geld, sondern stattdessen (virtuelle?) Unter-Konten. Die LMV/ der LPT bestimmt über folgende Mittel:
    • Landesvorstand
    • Schiedsgericht
    • AKs, AGs, PGs

Die restlichen Finanzmittel sind "freie Finanzmittel" (as known ;-)).

  • Die Verteilung der freien Mittel erfolgt an die Schatzmeister der "Unterordnungen" nach Anzahl der Piraten der jeweiligen "Unterordnung" <-- Hat jemand ein besseres Wort dafür?
  • Die lokalen Schatzmeister verteilen die Gelder "nach unten" weiter; ebenfalls nach Anzahl der Piraten der "Unterordnung".

Kurz:

  • 100% der Mitgliedsbeiträge gehen an den Landesverband.
  • Der Landesverband verteilt nach Mitgliederstärke prozentual an Untergliederungen
  • Untergliederungen verteilen nach Mitgliederstärke prozentual an Untergliederungen