Benutzer:Stemke/Petitionen/Atomrecht:Sicherheit von Nuklearanlagen

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Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass kerntechniche Anlagen, Lager und Zwischenlager, die einem gezielten oder zufälligen Absturz eines großen Flugzeugs nicht standhalten und bei einem entsprechenden Schadensereignis eine Kontamination der Umwelt nicht nachweislich verhindert werden kann, keine Betriebserlaubnis erhalten und dass bereits entsprechenden in Betrieb befindlichen Anlagen die Betriebserlaubnis unverzüglich entzogen wird.

Begründung

Bundesregierung, BKA (Bundeskriminalamt), BfV (Bundesamt für Verfassungsschutz) und BND (Bundesnachrichtendienst) halten die Gefahr von entsprechenden Anschlägen durch Flugzeuge für nicht unrealistisch und weisen darauf hin, dass "terroristische Anschläge auf kerntechnische Einrichtungen...in Betracht gezogen werden" müssen [Quelle: "Gefährdungslage inländischer kerntechnischer Einrichtungen", BKA, abgestimmt mit BfV und BND].

Der Gesetzgeber versucht Flugzeugentführungen seit Jahren mit Mitteln zu begegnen, die von der Einschränkung der Mitnahme von Flüssigkeiten bei Flügen gehen, bis hin zu Bemühungen, den Abschuss von Passagiermaschinen zu legalisieren.

Experten wie Piloten geben an und zeigen auf, dass alle ergriffenen Maßnahmen sicherheitstechnisch unwirksam sind oder relativ leicht umgangen werden können. Flugzeugabstürze, gezielt und ungezielt, stellen eine in Betracht zu ziehende Gefahr da.

Der Bundesregierung sind die Gefahren nicht zuletzt aufgrund einer ILK-Studie der Länder Bayern, Hessen und Baden-Württemberg und entsprechender Debatten bekannt. Ein entsprechender Vorfall würde für Deutschland und Europa die größte anzunehmende Katastrophe darstellen.

In einem Vermerk im Rahmen der Studie der ILK (Internationale Länderkommission Kerntechnik) für den hessischen Umweltminister Dietzel kommen die Experten zu folgendem Ergebnis: "Von den [damals] 19 in der Bundesrepublik betriebenen Kernkraftwerken haben nur ... drei ... Anlagen eine bauliche Auslegung, die einem ... Flugzeugabsturz ohne gravierende Freisetzungen radioaktiver Stoffe ... standhalten kann." Weiter heißt es "Bei allen anderen Kernkraftwerken ist bei einem Aufprall auf das Reaktorgebäude mit schweren bis katastrophalen Freisetzungen radioaktiver Stoffe zu rechnen."

Da ein Betrieb kerntechnischer Anlagen aufgrund des besonderen Gefährdungspotentials nur zu verantworten ist, wenn die Sicherheit vor radioaktiver Kontamination im Betrieb wie auch bei anzunehmenden Unfällen sichergestellt ist, ist der Entzug der Betriebsgenehmigung von unsicheren kerntechnischen Anlagen eine notwendige Konsequenz.


Quellen zur Recherche im Internet:

  • z.B. ZDF, Frontal 21 vom 16.06.2009
  • z.B. Google: flugzeug kernkraftwerk
  • z.B. Google: akw-sicherheitscheck
  • z.B. Google: site:greenpeace.de ilk rsk

Quellen

  1. Internationale Länderkommission Kerntechnik (ILK): Sicherheit von Kernkraftwerken (PDF), 2002
  2. Zitate aus Greenpeace vorliegenden Dokumenten