Benutzer:Senficon/Wahlprogrammanalyse

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Übersicht Parteiprogramme

Hier erstelle ich eine Gegenüberstellung der Bundestagswahlprogramme 2013 zu den wichtigsten Kernthemen der Piraten.

Grauer Kasten = nach gründlicher Prüfung keine Position im Wahlprogramm gefunden.

Weißer, leerer Kasten = wird noch geprüft.

Freiheit vs. Sicherheit

Freiheit vs. Sicherheit
Thema Union SPD Grüne FDP Linke Piraten
Sicherheit vs. Freiheit Freiheit als Folge von Sicherheit, z.B. vor islamistischem Terrorismus Sicherheit und Freiheit gehören zusammen, Abwägung und Augenmaß, Sicherheit vor Gewalt, Kriminalität, Terror und soziale Sicherheit Voraussetzung für Freiheit Nach 10+ Jahren Terrorgesetzen Bürgerrechte stärken. Sicherheit = Sicherung der Freiheit. Freiheit Voraussetzung für Teilhabe. Absolute Sicherheit unerreichbar. Mit rechtsstaatlichen Mitteln größtmögliche Sicherheit schaffen. Sicherheit vor Neonazis, Terrorismus, Kriminalität durch klassische Polizeiarbeit. Terrorgesetze von nach 2005 zurücknehmen. Grundrechtsorientierte Innenpolitik. Sicherheit als Voraussetzung von Freiheit. Aber keine Sicherheit zu Lasten der Freiheit. Verhältnis-mäßigkeit. Sicherheit = Schutz der Verfassung & Grundrechte, z.B. vor Terrorismus. Aber kein Sonderrecht für Terrorbekämpfung, Menschenwürde, Privatsphäre, körperl. Unversehrtheit, Folterverbot wahren. Sicherheitsgesetze können Freiheit nicht schützen, ökonomisch motivierten Grundrechtsabbau verhindern Grundrechte verteidigen und wieder stärken. folgt.

Immaterialgüterrechte

Immaterialgüterrechte (Urheberrecht, Patentrecht, Open Access, Open Source)
Thema Union SPD Grüne FDP Linke Piraten
Allgemeines „Wissenschaft, Wirtschaft, Kunst und Kultur brauchen den Schutz geistigen Eigentums“, auch online.

Geistiges Eigentum ermöglicht Vielfalt, sichert Einkommen.

„Das geistige Eigentum ist der Rohstoff der Kultur- und Kreativwirtschaft.“

Geistiges Eigentum auch online zu schützen ist essentiell. Kulturschaffende müssen von ihrer Arbeit leben können.

Grundlage der Urheberrechtspolitik: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die „Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihr/ihm als UrheberIn von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen“, sowie das Recht auf kulturelle und Teilhabe und Teilhabe am wissenschaftlichen Fortschritt beinhaltet. „Kultur- und Kreativwirtschaft sind ohne den Schutz geistigen Eigentums nicht denkbar.“ Geistiges Eigentum als Anreiz für riskante Investitionen in neue Technologien, Geschäftsprozesse und kreative Werke notwendig. Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands sonst gefährdet.

Urheberrechtsverstöße online genauso strikt ahnden wie offline.

„Die privatwirtschaftliche Aneignung von Wissen in Form von Urheber- und Patentrechten darf nicht zur ökonomischen oder kulturellen Entwicklungsschranke werden“.

„Kein Musiker und keine Musikerin hört auf Musik zu machen, nur weil man davon nicht leben kann.“

Unterwerfung des Urheberrechts unter Interessen der Allgemeinheit: Grundrechtliche Absicherung, "dass der Staat Monopolrechte an Immaterialgütern nur dann einräumen oder aufrechterhalten darf, wenn diese dem Interesse der Allgemeinheit nicht entgegen stehen".

Sozialleben im Internet soll nicht durch Immaterialgüterrechte beschränkt werden. "Die Vergangenheit hat gezeigt, dass eine möglichst freie Verbreitung und ein freier Umgang mit Kultur zu deren Verbreitung beitragen und sich positiv auf die Entwicklung des Kulturgütermarktes auswirken."

Urheber-

persönlich-keitsrecht

„Verbindung zwischen Urheber und Werk ist unverbrüchlich“. Urheberpersönlichkeitsrecht wahren – Urheber*innen müssen über Nutzung ihrer Werke entscheiden können. Urheberpersönlichkeitsrecht stärken, stete Angabe der Urheberschaft durchsetzen. Sinn des Urheberrechts ist, Urheber*innen zu schützen.
Ziele Urheber-rechtsreform Urheberrecht bzgl. Privatkopie, Umgang mit Verstößen, Weiterverwertung weiterentwickeln (nicht gesagt, wie) Ausgleich zwischen Urheber*innen, Nutzer*innen und Verwerter*innen schaffen.

Keine Relativierung des Urheberrechts durch Internet. Stärkung von Urheber*innen und „ihren Partnern“ (Verwertungsindustrie). Modernisierung des Urheberrechts soll Kreative online stärken und Rechtslage neuer Nutzungspraktiken „klären“.

Modernisierung des Urheberrechts in transparentem gesellschaftlichem Prozess.

Interessenausgleich zwischen Urheber*innen, Verwerter*innen, Nutzer*innen und Allgemeinheit. Vergütung sichern, Nutzerrechte stärken, Innovation fördern.

Urheberrechtsreform soll Rechtsunsicherheiten ausräumen, Interessenausgleich schaffen und Zugang zu Wissen und Innovationen sicherstellen. Produktive Weiterverwendung von Wissen und Vergütungsanspruch der Urheber*innen in Einklang bringen. Urheber*innen, Nutzer*innen und Allgemeinheit gegenüber Rechteinhaber*innen stärken, Gleichgewicht zwischen den Interessen herstellen.

Deutliche Ausweitung der Urheberrechtsschranken (z.B. Fair Use-Klausel).

Privatkopie Urheberrecht bzgl. Privatkopie „weiterentwickeln“. Recht auf digitale Privatkopie stärken. Technische Einschränkungen verbieten.

Wiederveräußerbarkeit immaterieller Güter ermöglichen. Keine Einschränkung der IT-Sicherheitsforschung wegen Urheberrechtsinteressen (z.B. Umgehungsverbot von Kopierschutz).

Privatkopie zum Eigengebrauch ermöglichen, Hersteller müssen sicherstellen, dass dieses Recht technisch ausgeübt werden kann (Kopierschutz). Nichtkommerzielle Nutzung erlauben, z.B. von Tauschbörsen.

Kriminalisierung von Nutzergruppen entgegenwirken. Recht auf Weiterverkauf digitaler Kulturgüter.

Recht auf Privatkopie durchsetzen.

Kopierschutzmaßnahmen komplett verbieten. Keinerlei Einschränkungen der Nutzung von Werken durch Personen, die diese rechtmäßig erworben haben. Weiterverkauf immaterialer Güter ermöglichen.

Schutzfristen Schutzfristen verkürzen (bzw. Verlängerungen rückgängig machen). Schutzfristen generell auf 10 Jahre nach dem Tod verkürzen, für Filme auf 10 Jahre nach Veröffentlichung, für Software auf 20 Jahre nach Veröffentlichung.

EU-weit zeitliche Begrenzung von Schutzfristen festlegen, nachträgliche inhaltliche oder zeitliche Erweiterung verbieten.

Überwachung & Zensur Ablehnung von flächendeckender Überwachung, Netzsperren, Three Strikes. Ablehnung von Warnhinweisen durch Provider, Überwachung, Netzsperren, Filterung. Ablehnung von Zensur, Überwachung, Three Strikes. Gegen Privatisierung der Rechtsdurchsetzung im Netz und Deep Packet Inspection. Ablehnung von Überwachung der Internetnutzung, Warnhinweise durch Provider, Three Strikes (Recht auf digitale Teilhabe in EU-Grundrechtecharta verankern).

Löschung angeblich rechtswidriger Inhalte (Notice & Takedown) nur mit richterlichem Beschluss erlauben

Geschäfts-

modelle

Legale Geschäftsmodelle fördern, Rechtssicherheit erhöhen. Lizenzierung vereinfachen. Legale Angebote unterstützen, die Urheber*innen Einnahmen und Nutzer*innen Zugang ermöglichen.

Informationen über Lizenzmodelle verbessern. Einführung von kommerziellen One-Click-Lizenzen in der EU. Wenn Geschäftsmodelle Vergütung von Urheber*innen mittelfristig nicht sicherstellen können, muss Gesetzgeber eingreifen. Vorschlag einer Pauschalabgabe auf Breitbandanschlüssen (Kulturflatrate) prüfen. In diesem Zuge auf EU-Ebene Schranke für privaten Upload einführen.

Urheberrecht technikoffen gestalten: freie Wahl der Urheber*innen über Geschäftsmodelle und Art der Lizenzierung.

Legale digitale Geschäftsmodelle nicht rechtlich einschränken.

Unterstützung neuer Lizenz- und Vergütungsmodelle wie Creative Commons, Kulturwertmark, Crowdfunding.

Neue Finanzierungsmodelle etablieren.

Förderung alternativer Bezahl- und Finanzierungsmodelle, insbesondere Selbstvermarktung, Micropayment und Crowdfunding.

Durch Steigerung der Akzeptanz solcher Modelle kann selbstbestimmte und faire Bezahlung erreicht werden und viele existierende Probleme des Urheberrechts gelöst werden.

Remix / Mashup Zusätzliche Urheberrechtsschranke für nichtkommerzielle Mashups und Remixes einführen.

Für kommerzielle Weiterverwertung einheitliche Lizenzierungsstelle schaffen, Urheber*innen müssen dabei vergütet und ihre Urheberpersönlichkeitsrechte gewahrt werden. Kommerziell ist Angebot dann, wenn urheberrechtlich geschützte Werke auf Seite oder Plattform angeboten werden, die in nicht geringfügigem Maße Einnahmen produziert (Spenden, Mitgliedsbeiträge, Werbung etc.)

Erstellung von Remixes & Mashups rechtlich erleichtern.
Filesharing-/

Hosting-Plattformen

Vorgehen gegen gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzungen, hauptsächlich auf Filesharingplattformen.

Plattformen sollen sich nicht auf Haftungsprivilegien berufen können (vermutlich wenn sie z.B., wie The Pirate Bay, die Inhalte gar nichts selbst hosten). Kooperation der Plattformen mit Werbetreibenden und Zahlungsdienstleistern verbieten.

"Kommerzielle Plattformen, die mit den Werken von Kulturschaffenden Geld verdienen, müssen eine angemessene Vergütung bezahlen." (

Werbeschaltungen auf Internetseiten mit verbotenem Inhalt verhindern.

Internationale Zusammenarbeit bei Bekämpfung illegaler Plattformen.

Gewinn mit Urheberrechtsverletzungen verhindern.

Vollständige Legalisierung von Tauschbörsen.
Bildung & Wissenschaft Verwendung digitaler Materialien an Hochschulen verbessern, Wissenschaft im Urheberrecht unterstützen Bildungs- und Wissenschaftsschranken stärken, Intranetnutzung an (Hoch)Schulen ermöglichen. Urheberrechtliche Hindernisse für Wissenszugang abbauen.

Umfassende Wissenschaftsschranke: Nutzung publizierter medialer Werke für nicht gewerblichen wissenschaftlichen Gebrauch grundsätzlich genehmigungsfreih und uneingeschränkt.

Urheberrechtsschranke für Bildung, Forschung und Lehre.

Kostenloser Zugang und offener Austausch digitaler Lernmaterialien. Open Educational Resources (OER) durch Förderprogramm des Bundes finanziell, organisatorisch und wissenschaftlich unterstützen.

Keinerlei Urheberrechtsabgaben für Bildungseinrichtungen.

Möglichst freie Mediennutzung für Forschung. Öffentliche Bibliotheken stärken, z.B. durch Entkopplung der Anzahl verleihbarer digitaler Kopien von vorhandener Anzahl physischer Exemplare.

Open Access Open Access-Veröffentlichung staatlich geförderter Werke nach einer angemessenen Zeit.

Mit der Wissenschaft Open-Access-Strategie entwickeln. Zugang zu Forschungsergebnissen erleichtern.

Zweitveröffentlichungsrecht für Wissenschaftlicher*innen z.B. auf Website der Hochschule. Unterstützung von Open Access und Open Data im Wissenschaftsbereich.

Open Access-Pflicht für öffentliche Forschungsförderung. Open Access-Veröffentlichungsrecht für mit öffentlichen Mitteln finanzierte Werke. Wissenstransfer in Wirtschaft und Gesellschaft verbessern. Unabdingbares Zweitverwertungsrecht der Publikationen für Autor*innen.

Ablehnung jeglicher Open Access-Verpflichtungen, auch bei öffentlicher Forschungsförderung.

Über Art der Publikation sollen Forscher*innen selbst entscheiden (in der Praxis ist freiwillige Open Access-Veröffentlichung mit hohen Kosten verbunden, von einer freien Entscheidung kann also nicht die Rede sein). „Wir setzen uns jedoch bei öffentlich geförderter Forschung für Förderungsrichtlinien ein, die die Publikation der Ergebnisse grundsätzlich zum Ziel hat, soweit keine zwingenden Belange entgegenstehen.“

Verpflichtende Open Access-Veröffentlichung inkl. Forschungsdaten für alles Wissen, das mit Steuermitteln erarbeitet wurde.

Unabdingbares Zweitveröffentlichungsrecht für Wissenschaftler*innen.

Vollständige Open Access-Veröffentlichung öffentlich geförderter Werke.

Eine mögliche Sperrfrist vor Open Access-Veröffentlichung darf maximal 6 Monate betragen.

Arzneistudien Verpflichtung von Pharmaunternehmen, alle Arzneimittelstudien zu registrieren und die Ergebnisse zu veröffentlichen.
Digitalisierung Digitalisierung fördern Digitalisierung verwaister Werke ermöglichen.

Digitalisierung von Schulbüchern und Verfügbarmachen im Netz (unklar, ob Intranet der Schule oder Internet gemeint ist).

Digitalisierung von Kulturgut fördern und Werke zugänglich machen.

Elektronische Ausleihe in Bibliotheken vereinfachen.

Digitalisierung und Archivierung von Werken erleichtern.

Zugang zu diesen Werken ausweiten.

Öffentlich-

Rechtliche

Inhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unter freien Lizenzen im Internet zugänglich machen.
Urheber-vertragsrecht Urheber*innen im Urhebervertragsrecht stärken, z.B. durch wirksame Kontroll- und Sanktionsinstrumente. Urheber*innen im Urhebervertragsrecht stärken, z.B. durch verbindliche Vereinbarung, deren Kontrolle und Durchsetzung, Informationsrechte über Nutzung ihrer Werke und der Erträge daraus. Kreative im Urhebervertragsrecht und durch Mindestlöhne und Honoraruntergrenzen stärken. Umfassende Reform des Urhebervertragsrechts zur Stärkung der Urheber*innen gegenüber Verwerter*innen.

Zweitverwertungsrecht für Urheber*innne. Schnelleres Zurückfallen der Rechte an Urheber*innen bei Nichtausübung. Verbot der Abtretung der Rechte für unbekannte Nutzungsarten. Vergabe ausschließlicher Nutzungsrechte für maximal 20 Jahre. Verbot der zusätzlichen Beteiligung von Verleger*innen an den Vergütungen der Urheber*innen. Europaweite Mindeststandards für Rechte der Urheber*innen im Urhebervertragsrecht.

Verwertungs-gesellschaften Verwertungsgesellschaften wichtig für Vergütungsanspruch.

Transparenz, Mitsprache, Demokratie in Verwertungsgesellschaften stärken. Mitglieder müssen CC nutzen und alternative Geschäftsmodelle entwickeln können.

Transparenz und Demokratie in Verwertungsgesellschaften stärken.

Umfassende Reform der Verwertungsgesellschaften.

Europaweite Regeln für Verwertungsgesellschaften, die Transparenz und Mitbestimmung durch die Mitglieder sicherstellen.
Abmahnwesen Begrenzung des Streitwerts bei Abmahnungen. Abmahnwesen: Streitwert senken, fliegenden Gerichtsstand beenden, Abmahnungen nur gegen Handlungen im geschäftlichen Verkehr, Kostenerstattung bei Abmahnung zu Unrecht, Drittauskunftsanspruch ggü. Privaten nur im geschäftlichen Verkehr. Abmahnwesen: Deckelung der Gebühren, Deckelung des Streitwert für den Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruch bei einem einmaligen Verstoß im nicht-gewerblichen Bereich auf 1000 Euro. Abmahnwesen: Beschränkung auf tatsächliche, kommerzielle Verletzungen, Deckelung der Gebühren.
Leistungs-schutzrecht Leistungsschutzrecht: Ablehnung des Gesetzes von schwarz-gelb, stattdessen eigenes LSR beschließen, das Verleger*innen stärkt, Interessen der Journalist*innen wahrt, Informationsfreiheit und Auffindbarkeit von Informationen gewährleistet. Ablehnung des Leistungsschutzrechts, weil es keine Probleme löst und die Medienvielfalt gefährdet. Ablehnung des Leistungsschutzrechts.
Transparenz Urheberrecht darf nicht für Verhinderung behördlicher Transparenz instrumentalisiert werden. Achtung von Urheberrecht bei Open Data. Alle amtlichen oder von Ämtern in Auftrag gegebenen Werke sollen gemeinfrei sein und ohne Einschränkungen durch die Bevölkerung genutzt werden können.

Gemeinfreiheit auch von unveröffentlichten und behördeninternen Werken, wenn besonderes öffentliches Interesse besteht. Dies vermeidet Urheberrecht als Vorwand für Geheimhaltung von Informationen.

Förder-programme Existenzgründungsprogramme hinsichtlich Anerkennung von Immaterialgütern anpassen (unklar, was gemeint ist, aber wohl Stärkung zu Gunsten der Rechteinhaber*innen) Freie Lizenzen in öffentliche Förderung einbauen.
Sport Das geistige Eigentum von Sportveranstaltern muss geschützt werden, um die Eigenfinanzierung des organisierten Sports nicht zu gefährden (gemeint sind wohl nicht lizenzierte Übertragungen und Verwendungen von Logos z.B. in Gaststätten).
Akzeptanz Verständnis und Akzeptanz des Urheberrechts erhöhen. Nutzer*innen brauchen „echte Orientierung über Freiheiten und Grenzen“.

Gesellschaftlichen Konsens (wesentlicher Teil der Gesellschaft) anstreben.

Akzeptanz des Urheberrechts erhöhen. Verständlichkeit des Urheberrechts erhöhen.
EU / International EU-weite Lösung anstreben, Interessen der CDU dort einbringen. Europäische und internationale Lösungen anstreben, diese durch „unsere bundesdeutschen Wertvorstellungen prägen“ (gemeint ist wohl z.B. „unverbrüchliches“ Urheberpersönlichkeitsrecht). EU-Ebene Schranke für privaten Upload, wenn Kulturflatrate-Modell eingeführt wird.

Einführung von kommerziellen One-Click-Lizenzen für Weiterverwendung von Werken (Remix) in der EU.

Internationale Vereinbarungen zum Schutz des geistigen Eigentums (inkl. Patentrecht) sind notwendig, sollen aber transparent verhandelt und verabschiedet werden.

Internationale Zusammenarbeit bei Bekämpfung illegaler Plattformen.

Künstliche nationale Barrieren für Kulturgüter innerhalb des Europäischen Binnenmarktes abschaffen.

Europaweite Abkehr von restriktiver Durchsetzung von Immaterialgüterrechten. Europäische grundrechtliche Absicherung, "dass der Staat Monopolrechte an Immaterialgütern nur dann einräumen oder aufrechterhalten darf, wenn diese dem Interesse der Allgemeinheit nicht entgegen stehen". EU-weit zeitliche Begrenzung von Schutzfristen festlegen, nachträgliche inhaltliche oder zeitliche Erweiterung verbieten. Gemeingüter (Commons) wie z.B. Freie Software, freie Kulturgüter, offene Patentpools und freie Bildungsangebote europaweit rechtlich absichern und fördern. Einführung von Fair Use-Klauseln. Europaweite Mindeststandards für Rechte der Urheber*innen im Urhebervertragsrecht. Europaweite Regeln für Verwertungsgesellschaften, die Transparenz und Mitbestimmung durch die Mitglieder sicherstellen. Ablehnung von ACTA.

Commons / Open Source Rechtssicherheit für Anbieter*innen von Tausch-, Teil- und Verleihdienstleistungen.

Unterstützung der Open Source-Bewegung.

Unterstützung von Commons als soziale Bewegung bzgl. materieller und immaterieller Güter.

Förderung von Freier Software und offenen Technologien.

Rechtliche Absicherung und Förderung von Gemeingütern (Commons) wie z.B. Freie Software, freie Kulturgüter, offene Patentpools und freie Bildungsangebote.
Patentrecht Deutsche Produkte und Forschungsergebnisse durch Patente schützen.

Dies ist notwendig für Chancen der deutschen Wirtschaft auf dem Weltmarkt. Ergebnisse deutscher Forschung sollen zu Produktion in Deutschland und Europa führen. Open-Innovation-Strategie für kleine Unternehmen schaffen (vorhandenes Wissen in Organisationen auch für Außenstehende zugänglich zu machen).

Patentrecht soll Kultur der Selbständigkeit fördern, nicht hemmen.

Patentschutz nur für wirklich neue Produkte und Ideen. Patentrechtsreform auf EU-Ebene notwendig, Kontrolle durch das Europaparlament.

Geistiges Eigentum als Anreiz für riskante Investitionen in neue Technologien, Geschäftsprozesse und kreative Werke notwendig.

Globale Wettbewerbsfähigkeit schützen.

„Die privatwirtschaftliche Aneignung von Wissen in Form von Urheber- und Patentrechten darf nicht zur ökonomischen oder kulturellen Entwicklungsschranke werden.“ Patentrecht soll Anreiz zur Veröffentlichung von Innovationen schaffen, nicht als Innovationsanreiz dienen.

Langfristig Aufgabe des Patentsystems zu Gunsten anderer Mechanismen zur Offenlegung von Erfindungen, die weniger wettbewerbsfeindlich wirken. Reform des Patentrechts zur Verhinderung von Patent-Trolling. Offene Patentpools europaweit rechtlich absichern und fördern. Keine Patentierbarkeit technischer Verfahren. Patentlaufzeiten verkürzen. Gerichtskosten bei Patentstreitigkeiten vom Streitwert entkoppeln und auf tatsächlich entstandene Kosten beschränken, u.a. da Patenttrolle die Gerichtskosten als Druckmittel für außergerichtliche Einigungen verwenden. Durchsetzung von Patenten nur ermöglichen, wenn der Patentinhaber diese nutzt oder Bemühen um Nutzung nachweisen kann. Kartellrechtliche Prüfung von wettbewerbswidrigem Patentmissbrauch durch "Kreuzlizenzierung", ggf. frühzeitiges Auslaufen des Patents. Demokratisierung des Patentvergabeprozesses durch Mitentscheidungsmöglichkeit aller, die die entsprechenden fachlichen Voraussetzungen erfüllen.

Biopatente Gegen Patente auf Nutztiere, Nutzpflanzen und „herkömmliche“ Züchtungsverfahren.

Biopatente gefährden Vielfalt in der Landwirtschaft.

Patente auf Lebewesen (europaweit) verbieten.

Biopatente führen zur Abhängigkeit von Agrarkonzernen.

Biopatente verbieten.

Recht auf freien Nachbau von Saatgut sichern.

Keine Erschließung neuer Arten patentierbarer Erfindungen wie Patente auf Leben, auf Verfahren zur Ermittlung und Erstellung von Gensequenzen, da sie der Patentierung von Entdeckungen (nicht Erfindungen) gleichkommen. Dies ist innovationsfeindlich.
Software-Patente Patente auf "computer-implementierte Erfindungen" (Software-Patente) verhindern, da diese in anderen Ländern kleine und mittlere Softwareunternehmen ruinieren und Software bereits durch Urheberrecht geschützt ist.
Patente auf Geschäfts-modelle Geistiges Eigentum als Anreiz für riskante Investitionen in Geschäftsprozesse notwendig. Patente auf Geschäftsmodelle verbieten, da sie zu Monopolisierung ganzer Märkte führen.
Generika Zugang zu Medikamenten für Entwicklungs- und Schwellenländer rechtlich sicherstellen.

Öffentliche Forschungseinrichtungen sollen hierzu sozialverträgliche Lizenzierungs- und Vertriebsmodelle entwickeln.

Privatsphäre und Datenschutz

Privatsphäre & Datenschutz
Thema Union SPD Grüne FDP Linke Piraten
Allgemein CDU spricht von „Datenpolitik“, nicht „Datenschutzpolitik“.

Abwägung zwischen Privatsphäre und innovativer Nutzung, Deutschland als „attraktiver Datenstandort“.

Weder durch Staat noch durch Unternehmen soll Gefühl der Überwachung entstehen.

Stärkung der Bürgerrechte nach jahrelangem Abbau. Reduzierung anlassloser Überwachungsmaßnahmen. Umfassendes Auskunftsrecht über Datenspeicherung und -weitergabe gegenüber Staat und Privaten.

Grundsätzliche Ablehnung überflüssiger Kontrollen – Prinzip des liberalen Rechtsstaats.

Erfassung alltäglichen Verhaltens ist ein Verstoß gegen die Menschenwürde, verhindert freie Entfaltung. Seit Beginn der schwarz-gelben Regierung habe es keine neuen Sicherheitsgesetze gegeben (BDA?), Anti-Terrorgesetze wurden entschärft.

Abkehr vom Ausbau der Überwachung.

Menschen haben ein Recht auf Meinungsbildung ohne staatliche Überwachung.

Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung stärken.

Prinzip der Datensparsamkeit. Gegen jegliche verdachtsunabhängige Überwachung. Transparenz über Datenverwendung durch Unternehmen und Staat, Sanktionen bei Datenschutzverstößen oder mangelnder Sorgfalt.

Grundgesetz Datenschutz im Grundgesetz verankern.

Recht auf Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme gesetzlich verankern. Fernmeldegeheimnis zu umfassendem Kommunikations- und Mediengeheimnis ausweiten.

folgt.
Telekom-munikations-überwachung Befugnisse der Sicherheitsbehörden für Strafverfolgung im Internet ausbauen. Sicherheitsbehörden müssen technisch auf Augenhöhe mit den Kriminellen sein. Unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit Überwachungsbefugnisse ausdehnen.

Keine Überwachung von Datenströmen zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen. Bei Datenschutz mit Netz-Community und Bürgerrechtsorganisationen zusammenarbeiten.

Internet vor staatlicher Überwachung schützen.

Fernmeldegeheimnis zu umfassendem Kommunikations- und Mediengeheimnis ausweiten. Pseudonyme und anonyme Kommunikation über Internet sicherstellen. Keine Einschränkungen von Anonymität und Datenschutz zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen. Drittauskunftsanspruch von Rechteinhabern gegenüber Dritten (Providern) nur bei gewerblichen Urheberrechtsverletzungen.

Moderner Datenschutz für Internet, der Persönlichkeitsrechte stärkt und Chancen der Datenverknüpfung ermöglicht, dabei entwicklungsoffen und technikneutral ist.

Gegen Überwachung oder Zensur des Internets zur Durchsetzung wirtschaflticher Interessen. Ablehnung von Überwachung des Internetverkehrs. Telekommunikationsüberwachung nur in engen Grenzen, Verhältnismäßigkeit und Rechtsschutz wahren. Steigende Anzahl der Telekommunikationsüberwachungen gibt Anlass zur Überprüfung der Gesetzesgrundlage.

Recht auf Anonymität im Netz erhalten.

Deep Packet Inspection durch Provider und staatliche Stellen verbieten. Für Verbot digitaler Rasterfahndung. Ablehnung der nichtindividualisierten Funkzellenabfrage.

folgt.
VDS Vorratsdatenspeicherung (Union nennt sie „Mindestdatenspeicherung“) wieder einführen. Das sei notwendig gegen schwere Straftaten und zur Abwehr erheblicher Gefahren, insbesondere zur Verfolgung von Kinderpornografie und Terrorismus. VDS sei „oftmals ein entscheidendes Mittel, um Anschläge verhindern zu können“. Nutzung von Verbindungsdaten nur für Aufklärung schwerer Straftaten (natürlich müssen sie dann trotzdem für alle auf Vorrat gespeichert werden, es werden also alle überwacht), Speicherdauer hinsichtlich der Eingriffsintensität differenzieren.

Keine Speicherung von Bewegungsprofilen (gemeint ist wohl „keine Auswertung“, denn wenn Verbindungsdaten gespeichert sind, sind daraus auch Bewegungsprofile ableitbar).

Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung.

Trennung zwischen Staatlicher und privater Datenspeicherung.

FDP hat Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung verhindert.

Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung, stattdessen Quick Freeze bei konkretem Verdacht und Auswertung der Daten nach richterlichem Beschluss. Druck auf Kommission, VDS auf Grundlage der Europäischen Grundrechtecharta zu überarbeiten. Aufforderung des Europäischen Gerichtshofs, kein Urteil im Verfahren gegen Deutschland zu sprechen, bis er die VDS-Richtlinie auf Vereinbarkeit mit der Grundrechtecharta geprüft hat. Opposition zu jeglicher Verschärfung der VDS-Richtlinie.

Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung. folgt.
Online-Durchsuchung Gegen geheime Online-Durchsuchung von Computern. BKA-Gesetz auf Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung. Ablehnung der heimlichen Online-Durchsuchung. Ablehnung der Online-Durchsuchung. folgt.
BDA Gegen beschlossene Ausweitung der Bestandsdatenauskunft. Ablehnung der Bestandsdatenauskunft. folgt.
Verbraucher-Datenschutz AGB-Check hinsichtlich Datenschutz entwickeln.

Einwilligungsvorbehalt für Nutzung persönlicher Daten durch Private.

Banken zu sicherem Online-Banking ohne Mehrkosten verpflichten. Verbraucherdatenschutz und Informationsrechte stärken.

Individuelles Recht, Auskunft über gespeicherte Daten zu erlangen, die Weitergabe zu unterbinden und ihre permanente und umgehende Löschung veranlassen. Datenschutz bei Internetgeschäften stärken, z.B. durch Klagerecht von Verbraucherorganisationen zur Durchsetzung. Speicherung und Weitergabe von Daten im Geschäftsverkehr nur mit ausdrücklicher Zustimmung. Transparente Regeln zum Profiling zu Werbezwecken: Datenverarbeitung nur mit Einwilligung. Verbot von Tracking-Cookies, die Nutzer*innen nicht bemerken. Schutz vor ungewolltem Scoring durch Staat und Private. Verbot der Berechnung der Kreditwürdigkeit nach dem Wohnort.

Straftatbestand Datenhehlerei schaffen.

Nutzungsbedingungen müssen verständlich formuliert sein. IT-Wirtschaft soll in IT-Sicherheit investieren und gemeinsame Standards für Datensicherheit entwickeln.

Nutzung von Online-Diensten muss auch ohne Einwilligung in Datenerhebung und -weitergabe möglich sein.

Unseriöse Inkassopraktiken unterbinden.

Gegen den "Gläsernen Kunden".

Schutz vor Profiling und Scoring. Transparenz über Datenverwendung durch Unternehmen und Staat, Sanktionen bei Datenschutzverstößen oder mangelnder Sorgfalt. Anspruch auf Selbstauskunft, Korrektur, Sperrung oder Löschung der eigenen personenbezogenen Daten, Information über Datenlecks bei Unternehmen und Staat.

Datenbrief Einführung eines Datenbriefs, mit dem Behörden, Unternehmen und andere datenspeichernde Institutionen jährlich über Art Zweck und Rechtsgrundlage für gespeicherte personenbezogene Daten bzw. über deren Weitergabe informieren und diese begründen.
Arbeitnehmer-Datenschutz Arbeitnehmerdatenschutzgesetz verabschieden: Schutz vor Überwachung und unkontrollierter Abspeicherung sensibler Daten, Schutz vor Diskriminierung für Gewerkschaftliche Vertrauensleute und Whistleblower*innen. Beschäftigtendatenschutz soll der Informationsgesellschaft gerecht werden und Abhängigkeitsverhältnis der Beschäftigten berücksichtigen. Grüne haben Gesetzesentwurf vorgelegt. Beschäftigtendatenschutzgesetz soll Rechtssicherheit für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen schaffen.

FDP hat ELENA abgeschafft.

Gegen Kontrolle und Beobachtung von Beschäftigten am Arbeitsplatz. folgt.
Whistleblower-Schutz Hinweisgeberschutzgesetz zum Schutz von Whistleblower*innen vor Kündigung und anderen Nachteilen. Whistleblowerschutz vor Kündigung und anderen Diskriminierungen. Schutz von Whistleblower*innen und Enthüllungsplattformen im Internet. folgt.
EU-Datenschutz-Verordnung EU-Datenschutzverordnung soll einheitliche Standards für Verbraucherdatenschutz schaffen, das deutschen Standards mindestens entspricht.

Auch international einheitliche Standards anstreben. Europäische Datenschutzverordnung soll Internet der Dinge berücksichtigen.

Ziele für EU-Datenschutzverordnung: Hohes Datenschutzniveau, wirksamer Rechtsschutz, starke und unabhängige Datenschutzbeauftragte.

Europäischer Verbraucherdatenschutz für Internetdienste und soziale Netzwerke.

Unterstützung der EU-Datenschutzverordnung, die Schutz ggü. Außereuropäischen Unternehmen bzw. beim grenzübergreifenden Datenverkehr und Durchsetzungsbefugnisse der Datenschutzbehörden erhöht. Für hohes Schutzniveau bei EU-Datenschtzverordnung: auf technische Entwicklung eingestellt, Erhalt des bereichsspezifischen Datenschutzes. Stärkung des Europäischen Datenschutzes: Keine anlasslose Datenspeicherung, demokratische Kontrolle, Einhaltung der Grundrechte.

Kritik an Datensammelbefugnissen von Europol.

EU-Datenschutzverordnung soll höheres Datenschutzniveau bieten als derzeitiges deutsches Recht.
Privacy by Default / Design Privacy by Default / Privacy by Design. Privacy by Design / Privacy by Default unterstützen, Gütesiegel entwickeln. Datenschutz durch Technik stärken. Privacy by Default / Privacy by Design bei Webdiensten, Smartphones, TabletComputern und Apps fördern. Privacy by Default für alle Produkte und Dienstleistungen, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten vorgesehen oder geeignet sind.

Unterstützung von Privacy by Design.

Data Portability Recht auf Mitnehmen der eigenen Daten von Internetdiensten (Data Portability). folgt.
Right to be Forgotten Recht auf Löschen der eigenen Daten. Recht auf Löschung der eigenen Daten aus Internetdiensten wie Sozialen Netzwerken. Anspruch auf Löschung der personenbezogenen Daten bei Unternehmen und Staat.
Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit Ausbau der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in der EU und international nur bei gemeinsamen hohen Standards für Rechtsschutz und Rechtsstaatlichkeit, Nachvollziehbarkeit aller getroffenen Maßnahmen. folgt.
EU-Grenzen / Zuwanderung Für Aufbau eines EU-weiten Ein- und Ausreiseregisters zur Bekämpfung von Kriminalität und unkontrollierter Zuwanderung.

Für anlasslose Kontrollen entlang der Grenze als „Ausgleich“ für wegfallende Kontrollen im Schengenraum.

Ablehnung von Eurosur, Smart Borders und anderen menschen- und datenschutzrechtlich bedenklichen Projekten zum Schutz der EU-Außengrenzen.

Gegen Schleierfahndung an Schengen-Außengrenzen und auf Zugstrecken. Gleiches Datenschutzniveau für Drittstaatenangehörige wie für Bürger*innen.

Gegen Erfassung der EU-Grenzübertritte. folgt.
Austausch von Fluggastdaten Ablehnung von massenhafter anlassloser Auswertung von Fluggastdaten zur Kriminalitätsbekämpfung.

Ablehnung des Fluggastdatenaustauschs mit den USA.

Gegen anlasslose Speicherung von Fluggastdaten. folgt.
Export von Überwachungs-Software Gegen Export von Überwachungs- und Zensurtechnologie an autokratische Regime.

Strikte Kontrolle des Exports von Überwachungstechnologie an andere Länder (analog zu Rüstungsexporten).

folgt.
Video-Überwachung Anlasslose Videoüberwachung zur Prävention und Aufklärung von Straftaten an Brennpunkten verstärken, u.a. Gewalt, Diebstahl, Terroranschläge, aber auch gegen „Vandalismus, Graffiti-Schmierereien, Verwahrlosungen, Belästigungen oder aggressives Betteln

Schneller Zugriff der Polizei auf Videoaufzeichnungen Privater, wie der Deutschen Bahn.

Weniger Videoüberwachung des öffentlichen Raums und öffentliche Registrierung der Standorte von Überwachungskameras.

Datenschutzaufsicht über staatliche und private Videoüberwachung stärken. Bußgelder bei Verstößen.

Gegen Überwachung des öffentlichen Raums. folgt.
Demonstrationen Keine anlasslose Überwachung von Demonstrationen, Einschüchterung vermeiden.

Kritik an massenhafter Bestandsdatenabfrage bei Demonstration.

Funkzellenabfrage überprüfen und ggf. strenger regeln. Keine massenhafte Funkzellenabfrage bei Demonstrationen. folgt.
Rasterfahndung Ablehnung der Rasterfahndung. folgt.
Späh- & Lauschangriff Großen Lauschangriff überprüfen.

Ablehnung eines Spähangriffs in Strafprozessordnung.

Ablehnung von Video-, Späh-, und Lauschangriffen. folgt.
Berufs-Geheimnisträger FDP hat Schutz von Anwälten vor Überwachung gestärkt.

Schutz von Berufsgeheimnisträgern stärken. Prüfen, ob Personenkreis ausgeweitet werden soll.

folgt.
Ethnic Profiling Gesetz zum Verbot von Ethnic Profiling. Ablehnung von Ethnic Profiling, da es diskriminierend ist und Rassismus in der Gesellschaft befördert. folgt.
Pressefreiheit FDP hat Pressefreiheit gestärkt.

Datenschutz und Pressefreiheit nicht gegeneinander ausspielen.

folgt.
Geheimdienste Neuausrichtung der Geheimdienste nach NSU-Affäre: Personelle Konsequenzen, Beschränkung auf Aufgaben, die nicht durch andere Institutionen wahrgenommen werden können.

Polizei und Geheimdienste strikt trennen. Strenge Kontrolle des Informationsaustauschs. Dauerhafte personelle, strukturelle und informationelle Vermischung gesetzlich unterbinden. Auskunftsrechte überwachter Personen ggü. Geheimdiensten und anderen Sicherheitsbehörden stärken. Öffentliche Sitzungen der parlamentarischen Kontrollgremien von Geheimdiensten, bessere Ausstattung der Abgeordneten. Parlamentsnahe G10-Kommission soll stärker an Anordnung und Verlaufskontrolle von Geheimdienstsmaßnahmen teilnehmen.

Trennung von Militär, Polizei und Geheimdiensten, keine Doppelzuständigkeiten. Keine Befugnisse der Geheimdienste bei Gefahrenabwehr, keine Vernachrichtendienstlichung der Polizei.

Jederzeit Zugriff der Mitglieder des parlamentarischen Kontrollausschusses auf alle Dienste, Informationen und Unterlagen der Nachrichtendienste, „sofern dies zur Kontrolle erforderlich ist“. Vorladung von Mitarbeiter*innen mit ¼ der Stimmen des Ausschusses. Berufung eines ständigen Sachverständigen, der die Arbeit in Untersuchungsausschüssen als Ermittlungsbeauftragter unterstützt. Gegen Ausweitung polizeilicher und nachrichtendienstlicher Kompetenzen des Bundes.

Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten sicherstellen. folgt.
Verfassungs-schutz Verfassungsschutz stärker kontrollieren. Auflösung und anschließende Neugründung des Bundesamts für Verfassungsschutz, eingeschränkte Befugnisse, Beschränkung auf Spionageabwehr und Aufklärung gewaltbereiter Bestrebungen, verkleinerter Personalstab, kein Einsatz von V-Leuten. Zusammenfassung einzelner Landesverfassungsschutzämter, Zusammenarbeit der Ämter stärken.

Information des parlamentarischen Kontrollausschusses über V-Leute alle 6 Monate.

Alle Geheimdienste abschaffen und durch eine unabhängige Beobachtungsstelle „Neonazis, Rassismus, Antisemitismus“ ersetzen. folgt.
MAD Auflösung des MAD. Überführung der Aufgaben des MAD an Verfassungsschutz und Bundeswehr. folgt.
Bundeswehr im Innern Kein Einsatz der Bundeswehr im Innern, Zuständigkeit für Kriminalitätsbekämpfung vollständig bei Polizei belassen. Gegen Einsatz der Bundeswehr im Innern. Gegen Einsatz der Bundeswehr im Innern. folgt.
Drohnen Ablehnung schneller Anschaffung von Kampfdrohnen. Starke Kontrolle von Überwachungsdrohnen, Einsatz durch Polizei für Überwachung von öffentlichem Raum oder Demonstrationen verbieten.

Kennzeichnungspflicht und klare Datenschutzregeln für privaten Einsatz von Drohnen.

Verbot der Anschaffung von Drohnen durch Polizei und Bundeswehr oder der Beteiligung an deren Betrieb im Ausland. folgt.
Gemeinsames Extremismus- und Terror-abwehrzentrum Zusammenarbeit von Polizei und Verfassungsschutz im Gemeinsamen Extremismus- und

Terrorismusabwehrzentrum ausbauen.

Überprüfung der Notwendigkeit des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorabwehrzentrums (GETZ): Ablehnung der Ausrichtung auf „Linksextremismus“, „Ausländerextremismus“, Spionage und Proliferation, da es dort keine terroristischen Strukturen gebe.

Ablehnung weiterer Abwehrzentren.

folgt.
Verbunddateien AntiTerror-Datei und Rechtsextremismus-Datei beibehalten („Verfassungsrechtlich gebotene Klarstellungen zu den erfassten Personenkreisen werden wir

schnellstmöglich vornehmen“) Verbunddateien zu Links- und Ausländerextremismus ergänzen. Analyse- und Recherchefähigkeit der Dateien erweitern.

Ablehnung weiterer Verbunddateien von Polizei und Geheimdiensten. folgt.
Föderalismus Zusammenarbeit von Bundes- und Landesebene bei Polizei und Geheimdiensten ausbauen. Informationsaustausch zwischen Polizeibehörden erleichtern, Rechtsgrundlage für gemeinsame Zentren der polizeilichen Zusammenarbeit.

Zusammenfassung einzelner Landesverfassungsschutzämter, Zusammenarbeit der Ämter stärken.

folgt.
Sport Gegen unverhältnismäßige Eingriffe in Grundrechte von Sportfans – Gewalt durch Prävention und Dialog eindämmen.

Prüfung, ob Datei „Gewalttäter Sport“ abgeschafft werden muss.

Gegen pauschale Verdächtigung und Überwachung von Sportfans. folgt.
Steuern Internationalen Informationsaustausch zwischen Steuerfahndungsbehörden verbessern.

Ablehnung der Vermögenssteuer aus Datenschutzgründen, Erfassung der Vermögensverhältnisse aller Deutschen wäre notwendig.

Einheitlichen Umgang mit Informationsangeboten privater

Dritter über mutmaßliche Steuerhinterzieher sicherstellen.

Abschaffung des steuerlichen Bankgeheimnisses, grundsätzliche Kontrollmitteilungspflicht der Banken.

Doppelbesteuerungsabkommen müssen einen automatischen Informationsaustausch enthalten. Ablehnung von massenhafter anlassloser Auswertung von Bankdaten zur Kriminalitätsbekämpfung.

Kontenabfragen nur bei konkretemVerdacht auf Steuerhinterziehung, Sozialbetrug oder

erhebliche Straftaten. Betroffene müssen über Abfrage informiert werden. Für Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge, da sie datenschutzrechtlich bedenkliche Kontrollen verhindert.

folgt.
DNA Rechte bei freiwilligen DNA-Reihenuntersuchungen stärken, u.a. durch umfangreichere Belehrungspflichten. folgt.
INDECT Ablehnung von INDECT: keine automatische Klassifizierung von Verhalten als „normal“ oder „auffällig“. folgt.
Open Data Wahrung des Datenschutzes bei Open Data und Informationsfreiheitsrechten. Datenschutz bei Open Data wahren. folgt.
Schutz vor Cyberspionage Deutsche Wirtschaft durch Sicherheitspartnerschaften und Informationsaustausch zwischen Staat und Wirtschaft vor Cyberspionage schützen. folgt.
Stiftung Datenschutz Stiftung Datenschutz soll Bürger*innen aufklären. FDP hat mit der Stiftung Datenschutz den Datenschutz modernisiert. folgt.
Datenschutz-Beauftragte Bundesdatenschutzbeaufragte stärken: Unabhängigkeit, Kompetenzen, Sanktionsmöglichkeiten. Unabhängigkeit der Bundesdatenschutzbeauftragten stärken. Stärkung der Selbstständigkeit und der Kontroll- bzw. Sanktionsbefugnisse der Bundes- und Landesdatenschutzbeauftragten und des Bundesamts für Informationssicherheit.

Erreichung völliger Unabhängigkeit der Beauftragten entsprechend der EU-Datenschutzrichtlinie und der Rechtsprechung des EuGH. Ausstattung verbessern. Angebot von rechtlich anerkannten Datenschutz-Audits und Zertifizierungen für Unternehmen und öffentliche Stellen durch die Beaftragten.

Selbst-Datenschutz Umgang mit eigenen Daten im Netz als Bestandteil des lebenslangen Lernens und der Jugendarbeit. Aufklärung für Selbstdatenschutz voranbringen. Medienkompetenz stärken.

Aufklärung über technische Möglichkeiten wie Profiling, Scoring, Datensammlung über Treue- und Bonusprogramme. Um Selbstdatenschutz ausüben zu können, muss Transparenz über Datenverarbeitung herrschen.

Anonymisierte Bewerbungs-verfahren Anonymisierte Bewerbungsverfahren im öffentlichen Dienst häufiger einsetzen. folgt.
Rundfunkbeitrag Eingriff in informationelle Selbstbestimmung bei Erhebung des Rundfunkbeitrags verhindern. folgt.
Melderecht Gegen Erhebung der Konfession durch Einwohnermeldeämter (nach Abschaffung der Kirchensteuer). Meldedaten nicht ohne aktive Einwilligung der Bürger an der Erhebungsquelle (Opt-in) an Dritte weitergegeben.

Keine automatisierte Abfrage von Meldedaten oder Korrektur von Bestandsdaten.

Listen-Privileg Abschaffung des Listenprivilegs.
Impressumspflicht Impressumspflicht für nichtkommerzielle Internetseiten abmildern, z.B. keine ladungsfähige Adresse. folgt.
Zeug*innenschutz Zeug*innenschutz verbessern. folgt.
RFID RFIDs an Waren müssen an der Kasse vollständig deaktiviert werden. folgt.
eCall „Bei der Einführung von eCall ist sicherzustellen, dass dies abschaltbar ist und ausschließlich auf freiwilliger Grundlage erfolgt.“ folgt.
Gesundheit IT kann Gesundheitsversorgung verbessern, dabei muss aber Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung gewahrt werden. Ablehnung der elektronischen Gesundheitskarte.

„Persönliche Gesundheitsdaten gehören ausschließlich in die Hand der Patientin oder des Patienten.“

folgt.
Umwelttechnik Hohe Standards für Datensicherheit bei Einsatz von Informationstechnik für ökologische Ziele, z.B. Smart Grids, um Akzeptanz nicht zu gefährden. folgt.
Cannabis Keine Übermittlung von Cannabisdelikten außerhalb des Straßenverkehrs an Führerscheinstelle ohne Einwilligung der Betroffenen. folgt.
Waffenrecht Evaluierung der anlasslosen Kontrollen im Waffenrecht. folgt.
Zuständigkeit Zuständigkeit für Datenschutz beim Justizministerium ansiedeln. folgt.

Transparenz des Staatswesens

Netzpolitik / Kommunikationsinfrastruktur

Europa

Work in Progress. Ausführliche, nicht tabellarische Analyse in diesem Pad.

Bedingungsloses Grundeinkommen

Bedingungsloses Grundeinkommen
Thema Union SPD Grüne FDP Linke Piraten
BGE Die Grünen wollen eine Enquetekommission für BGE "sowie grundlegende Reformperspektiven für den Sozialstaat".

Die Grünen selbst lehnen das BGE aber ab, denn: "Die Zahlung einer sozialen Grundsicherung soll weiterhin an die Bereitschaft geknüpft werden, der Gesellschaft etwas zurückzugeben und sich um eine eigenständige Existenzsicherung zu bemühen."

Teile der Partei vertreten BGE.

Die Linke will diese Diskussion in ihrer Partei weiterführen. Die Linke befürwortet eine Enquete-Kommission zum BGE.

folgt.