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Vorlage:Kasten orange Vorlage:Kasten rot Geschäftsordnung des Kreisverbandes Trier / Trier-Saarburg der Piratenpartei Deutschland Inhaltsverzeichnis

Geschäftsordnung des Kreisverbandes Trier / Trier-Saarburg der Piratenpartei Deutschland

Allgemeines

Geltungsbereich

Diese Geschäftsordnung gilt für den Kreisvorstand des Kreisverbands Trier / Trier-Saarburg der Piratenpartei Deutschland.

Geltungsdauer

Diese Geschäftsordnung gilt, bis der Kreisvorstand gemäß §15 (5) der Kreissatzung eine neue beschließt.

Änderungen

Änderungen an dieser Geschäftsordnung sind nur zulässig, wenn die Mehrheit der Vorstandsmitglieder zustimmt.

Aufgabenverteilung

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Vorsitzender

Der Vorsitzende vertritt den Bezirksverband nach außen sowie gegenüber dem Bundesverband, dem Landesverband und dem Bezirksverband. Ihm obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands. In Zusammenarbeit mit den anderen Vorstandsmitgliedern und Piraten initiiert er Aktionen und führt diese durch. Außerdem betreut und vertritt er die Piraten aus Trier. Er verwaltet zusammen mit dem Kreisschatzmeister das Kreispostfach.

Stellvertretender Vorsitzender

Der stellvertretende Vorsitzende unterstützt den Vorsitzenden in gleichberechtigter Weise bei seinen Aufgaben und vertritt diesen. Ihm obliegt die allgemeine innere Verwaltung des Kreisverbandes, außerdem betreut und vertritt er die Piraten aus Trier-Saarburg.

Kreisschatzmeister

Der Kreisschatzmeister verwaltet die Konten des Kreisverbandes und organisiert die Finanzen. Er erstellt einen Rechenschaftsbericht und verwaltet, zusammen mit dem Vorsitzenden, das Bezirkspostfach.

Vorstandssitzungen

Einladung zu Vorstandssitzungen

  1. Die Sitzungen des Kreisvorstandes werden vom Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle von einem anderen Vorstandsmitglied, nach Bedarf oder auf Verlangen eines Mitglieds des Kreisvorstandes unter Begründung einberufen.
  2. Der Kreisvorstand tritt in seiner Amtsperiode mindestens zweimal zusammen.
  3. Zu Vorstandssitzungen wird in der Regel mit einer Frist von 7 Tagen per E-mail eingeladen.
  4. Außerordentliche Sitzungen können ohne Frist einberufen werden.
  5. Die Einladung muss eine vorläufige Tagesordnung umfassen.

Anträge zu einer Vorstandssitzung

  1. Alle Anträge an die Vorstandssitzung sollten mindestens fünf Tage vor der behandelnden Vorstandssitzung allen wahlberechtigten Mitgliedern schriftlich und unter Angabe des vollständigen Namens des Antragsteller angekündigt werden, damit diese öffentlich diskutiert, destilliert und durch eine öffentliche Meinungserhebung untermauert werden. Dies kann durch jedes wahlberechtigte Kreisverbandsmitglied geschehen, wobei dem Vorstand zusteht, die Erhebung bei offensichtlichem Fehlen der Zweckmäßigkeit in ausführlicher öffentlicher schriftlicher Form abzulehnen.
  2. Das Ergebnis einer Meinungserhebung ergibt sich aus dem Verhältnis der abgegebenen Stimmen zur Anzahl der Wahlbeteiligten und bindet den Vorstand nicht an eine Entscheidung, erzwingt aber eine ausführliche öffentliche schriftliche Begründung, sollte eine Entscheidung entgegen dem Ergebnis getroffen werden.
  3. Die Erhebung des Meinungsbildes erfolgt mit geeigneten Methoden, sobald diese etabliert worden sind.
    1. Diese sollen sicherstellen, dass alle wahlberechtigten Mitglieder - und nur diese - die Möglichkeit haben, an ihr teilzunehmen und ihnen die Erhebungen rechtzeitig - d.h. mindestens 4 Tage vor Ende – bekannt gegeben werden.
  4. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit, ob ein Antrag sofort behandelt oder auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung vertagt wird. Die Vertagung eines Antrages darf nicht mehr als dreimal erfolgen und muss begründet werden.

Antragsberechtigt sind

  • Mitglieder des Landesvorstandes Rheinland-Pfalz der Piratenpartei
  • Mitglieder des Kreisverbandes Trier/Trier-Saarburg einzeln oder als Gruppe

Kommunikation

  1. Die Kommunikation zwischen den Vorstandsmitgliedern sollte verschlüsselt erfolgen.
  2. Jegliche Kommunikation innerhalb des Vorstandes sowie zwischen Vorstandsmitgliedern und Nichtvorstandsmitgliedern ist als vertraulich zu behandeln, soweit dies nicht anders gekennzeichnet ist.
  3. Ein zu veröffentlicher Antrag ist an übergeordneter Stelle deutlich als socher zu kennzeichnen. [zum Beispiel durch die Formulierung "Ich beantrage..." oder "Antrag an den Kreisvorstand...."]

Öffentlichkeit und deren Ausschluss

  1. Sitzungen des Kreisvorstandes sind Parteiöffentlich.
  2. Gäste können mit Billigung aller anwesenden Vorstandsmitglieder ebenfalls den Sitzungen des Kreisvorstandes beiwohnen.
    1. Ein Mitspracherecht haben Gäste nur durch Aufforderung eines Vorstandsmitgliedes.
    2. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung. Der Antrag ist zu begründen.
  3. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann die Sitzung oder einzelne Beratungsgegenstände nichtöffentlich abgehalten werden.
  4. Jeder, der die Vorstandssitzung stört, kann durch Vorstandsbeschluss von der Vorstandssitzung ausgeschlossen werden.

Leitung der Vorstandssitzungen

  1. Der Vorstand bestimmt zu Beginn einer jeden Sitzung den Sitzungsleiter.

Beschlussfähigkeit / Abstimmungen

  1. Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes.
  2. Die Vorstandssitzung ist Beschlussfähig wenn die Hälfte der Vorstandsmitglieder, zumindest aber zwei, anwesend sind.
    1. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
  3. Der Kreisschatzmeister ist berechtigt, gegen Ausgabenbeschlüsse, außerplanmäßigen Ausgaben oder solchen, die nicht durch entsprechende Einnahmen gedeckt sind, zu widersprechen. Diese Ausgaben dürfen dann nicht getätigt werden.

Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes

  1. Beschlüsse des Vorstandes werden durch Unterschrift des Sitzungsleiters und des Protokollanten beurkundet, mindestens aber von zwei Vorstandsmitgliedern.

Protokollführung

  1. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt.
  2. Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten.
  3. Jedes Vorstandsmitglied hat das Recht eine Stellungnahme zu Protokoll zu geben.
  4. Es wird der Öffentlichkeit durch Verbreitung in der Mailingliste bzw. Wiki zur Verfügung gestellt und ist vom Versammlungsleiter und dem Protkollanten zu unterzeichnen. Das Protokoll ist bis spätestens zehn Tage nach der Vorstandssitzung auf elektronischem Weg auf den Seiten des Vorstandes des Kreisverbandes zu veröffentlichen.

Virtuelle und fernmündliche Vorstandssitzungen

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  1. Vorstandssitzungen finden in erster Linie real statt. Telefon- oder Audiokonferenzen sind möglich. Reale und virtuelle Treffen sind gleichberechtigt.

Entscheidungen abseits von Vorstandssitzungen

  1. Der Vorstand ist auch abseits von Vorstandssitzungen beschlussfähig, sofern sich mindestens 60% der Vorstandsmitglieder zu der Entscheidung geäußert haben.
  2. Außerhalb von Vorstandssitzungen getroffene Beschlüsse werden von einem hierzu ernannten Vorstandsmitglied dokumentiert und dem Protokoll der nächsten Vorstandssitzung beigefügt.

Finanzen

  1. Der Schatzmeister führt eine Barkasse. Die Barkasse ist möglichst gering zu halten und spätestens ab einem Betrag von 100 Euro auf das Konto des Kreisverbands einzuzahlen.

Rechtsgeschäfte

  1. Der geschäftsführende Vorstand vertritt den Kreisverband gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich.
  2. Alle Rechtsgeschäfte bedürfen eines Vorstandsbeschlusses. Das Vetorecht des Schatzmeisters bleibt unberührt.
    1. Der Kreisvorsitzende und der Kreisschatzmeister können Rechtsgeschäfte, außgenommen Dauerschuldverhältnisse, bis zu einer Einzelsumme von 30€ selbstständig im Sinne der Partei durchführen.
    2. Diese Rechtsgeschäfte sind dem Vorstand binnen 3 Tagen per E-Mail mitzuteilen.

Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung

  1. Der Vorstand bestimmt einen Beauftragten sowie einen Stellvertreter aus seinen Reihen die die Mitgliederdaten zentral verwalten sowie die Mitgliedsanträge erfassen.
  2. Der Vorstandsvorsitzende kann allen Vorstandsmitglieder ohne weiteren Beschluss Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren.
    1. Der Vorstand kann per Beschluss weiteren Piraten Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren.
  3. Der Zugriff auf die Mitgliederdaten ist an die Abgabe einer Datenschutzerklärung gebunden.
  4. Jeder Zugriffsberechtigte ist dazu verpflichtet seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen. Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen.
  5. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.

Form und Umfang des Tätigkeitsberichts

Die Mitglieder des Kreisvorstandes erstatten persönlich und als Gruppe bei jedem Kreisparteitag Bericht. Mindestens eine Woche vor dem Kreisparteitag ist der Tätigkeitsbericht im jeweiligen Bereich unter http://wiki.piratenpartei.de/ zu veröffentlichen.

Umfang des Tätigkeitsberichts

Der Tätigkeitsberichts des Vorstandes umfasst insbesondere Berichte über

  • wichtige Entscheidungen des Vorstandes
  • die Anzahl und Art der Vorstandssitzungen
  • die Mitgliederentwicklung und die Entwicklung der Verbandsstruktur
  • Regelungen und Erfahrungen zur innerparteilichen Kommunikation

Inkrafttreten und sonstige Regelungen

Diese Geschäftsordnung wurde auf der Vorstandsitzung am xxx in xxx beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Verbindlichkeit dieser Geschäftsordnung

  1. Widerspricht ein Teil dieser Geschäftsordnung der Kreis-, Landes- oder Bundessatzung, so tritt für diesen Teil, automatisch die jeweilige Satzung in Kraft. Die anderen Bestimmungen bleiben davon unberührt.
  2. Widerspricht ein Teil dieser Geschäftsordnung den gesetzlichen Vorschriften, so treten für diesen Teil automatisch die gesetzlichen Vorschriften in Kraft. Die anderen Bestimmungen bleiben davon unberührt.