Benutzer:Rhadamanthys/FAQ

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FAQ zu den Anträgen des AK Basisdemokratie

Allgemein

Wieso diese Anträge? Innerparteiliche Mitbestimmung hat doch bisher auch funktioniert?

Dann dürfte es ja auch kein Problem sein, dies schwarz auf weiß festzuhalten. Die Partei wächst und gedeiht, und es werden jetzt schon Stimmen laut, die das große Chaos beschwören und als einzige Lösung das althergebrachte Delegiertensystem der anderen Parteien propagieren. Ohne auch nur über alternative Ansätze nachzudenken geschweige denn solche mal auszuprobieren. Dabei werden die technischen Möglichkeiten, die heute zur Verfügung stehen, und Kultur der Zusammenarbeit im Netz, die schon bemerkenswerte Projekte hervorgebracht hat, vollkommen ignoriert.
Es liegt an den Piraten welchen Weg sie gehen wollen. Lässt man es einfach laufen, werden sie enden wie alle Parteien.

Warum die Anträge so schwammig formuliert?

Das ist die negative Sicht. Positiv ausgedrückt, sollen alle Möglichkeiten offen gehalten werden. Es wird ohne Frage Neuland betreten, da hier kein Regelwerk einfach übernommen werden kann. Es gilt viele Dinge unter einen Hut zu bringen: effektive und effiziente Vorstandsarbeit, den Wunsch nach Transparenz und basisdemokratischer Mitbestimmung, Ideen der Liquid Democracy, Datenschutz und Privatphäre und vieles mehr. Deswegen wird es im ersten Schritt auch nur eine Optionphase sein, in der Erfahrungen gesammelt werden, die letztendlich zu einem robusten Regelwerk führen.


Sollte man das nicht erst auf Kreisebene testen?

Im Grunde wurde das schon auf kleiner Ebene getestet. Und zwar die letzten Jahre im Landesverband. Die Vorstandssitzungen im CV waren in der Regel offen. Jedes Mitglied konnte teilnehmen, wurde gehört und auch mit abstimmen. Das ganze hat prima funktioniert. Es geht jetzt darum dieses System der innerparteilichen Mitbestimmung auf eine wachsende Organisation zu übertragen und eine der Grundideen der Piraten zu retten.

Wieso nennt man das nicht einfach telefonische Mitgliederversammlung?

Im Grunde läuft es darauf hinaus. Aber bei einer stimmberechtigten Mitgliederversammlung werden die Mitglieder auch akkreditiert. Ob sich es sich nun um akkreditierte Mitglieder oder kooptierte Beisitzer handelt, ist abgesehen von der Bezeichnung nur eine Nuance. Letztlich bleiben die offenen Fragen und zu klärenden Hürden die selben.

Werden diese Satzungsänderungen einen handlungsunfähigen Vorstand bescheren?

Nein. Auch jetzt sind Vorstandssitzungen offene, moderierte Telefonkonferenzen, bei jeder Eingewählte das Rederecht erhalten kann. Das hat nicht zu einem handlungsunfähigen Vorstand geführt. Das einzige was sich ändern würde ist, dass authentifizierte Teilnehmer auch ein Stimmrecht hätten, dessen Gewichtung durch den Vorstand in der Optionsphase bestimmt werden kann. Zusätzlich besitzt der Vorstand die Notbremse eines Vetos gegenüber den Beschlüssen des erweiterten Vorstandes. Die Handlungsfähigkeit des Vorstandes ist durch keine dieser Änderungen gefährdet.

Muss der gewählte Vorstand für die Beschlüsse der kooptierten haften?

Der Vorstand besitzt ein Vetorecht gegenüber den Beschlüssen der Kooptierten (§3 Abs 4). Er muss also keine Beschlüsse ausführen, gegen die er aus rechtlichen oder anderen Gründen Bedenken hegt. Er muss sein Veto nur begründen. Legt er kein Veto ein trägt er ja diesen Beschluss mit.
Trotzdem gibt es noch eine Interpretation des Sachverhaltes: Entscheidungen, die mit kooptierten Beisitzern getroffen wurden, werden Juristisch so gewertet, als ob der LPT sie getroffen hätte.

Ist das ganze rechtlich in trockenen Tüchern?

Die Anträge sind äußerst vorsichtig formuliert und es gab eine Beratung privater Natur dazu. Weitergehende Garantien kann es nicht geben.

Wer sind diese Staatsrechtler? Und wieso zeigen die sich nicht?

Das Hilfe und Auskunft privater Natur zur Klärung einzelner Sach- und Formulierungsfragen besorgt wurde, hat sich ja mittlerweile herumgesprochen. Auch dadurch ist überhaupt die Idee entstanden, die Optionsphase beratend begleiten zu lassen und im Vorfeld mal entsprechend "vorzufühlen". Es ist nicht sinnvoll, dieses zarte Pflänzchen durch Namensnennung schon vorher zertreten zu lassen, da auch der Wunsch besteht, dies zu unterlassen um nicht im Vorfeld mögliche Kandidaten vor den Kopf zu stoßen. Transparenz ist wichtig, aber an dieser Stelle ist es noch Privat und nicht relevant für den Start.
Falls die zusätzlichen Anträge beschlossen werden, wird Offiziell angefragt, vorher nicht. Auch sind Vorschläge über mögliche Kandidaten willkommen.
Der Text der Änderung für Zusatzantrag 1 stammt von einem Experten, dessen Namen jetzt nicht genannt werden kann, und der ein entsprechender Kandidat ist. Er hat geholfen, die Möglichkeit einer Optionsphase überhaupt erst in Erwägung zu ziehen und über die zu berücksichtigen Komplikationen aufgeklärt.
Unabhängig von einer momentanen Beratung oder einer möglichen Begleitung in der Optionsphase, wird letztlich jeder Pirat selbst über die Annahme der entsprechenden Anträge entscheiden. Und sonst niemand.

Ist das ganze funktional in trockenen Tüchern?

Die Optionsphase ist generell als Experimentierphase geplant. Ziel ist die bestmögliche Umsetzung im Sinne aller. Dies muss später auch durch ein entsprechendes erarbeitetes Regelwerk ergänzt werden.

Was kann schlimmtenfalls passieren?

Das kommt auf den Standpunkt an. Für Anhänger einer basisdemokratischen Mitbestimmung, wäre es wohl das Schlimmste einsehen zu müssen, daß absolut keine irgendwie geartete Möglichkeit der basisdemokratischen Mitbestimmung möglich ist. In diesem Fall hat der Vorstand mit §3 Abs 4 das Mittel an der Hand, das "Experiment" abzubrechen.
Verfechter eines traditionellen Delegiertensystems müssten schlimmstenfalls zugeben, dass es auch anders geht.

Was bringt ein basisdemokratisches Element, wenn der Vorstand das jederzeit aushebeln kann?

Der Landesparteitag wird über die Annahme der Satzungsänderungen beschließen. Nimmt er sie an, wird er wohl auch so konsequent sein, sich einen Vorstand zu wählen, der diese Beschlüsse umsetzen und vorantreiben will.
§3 Abs 3 kann aber auch als Handreichung an die Skeptiker gesehen werden, die das Ganze sowieso zum scheitern verurteilt sehen.

Spezielle Fragen

Ist der Vorstands zur Kooption verpflichtet?

Selbtsverständlich soll der Vorstand nur die anwesenden rechtsicher identifizierbaren kooptierungswilligen hessischen Piraten in den Vorstand kooptieren. Über die Authentifizierung derselben haben wir uns schon Gedanken gemacht. So lange keine entsprechend rechtssichere Infrastruktur existiert kann der Vorstand selbstverständlich nicht verpflichtet werden jemanden in einer fernmündlichen Vorstandssitzung zu kooptieren.


Ist fragwürdig Verantwortung auf alle zu übertragen?

Die Verantwortung wird nie auf alle übertragen.
  • Kooptierung: §3 1. Vorstandssitzungen finden in der Regel offen statt. Zu Beginn jeder Vorstandssitzung kooptiert der Vorstand alle anwesenden rechtsicher indentifizierbaren kooptierungswilligen hessischen Piraten, mit Ausnahme der gewählten Mitglieder des Kontrollgremiums, für die Sitzungsdauer zu Beisitzern.
  • Innerparteiliche Transparenz, Kontrollgremium: Vorgeschlagene Größe des Gremiums: 3-5 Personen. Der Landesparteitag beschliesst die Einsetzung eines begleitenden Gremiums für die Dauer der Optionsphase, welches zur Neutralität und zur Vertraulichkeit verpflichtet ist. Die Mitglieder des Gremiums werden durch den Landesparteitag gewählt.


Gibt es eine Möglichkeit während der Optionsphase, Punkte in der Basisdemokratie zu ändern?

Ja, denn nur die Installierung der Optionsphase ist in der Satzung festgeschrieben (diese ist nur vom LPT änderbar), die Kernelemente sind in der Vorstands-GO festgelegt. Der Vorstand ist an die Beschlüsse übergeordneter Organe gebunden, deswegen muss der Vorstand die vom LPT verabschiedeten GO-Anträge übernehmen und kann sie nicht ändern. Der Rest der GO ist weiterhin änderbar.


Wird die Abstimmung mündlich erfolgen?

Nein, auf Dauer sollen auch parallel softwaretechnische Abstimmungen möglich sein.


Wird durch die Kooptierung nicht der Schutz der Privatssphäre ausgehebelt?

Es gibt Spezialfälle, in denen es sich um Angelegenheiten dreht, die Mitglieder (oder Antragsteller) persönlich betreffen. Im derzeitigen Entwurf nehmen kooptierte Beisitzer nicht an geschlossenen Vorstandssitzungen teil. Falls dies noch geändert werden sollte: da kooptierte Mitglieder zur Teilnahme an nichtöffentlichen Vorstandssitzungen eine Datenschutzerklärung abgegeben haben müssten, sähe ich das Persönlichkeitsrecht an dieser Stelle gewahrt.


Nicht ausreichend geklärt ist auch der Datenschutz im Allgemeinen. Bislang muss jedes Mitglied außerhalb des durch den LaPT legitimierten Vorstands, dass mit sensiblen Daten umgeht, eine Datenschutzerklärung unterschreiben. Wie wird das hier geregelt?

Ohne Datenschutzerklärung ist eine Teilnahme an nichtöffentlichen Sitzungen und der Zugriff auf sensible Daten nicht möglich. Im Entwurf steht "Der Landesparteitag beschließt die Einsetzung eines begleitenden Gremiums für die Dauer der Optionsphase, welches zur Neutralität und *zur Vertraulichkeit* verpflichtet ist." Die Abgabe einer Datenschutzerklärung ist somit implizit geregelt, kann aber gerne auch explizit aufgeführt werden.


Besteht nicht die Gefahr einer Unterwanderung?

Die Diffuse Angst vor Unterwanderung bzw. Übernahme durch eine Gruppe werden wir wohl nie ganz loswerden. Gerade auch deswegen müssen wir uns in der Optionsphase ein entsprechendes Regelwerk erarbeiten. In der Optionsphase hat der gewählte Vorstand ein Vetorecht. Eben deswegen ja Optionsphase, in der wir Lernen und Ausprobieren können.


Wer hat die Verantwortung wenn es geheime Abstimmungen gibt?

Für geheime Abstimmungen gibt es bestimmte geregelte Verfahrensweisen. Diese müssten dann natürlich auch entsprechend in die Technik / Software eingearbeitet werden.



Protokollgremium

Qui custodiet ipsos custodes? Wer soll aber die Wächter bewachen?

Es handelt sich nicht um eine PP-Stasi sondern um ein Protokollgremium.
Es geht darum, dass die Transparenz der Arbeit des Vorstandes dokumentiert wird. Und das hat zwei Seiten. Einerseits ist es eine Versicherung gegenüber der Basis, dass bei notwendigen geheimen Vorstandsentscheidungen die gewünschten Regeln beachtet werden, anderseits wird der Vorstand gegenüber latent vorhanden Verschwörungstheorien freigesprochen. Die Mitarbeit in diesem Gremium verlangt Neutralität, Vertraulichkeit und vor allem Vertrauenswürdigkeit. Deshalb ist jeder Pirat angehalten, nicht leichtfertig zu entscheiden, wen er dort hinein wählt.

Warum berichtet das Gremium so selten?

Keine Ahung...

Ist irgendwo definiert, was die "alle relevanten Unterlagen, die zur Entscheidungsfindung im Vorstand des Landesverbandes führen" sind?

Natürlich die Dokumente, die für eine Entscheidungsfindung nötig sind. Die Mitglieder des Gremiums sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.

Kann der Vorstand dem Gremium wichtige Unterlagen vorenthalten?

Alle Entscheidungsgrundlagen eines Beschlusses müssen gegenüber dem Gremium offengelegt werden. Das Gremium ist unabhäng von den GO Anträgen zur Einführung Basisdemokratie Änderungen zu betrachten. [1]

Welche Eingriffsmöglichkeiten hat das Gremium und welche Widerspruchsmöglichkeiten gibt es dazu?

Das Gremium hat keine Eingriffsmöglichkeiten. Es berichtet über die Existenz von vertraulichen Punkten. Sind die Gründe für die Vertraulichkeit nicht mehr vorhanden kann das Gremium über die Punkte selbst berichten.
Bei vermuteten Unstimmigkeiten können Mitglieder des Gremiums natürlich -wie jeder Pirat- das Schiedsgericht anrufen. (Schiedsgerichtsordnung §3,Abs1)


Ist das Gremium haftbar, wenn ja, wie?

Nach BDSG. Alle Mitglieder müssen eine Datenschutzerklärung abgegeben haben.



Technik

Werden die jetzigen Eingaben bei mypirates erhalten bleiben, oder ist das eine Spielinstallation und ihr setzt das nochmal neu (blanko) auf?

Die jetzige Installation wurde uns freundlicherweise von den Entwicklern zur Verfügung gestellt und bleibt zunächst erhalten. Die eigentliche Arbeitsversion wird natürlich neu aufgesetzt.


Wie ist das verfahren der der Akkreditierung?

Folgendes muss dazu natürlich in der Software umgesetzt werden: §3 1. Vorstandssitzungen finden in der Regel offen statt. Zu Beginn jeder Vorstandssitzung kooptiert der Vorstand alle anwesenden rechtsicher identifizierbaren kooptierungswilligen hessischen Piraten, mit Ausnahme der gewählten Mitglieder des Kontrollgremiums, für die Sitzungsdauer zu Beisitzern. (Siehe [2])

Sind geheime Abstimmungen und/oder offene Abstimmungen in der technischen Lösung vorgesehen?

Offene Abstimmungen ja, für geheime müssen wir noch ein Verfahren entwickeln.

Warum nimmt man als Authentifizierungsmethode nicht x509 Zertifikate? Warum nimmt man nicht xy?

Vorschläge für Details der Implementierung nimmt die AG MyPirates dankbar entgegen. Dort steht man in engem Kontakt zu den Entwicklern.

Wer kein internet hat, ist dann leider nicht dabei?

Für Akkreditierung und Stimmabgabe muss eine Lösung gefunden werden. Die Teilnahme selbst dürfte kein Problem sein, man hat kein Netz UND kein Telefon. Durch Stimmendelegation muss die Teilnahme von allen ermöglicht werden. Die Entwickler sind dabei, bei der Software entsprechendes zu Implementieren.