Benutzer:Plaetzchen/Pressesprecherantrag

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Änderungsantrag Nr.
xx
Beantragt von
Philip Brechler (plaetzchen)
Betrifft
NRW /
Beantragte Änderungen
  1. Anhang einer Pressesprecherordnung an die Satzung:

Pressesprecherordnung des Landesverbands NRW der Piratenpartei Deutschlands:

Rechte und Pflichten des Pressesprechers:

§0 Der Pressesprecher ist berechtigt Pressemitteilungen und Interviews im Namen der Piratenpartei NRW ohne individuelle Zustimmung des Landesvorstands herauszugeben/zu geben.

§1 Der Pressesprecher vertritt seine Parteigliederung in der Öffentlichkeit. Dabei hat er in der Außendarstellung persönliche und Parteimeinung deutlich zu trennen.

§2 Der Pressesprecher ist Sprecher der AG Presse auf Landesebene.

§3 Der Pressesprecher untersteht dem Landesvorstand und nimmt informativ (ohne Stimmrecht) an dessen Sitzungen teil.

§4 Der Pressesprecher berichtet dem Vorstand ein Mal pro Monat über seine Tätigkeiten.

§5 Der Pressesprecher wird auf einer LMV für ein Jahr gewählt, der Landesvorstand kann einen in seinen Augen qualifizierten Kandidaten vorschlagen.

§6 Auf Beschluss der LMV kann der Pressesprecher aus seinem Amt entlassen werden. Ein neuer Pressesprecher ist auf selbiger LMV zu wählen.

§7 Auf begründeten Antrag von drei Piraten muss der Vorstand über die Entlassung des Pressesprechers bei der nächsten planmäßigen Vorstandssitzung debattieren und eine begründete Entscheidung fassen. Zur besagten Vorstandssitzung sollten die Antragsteller präsent sein, um ihre Meinung kund zu tun. Im Falle einer Entlassung setzt der Landesvorstand den Pressesprecher kommissarisch ein, er muss bei der nächsten LMV bestätigt werden.

Begründung

Der Pressesprecher ist sehr wichtig für die Außenwirkung der Partei und ist ein wichtiger Ansprechpartner für die Öffentlichkeit. Ich denke, dass diese Person demokratisch legitimiert werden muss, da diese stark die Mitglieder der Piraten nach Außen repräsentiert.