Benutzer:Piratenschlumpf/Sandkasten3

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Sandkasten

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Draft

{ { Programmantrag BPT |bundesparteitag=2016.2 |autor=Piratenschlumpf |antragstellerID=30774 |unterstützer1=Tomatenfisch |unterstützer1ID=22184 |unterstützer2=H3rmi |unterstützer2ID=12963 |unterstützer3=Hilope |unterstützer3ID= 7266 |unterstützer4=Carsten Sawosch |unterstützer4ID=20105 |antragstyp=Satzungsänderungsantrag |antragsgruppe=Satzungsabschnitt B - §5 |titel= Erhöhung des Mitgliedsbeitrags |zusammenfassung= Erhöhung des Mitgliedsbeitrags und Regelung der Beitragsermäßigung |text=Der Bundesparteitag möge beschließen, die Satzung in Abschnitt B (MITGLIEDSBEITRAG), § 5 (Höhe Mitgliedsbeitrag) wie folgt zu ändern:

Der Absatz (1) alte Fassung

 (1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 48 Euro pro Kalenderjahr und ist 
 am 01.01. eines jeden Jahres fällig.

wird ersetzt durch

 (1) Jedes Mitglied wählt im Rahmen seines Einkommens eine Beitragstufe. 
 Ab dem Beitragsjahr 2017 sind pro Kalenderjahr die Stufen 72,- Euro und 
 48,- Euro wählbar (2016: nur eine Stufe mit 48,- Euro). Erfolgt keine 
 Auswahl durch das Mitglied, so wird das Mitglied in die höchste Stufe 
 eingeordnet. Der Mitgliedsbeitrag ist zum 1. Januar eines jeden Jahres fällig.


Und dieser Teil

Hier in onlyinclude 
und /onlyinclude

wird dann nur includiert


Der Absatz (4) wird gestrichen, d.h. die alter Fassung

 (4) Der Mitgliedsbeitrag ist an die für das Mitglied zuständige Gliederung 
 zu entrichten.

wird ersetzt durch

 (4) (entfallen)

Der Absatz (5) alte Fassung

 (5) Über Beitragsminderungen bei finanziellen Härten entscheidet die für das 
 Mitglied zuständige Gliederung, sofern die Landessatzung nichts 
 Gegenteiliges regelt. 

wird ersetzt durch

 (5) Die Höhe des ermäßigten Beitrags beträgt 12,- Euro pro Kalenderjahr. Eine 
 Ermäßigung ist jährlich neu bei dem zuständigen Landesverband zu beantragen, 
 sofern die jeweilige Landessatzung nichts Abweichendes hierzu regelt.

|begruendung=Dieser Antrag ist eine Überarbeitung des SÄA007 des BPT 16.1. Der Bundesparteitag 2016.1 hatte sich entschieden, die Modulen A4 (Absatz 1),B (Absatz 4) und C3 (Absatz 5) abzustimmen. Der Antrag verfehlte dann knapp (63,5%) die notwendige 2/3 Mehrheit. Ein wesentlicher Kritikpunkt war, das aktive engagierte Mitglieder nicht noch durch Erhöhung des Mitgliedsbeitrags mehr belastet werden sollen.

Aus diesem Grund der Absatz 1 (ehemals Modul A4) so geändert, dass Mitglieder wählen können ob sie weiterhin den alten Beitrag von 48€ oder die neue Beitragsstufe 72€ wählen wollen. Alle Mitglieder die sich nicht aktiv für 48€ entscheiden werden automatisch auf 72€ umgestellt.

Damit bieten wir Mitglieder eine einfache Option, beim alten Beitrag zu bleiben. Wir erwarten aber, das ein Großteil der Mitglieder 72€ bezahlen wird und dadurch die finanzielle Situation der Piratenpartei deutlich verbessert wird.

Eine weitere Kritik war, dass besser über kreative Spendenaktionen Einnahmen generiert werden sollten. Leider hat sich seit dem BPT2016.1 bzgl. Spendenaktionen nicht viel getan.

Eine Erhöhung der Lastschriftenquote wird regelmäßig bei den Verwaltungstreffen thematisiert, hier zeigt sich aber seit 2015 auch nicht viel Verbesserung in den LVs. Beide Ansätze hatten ihre Chance und dürfen als vorerst wirkungslos betrachtet werden.

Ein paar Fakten zum Mitgliedsbeitrag:

  • Weniger als 6% der Mitglieder leisten eine Mitgliedsbeitrag über 50€ - der freiwillige Mitgliedsbeitrag von 1% bringt nicht die erhofften freiwilligen Einzahlungen
  • Über 84% der Zahler zahlen 48€ oder mehr, d.h. weniger als 16% nehmen eine Minderung in Anspruch
  • Die Zahlerquote liegt bei 49%
  • Der Durchschnittsbeitrag liegt bei ca. 47€
  • 8 von 16 Landesverbänden nehmen am bundesweiten Mahnverfahren teil. Das bundesweite Mahnverfahren wird den LVs seit 2015/Q3 angeboten und hat 100.000€ Einnahmen in 2015 generiert.

Begründung Absatz 1, vormals Modul A4:
Der bisherige Mitgliedsbeitrag von 48,-€ (=4€ pro Monat) reicht nicht mehr aus, nachdem durch die Änderung des Parteiengesetzes die Part.Fin. durch den Umsatz des WGB wegfällt kann die "preiswerte" Parteimitgliedschaft nicht mehr aufrecht erhalten werden.

Nicht mal 6% der Mitglieder leisten eine Mitgliedsbeitrag über 50€:

Von den 9.200 Beitragszahlern für 2015 waren

  • 261 Zahlungen zwischen 50 und 100 Euro
  • 142 Zahlungen bei 100 Euro und
  • 127 Zahlungen über 100 Euro.

Der Durchschnitt der 530 Zahlungen über 50€ betrug gerade mal 117,13€.

Auf die 1% Regel der Empfehlung der Satz umgerechnet entspricht dies einem Netto Jahreseinkommen von 11.713€. Auch wenn die 1% Regeln immer wieder gerne argumentativ herangezogen wird, die Zahlen belegen das nur ein Bruchteil der Mitglieder die 1% Regel anwendet.

Andere Parteien verlangen deutlich mehr Beitrag und bietet teilweise nach Einkommen gestaffelte Beitrage. Vergleiche auch https://wiki.piratenpartei.de/Beitragsregelungen_anderer_Parteien

Beispiel SPD: gemindert: 2,50€ pro Monat (Piraten: 1€), sonst nach Nettoeinkommen monatlich (bei Piraten stehts 4€/Monat):
bis 1.000€ 5,00€
bis 2.000€ 7,50/15/20€ (Mitglied wählt selbst aus)
bis 3.000€ 25/30/35€
bis 4.000€ 45/60/75€
ab 4.000€ 100/150/250€ und mehr
https://www3.spd.de/partei/Mitglied_werden/3420/mitglied_wie_hoch_ist_der_mitgliedsbeitrag.html


Begründung Absatz 4, vormals Modul B:
Der Mitgliedsbeitrag kann auch über das zentrale Beitragskonto des Bundesverbandes abgewickelt werden.

Begründung Absatz 5, vormals Modul C3:
Die Höhe des ermäßigten Beitrags soll im Rahmen von Modul A angepasst werden. Eine Regelung der Beitragsermäßigung über Art, (Mindest)Höhe und Dauer soll pauschale Ermäßigung oder "Umsonst-Mitgliedschaften" verhindern. Das Modul C3 wurde vom BPT16.1 klar favorisiert.

|schlagworte=Mitgliedsbeitrag, Beitragsermäßigung |piratenpad=https://gensekzehn.piratenpad.de/Ideen-SA-c4 |prüficon=1 |abstimmung=1 |antragskennung=SÄA |wikiBenutzer=Piratenschlumpf }}