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Benutzer:Murray/LPT
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Staat und Inneres
Beschluss des {{{Organ}}} vom 02.04.2011 #P15: Grundsatzprogramm, Kapitel Inneres, Modul Grundrechte
- Text:
- Der LPT möge beschließen, folgenden Text in das Grundsatzpgrogramm in einem Kapitel "Inneres" in ein Unterkapitel "Grundrechte" einzufügen: Aus der Naturrechtsphilosophie ergeben sich unveräußerlichen Rechte, die jedem von Natur aus zustehen. Diese unveräußerlichen Rechten lassen sich einteilen in Bürgerrechte, Menschenrechte und Grundrechte. Bürgerrechte stehen jedem Menschen abhängig von seiner Nationalität zu und sind in Deutschland in den Art. 1-19GG definiert. Menschenrechte stehen jedem Menschen unabhängig von seiner Nationalität zu und werden fortlaufend weiterentwickelt. Sie sind u.a. festgeschrieben in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Universal Declaration of Human Rights). Grundrechte sind allgemeinere Rechte, welche über die Arteneinteilung hinaus jedem leidempfindungsfähigem Wesen grundlegende Rechte zusprechen. Die Piratenpartei strebt aufbauend auf diesen grundlegenden Werten nach einem gemeinschaftlichen Zusammenleben, unter Beachtung und verantwortungsvoller Abwägung dieser unveräußerlichen Rechte.
Ergebnis: abgelehnt
Zusatzinfos:
Beschluss des {{{Organ}}} vom 02.04.2011 #P16: Grundsatzprogramm, Kapitel Inneres, Modul Staatswesen
- Text:
- Der LPT möge beschließen, folgenden Text in das Grundsatzpgrogramm unter ein Kapitel "Inneres", Unterkapitel "Staatswesen" zu stellen: Die Piratenpartei sieht folgende Punkte als wichtige Kernelemente eines Staatswesens: Einhaltung von Rechtsstaatsprinzipien: dazu gehören u.a. das Recht auf einen fairen Prozess, Verbot von Folter, Gewaltenteilung und -Kontrolle, insbesondere die Unabhängigkeit der Rechtsprechung, transparente Gesetzes- und Verfassungsgrundlagen, die Unschuldsvermutung und die Verhältnismäßigkeit im Strafmaß. Niemand darf auf Grund individueller Persönlichkeitsmerkmale oder Anschauungen bevorzugt oder benachteiligt werden. Der Einzelne ist frei in der Entfaltung seiner Persönlichkeit, solange er nicht schützenswürdige Interessen anderer verletzt. [1] Jeder darf frei seine Meinung bilden und äußern, ohne dafür Repressalien befürchten zu müssen. Alle meinungsbildenden Medien sollen unabhängig von staatlichen Gremien und frei von Zensur sein. Jeder hat Anspruch auf seinen Fähigkeiten gerecht werdende Bildung und kulturelle Förderung. Jeder hat das Recht auf Achtung der Privatsphäre und das Recht über Daten zur eigenen Person selbst zu bestimmen. Rechte und darauf aufbauende staatliche Gremien sollen diese grundlegenden Prinzipien einhalten. [1] Individuelle Persönlichkeitsmerkmale sind z.B. Abstammung, Religion, Geschlecht, sexuelle Identität, Alter und Intelligenz.
Ergebnis: abgelehnt
Zusatzinfos:
Beschluss des {{{Organ}}} vom 02.04.2011 #PP01: Transparenz und Korruptionsbekämpfung in Sachsen
- Text:
- Wissen ist Macht wird bislang eher als Legitimation dafür verwendet, Wissen für sich zu behalten, abzuschotten und zu monopolisieren. Eine erfolgreiche Gesellschaft des 21. Jahrhunderts muss den Satz erweitern zu Wissen ist Macht wenn es allen gehört. Denn eingesperrtes Wissen ist gesellschaftlich totes Wissen und nutzt zunächst nur dem, der daraus Kapital schlägt. Umweltschutz-Organisationen, Bürgerrechtsgruppen, Verbraucherschützer und viele andere Organisationen und Initiativen, die die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vertreten, warten z.B. darauf, dass die öffentliche Verwaltung ihre Informationsschätze teilt und nicht versteckt. Die Piratenpartei Sachsen versteht sich als Vertreterin dieser Gruppen. Damit der Bürger seiner Kontrollrecht dem Staat gegenüber nachkommen kann, muss dieser offen und transparent aufgestellt sein. Die Demokratie wird gestärkt, wenn mehr Mitwirkungsmöglichkeiten und Einblicke in die Abläufe von Politik und Verwaltung gewährt werden. Durch Einsicht in die Staatsgeschäfte können Korruption, Bürokratie und Lobbyismus erkannt werden. Inkompetenzen und Versäumnisse werden schneller aufgedeckt. Informationsfreiheitsgesetz Die Intransparenz staatlicher Strukturen in Sachsen erschwert es den Bürgern, sich zu beteiligen oder die Politik zu überprüfen. Dabei ist für effektive politische Teilhabe dringend ein zeitgemäß gestalteter Zugang zu Fakten notwendig. Um dies zu ermöglichen, haben der Bund und elf andere Bundesländer bereits ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) eingeführt, mit dem jeder das Recht auf Akteneinsicht oder einen Auskunftsanspruch gegenüber Behörden und Verwaltung hat. Wir fordern daher auch in Sachsen die Einführung eines Rechts auf Akteneinsicht und Abkehr vom Prinzip der Amtsverschwiegenheit. Die derzeitige Praxis der Ablehnung von Auskunftsansprüchen unter dem Vorwand von Geschäfts- oder Amtsgeheimnissen sowie die Verschleppung und Verhinderung solcher Ansprüche durch langsame Bearbeitung, hohe Gebühren und Auslagenerstattungen halten wir für bürgerfeindlich. Wir fordern daher eine Deckelung der Gebühren und Auslagen sowie Fristen für die Auskunftserfüllung ein, verbunden mit Sanktionen bei Nichterfüllung. Schon beim Anlegen neuer Akten muss die Verwaltung deren mögliche Veröffentlichung mit berücksichtigen. Transparente Gesetzgebung Um die Entstehung von Gesetzen nachvollziehen zu können, wollen wir schon die Referentenentwürfe von Gesetzen sowie das Ergebnis der Verbändeanhörung öffentlich machen. Ausschusssitzungen sollen grundsätzlich öffentlich gemacht werden, damit der Bürger im Vorfeld über den Gesetzesentwurf sowie Gesetzgebungsverfahren informieren kann. Wir wollen verhindern, dass Vertreter von Verbänden oder Unternehmen Gesetze schreiben. Offenlegung der Nebeneinkünfte von Landtagsabgeordneten Die Höhe und Herkunft aller Einnahmen aus Nebentätigkeiten müssen einzeln und in vollem Umfang veröffentlicht werden. Dazu ist ein Modell erforderlich, das über die Regelungen auf Bundesebene hinausgeht. Das dreistufige System reicht nicht aus, da die höchste Stufe von 7000 Euro nichts darüber aussagt, wie hoch die Nebeneinkünfte tatsächlich ausfallen. Um mögliche Interessenkonflikte erkennen zu können, müssen die zusätzlichen Einkünfte offengelegt werden. Transparenter Haushalt Die Transparenz im Haushalt des Landes und bei der Verwendung von sonstigen Landesmitteln muss dringend verbessert werden. Zur besseren Verständlichkeit für Parlamentarier und Bürger fordern die Piraten die die Veröffentlichung der Haushaltspläne barrierearm in maschinenlesbarer Form . Wir fordern die Einführung eines der Doppik entsprechenden Systems in der Haushaltsführung des Freistaates Sachsen Korruptionsbekämpfungsgesetz Wir fordern die Einführung eines Korruptionsbekämpfungsgesetzes im Freistaat Sachsen, wie es in anderen Ländern besteht.
Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: Abschnitte einzeln abgestimmt
Infrastruktur
Beschluss des {{{Organ}}} vom 02.04.2011 #P32: Grundsatzprogramm, Kapitel Infrastruktur, Unterkapitel Netzpolitik, Modul Netzneutralität
- Text:
- Der LPT möge beschließen, in das Grundsatzprogramm folgenden Text in das Kapitel "Infrastruktur", Unterkapitel "Netzpolitik" als Abschnitt "Netzneutralität" einzufügen: Im Sinne der nachhaltigen Versorgungssicherheit und zur Vermeidung einer Konzentration auf wenige monopolistische Anbieter sollen insbesondere Daten-, Strom-, Gas-, Wärme, Wasser- und Abfallnetze in öffentlicher Hand liegen.
Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:
Beschluss des {{{Organ}}} vom 02.04.2011 #P33: Grundsatzprogramm, Kapitel Infrastruktur, Unterkapitel Netzpolitik, Modul Datennetze
- Text:
- Der LPT möge beschließen, in das Grundsatzprogramm folgenden Text in das Kapitel "Infrastruktur", Unterkapitel "Netzpolitik" als Abschnitt "Datennetze" einzufügen: Ein breitbandiger Internetanschluss ist in der heutigen Zeit für eine vollwertige und gleichberechtigte Teilnahme in der Gesellschaft, eine unabhängige Informationsbeschaffung, sowie der eigenwirtschaftlichen Lebenshaltung von elementarer Bedeutung. Daher hat die Gemeinschaft die nötigen Regularien zu schaffen, um jeden Bürger den ungehinderten Zugang zum Internet zu ermöglichen und zuzusichern, so wie dies bspw. bei Strom und Wasser bereits der Fall ist.
Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:
Beschluss des {{{Organ}}} vom 02.04.2011 #P34: Grundsatzprogramm, Kapitel Infrastruktur, Unterkapitel Verkehr
- Text:
- Der LPT möge beschließen, in das Grundsatzprogramm folgenden Text in das Kapitel "Infrastruktur" als Unterkapitel "Verkehr" einzufügen: Die Piratenpartei setzt sich ein für eine möglichst hohe individuelle gesellschaftliche Teilhabe. Mobilität ist häufig eine Grundvoraussetzung für viele Aktivitäten, wie die Teilnahme in Vereinen, an politischen Veranstaltungen, Festen und anderen kulturellen Ereignissen, aber auch dem Besuch von Freunden und Verwandten. Ein gewisses Maß an Mobilität ist daher ein wichtiger Bestandteil einer solidarischen Grundversorgung. Durch die zerstreute Besiedelung in einem Flächenland, mit vielen verschiedenen geographischen Gebieten, ergeben sich für den Verkehr in Sachsen besondere Herausforderungen. Zu einer nachhaltigen Verkehrspolitik gehört unter anderem der Ausbau umweltfreundlicher öffentlicher Verkehrsangebote und die Schaffung städtischer und ländlicher Verkehrsinfrastrukturen, welche die Mobilität der Bevölkerung steigert, die Luftqualität verbessert, die Flächenversiegelung vermindert und dadurch die Lebensqualität insgesamt erhöht.
Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:
Beschluss des {{{Organ}}} vom 02.04.2011 #P35: Grundsatzprogramm, Kapitel Infrastruktur, Unterkapitel Verkehr, Modul Einsatz neuer umweltfreundlicher Technologien
- Text:
- Der LPT möge beschließen, in das Grundsatzprogramm folgenden Text in das Kapitel "Infrastruktur", Unterkapitel "Verkehr" als Abschnitt "Einsatz neuer umweltfreundlicher Technologien" einzufügen: In den letzten Jahren stagnieren trotz immer neuer innovativer Technologien die Umstellung auf alternative Antriebssysteme und der Ausbau öffentlicher Verkehrsmittel. Wir Piraten setzen uns ein für einen umweltfreundlichen Um- und Ausbau der Verkehrstechnologien. Insbesondere wollen wir eine Förderung der Umstellung hin zu möglichst emissionsfreien und nicht von endlichen Ressourcen abhängigen Antriebssystemen und eine längst überfällige vernunftbasierte Prüfung von Magnetschwebebahn-Technologien für den öffentlichen Personen Nah- und Fernverkehr.
Ergebnis: abgelehnt
Zusatzinfos:
Umwelt
Beschluss des {{{Organ}}} vom 02.04.2011 #P10: Aufnahme des Programmpunktes "Umwelt und Energie"
- Text:
- Der LPT möge beschließen, in das Wahlprogramm der Piratenpartei-Sachsen den Unterpunkt "Umwelt & Energie" aufzunehmen.
Ergebnis: abgelehnt
Zusatzinfos:
Beschluss des {{{Organ}}} vom 02.04.2011 #P27: nachhaltige Umweltpolitik
- Text:
- Die Piratenpartei steht für Nachhaltigkeit. Deshalb wollen wir so handeln, dass auch in Zukunft die Grundlagen für eine würdige Existenz in Freiheit vorhanden sind. Voraussetzung dafür ist ein transparenter und verantwortungsvoller Umgang mit den natürlichen Ressourcen. Wichtige Ressourcen für ein Leben in Freiheit sind bspw. ausreichend Trinkwasser und Lebensmittel, saubere Luft, aber auch Rohstoffe zur Produktion und Energieerzeugung. Ein verantwortungsvoller Umgang mit den natürlichen Ressourcen bedeutet, dass diese in einer effizienten Art und Weise genutzt und erhalten werden, um deren langfristige Nutzbarkeit zu gewährleisten.
Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: als Positionspapier
Beschluss des {{{Organ}}} vom 02.04.2011 #P28: Grundsatzprogramm, Kapitel Umwelt, Modul Lebenswerte Umwelt
- Text:
- Der LPT möge beschließen, in das Grundsatzprogramm folgenden Text in das Kapitel "Umwelt" als Unterkapitel "Lebenswerte Umwelt" einzufügen: Wir wollen eine gesunde und natürliche Umwelt erhalten. Dies bedeutet die Reduktion des Eintrages von schädlichen Stoffen in unsere Umwelt und den Schutz und die Wiederherstellung von Naturräumen, insbesondere denen mit einer hohen Artenvielfalt. Der Eintrag von schädlichen Stoffen in die Umwelt beeinträchtigt Ökosysteme und unsere Gesundheit. Eine artenreiche Umwelt erhält langfristig den notwendigen Bestand von Populationen. So ist ein langfristiger Erhalt der natürlichen Kreisläufe möglich. Wälder und Feuchtgebiete mit ihren vielfältig positiven Wirkungen gilt es besonders zu erhalten und auch neu zu schaffen.
Ergebnis: abgelehnt
Zusatzinfos:
Beschluss des {{{Organ}}} vom 02.04.2011 #P29: Grundsatzprogramm, Kapitel Umwelt, Modul Umgang mit Ressourcen
- Text:
- Der LPT möge beschließen, in das Grundsatzprogramm folgenden Text in das Kapitel "Umwelt" als Unterkapitel "Umgang mit Ressourcen" einzufügen:
Wir wollen einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen. Dafür müssen endliche und regenerative Ressourcen nachhaltig genutzt werden. Um nachfolgenden Generationen auch Möglichkeiten zu erhalten sollen generative Ressourcen in großem Umfang genutzt werden und soweit möglich die Verwendung von endlichen und regenerativen Ressourcen ersetzen. Nachhaltige Nutzung von endlichen Ressourcen bedeutet diese in Kreisläufen durch Wiederverwendung zu erhalten. Nachhaltige Nutzung von regenerativen Ressourcen bedeutet, dass in jedem Zyklus nur das entnommen wird, was sich im selben Zeitraum neu entwickelt.
- Endliche Ressourcen sind bspw. Mineralien und Erze wie Gold und Uran.
- Regenerative Ressourcen sind bspw. Pflanzen, Tiere und Trinkwasser.
- Generative Ressourcen sind Ressourcen, die sich nicht abhängig von ihrer Nutzung durch den Menschen (stärker) verbrauchen und deshalb in vollem Umfang genutzt werden können, wie z.B. Wasser, Wind- und Sonnenenergie sowie immaterielle Ressourcen, wie Software.
Ergebnis:
Zusatzinfos:
Beschluss des {{{Organ}}} vom 02.04.2011 #P11: Ablehnung von CCS
- Text:
- Der LPT möge beschließen, folgenden Antrag in das Wahlprogramm der Piratenpartei-Sachsen aufzunehmen: Die Piratenpartei Sachsen lehnt die Errichtung von unterirdischen Kohlenstoffdioxidspeichern CCS(Carbon Dioxide Capture and Storage) ab. Diese Technologie ist gefährlich und läuft unserem Bild einer lebenswerten Umwelt und unserem Grundsatz der Nachhaltigkeit zuwider.
Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:
Beschluss des {{{Organ}}} vom 02.04.2011 #P12: gegen den weiteren Ausbau der Elbe als Wasserstraße
- Text:
- Der LPT möge beschließen, folgenden Antrag in das Wahlprogramm der Piratenpartei-Sachsen aufzunehmen: Die Piratenpartei Sachsen setzt sich dafür ein, die Gewässer Sachsens so naturnah wie möglich zu belassen und sie nicht weiter künstlich zu verändern. Einen weiteren Ausbau von Staustufen lehnen wir ebenso ab, wie Fahrrinnenvertiefungen/erweiterungen, um Flüsse auch bei Trockenheit schiffbar zu halten.
Ergebnis: abgelehnt
Zusatzinfos:
Beschluss des {{{Organ}}} vom 02.04.2011 #PP07: Umwelt/Ablehnung von CCS
- Text:
- Der LPT möge beschließen, folgendes Positionspapier zu verabschieden Die Erklärung dient dabei zum einen als Begründung; gehört aber zugleich zum Inhalt des Positionspapiers. Ablehnung von CCS Der Transport von industriell verunreinigtem CO2 sowie dessen (End)Lagerung im Untergrund oder in Gewässern bergen eine Vielzahl potenzieller Gefahren. Die ökologischen und finanziellen Risiken sind weder sinnvoll zu quantifizieren noch mit Grund- und Menschenrechten vereinbar. Einige dieser Gefahren sind Erdbeben und Erdrutsche. Diese können in Verbindung mit der Anwendung der CCS-Technologie erhebliche Schäden an anliegenden Gebäuden, Straßen und Personen bedeuten. Weiterhin mindern die Abscheidung, der Transport und die CO2-(End)Lagerung die Effizienz fossiler Kraftwerke, wodurch die Stromerzeugung teurer würde und zusätzliche Steuergelder aufgewendet werden müssten. Aus diesen Gründen lehnen wir den Transport von industriell erzeugtem CO2, sowie dessen (End)Lagerung im Untergrund oder in Gewässern ab. Eine Abscheidung von CO2 für andere Nutzungsarten wird nicht abgelehnt. Erklärungen Begriffsklärung: CCS (engl. Carbon (Dioxide) Capture and Storage, deut. Kohlenstoff(dioxid)-Abscheidung und Speicherung) bezeichnet die Abscheidung von Kohlenstoffdioxid (CO2) insbesondere aus industriellen Prozessen (z.B. Energiegewinnung aus fossilen Brennstoffen) mit dem Ziel der anschließenden Endlagerung, vorrangig in unterirdischen und unterseeischen Speicherstätten. Durch die Endlagerung soll verhindert werden, dass das CO2 in die Atmosphäre gelangt, wo es als Treibhausgas wirken könnte. Eine Abscheidung von CO2 zur weiteren Nutzung, z.B. für chemische Synthesen, darf nicht als Teil des CCS-Verfahrens verstanden werden. Mit dieser Initiative wird nicht das gesamte Technologiefeld abgelehnt. Es gibt zahlreiche Gefahren, Probleme und Alternativen bezüglich dieser Technologie: Labor- sowie Feldexperimente zeigen, dass unterirdisch gelagertes CO2, beispielsweise durch von Reaktionen spröde gewordenes Gestein, ins Grundwasser und an die Oberfläche gelangen kann. Dieses könnte das Grundwasser ungenießbar machen und Menschen und Tiere ersticken. Die unterirdische Druckzunahme bei der Verpressung könnte Erdbeben, Erdrutsche und Oberflächenverformungen induzieren, was Landschafts-, Gebäude-, Straßen- und Personenschäden auch außerhalb des Endlagergebiets zur Folge hätte. Auch die Endlagerung von CO2 im Meer könnte dortiges Leben durch eine Übersäuerung des Wassers auslöschen. Aus unterirdischen Lagerstätten austretendes CO2 würde sich auf Bodenniveau ablagern, die Luft verdrängen und kann so Menschen und Tiere ersticken. (Eyer 2004, BMWi 2007, Baxter et. al. 1989) Auch CO2, dass beim Transport durch oberirdische Pipelines austreten könnte, könnte solche Katastrophen herbeiführen. Das Explosionsrisiko beim Transport von CO2 ist zwar erheblich geringer als beim Transport von Erdgas, jedoch ergebe sich aus der erheblichen Toxizität des CO2-Gemischs, bedingt durch sehr giftige Begleitgase wie Schwefelwasserstoff, Schwefeldioxid und Stickstoffoxide, ein stark erhöhtes Gefahrenpotenzial. (UBA 2006) Zur unterirdischen Speicherung wird eine unterirdische Lagerung in tiefen Sedimentgesteinen, deren Poren mit Salzwasser gefüllt sind, favorisiert. Für eine effiziente Lagerung sind Drücke und Temperaturen notwendig, wie sie in 800 Meter Tiefe und darunter herrschen. Bei diesen Drücken besitzt das CO2 eine etwas geringere Dichte als das Wasser aber eine erheblich niedrigere Viskosität (fluidaler Zustand) und kann Salzwasser verdrängen. Das verdrängte Salzwasser kann wiederum Grundwasser verdrängen und verschmutzen. Auch kann verunreinigtes CO2 sich im Grundwasser lösen und es so vergiften. Das von der UN eingestandene Recht auf sauberes Grundwasser und das im Grundgesetz verankerte Recht auf körperliche Unversehrtheit wären gefährdet. Das fixierte CO2 könnte als Gas wieder freigesetzt werden, falls die Tiefenwässer irgendwo aufsteigen und der Druck damit fällt. (Enick & Klara 1990, Carroll & Mather 1992, Portier & Rochelle 2005) Nachteile Die Anwendung von CCS würde jährlich mehrere Milliarden Euro kosten. Am teuersten wären zunächst das Nachrüsten der Kraftwerke und besonders der Bau von Pipelines und CO2-Verpressungsanlagen. Ein Kraftwerk, welches das Abscheidungsverfahren einsetzt, benötigt je nach Kraftwerkstyp bis zu 40% der erzeugten Energie für die Abscheidung. Die Effizienz der Kraftwerke würde sich stark vermindern und mehr Brennstoff benötigt werden. Die Mehrkosten würden die Strompreise erhöhen. Durch den erhöhten Brennstoffbedarf würden Ressourcen stärker ausgebeutet werden. Es würden mehr Tagebaue benötigt, Landschaften schneller zerstört und ein höherer Schaden an Mensch und Natur angerichtet werden. Beim Transport zu Endlagerstätten könnte giftig verunreinigtes CO2 austreten und Vergiftungen hervorrufen. Würde dieses vorher gereinigt werden, würden sich die Kosten und der Energiebedarf noch stärker erhöhen. Gemäß dem aktuellen Gesetzesentwurf soll 30 Jahre nach Endlagerungsbeginn der Steuerzahler die weiteren Kosten für die Überwachung der Endlager zahlen. Es soll sichergestellt werden, dass das CO2 jahrtausendelang sicher gelagert wird. Dies wäre finanziell, technisch, materiell und personell nicht durchführbar. Frühestens ab 2020 wäre das Verfahren industriell einsetzbar, bis dahin wären jedoch erneuerbare Energien viel weiter ausgebaut, in der Anschaffung billiger und daher vorzuziehen. Die Anwendung der CCS-Technologie würde die klimafreundlicheren und kostengünstigeren erneuerbaren Energien verdrängen. Die Speicherkapazität aller möglichen Endlager ist begrenzt und wäre in Deutschland nach 50 bis 90 Jahren erschöpft. Bürgerrechtsprobleme Die Akzeptanz durch die Bevölkerung in den potenziell betroffenen Gebieten ist nicht gegeben. Bürger dieser Gebiete protestieren bereits und weitere Proteste sind angekündigt. Jeder Bürger sollte das Recht haben, selbst entscheiden zu können, ob unter seinem Grund und Boden Industrieabfall entsorgt werden dürfe. Da die meisten Bürger dies ablehnen, darf eine Endlagerung nicht stattfinden. Durch die Endlagerung würde der Wert der betroffenen Grundstücke sinken und die gesamte Region für die Bevölkerung und den Tourismus unattraktiv werden. Alternativen Durch den Verzicht auf CCS würden viele staatliche Gelder eingespart werden, welche unter Anderem zum Ausbau der erneuerbaren Energien, zur Erforschung der Energiespeicherung, zur Aufforstung zerstörter Wälder, sowie zur Effizienzsteigerung bestehender Energiequellen eingesetzt werden sollten. Außerdem kann CO2 als Energiespeicher verwendet werden. Man kann es in Methan umwandeln und dieses dann dem Gasnetz zuführen oder in Gaskraftwerken verbrennen, das CO2 wieder abscheiden und erneut in Methan umwandeln. Dies wäre sinnvoll, wenn regenerative Energieproduktion mehr Strom erzeugt als zu dem Zeitpunkt genutzt wird. Strom würde dann in chemische Bindungsenergie umgewandelt, als solche gespeichert und bei erhöhtem Energiebedarf wieder freigesetzt. Da abgeschiedenes CO2 in einem Kreislaufsystem als Energiespeicher sinnvoll verwendet werden kann, ist es auch im Hinblick auf die genannten Risiken unnötig, es endzulagern.
Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:
Sonstiges
zurückgezogene/nicht abgestimmte Anträge:
P04, P05, P06, P07, P08, P09, P36