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Die Landesliste zur Bundestagswahl 2013 wird mit folgendem zweistufigen Verfahren gewählt:

1. Mittels Approval Voting wird ermittelt, welche Kandidat*innen auf die Landesliste kommen. Alle Kandidat*innen, die in diesem Verfahren die einfache Mehrheit erlangen, stehen auf der Landesliste.

2. Die Reihenfolge der Kandidat*innen auf der Landesliste wird in einem zweiten Schritt per Schulze-Verfahren ermittelt. Auf dem Schulze-Wahlzettel gibt es 15 Ja-Präferenzen, eine Enthaltungs- und Ablehnungsoption. Es wird Schulze-simple verwendet.

Nach Schritt 1 gibt die Wahlleitung nur bekannt, welche Kandidat*innen die einfache Mehrheit erreicht haben. Um eine Beeinflussung bei Schritt 2 zu verhindern, wird das exakte Ergebnis des Schritt 1 erst nach Abschluss des gesamten Wahlverfahrens bekannt gegeben.