Benutzer:Matthias Kellner/nds-Landesparteitag.1.2009/GenerischeSatzung/Abschnitt A: Grundlagen/§ 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet/(4)
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Das Tätigkeitsgebiet des <Gebiets>verbands <Name> ist die <Land/Region/Kreis/Stadt> und ihre zugehörigen Wahlkreise bis zur Gründung eigener Untergliederungen in den politisch anders gegliederten Wahlkreisteilen.