Benutzer:Matthias Kellner/nds-Landesparteitag.1.2009/GenerischeSatzung/Abschnitt A: Grundlagen/§ 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet/(2)
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Der <Gebiets>verband führt einen Namen gemäß der Bundessatzung und eine Kurzbezeichnung. Der Name lautet: Piratenpartei Deutschland <Gebiets>verband <Name>. Die offizielle Abkürzung des <Gebiets>verbandes lautet: PIRATEN.