Benutzer:M4nni/Gooberpfalzvorschlag

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Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung wurde am 16.10.2011 bei der 1. Vorstandssitzung beschlossen. Stand: 16.10.2011


Vorstandssitzungen

Einladung zu Vorstandssitzungen

(1) Der Termin und Ort für die nächste Vorstandssitzung wird während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und nach Sitzungsende veröffentlicht. Das Protokoll dient somit als Einladung für die kommende Sitzung.
(2) Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende können eine außerordentliche Vorstandssitzung einberufen. Die Einladung erfolgt mindestens einen Tag vorher per E-Mail, gleichzeitig ist eine vorläufige Tagesordnung im Wiki zu veröffentlichen.


Anträge zu einer Vorstandssitzung

(1) Jede natürliche Person und jedes Organ der Piratenpartei Deutschland und ihrer Untergliederungen ist berechtigt, Anträge an den Vorstand zu stellen.
(2) Anträge an den Vorstand können gestellt werden durch:

(3) Jeder an den Vorstand gestellte Antrag wird veröffentlicht. In Fällen, in denen dies vom Antragsteller zum Schutz von Persönlichkeitsrechten ausdrücklich erwünscht ist, geschieht dies ohne Angabe des Antragsteller bzw. nach Anonymisierung entsprechender persönlicher Daten im Antragstext.
(4) Jeder an den Vorstand gestellte Antrag wird im Umlauf oder auf der nächsten Vorstandssitzung behandelt oder vertagt. Vertagte Anträge brauchen nicht erneut gestellt zu werden. Sie werden in der darauffolgenden Vorstandssitzung behandelt oder wenn nötig erneut vertagt.


Öffentlichkeit

(1) Vorstandssitzungen finden grundsätzlich öffentlich statt. Einzelne Tagesordnungspunkte können auf Beschluss des Vorstands in einem nichtöffentlichen Sitzungsteil behandelt werden. Dies muss in jedem Einzelfall begründet werden.
(2) Ein Rederecht für Gäste wird durch den Sitzungsleiter erteilt.


Sitzungsleitung und Protokollant

(1) Ein Sitzungsleiter wird zu Beginn der Sitzung von den anwesenden Vorstandsmitgliedern bestimmt.
(2) Zu Beginn der Sitzung wird ein Protokollant bestimmt.


Beschlüsse

(1) Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Vostands. Gäste können vom Vorstand für Meinungsbilder mit einbezogen werden.
(2) Beschlüsse können auf einer Sitzung oder in Form eines Umlaufbeschlusses getroffen werden.
(3) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit in namentlicher Abstimmung gefasst.
(4) Alle Beschlüsse des Vorstands werden unverzüglich im Wiki veröffentlicht.
(5) Liegen in einem Tagesordnungspunkt einer Vorstandssitzung mehrere sich ausschließende Beschlussanträge vor, wird zunächst durch Wahl durch Zustimmung bzw. Stichwahl der Antrag ausgewählt, der zur Abstimmung steht.
(6) Der Schatzmeister hat gemäß seiner Amtseigenschaft ein generelles Vetorecht in Finanzangelegenheiten, die den Betrag von 50,00 € überschreiten.


Umlaufbeschlüsse

(1) Anträge auf Umlaufbeschlüsse können auf der Wikiseite http://wiki.piratenpartei.de/Oberpfalz/Umlaufbeschlüsse oder per E-Mail an den Vorstand (vorstand@oberpfalz.piratenpartei.de) gestellt werden. Die Vorstandsmitglieder stimmen dann auf dieser Wikiseite durch Nutzung der Optionen

  • Zustimmung
  • Ablehnung
  • Enthaltung

ab.
(2) Die Abstimmung endet, wenn das Ergebnis feststeht. Dies ist dann der Fall, wenn die Vorstandsmitglieder, die noch nicht abgestimmt haben, das Ergebnis durch ihre Stimme nicht mehr ändern können.
(3) Steht bis zur nächsten Vorstandssitzung das Ergebnis nicht fest, endet das Umlaufverfahren. Der Antrag wird dann in der Vorstandssitzung behandelt. Eine Vertagung kann auf die nächste Vorstandssitzung oder ein fortgeführtes Umlaufverfahren hin erfolgen.


Einzelbeschlüsse

(1) Alle Vorstandsmitglieder können Ausgaben und die Annahme von Sachspenden bis zum Wert von 50,00 € allein beschließen. Die Abrechnung erfolgt beim Schatzmeister.
(2) Folgende Beschlüsse können die Mitglieder des Vorstands innerhalb ihrer Geschäftsbereiche selbständig fällen:

Jan Kastner:

Benedikt Pirk:

Gerhard Schmid:

Oliver Vaillant:

Philipp Neumann:

(3) Alle Einzelbeschlüsse werden analog zu regulären Vorstandsbeschlüssen im Wiki dokumentiert.


Protokollführung

(1) Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt und im Wiki veröffentlicht. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse enthalten. Es kann zusätzlich Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes wiedergeben.
(2) Das Protokoll wird gültig, wenn es per Vorstandsbeschluss angenommen worden ist. Der Vorstand genehmigt das Protokoll spätestens in der darauffolgenden Sitzung oder im Umlauf.


Kontoführung

(1) Der Vorstand, der stellvertretende Vorstand sowie der Schatzmeister sind jeweils allein Kontoverfügungsberechtigt.
(2) Über Verfügungen ist der Schatzmeister am gleichen Tag zu unterrichten.


Vertretung des Vorstandes

Der Vorstand wird vertreten durch:

  • den Vorsitzenden des Vorstandes oder seinem Stellvertreter

und

  • einem weiteren Mitglieds des Vorstandes


Geschäftsverteilung

Jan Kastner:

  • Vorsitz
  • Überblick und Moderation
  • Presse

Benedikt Pirk:

  • Mitgliederverwaltung


Gerhard Schmid:

  • Finanzen


Oliver Vaillant:

  • Formalitäten
  • Juristerei


Philipp Neumann:

  • IT