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Benutzer:LotharBHV/Wertmarke
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Wertmarke - Fahrkarte für Schwerbehinderte Personen
Aktuell
- Die Fahrkarte ist:
- nur innerhalb Deutschlands gültig
- nur im Nahverkehr der 2. Klasse gültig
- nicht in Seilbahnen, Fähren, Fern- und Sonderzügen, Fernbussen gültig.
- Schwerbehindertenausweis mit B-Kennzeichnung (Begleitperson).
Eine Begleitperson kann gratis mitfahren.
Was soll sich ändern?
- Die Fahrkarte soll:
- in den Fernzügen der Deutschen Bahn (IC, ICE) gültig werden
- auf Fähren und Seilbahnen gültig werden
- in allen Öffis gültig werden
- im Ausland gültig werden. (Europa, Schweiz, England, Japan, etc.)
- auch Fernzüge, Fernbussen, Fähren, Seilbahnen, Magnetschwebebahnen (wenn möglich)
- Schwerbehindertenausweis mit B-Kennzeichen (Begleitperson).
Die Begleitperson soll auch im Ausland gratis mitfahren können.
Achtung
- Die Wertmarke ist nur gültig in Verbindung mit dem Schwerbehindertenausweis
- Eine ähnliche Fahrkarte (Deutschland-Ticket) soll auch für "Nicht schwerbehinderten Personen" zugänglich gemacht werden.
Finanzierung Deutschland-Ticket und Schwesterntickets
- Die Fahrkarten werden nicht finanziert, sondern die Öffis
- Die Länder, Städte, Dörfer (Gemeinden) bestellen ihre Öffis und müssen diese selbst finanzieren und bezahlen
- Das Geld wird nicht direkt an das Verkehrsunternehmen überwiesen, sondern an das Amt für Schwerbehinderte, die für diesen Zweck eine Kasse (Hauptkasse) einrichtet. Die Hauptkasse leitet das Geld weiter.
- Der Bund, die EU überweist Fördermittel für z.B. Neubau ebenfalls an die Hauptkasse, die das Geld weiterleiten.
- Die Länder, Städte, Dörfer (Gemeinden) bestellen ihre Öffis und müssen diese selbst finanzieren und bezahlen
- Die Hauptkasse bezahlt alle Kosten bei den Öffis.
- Im Gegenzug soll die Wertmarke in den Fernzügen Gültigkeit bekommen, sowie in allen Öffis (z.B. Seilbahn, Fähre), wo es vorher nicht anerkannt wurde.
- Im ÖPNV ist die Gültigkeit und die Finanzierung der Wertmarke geklärt
- Gleichberechtigt wird das "Deutschland Ticket" ebenfalls in allen Öffis Gültigkeit bekommen.
- Die Einnahmen vom "Deutschland Ticket"-Verkauf, inklusive Schwesterntickets, gehen an die Hauptkasse.
- Schwesterntickes, die in den Öffis/am Schalter/im Kiosk/am Automaten direkt erworben werden können, sind Zwei Euro teurer. Die Bearbeitungsgebühr von Zwei Euro behält das Unternehmen ein und der Restbetrag von X Euro wird an die Hauptkasse weitergeleitet.
- Bei den Schwesterntickes gibt es Besonderheiten, so kann das Ticket nicht in allen Öffis gültig sein.
- Die Einnahmen vom "Deutschland Ticket"-Verkauf, inklusive Schwesterntickets, gehen an die Hauptkasse.
- Im Gegenzug soll die Wertmarke in den Fernzügen Gültigkeit bekommen, sowie in allen Öffis (z.B. Seilbahn, Fähre), wo es vorher nicht anerkannt wurde.
- Bei der Regelung der Finanzierung, Verkauf und der Verteilung der Einnahmen/Gelder der andern Tickets, wie z.B. das Niedersachsenticket oder Einzelticket-BremerhavenBus, mischt sich die Hauptkasse nicht ein.
- Sie kassiert die Gelder nicht ein.
- Nur in besonderen Fällen, werden die Gelder eingefordert.
- Beispiel: Das Land weigert sich die Nutzungsgebühr für den Bahnhof zu bezahlen, damit Fahrgäste (aus dem RE-Zug) ein- und aussteigen dürfen. Die Hauptkasse übernimmt diese Gebühr. Dafür werden die Einnahmen der Ticketverkäufe von und nach diesem Bahnhof bundesweit einkassiert.
- Das Amt für Schwerbehinderte bekommt durch das Weiterleiten der Gelder eine Übersicht über die Öffis und kann die Barrierefreiheit überprüfen und ggf. einschreiten, um die Barrierefreiheit im Vorfeld zu gewährleisten.