Dies ist ein ReadOnly-Mirror von wiki.piratenpartei.de!
Die Daten werden täglich aktualisiert.

Benutzer:LotharBHV/Wertmarke

Aus Piratenwiki Mirror
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Wertmarke - Fahrkarte für Schwerbehinderte Personen

Aktuell

  • Die Fahrkarte ist:
    • nur innerhalb Deutschlands gültig
    • nur im Nahverkehr der 2. Klasse gültig
    • nicht in Seilbahnen, Fähren, Fern- und Sonderzügen, Fernbussen gültig.
    • Schwerbehindertenausweis mit B-Kennzeichnung (Begleitperson).
      Eine Begleitperson kann gratis mitfahren.

Was soll sich ändern?

  • Die Fahrkarte soll:
    • in den Fernzügen der Deutschen Bahn (IC, ICE) gültig werden
    • auf Fähren und Seilbahnen gültig werden
    • in allen Öffis gültig werden
    • im Ausland gültig werden. (Europa, Schweiz, England, Japan, etc.)
      • auch Fernzüge, Fernbussen, Fähren, Seilbahnen, Magnetschwebebahnen (wenn möglich)
    • Schwerbehindertenausweis mit B-Kennzeichen (Begleitperson).
      Die Begleitperson soll auch im Ausland gratis mitfahren können.

Achtung

  • Die Wertmarke ist nur gültig in Verbindung mit dem Schwerbehindertenausweis
  • Eine ähnliche Fahrkarte (Deutschland-Ticket) soll auch für "Nicht schwerbehinderten Personen" zugänglich gemacht werden.

Finanzierung Deutschland-Ticket und Schwesterntickets

  • Die Fahrkarten werden nicht finanziert, sondern die Öffis
    • Die Länder, Städte, Dörfer (Gemeinden) bestellen ihre Öffis und müssen diese selbst finanzieren und bezahlen
      • Das Geld wird nicht direkt an das Verkehrsunternehmen überwiesen, sondern an das Amt für Schwerbehinderte, die für diesen Zweck eine Kasse (Hauptkasse) einrichtet. Die Hauptkasse leitet das Geld weiter.
    • Der Bund, die EU überweist Fördermittel für z.B. Neubau ebenfalls an die Hauptkasse, die das Geld weiterleiten.
  • Die Hauptkasse bezahlt alle Kosten bei den Öffis.
    • Im Gegenzug soll die Wertmarke in den Fernzügen Gültigkeit bekommen, sowie in allen Öffis (z.B. Seilbahn, Fähre), wo es vorher nicht anerkannt wurde.
      • Im ÖPNV ist die Gültigkeit und die Finanzierung der Wertmarke geklärt
    • Gleichberechtigt wird das "Deutschland Ticket" ebenfalls in allen Öffis Gültigkeit bekommen.
      • Die Einnahmen vom "Deutschland Ticket"-Verkauf, inklusive Schwesterntickets, gehen an die Hauptkasse.
        • Schwesterntickes, die in den Öffis/am Schalter/im Kiosk/am Automaten direkt erworben werden können, sind Zwei Euro teurer. Die Bearbeitungsgebühr von Zwei Euro behält das Unternehmen ein und der Restbetrag von X Euro wird an die Hauptkasse weitergeleitet.
      • Bei den Schwesterntickes gibt es Besonderheiten, so kann das Ticket nicht in allen Öffis gültig sein.
  • Bei der Regelung der Finanzierung, Verkauf und der Verteilung der Einnahmen/Gelder der andern Tickets, wie z.B. das Niedersachsenticket oder Einzelticket-BremerhavenBus, mischt sich die Hauptkasse nicht ein.
    • Sie kassiert die Gelder nicht ein.
    • Nur in besonderen Fällen, werden die Gelder eingefordert.
      • Beispiel: Das Land weigert sich die Nutzungsgebühr für den Bahnhof zu bezahlen, damit Fahrgäste (aus dem RE-Zug) ein- und aussteigen dürfen. Die Hauptkasse übernimmt diese Gebühr. Dafür werden die Einnahmen der Ticketverkäufe von und nach diesem Bahnhof bundesweit einkassiert.
  • Das Amt für Schwerbehinderte bekommt durch das Weiterleiten der Gelder eine Übersicht über die Öffis und kann die Barrierefreiheit überprüfen und ggf. einschreiten, um die Barrierefreiheit im Vorfeld zu gewährleisten.