Benutzer:JensSeipenbusch/Vorschlag Patrick
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Sicherheit in Freiheit
I. Vorschläge für das Europawahlprogramm aus Sicht der Bürgerrechte
1. Ein angemessener Schutz vor Kriminalität ist eine wichtige staatliche Aufgabe. Er ist nach unserer Überzeugung nur durch eine intelligente, rationale und evidenzbasierte Sicherheitspolitik auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse zu gewährleisten. Um kluge Sicherheitsmaßnahmen fördern und schädliche Maßnahmen beenden zu können, wollen wir, dass die Europäische Grundrechteagentur alle bestehenden europäischen Befugnisse und Programme der Sicherheitsbehörden systematisch und nach wissenschaftlichen Kriterien auf ihre Wirksamkeit, Kosten, schädlichen Nebenwirkungen, auf Alternativen und auf ihre Vereinbarkeit mit unseren Grundrechten untersucht (systematische Evaluierung). Die Grundrechteagentur wollen wir so ausstatten, dass sie diese Aufgabe erfüllen kann. 2. Wir wollen den fortschreitenden Abbau der Bürgerrechte aufhalten, der seit 2001 dramatische Ausmaße angenommen hat. Wir treten für ein Moratorium für weitere Eingriffe in unsere Menschenrechte im Namen der inneren Sicherheit ein, solange nicht die systematische Überprüfung der bestehenden Befugnisse abgeschlossen ist. Zur Gewährleistung unserer Sicherheit brauchen wir keine neuen Gesetze; die vorhandenen Gesetze reichen aus. 3. Wir wollen, dass die Europäische Kommission und der Rat künftig jeden Vorschlag für neue Sicherheitsmaßnahmen noch im Entwurfsstadium von der Europäischen Grundrechteagentur auf seine Vereinbarkeit mit unseren Grundrechten, seine Wirksamkeit, seine Kosten, seine schädlichen Nebenwirkungen und auf Alternativen begutachten lassen. Nur durch einen solchen „Gesetzes-TÜV“ kann der fortschreitenden Erosion unserer Grundrechte und dem Fehleinsatz von Sicherheitsressourcen wirksam entgegen gewirkt werden. 4. Zur Bewahrung unseres historischen Erbes an Freiheitsrechten und zur Sicherung der Effektivität der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung treten wir dafür ein, dass eine staatliche Informationssammlung, Kontrolle und Überwachung künftig nur noch gezielt bei Personen erfolgt, die einer Straftat verdächtig sind. Zum Schutz unserer offenen Gesellschaft und im Interesse einer effizienten Sicherheitspolitik wollen wir auf anlasslose, massenhafte, automatisierte Datenerhebungen, Datenabgleichungen und Datenspeicherungen verzichten. In einem freiheitlichen Europa ist eine derart breite Erfassung beliebiger Personen ins Blaue hinein nicht hinnehmbar und schädlich. 5. Die europäische Sicherheitsforschung aus Steuergeldern wollen wir demokratisieren und an den Bedürfnissen und Rechten der Bürgerinnen und Bürger ausrichten. In beratenden Gremien wie dem Europäischen Forum für Sicherheitsforschung und Innovation (ESRIF) sollen künftig neben Verwaltungs- und Industrievertretern in gleicher Zahl auch Volksvertreter sämtlicher Fraktionen, Kriminologen, Opferverbände und Nichtregierungsorganisationen zum Schutz der Freiheitsrechte und Privatsphäre vertreten sein. Eine Entscheidung über die Ausschreibung eines Projekts soll erst getroffen werden, wenn eine öffentliche Untersuchung der Europäischen Grundrechtsagentur über die Auswirkungen des jeweiligen Forschungsziels auf unsere Grundrechte (impact assessment) vorliegt. Die Entwicklung von Technologien zur verstärkten Überwachung, Erfassung und Kontrolle von Bürgerinnen und Bürgern lehnen wir ab. Stattdessen muss die Sicherheitsforschung auf sämtliche Optionen zur Kriminal- und Unglücksverhütung erstreckt werden und eine unabhängige Untersuchung von Wirksamkeit, Kosten, schädlichen Nebenwirkungen und Alternativen zu den einzelnen Vorschlägen zum Gegenstand haben. Weil auch die gefühlte Sicherheit eine wichtige Voraussetzung für unser Wohlbefinden ist, wollen wir zudem erforschen lassen, wie das öffentliche Sicherheitsbewusstsein gestärkt und wie verzerrten Einschätzungen und Darstellungen der Sicherheitslage entgegen gewirkt werden kann.
II. Vorschläge für das Bundeswahlprogramm aus Sicht der Bürgerrechte
1. Bewahrung und Ausbau unserer Bürger- und Freiheitsrechte in Zeiten des internationalen Terrorismus sind für uns zentrale politische Herausforderungen. Die steigende Zahl von Überwachungsgesetzen und Überwachungsmaßnahmen, der mangelnde Bestand solcher Gesetze vor der Verfassung, die teils für rechtswidrig erklärten Maßnahmen gegen Globalisierungskritiker im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel in Heiligendamm und die wiederkehrenden Rechtsverstöße etwa bei dem Bundesnachrichtendienst belegen gravierenden Handlungsbedarf. Als Bürgerrechtspartei wollen wir die politische Verantwortung übernehmen, indem wir den/die Bundesinnenminister/in und den/die Bundesjustizminister/in stellen wollen. Auf diese Weise wollen wir unmittelbar eine freiheitsfreundliche Innen- und Justizpolitik in Bund und Europa gestalten. 2. Wir wollen einen Schwerpunkt unserer Sicherheitspolitik auf die Förderung von Präventionsmaßnahmen und -projekten legen, deren Wirksamkeit wissenschaftlich erwiesen ist. Nur so kann schon den Ursachen von Kriminalität entgegengewirkt werden. Besonders wichtig ist uns dies bei Jugendlichen. Wir wollen dazu eine nationale Präventionsstrategie entwickeln und die bisher zersplitterten Ministerialzuständigkeiten für Kriminalprävention auf das Bundesinnenministerium vereinen. 3. Die gefühlte Sicherheit ist eine wichtige Voraussetzung für unser persönliches Wohlbefinden. Forschungsergebnisse zeigen aber, dass das hohe Maß an Sicherheit in Deutschland verbreitet unbekannt ist und dass das Kriminalitätsrisiko teilweise weit überschätzt wird. Wir wollen ein Programm zur Stärkung des Sicherheitsbewusstseins und zur sachlichen Information über Kriminalität in Deutschland auflegen, um verzerrten Einschätzungen und Darstellungen der Sicherheitslage entgegen zu wirken. 4. Ein angemessener Schutz vor Kriminalität ist eine wichtige staatliche Aufgabe, die nach unserer Überzeugung nur durch eine intelligente, rationale und evidenzbasierte Sicherheitspolitik auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse erfüllt werden kann. Um kluge Sicherheitsmaßnahmen fördern und schädliche Maßnahmen beenden zu können, wollen wir, dass eine dem Bundestag unterstellte Deutsche Grundrechteagentur alle bestehenden Befugnisse und Programme der Sicherheitsbehörden systematisch und nach wissenschaftlichen Kriterien auf ihre Wirksamkeit, Kosten, schädlichen Nebenwirkungen, auf Alternativen und auf ihre Vereinbarkeit mit unseren Grundrechten untersucht (systematische Evaluierung). Auf dieser Grundlage können wir sodann Grundrechtseingriffe aufheben, wo dies ohne Einbußen an Sicherheit – also ohne Einfluss auf die Kriminalitätsrate – möglich ist. Wir wollen auch auf Maßnahmen verzichten, deren Effizienz so gering ist, dass die dadurch gebundenen Mittel an anderer Stelle mehr zu unserer Sicherheit beitragen können. 5. Wir wollen, dass Bundesinnen- und Bundesjustizministerium künftig jeden Vorschlag für neue Sicherheitsgesetze noch im Entwurfsstadium von der Deutschen Grundrechteagentur auf seine Vereinbarkeit mit unseren Grundrechten, auf seine Wirksamkeit, seine Kosten, seine schädlichen Nebenwirkungen und auf Alternativen begutachten lassen. Nur durch einen solchen „Gesetzes-TÜV“ nach dem Vorbild des Normenkontrollrats kann der zunehmenden Rechtsunsicherheit über die Bestandskraft von Sicherheitsgesetzen, der fortschreitenden Erosion unserer Grundrechte und dem Fehleinsatz von Sicherheitsressourcen wirksam entgegen gewirkt werden. 6. Wir wollen dem fortschreitenden Abbau der Bürgerrechte entgegentreten, der seit 2001 dramatische Ausmaße angenommen hat. Unnötige und exzessive Überwachungsgesetze der letzten Jahre wollen wir mit einem „Freiheitspaket“ wieder aufheben, darunter die Totalprotokollierung des Telekommunikationsverhaltens der gesamten Bevölkerung (Vorratsdatenspeicherung), die Übertragung von Polizeibefugnissen einschließlich Online-Durchsuchung auf das Bundeskriminalamt, die gemeinsame Datei aller Sicherheitsbehörden, die elektronische Speicherung biometrischer Körpermerkmale in Pass und Personalausweis, die Vernetzung der örtlichen Ausweisregister, die lebenslängliche Steuer-Identifikationsnummer, das elektronische Bankkontenverzeichnis, die verpflichtende elektronische Gesundheitskarte sowie die Überwachung von Wohnungen, Ärzten, Rechtsanwälten und anderer Vertrauenspersonen. 7. Solange nicht eine systematische Revision der bestehenden Sicherheitsgesetze erfolgt ist, treten wir für ein Moratorium für weitere Eingriffe in unsere Rechte im Namen der Kriminalitätsbekämpfung ein. Wir sprechen uns insbesondere gegen einen Zugriff der USA auf deutsche Datenbanken, gegen bundesweit elektronisch abrufbare Einkommensdaten, gegen die Einführung einer elektronischen Flugreiseakte für jeden Fluggast, gegen ein Bundesmelderegister und gegen die Erprobung sogenannter „Nackt-Scanner“ aus. Zur Gewährleistung unserer Sicherheit brauchen wir keine neuen Gesetze; die vorhandenen Gesetze reichen aus. 8. Zur Bewahrung unseres historischen Erbes an Freiheitsrechten und zur Sicherung der Effektivität der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung treten wir dafür ein, dass eine staatliche Informationssammlung, Kontrolle und Überwachung künftig nur noch gezielt bei Personen erfolgt, die einer Straftat verdächtig sind. Zum Schutz unserer offenen Gesellschaft und im Interesse einer effizienten Sicherheitspolitik wollen wir auf anlasslose, massenhafte, automatisierte Datenerhebungen, Datenabgleichungen und Datenspeicherungen verzichten. In einem freiheitlichen Rechtsstaat ist eine derart breite Erfassung beliebiger Personen ins Blaue hinein nicht hinnehmbar und schädlich. 9. Die Sicherheitsforschung aus Steuergeldern wollen wir demokratisieren und an den Bedürfnissen und Rechten der Bürgerinnen und Bürger ausrichten. In beratenden Gremien wie dem Wissenschaftlichen Programmausschuss sollen künftig neben Verwaltungs-, Wissenschaftsund Industrievertretern in gleicher Zahl auch Volksvertreter sämtlicher Fraktionen, Kriminologen, Opferverbände und Nichtregierungsorganisationen zum Schutz der Freiheitsrechte und Privatsphäre vertreten sein. Eine Entscheidung über die Ausschreibung eines Projekts soll erst getroffen werden, wenn eine öffentliche Untersuchung der Grundrechteagentur über die Auswirkungen des jeweiligen Forschungsziels auf unsere Grundrechte (impact assessment) vorliegt. Die Entwicklung von Technologien zur verstärkten Überwachung, Erfassung und Kontrolle von Bürgerinnen und Bürgern lehnen wir ab. Stattdessen muss die Sicherheitsforschung auf sämtliche Optionen zur Kriminal- und Unglücksverhütung erstreckt werden und eine unabhängige Untersuchung von Wirksamkeit, Kosten, schädlichen Nebenwirkungen und Alternativen zu den einzelnen Vorschlägen zum Gegenstand haben. Weil auch die gefühlte Sicherheit eine wichtige Voraussetzung für unser Wohlbefinden ist, wollen wir zudem erforschen lassen, wie das öffentliche Sicherheitsbewusstsein gestärkt und wie verzerrten Einschätzungen der Sicherheitslage entgegen gewirkt werden kann. 10.In den letzten Jahren musste das Bundesverfassungsgericht immer häufiger Gesetze aufheben, die unsere Grund- und Freiheitsrechte verletzten. Damit solche Grundrechtsverstöße nicht wie bisher sanktionslos bleiben, wollen wir dem Bundesverfassungsgericht das Recht geben, den zwischenzeitlich von dem verfassungswidrigen Gesetz in ihren Grundrechten verletzten Bürgerinnen und Bürgern (nicht nur den Beschwerdeführer/innen) eine angemessene Entschädigung zuzusprechen. 11.Zur präventiven Stärkung der Verfassungskonformität der Gesetzgebung wollen wir einem Drittel des Deutschen Bundestages oder zwei Fraktionen das Recht geben, ein Rechtsgutachten des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungskonformität eines Gesetzesvorhabens einzuholen. Der Bundespräsident soll darüber hinaus das Recht erhalten, bei verfassungsrechtlichen Zweifeln vor der Ausfertigung eines Gesetzes das Bundesverfassungsgericht anzurufen. 12.Den Gerichten kommt eine zentrale Funktion bei der Durchsetzung der unserer Grund- und Menschenrechte zu. Wir wollen, dass die Durchsetzung der Grundrechte nicht länger allein von dem Engagement und den finanziellen Ressourcen einzelner Betroffener abhängt. Nach dem Vorbild anderer Verbandsklagerechte wollen wir Bürgerrechtsorganisationen die Möglichkeit eröffnen, stellvertretend für die Allgemeinheit vor den Fachgerichten und dem Bundesverfassungsgericht gegen Grundrechtsverletzungen zu klagen. 13.Um die schleichende Verlagerung der Gesetzgebung in nichtöffentliche Regierungsverhandlungen auf europäischer und internationaler Ebene zu beenden, treten wir dafür ein, dass Deutschland Beschlüssen und Verträgen auf europäischer und internationaler Ebene, die der Umsetzung oder Ratifizierung durch den Bundestag bedürfen, künftig nur nach vorheriger Genehmigung der Vertreter des Volkes im Bundestag zustimmen darf. Der Bundestag oder sein zuständiger Ausschuss sollen künftig zu jedem solcher Vorhaben eine Stellungnahme abgeben. An die Stellungnahme des Parlaments soll der deutsche Vertreter bei den Verhandlungen und bei der Abstimmung gebunden sein.