Benutzer:Ideenwanderer/Bandbreite

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Infrastrukturverantwortung des Staates

Für die Bundesregierung gehört laut Koalitionsvertrag eine flächendeckende Grundversorgung zur Daseinsvorsorge. Ebenso wie die Versorgung mit Strom, Wasser und Gas und ähnlich zu Infrastrukturen wie Straßen, Kanälen und Schienen sehen auch wir die Versorgung von Wohn- und Gewerbegebieten mit schnellen Breitbandanschlüssen als Voraussetzung für die Entwicklung und Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse auch im ländlichen Raum an.

Aufbau einer neuen, zukunftsorientierten Breitbandinitiative für Sachsen

Um eine flächendeckende Grundversorgung zur Daseinsvorsorge in Bereich der Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s in Sachsen zu realisieren, fordert die Piratenpartei Sachsen ein Umfangreiches Programm unter der Prämisse der unten aufgeführten Arbeitspunkte.
Zum Antrag kommt noch auf ....

Glasfaserstrategie Sachsen

Die Glasfaserstrategie Sachsen muss folgende Punkte umfassen:

  • 1. Weiteres Hinwirken auf den Bund, damit dieser seine Verantwortung für den Hochgeschwindigkeitsausbau wahrnimmt
  • 2. Verbesserung der Finanzierungsinstrumente für Unternehmen und Kommunen in Zusammenarbeit mit der Breitbandberatungsstelle KISA
  • 3. Synergieerschließung durch einen sachsenweiten Atlas, der geplante Baustellen in Gemeinden erfasst und für TK-Netzbetreiber zugänglich macht
  • 4. Einbindung von Energieversorgern und Infrastrukturunternehmen in den Breitbandausbau
  • 5. Einstieg in eine Hochgeschwindigkeitsförderung für Gewerbegebiete und Verwaltungsgebiete
  • 6. Einrichtung einer Breitbandagentur zur Unterstützung der Kommunen

Hochgeschwindigkeitsförderung

Förderziel I

Ausbau von Breitbandnetzen der nächsten Generation mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/sin Gewerbe-und Verwaltungsgebieten (Endkundenanschlüsse)

Fördergebiete

  • 1. Die Fördergebiete werden durch die Gemeinde festgelegt
  • 2. Grundsätzlich sind alle Anschlussinhaber im Fördergebiet mit obigen Bandbreiten zu versorgen.
  • 3. Sofern die Erschließung von einzelnen Anschlüssen im Fördergebiet mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist, ist deren Erschließung auch mit einer Übertragungsrate von unter 50 Mbit/sförderfähig.
  • 4. Mindestens muss der glaubhaft gemachte Bedarf der qualifizierten Anschlussinhaber befriedigt werden

Förderziel II

  • 1. Empfänger:Gemeinden und Gemeindeverbände in Sachsen
  • 2. Fördergegenstand:Wirtschaftlichkeitslücke

Fördersatz

  • 1. 80 Prozent für Räume mit besonderem Handlungsbedarf
  • 2. 40, 50 oder 60 Prozent für übrigen Regionen Sachsens, je nach der Finanzkraft der Gemeinden
  • 3. Förderhöchstbetrag:500.000 Euro je Gemeinde
  • 4. Programmlaufzeit:bis 31. Dezember 2017

Förderverfahren

  • 1. Gemeinde ermittelt Bedarf im Fördergebiet (> 50 Mbit/s)
  • 2. Gemeinde legt Fördergebiet fest („weiß“, „grau“ oder „schwarz“)
  • 3. Gemeinde unternimmt Markterkundung über kostenlosen Ausbau (innerh. v. 3 Jahren)
  • 4. Gemeinde richtet Anfrage an die Bundesnetzagentur, ob Bedarf auch ohne Förderung befriedigt werden kann
  • 5. Gemeinde führt öffentliche Ausschreibung durch
  • 6. Gemeinde stellt Förderantrag bei der Landesregierung (spätestens mit Bekanntgabe der Ausschreibung)
  • 7. Gemeinde reicht Ausschreibungsergebnis inkl. Wirtschaftlichkeitslücke nach
  • 8. Bezirksregierung erlässt Zuwendungsbescheid
  • 9. Gemeinde schließt Kooperationsvertrag mit Betreiber

Verfahrensfragen

  • 1. Förderanträge können nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie gestellt werden (bei ?) …
  • 2. da her nach Genehmigung der Förderrichtlinie durch EU-KOM und Veröffentlichung in allen Amtblätter des Landes Sachsen
  • 3. „Maßnahmenbeginn“ist der Abschluss eines Vertrags der Gemeinde mit einem aufgrund öffentlicher Ausschreibung ausgewählten Netzbetreiber
  • 4. Alle Aussagen stehen unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen, insb. der Gen. durch die EU-KOM

Zusatz

Es muss eine bedarfsgerechte Versorgung von Gewerbetreibenden realisiert werden, nur so erhalten wir die Arbeitsplätze in den betroffenen Regionen.

Zeichen

Grabungsatlas
Geodatendienst Grabungsatlas Bayern


Bundesweite Regelung

Ausbau von NGA Netzen in Deutschland
Breitbandinitiative
Breitband Reloaded
breitbandausbau-glasfaser-ist-erste-wahl
Positionspapier IHK
Telekom zweifelt
Breitbandstrategie der Bundesregierung

Telekom legt Breitbandstrategie der Regierung ad acta?

Wie der Focus am 12.08.2012 unter Bezug auf ein Interview mit Telekom-Deutschland-Chef Niek Jan van Damme berichtet, zweifelt der Konzern am Ziel der Bundesregierung, bis 2014 75 Prozent der Haushalte mit Bandbreiten über 50 Mbit/s zu versorgen. Im Übrigen wird die Mär von den 80 Mrd. Euro bemüht, die angeblich nötig wären, ein flächendeckendes Glasfasernetz zu errichten. Mit dem Magenta-Konzern rückt damit einer der wichtigsten Hoffnungsträger Merkels von deren Strategie ab. Ich will kein Prophet sein, aber diese Stimmen werden sich sicher häufen. Spätestens in zwei Jahren wird sich herausstellen, dass die Seifenblase "Breitbandstrategie der Bundesregierung" einfach so zerplatzt. Eben weil Strategien ohne Verbindlichkeit am Ende in den meisten Fällen nichts als Wunschdenken sind.