Benutzer:Emtiu/Vorschlag AG-Regeln Hamburg/Vergleich

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Erläuterung

Die Unterschiede des ersten Entwurfs zum neuen Entwurf sind wie folgt dargestellt:

Durchgestrichener Text: Diese Formulierung ist im neuen Entwurf aufgegangen.

Fetter, durchgestrichener Text: Diese Formulierung wurde im neuen Entwurf absichtlich verworfen.

Fetter, normaler Text: Diese Formulierung ist noch nicht im neuen Entwurf untergebracht.

Entwurf von Gruppenregeln

1. Jeder Pirat hat das Recht hat das Recht sich an der organisatorischen und politischen Arbeit der Piratenpartei Hamburg zu beteiligen.

2. Den Rahmen der organisatorischen und politischen Arbeit geben die Satzungen der Piratenpartei Deutschland und Hamburg vor.

3. Die politische Arbeit der Piraten unterliegt keinen Beschränkungen, sollte jedoch nicht den Zielen und Forderungen der Piratenpartei entgegenstehen.

4. Die organisatorische Arbeit der Piraten kann durch Vorgaben des Landesvorstandes gesteuert werden. Hierfür ist ein Beschluss des Landesvorstandes notwendig. Der Landesvorstand verpflichtet sich die Piraten in seine organisatorische Arbeit so weit wie möglich einzubinden.

5. Die Piraten verpflichten sich im Rahmen der organisatorischen und politischen Arbeit für die Piratenpartei nicht gegen geltende Gesetze und Verordnungen zu verstoßen und nichts tun oder unterlassen, was der Piratenpartei oder ihrer Gliederungen Schaden zufügen könnte.

6. Die organisatorische und politische Arbeit der Piratenpartei kann durch Einzelne, Gremien oder Gruppen erfolgen. Eine Mitgliedschaft in der Piratenpartei ist für die Mitarbeit nicht notwendig, es sei denn der Landesvorstand beschließt etwas anderes. Der Vorstand kann mittels der Ordnungsmaßnahme Verweis einem Piraten die organisatorische Arbeit befristet untersagen. Einem Nichtmitglied kann durch einfachem Vorstandsbeschluss die Mitarbeit untersagt werden.

7. Erfolgt die organisatorische oder politische Arbeit in einer Gruppe, so hat diese sich beim Vorstand zu melden und mindestens einen Ansprechpartner zu benennen. Der Landesvorstand hat das Recht bei organisatorischen Gruppen einen Ansprechpartner aus den eigenen Reihen zu benennen. Gremien werden durch den Vorstand oder den Landesparteitag für bestimmte Aufgaben mit zeitlich befristeten Arbeitsschwerpunkt eingesetzt und unterliegen den selben Regeln wie eine Gruppe.

8. Organisatorische und politische Gruppen laden grundsätzlich mindestens eine Woche vor ihren Treffen ein. Hierbei ist es unerheblich ob das Treffen real oder virtuell stattfindet. Die Treffen sind grundsätzlich öffentlich. Zur Einladung solle die Hamburger Mailingliste und Landes-Wiki genutzt werden. In der Einladung wird Zeitpunkt und Ort sowie eine vorläufige Tagesordnung mitgeteilt.

Auf den öffentlichen Antrag einer organisatorischen AG hin, kann der Landesvorstand entscheiden, dass ein Treffen nicht öffentlich stattfindet. Hierfür müssen gewichtige Gründe vorliegen (Datenschutz, IT-Sicherheit, etc)

9. Die Gruppen geben sich eine Geschäftsordnung.

10. Über die Treffen organisatorischer und politischer Gruppen ist ein Ergebnisprotokoll zu führen. Das Protokoll ist zeitnah nach dem Treffen über die Mailingliste zu verbreiten und im Wiki an geeigneter Stelle zu archivieren.

11. Die Meinungsbildung in Gruppen erfolgt im Rahmen der demokratischen Gepflogenheiten.

12. Über die organisatorische und politische Arbeit der Piraten soll regelmäßig auf gemeinsamen Treffen (Stammtisch) berichtet werden.

13. Über die finanzielle und technische Ausstattung der Gruppen entscheidet der Landesvorstand. Diese Entscheidungen sind über Mailingliste und Wiki zu verbreiten.