Benutzer:Elocin/AZ BSG 2009-11-20 Wahlempfehlung
Wahlempfehlungen von Elocin zum Bundesparteitag 2010 in Bingen
Nach meinen Erlebnissen mit dem amtierenden Bundesschiedsgericht, fühle ich mich geradezu genötigt eine Empfehlung für die zukünftige Besetzung des Bundesschiedsgerichts auszusprechen.
Die Wichtigkeit eines Bundesrichters ist nicht zu unterschätzen, denn immerhin kann jedes Urteil des Bundesschiedsgerichts zivilrechtlich angefochten werden. Und das wäre keine wirklich gute Werbung für die Piratenpartei, wenn dies geschähe.
Deshalb, so meine ich, sollte ein hohes Augenmerk auf die Befähigung der Bewerber gerichtet werden.
Neben den Selbstverständlichkeiten, wie die schon in der Satzung genannte Unabhängigkeit bei der Entscheidungsfindung, wäre es begrüßenswert, wenn die künftigen Richter ein Mindestmaß an juristischem Verständnis mitbringen.
Es sollte doch nicht so schwer sein, Mitglieder mit juristischer Grundbildung für dieses verantwortungsvolle Amt zu gewinnen: Wir haben Mitglieder, die Verwaltungsfachleute, Rechtsanwaltsgehilfen, Steuerfachangestellte, Juristen, Steuerberater, Polizisten, Zollbeamte, etc. sind und denen allen eines gemeinsam ist: Sie haben mit einer offiziellen Prüfung ihre Fähigkeit im Umgang mit Formalien nachgewiesen.
Nachfolgend ein paar Highlights aus der Schaffungsperiode des derzeitig (v. #bpt2010) amtierenden Bundesschiedsgericht:
Am 19. bzw. 20. November 2009 hatte ich zwei Klagen beim Bundesschiedsgericht eingereicht. Am 10. Mai 2010 veröffentlichte das BSG ein Urteil unter dem AZ_BSG_2009-11-20 . Das sind 6 Monate Bearbeitungszeit (zum besseren Verständnis: Raupen brauchen manchmal so lange, nur dann kommt ein schöner Schmetterling zum Vorschein).
Kompositonen des Bundessschiedsgerichts im Einklang mit der Wirklichkeit?
Das BSG hat meine Klagen zusammengefasst. Im Urteil auf Seite 3 steht: "... gegen den Landesvorstand Niedersachsen"
Ich habe zwei Klagen eingereicht. Eine gegen einen Vorstand (Verband), die zweite gegen eine Person:
- Beklagte der ersten Klage ist "Landesverband Niedersachsen"
- Beklagter der zweiten Klage ist " Landesvorsitzender (...) J.-W.S."
Aus welchem Grund das Bundesschiedsgericht an der Bezeichnung des Beklagten meiner zweiten Klage herumbastelt und diese verfälscht, erschließt sich mir nicht. Leider erhielt ich auch keine Antwort vom BSG.
Sachlage und Anträge
- Der eigentliche Sachverhalt, wie in den Klageschriften eingereicht, wurde im Urteil überhaupt nicht angesprochen.
- Das BSG hat meine Anträge nicht in eigenen Worten wiedergegeben, sondern nur Fragmente meiner Anträge aus dem Zusammenhang herausgelöst.
- Auch in der Urteilsbegründung ist streckenweise völlig unklar, gegen wen oder was ich Klagen eingereicht habe.
- Auf einzelne Anträge ging das Bundesschiedsgericht gar nicht ein.
Formlos oder nicht formlos? Das hier die Frage.
- Urteil Seite 3: "... gegen den Landesvorstand Niedersachsen"
- Urteil Seite 6: "... daher wegen Formfehler abzuweisen... "
Am 24.01.2010 sendete mir der Bundesschiedsrichter Carsten N. einen Fragekatalog zu, den ich am 25.01.2010 beantwortet habe.
Frage 3 von Carsten N.:"'Zitat aus der Klage gegen J.-W.S.: 'Ich beantragte ( ...) satzungsgemäß handelt.' Heißt dieses es wird eine Ordnungsmaßnahme oder ein Parteiausschluss gegen J.-W.S. beantragt?"
Meine Antwort lautete: "In § 6 der Bundessatzung steht 'Verwarnung, Verweis, Enthebung von einem Parteiamt, Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden, Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland'. Einen Parteiausschluss fände ich etwas zu scharf. Aber ich kann aufgrund persönlicher Betroffenheit keine konkrete Maßnahme empfehlen und bitte deshalb darum: Das Bundesgericht möge nach Beurteilung der Sachlage entscheiden, welche der Maßnahmen gegen den amtierenden Landesvorsitzenden der Datenschutzpartei "PIRATEN Niedersachsen" ergriffen werden kann und sollte."
Frage 4 von Carsten N: "Der "Landesverband Niedersachsen" kann nicht beklagt werden. Ist hier der Vorstand des Landesverbands Niedersachsen gemeint?"
Meine Antwort lautete: "Wenn ich das falsch gemacht habe, bitte ich, meine Klage gegen den Landesverband Niedersachsen dahingehend zu ändern, dass der Beklagte nunmehr "Landesvorstand Niedersachsen, vertreten durch den Landesvorsitzenden, dessen Stellvertreter und Beisitzer“ lautet. Sollte dieser formlose Änderungsantrag nicht möglich sein, würde ich eine neue Klage unter Nennung der richtigen Bezeichnung des/der Beklagten einreichen."
Um die Sachlage noch einmal zu verdeutlichen: Nach sechs Monaten Bearbeitungszeit (das mit der Raupe hatten wir schon, aber wir sprechen hier tatsächlich von einem halben Jahr!)
- der Beklagte der ersten Klage formlos geändert,
- der Beklagte der zweiten Klage verfälscht,
- die Hauptanträge beider Klagen wegen Formfehlern abgewiesen.
Das kann man gar nicht mehr kommentieren.
Wer bin ich und wenn ja wie viele?
Laut Urteil auf Seite 5 soll bei der telefonisch geführten Anhörung am 06.03.2010 ein Sven W. anwesend gewesen sein.
Weder erinnere ich mich, dass sich dieser Teilnehmer als anwesend gemeldet hat, noch finde ich im Anhörungsprotokoll einen Hinweis auf diese Person. Worin die Teilnahme an der Anhörung von Sven W. begründet sein soll, kann man dem Urteil nicht entnehmen.
Ich bat das BSG um Aufklärung des Sachverhaltes, erhielt aber keine Antwort.
Stellung beziehen
Am 14.04.2010 erhielt ich vom Bundesschiedsgericht eine Email, in der es heißt, die Beklagten wären aufgefordert worden, innerhalb von vier Wochen zu den Klagen Stellung zu nehmen. Da ich über die Aufforderung an die Beklagten gar nicht informiert war, fragte ich das BSG, ob Stellungnahmen vorliegen. Eine Antwort erhielt ich bis heute nicht (und dabei hätte mich das wirklich interessiert).
Bildlich gesprochen
... und es half dennoch nicht.
Am 18.04.2010 habe ich dem BSG meine Klagen aufgemalt (Keilschrift kann ich nicht). Das Bundesschiedsgericht hatte zu dem Zeitpunkt immer noch Schwierigkeiten zu beurteilen, ob eine Mailingliste ohne Zugangsbeschränkung öffentlich ist oder nicht.
Die von mir erstellte Skizze enthält unter anderem auch meinen Antrag, das BSG möge die Partei (Die Piratenpartei - es gab schon Verwechselungen) auffordern, eine bestimmte Richtlinie zu erlassen.
Trotzdem findet sich im Urteil auf Seite 6: "... nicht Aufgabe des BSG ist, (....) allgemeine Richtlinien vorzugeben." Warum das BSG der Meinung war, es sollte eine Richtlinie erlassen, kann ich mir nicht erklären. Meine Formulierung war vielleicht etwas ungewöhnlich, aber die Zeichensetzung ist eindeutig. Bei Unklarheiten hätte hier auch eine Nachfrage gereicht (das ging ja auch in den oben beschriebenen Fällen). Spätestens mit Erhalt der von mir erstellte Skizze am 18.04.2010, hätten diese Unklarheiten bereinigt sein müssen. Denn da stand unmissverständlich formuliert: "Der Bundesverband möge eine Wiki-Richtlinie für Protokolle/Tagesberichte/etc. einführen."
Datenschutzexperten
Ich freue mich, dass meine schriftlichen, mündlichen und zeichnerischen Ausführungen nach 6 Monaten von fachlicher Seite bestätigt wurden: Urteil Seite 6 "Nach einhelliger Meinung von Datenschutzexperten" ist die Mailingliste öffentlich.
Schluss
Ich könnte noch mehr schreiben, aber das lohnt nicht. Schade ist nicht nur, dass ein eklatanter Verstoß gegen Datenschutz und Presserecht (etc.pp.) keine Folgen hat, sondern auch dass meine Fragen zum Urteil des BSG komplett unbeantwortet blieben und keiner der Fehler behoben wurde (Änderung des Beklagten geht gar nicht).
Wünschen wir uns, dass sich die künftigen Bundesschiedsrichter sorgfältiger mit den Klagen auseinander setzen und auch bereit sind Zeit für ihr Amt aufzubringen - und zwar nicht nur dann, wenn es gerade passt.
Vielleicht findet Ihr noch Menschen aus der oben genannten Personengruppe, die sich für eine spontane Kandidatur motivieren lassen.
Gruß Nicole elocin ät quantentunnel punkt de