Benutzer:DanielC/PG Satzung/ausformulierte Anträge

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Änderungsantrag Nr.
x
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / -
Beantragte Änderungen

entfernen aller grafischen Logos aus der Satzung

Begründung

Logos gehören nicht in die Satzung.



Änderungsantrag Nr.
x+1
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §4, Abs. (1)
Beantragte Änderungen

Streichen der Passage "und die Pflicht"

Begründung

Verpflichtungen sollten nur erfolgen wenn sie genau umrissen sind.

Ist:
„Jeder Pirat hat das Recht und die Pflicht, im Rahmen dieser Satzung die Zwecke des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen und der Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen und der Piratenpartei Deutschland zu beteiligen.“

Soll:
„Jeder Pirat hat das Recht, im Rahmen dieser Satzung die Zwecke des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen und der Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen und der Piratenpartei Deutschland zu beteiligen.“



Änderungsantrag Nr.
x+2
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §8, Abs. (4)
Beantragte Änderungen

Streichen der Passage "und des Jugendverbandes"

Begründung

Jugendverband ist nicht definiert.

Ist:
„(4) Die LMV wird auf Verlangen

a) des LVORs,
b) von mindestens einem Zehntel der Landespiraten,
c) von mindestens einem Viertel der Bezirksgruppen und des Jugendverbandes oder
d) der LDK

einberufen. “

Soll:
„(4) Die LMV wird auf Verlangen

a) des LVORs,
b) von mindestens einem Zehntel der Landespiraten,
c) von mindestens einem Viertel der Bezirksgruppen oder
d) der LDK

einberufen. “



Änderungsantrag Nr.
x+3
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §7, Abs. (5)
Beantragte Änderungen

Streichen von Unterpunkt (5) "Jugendverband"

Begründung

Jugendverband ist nicht definiert.

Ist:
„ Folgende Organe besitzt der Landesverband Nordrhein-Westfalen:

(0) die Gründungsversammlung (tagt nur einmal)

(1) die Landesmitgliederversammlung (LMV)

(2) der Landesvorstand (LVOR)

(3) Landesschiedsgericht

Unter bestimmten Voraussetzungen können folgende Organe gebildet werden:

(4) Landesdelegiertenkonferenz (LDK)

(5) Jugendverband

Soll:
„ Folgende Organe besitzt der Landesverband Nordrhein-Westfalen:

(0) die Gründungsversammlung (tagt nur einmal)

(1) die Landesmitgliederversammlung (LMV)

(2) der Landesvorstand (LVOR)

(3) Landesschiedsgericht

Unter bestimmten Voraussetzungen können folgende Organe gebildet werden:

(4) Landesdelegiertenkonferenz (LDK) “



Änderungsantrag Nr.
x+4
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §12, Abs. (3)
Beantragte Änderungen

ersetze "10 Tage" durch "5 Wochen"

Begründung

Satzungsänderungsanträge müssen auf der Einladung bekannt gemacht werden.
Quellen: OLG Zweibrücken Rpfleger 2002, 315; RGZ 147, 11 (12); OLG Köln OLGZ 1984, 401 (404)=ZIP 1984, 1357; vgl. BayObLG MDR 1982, 939 zu § 23 WEG und LG Frankfurt ZIP 1983, 1336, alle nach Sauter, Schweyer, Waldner, Der eingetragene Verein, Beck, München 2006


Ist:
„ (3) Über einen Antrag auf Änderung der Landessatzung oder des Landesprogramms auf einer Landesmitgliederversammlung kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens 10 Tage vor Beginn der Landesmitgliederversammlung beim Landesvorstand eingegangen ist.“

Soll:
„ (3) Über einen Antrag auf Änderung der Landessatzung oder des Landesprogramms auf einer Landesmitgliederversammlung kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens 5 Wochen vor Beginn der Landesmitgliederversammlung beim Landesvorstand eingegangen ist.“



Änderungsantrag Nr.
x+5
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §8, Abs. (6)
Beantragte Änderungen

ersetze "3 Wochen" durch "5 Wochen"

Begründung

Satzungsänderungsanträge müssen auf der Einladung bekannt gemacht werden.
Quellen: OLG Zweibrücken Rpfleger 2002, 315; RGZ 147, 11 (12); OLG Köln OLGZ 1984, 401 (404)=ZIP 1984, 1357; vgl. BayObLG MDR 1982, 939 zu § 23 WEG und LG Frankfurt ZIP 1983, 1336, alle nach Sauter, Schweyer, Waldner, Der eingetragene Verein, Beck, München 2006


Ist:
„ (6) Anträge zur LMV sollen vorher in Arbeitsgruppen sowie im Forum diskutiert werden können und mindestens 3 Wochen vor der LMV vorliegen. Über die Abstimmung von Anträgen, die nicht mit der Einladung den Piraten zugegangen sind, entscheidet die LMV zu Beginn der Versammlung.“

Soll:
„ (6) Anträge zur LMV sollen vorher in Arbeitsgruppen sowie im Forum diskutiert werden können und mindestens 5 Wochen vor der LMV vorliegen. Über die Abstimmung von Anträgen, die nicht mit der Einladung den Piraten zugegangen sind, entscheidet die LMV zu Beginn der Versammlung.“



Änderungsantrag Nr.
x+6
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §3, Abs. (1)
Beantragte Änderungen

ersetze durch "(1): Die Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland wird auf Grundlage dieser Satzung erworben. Die Mitgliedschaft wird zunächst unmittelbar bei dem Landesverband erworben. Nach der Gründung niederer Gliederungen wird die Mitgliedschaft bei der niedrigsten Parteigliederung erworben, die den nach Abs. 3 Satz 2 bestimmten Wohnort umfasst."

Begründung

Widerspruch zur Bundessatzung:
"(1) Die Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland wird auf Grundlage dieser Satzung erworben. Die Mitgliedschaft wird zunächst unmittelbar bei der Bundespartei erworben. Nach der Gründung niederer Gliederungen wird

  1. die Mitgliedschaft bei der niedrigsten Parteigliederung erworben, die den nach Abs. 3 Satz 2 bestimmten Wohnort umfasst.
  2. jeder Pirat entsprechend seinem angezeigten Wohnsitz automatisch Mitglied dieser Gliederung."

Ist:
„ (1) Die Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland wird auf Grundlage dieser Satzung erworben. Die Mitgliedschaft kann unmittelbar bei der Bundespartei erworben werden, des weiteren ist der Landesverband Nordrhein-Westfalen oder eine seiner niederen Gliederungen ebenfalls berechtigt, Mitglieder aufzunehmen.“

Soll:
„ (1): Die Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland wird auf Grundlage dieser Satzung erworben. Die Mitgliedschaft wird zunächst unmittelbar bei dem Landesverband erworben. Nach der Gründung niederer Gliederungen wird die Mitgliedschaft bei der niedrigsten Parteigliederung erworben, die den nach Abs. 3 Satz 2 bestimmten Wohnort umfasst.“



Änderungsantrag Nr.
x+7
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §11
Beantragte Änderungen

Namensänderung von "§11 Ordnungsmaßnahmen" in "§11 Ordnungsmaßnahmen und Schiedsgericht"
Anfügen von "Das schließt die Schiedsgerichtsordnung mit ein."

Begründung

Übernahme der Schiedsgerichtsordnung aus der Bundessatzung.

Ist:
„§11 Ordnungsmaßnahmen
(1) Alle Ordnungsmaßnahmen der Bundessatzung gelten entsprechend auch auf Landesebene.“

Soll:
„§11 Ordnungsmaßnahmen und Schiedsgericht
(1) Alle Ordnungsmaßnahmen der Bundessatzung gelten entsprechend auch auf Landesebene.Das schließt die Schiedsgerichtsordnung mit ein.



Änderungsantrag Nr.
x+8
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §4 (4)
Beantragte Änderungen

ersetze "Bundes-, Landes- oder Kommunalwahlgesetz" durch "Gesetz"

Begründung

jedes anzuwende Gesetz sollte berücksichtigt werden.

Ist:
„(4) Alle Piraten haben gleiches Stimmrecht. Ausnahmen bestehen in dem Fal- le, in welchem einem Piraten durch eine Ordnungsmaßnahme das Stimm- recht vorübergehend oder auf Dauer entzogen wurde, das jeweils für die Abstimmung anzuwendende Bundes-, Landes- oder Kommunalwahlgesetz anderes bestimmt, oder wenn ein Mitglied durch Verzug der Zahlung sei- ner Mitgliedsbeiträge sein Stimmrecht verliert.“

Soll:
„(4) Alle Piraten haben gleiches Stimmrecht. Ausnahmen bestehen in dem Fal- le, in welchem einem Piraten durch eine Ordnungsmaßnahme das Stimm- recht vorübergehend oder auf Dauer entzogen wurde, das jeweils für die Abstimmung anzuwendende Gesetz anderes bestimmt, oder wenn ein Mitglied durch Verzug der Zahlung sei- ner Mitgliedsbeiträge sein Stimmrecht verliert.“