Benutzer:Bl4ck/Rettung

Ziele:

Rettungswesen und Bevölkerungsschutz in Deutschland haben Lücken und sind Verbesserungswürdig. Obwohl es Belege für Lücken gibt, wird das Thema von den etablierten Parteien erfolgreich ignoriert (Schließlich gibt es keine Lobby mit der man an Geld/Macht kommen kann…). Diese AG soll Lücken aufzeigen und Verbesserungsvorschläge erarbeiten. Diese können beispielsweise in Form von öffentlichen Forderungen oder Petitionen umgesetzt werden.


Grundlegendes zum Rettungswesen und Bevölkerungsschutz

Bevölkerungsschutz

Der Begriff „Bevölkerungsschutz“ bezeichnet zusammenfassend alle Einrichtungen und Maßnahmen, die zum Katastrophenschutz und Zivilschutz gehören.

Der Katastrophenschutz ist Zuständig für den Schutz von Menschen/Sachgütern/Umwelt im Katastrophenfall (z.B. Erdbeben, Hochwasser…) und ist Ländersache

Der Zivilschutz bezeichnet alle nichtmilitärischen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung im Spannungs- und Verteidigungsfall. Zivilschutz ist Sache des Bundes.

In der Praxis ist die Trennung eigentlich bedeutungslos, da das THW (Zivilschutzorganisation des Bundes) auch Amtshilfe leisten kann, auf „Anfrage der Zuständigen Stellen“ (Polizei, Katastrophenschutz, Feuerwehr…).

Rettungsdienst

Verantwortlich für den Rettungsdienst sind in Deutschland die Länder, welche die Aufgaben durch Gesetze an die Landkriese abgeben.

Bodengebundener Rettungsdienst

  • Berufsfeuerwehr
  • Hilfsorganisationen
    • DRK (Deutsches Rotes Kreuz)
    • ASB (Arbeiter-Samariter-Bund)
    • Malteser
    • Johanniter
  • private Rettungsdienstunternehmen (mir sind keine bekannt)

Helfer vor Ort

Helfer vor Ort sind in Notfallmaßnahmen ausgebildete Personen, die vor allem in ländlichen Gegenden eingesetzt werden, um die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu überbrücken. Sie werden im Notfall mitalarmiert und fahren mit ihren privaten PKW zum Einsatzort. So wird die Therapiefreie Zeit, also die Zeit ohne Behandlung durch eine ausgebildete Person, verkürzt. Helfer vor Ort werden in Gegenden eingesetzt, in denen es keine eigene Rettungswache gibt. Im Gegensatz zum Rettungsdienst, haben Helfer vor Ort auf dem Weg zum Einsatzort keinerlei Sonder- oder Wegerechte, allerdings werden Verstöße gegen die StVO in der Regel geduldet.

Luftrettung

  • Betreiber der Rettungshubschrauber
  • Kliniken
  • Hilfsorganisationen

Bergrettung

  • Bergwacht

Wasserrettung

  • DLRG (Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft)
  • Wasserwacht (DRK)
  • FSD (Freiwilliger Seenot-Dienst)
  • ASB (Arbeiter-Samariter-Bund)


Seenotrettung (Nord- und Ostsee)

  • DGzRS (Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger)

Feuerwehr

Zu den Aufgaben der Feuerwehr gehören u.A. die Brandbekämpfung und die technische Hilfe (z.B. bei Verkehrsunfällen, Überschwemmungen …) In kleineren und mittleren Städten sind die Feuerwehren in Deutschland Größtenteils als Freiwillige Feuerwehren organisiert. Das heißt, die Feuerwehrmänner sind idR ehrenamtlich Tätig, und werden bei Bedarf (im Einsatzfall) via Alarmgeber alarmiert, und eilen dann mit ihren privaten PKW zum Depot, von wo aus ausgerückt wird. Berufsfeuerwehren gibt es in 102 Deutschen Städten (idR Großstädte). Hier wird Hauptamtliches Personal eingesetzt. In allen Städten mit Berufsfeuerwehr, wird zusätzlich eine Freiwillige Feuerwehr unterhalten, um die Berufsfeuerwehr ggf zu unterstützen. Zusätzlich gibt es in Größeren Betrieben (wie z.B. Flughäfen) Werks- oder Betriebsfeuerwehern, die idR nur Einsätze im Werk/Betrieb (z.B. Flughafen) fahren.

SEG (Schnelleinsatzgruppe)

Die SEG unterstützt bei größeren Einsätzen den herkömmlichen Rettungsdienst durch Bereitstellung von Material und Personal.

THW (Technisches Hilfswerk)

Das THW ist eine Zivilschutzorganisation des Bundes. Aufgaben des THW sind unter anderem die Katastrophenhilfe im In- und Ausland.