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Benutzer:ArnoldSchiller/SGB/IG-HartzIV
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Input von der BY-Politik
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Möglicherweise, als Betroffener habe ich halt
irgendwie einen nicht nachvollziehbaren Humor entwickelt.
Man kann nicht ständig traurig durch die Welt laufen und auch Sklaven
haben Lieder gesungen. Den Datenschutz für Hartz-IV-Empfänger zu fordern
ist ja lieb und nett, aber diese Forderung ist seit einem halben Jahrzehnt
auf dem Tisch und da hat sich nichts bewegt.
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/28/28701/1.html
http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/ahbnrw.pdf
http://www.hartz-4-empfaenger.de/hartz-iv-antrag-datenschutz-rechte
http://www.zeit.de/wirtschaft/2010-09/hartz-iv-datenschutz
http://www.arbeitslosenverband.org/PDF/5%20Jahre%20Hartz%20IV.pdf
Es geht doch schon damit los, dass die ersten Klagen vor dem Verfassungsgericht im Jahre der SGB-Änderungen vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt wurden und der gesamte Klageweg beschritten werden musste, um dann nach Jahren der Klage letztlich festzustellen, was schon bei Einführung feststand. Damit sich aber auch ja nichts ändert, wurde die Auflage gegeben dieses bis zum 31.12.2010 zu beheben und statt einer Behebung wird jetzt nicht nur statistisch getrickst um das Verfassungsgerichtsurteil in der nächsten Hürde taktisch auszuhebeln kürzt man jetzt bei denjenigen, die kein Hartz-IV empfangen, sondern nur Wohngeld, weil damit nämlich dann bis der Instanzenweg durch ist, die statistischen Daten sich so verändern werden, dass die Kürzung bei Hartz-IV-Empfänger als gerechtfertigt erscheinen.
Juristisch wird der Trick mit den deutschen Prozesslaufzeiten wahrscheinlich funktionieren. Das mit diesen Winkelzügen offensichtlich und absichtlich mit Hilfe der Bundesverfassungsrichter gegen die Verfassung verstossen wird, interessiert die Masse der Bevölkerung schon lange nicht mehr. Die wenigsten wissen auch, dass durch die Änderungen durch Florida-Rolf sich diese Hartz-IV-Empfänger bis zu ihrem Tode, wenn sie nicht aus dem Bezug sich befreien können, in ihrem Aufenthaltsrecht eingeschränkt sind. Es fehlt nicht mehr viel und wir haben das Wohnungs- KZ erfunden, weil sich ein zentrales Konzentrationslager rein aus historischen Gründen verbietet.
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Artikel 22 der Deklaration für Menchenrechte: "Jeder Mensch hat als Mitglied der Gesellschaft Recht auf soziale Sicherheit; er hat Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der Organisation und der Hilfsmittel jedes Staates in den Genuß der für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlichen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen."
Am Sun, 07 Nov 2010 22:38:13 +0100 schrieb Christoph Klingl:
> In München finde ich es zum Bsp. mehr als berechtigt Leute gscheidt zu > gängeln, weil es hier wenig Ausreden gibt. Hitler hat Autobahnen gebaut für die Arbeit und solche Arbeiten lassen sich immer und überall erfinden. Die Auffassung, dass der Mensch zur Arbeit gegängelt gehört, ob sie nun vorhanden ist oder nicht, finde ich menschenunwürdig.
Ein Recht auf Arbeit und eine Recht auf Arbeitspflicht sind zwei grundverschiedene Anschauungen.
Zunächst sollten 'wir' uns darauf einigen, dass Lebensrecht ein Menschenrecht ist und mindestens die Konvention der Menschenrechte anerkennen.
<Vorsicht lang, du darfst jetzt abschalten, da dich die Menschenrechte sicherlich nicht interessieren>
Alle(, ob jetzt Oberpfälzer oder Münchner,)Menschen sind frei(, und sollten frei bleiben, )und gleich an Würde und Rechten geboren (in Deutschland gibt es kein Wahlrecht, von in Deutschland geborenen, nur Deutsche nachfahren dürfen automatisch wählen alle anderen müssen es beantragen). Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen (und nicht gegängelt werden, denn wenn es brüderlich ist, dann braucht es die Gängelung nicht).
Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa nach Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstigen Umständen (und schon gar nicht, ob er Oberpfälzer oder Münchner ist). Weiters darf keine Unterscheidung gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, ohne Rücksicht darauf, ob es unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder irgendeiner anderen Beschränkung seiner Souveränität unterworfen ist (ob nun Franke oder Oberbayer interessiert in dem Kontext eigentlich nicht).
Jeder (ob nun arbeitslos oder nicht) Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten.
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (Gängelei) oder Strafe unterworfen werden.
Jeder Mensch hat überall Anspruch auf Anerkennung als Rechtsperson.
Alle Menschen sind vor dem Gesetze gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede unterschiedliche Behandlung, welche die vorliegende Erklärung verletzen würde, und gegen jede Aufreizung zu einer derartigen unterschiedlichen Behandlung.
Jeder Mensch hat Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz vor den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen alle Handlungen, die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzen.
Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.
Jeder Mensch hat in voller Gleichberechtigung Anspruch auf ein der Billigkeit entsprechendes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht, das über seine Rechte und Verpflichtungen oder über irgendeine gegen ihn erhobene strafrechtliche Beschuldigung zu entscheiden hat.
Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist so lange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist. Niemand kann wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die im Zeitpunkt, da sie erfolgte, auf Grund des nationalen oder internationalen Rechts nicht strafbar war. Desgleichen kann keine schwerere Strafe verhängt werden als die, welche im Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung anwendbar war.
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, sein Heim oder seinen Briefwechsel noch Angriffen auf seine Ehre und seinen Ruf ausgesetzt werden. Jeder Mensch (auch Arbeitslose) hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen derartige Eingriffe oder Anschläge.
Jeder Mensch hat das Recht auf Freizügigkeit und freie Wahl seines Wohnsitzes innerhalb eines Staates. (ALG II Empfänger haben diese Freizügigkeit nicht, aber das interessiert ja keinen mehr, denn sie dürfen laut Christoph Klingl in München ruhig mal gegängelt werden) Jeder Mensch hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen sowie in sein Land zurückzukehren.
Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgungen Asyl zu suchen und zu genießen. Dieses Recht kann jedoch im Falle einer Verfolgung wegen nichtpolitischer Verbrechen oder wegen Handlungen, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen, nicht in Anspruch genommen werden.
Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Staatsangehörigkeit. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch ihm das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.
Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne Beschränkung durch Rasse, Staatsbürgerschaft oder Religion das Recht, eine Ehe zu schließen und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte. Die Ehe darf nur auf Grund der freien und vollen Willenseinigung der zukünftigen Ehegatten geschlossen werden. Die Familie ist die natürliche und grundlegende Einheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.
Jeder Mensch hat allein oder in Gemeinschaft mit anderen Recht auf Eigentum. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.
Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfaßt die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, in der Öffentlichkeit oder privat, durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung von Riten zu bekunden.
Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfaßt die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Jeder Mensch hat das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu friedlichen Zwecken. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.
Jeder Mensch hat das Recht, an der Leitung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter teilzunehmen. Jeder Mensch hat unter gleichen Bedingungen das Recht auf Zulassung zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch periodische und unverfälschte Wahlen mit allgemeinem und gleichem Wahlrecht bei geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.
Artikel 22 stand oben als Einleitung und den Rest spare ich mir, da ich ja lange Briefe nicht gelesen werden und ich glaube auch, dass die meisten Piraten das Wort Menschenrechte benutzen, deren Definition der UNO aber gar nicht kennen, der Rest steht auch hier: http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:ArnoldSchiller/Menschenrechte
########################## Und auf diese Einzelfallgerechtigkeit muss man verzichten, wenn man > die "Beweislast der Bedürftigkeit" umkehrt und den Bürgern einfach mal > glaubt. Und da es immer ne Handvoll Heinis gibt, die den Kanal nicht > voll bekommen und das dann auch ohne echte Bedürftigkeit beantragen > würden, was machst Du dann? > > Du müsstest entweder wieder/weiter Maßnahmen bauen um die Bescheißer > rauszufiltern (also irgendwo Daten sammeln/abgleichen usw.) oder mit nem > gewissen Prozentsatz an "Schwund" leben müssen. Ich glaube, die Anerkennung dieses Prozentsatzes von "Schwund" passt nahtlos in unsere Argumentation bei anderen Fragen, wo die Gegenseite mit Sicherheitsanforderungen argumentiert (Vorratsdatenspeicherung, Onlinedurchsuchung, Videoüberwachung etc. etc.) - ja, wir nehmen bewusst in Kauf, dass um die für uns wichtigen Werte (Privatsphäre, Persönlichkeitsrechte) zu wahren Abstriche bei der Sicherheit gemacht werden müssen. "Wo es Freiheit gibt, gibt es auch Kriminalität" - so hat es doch unser lieber de Maziere neulich ausgedrückt? Eine andere Frage ist, wie diese Abwägung geschehen soll. Da sind wir glaube recht konsequent in der Ansicht, dass der Ansatz zumindest im ersten Anlauf auf die Verdachtsunabhängigkeit hinausläuft. Heißt, eine globale Vorratsdatenspeicherung wird klar abgelehnt, eine verdachtsgebundene z.B. Kommunikationsüberwachung sehen wir differenzierter. Wobei wir wieder beim Thema des Threads wären: Umkehrung der Beweislast heißt nicht, dass genau Null Daten gesammelt werden, auch nicht, dass keinerlei Prüfungen/Ableichungen stattfinden können - sondern lediglich, dass (wie es bereits jetzt bei z.B. Steuererklärungen der Fall ist) zuerst mal angenommen wird, der Bürger ist kein Betrüger, und erst bei Verdachtsmomenten weitere Daten gesammelt werden.
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