Benutzer:AlBern/Gründung KV Erfurt
Struktur
Satzung des Landesverband Thüringen § 6a - Der Landesvorstand
(1) Dem Landesvorstand gehören mindestens drei Piraten an: Ein Vorsitzender, der Landesschatzmeister und der Generalsekretär. Maximal besteht der Vorstand aus 5 Piraten.
Geschäftsordnung des Landesverband Thüringen
Aufgabenverteilung
- Vertretung der Partei: Vorsitzender
- Einberufung und Leitung der Vorstandssitzungen: Vorsitzender
- Führung der laufenden Geschäfte: Generalsekretär
- Planung des Jahresprogramms des Vorstands: Vorsitzender
- Einberufung der Mitgliederversammlung: Generalsekretär, Vorsitzender
- Personalfragen: Generalsekretär
- Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Steuerberater: Schatzmeister
- Spendenwesen: Schatzmeister, Generalsekretär
- Öffentlichkeitsarbeit: Politischer Geschäftsführer, Vorsitzender
- Politische Geschäftsführung und Wahlvorbereitungen: Vorsitzender, Politischer Geschäftsführer
- Behördliche Kontakte und Genehmigungen: Generalsekretär, Schatzmeister
- Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation: Generalsekretär, Vorsitzender
- Mitgliederverwaltung: Generalsekretär, Vorsitzender
- Laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger: Schatzmeister
- Zuschüsse: Schatzmeister
- Verwaltung der Kontakte der Landesverbände und nachgeordneter Gebietsverbände: Vorsitzender
Aufgabenbereiche
Vorstandsvorsitzender
- Verantwortung nach Aussen:
* Repräsentation/Vertretung nach Außen * Initiierung der Aktionen/Demos/Veranstaltungen (von Infostand über Stammtisch bis Parteitag) (JENA) * Verantwortlicher -> Ansprechpartner für Ämter usw. bei Sondergenehmigungen (Infostand und so) (JENA) * Kontakt zu externen Organisationen * Medien-/ Presse-Ansprechpartner
- Verantwortung nach Innen:
* Aufbau und Kontrolle einer innerparteilichen Organisationsstruktur * Ansprechpartner nach innen -> offenes Ohr für Verbandsmitglieder (JENA) * Schlichtung von Streitigkeiten
- Verantwortung im Vorstand:
* Kontrolle der Finanzen * Organisation der Tätigkeit des Vorstandes * Koordiniert den Vorstand * hat das Recht bei Vorstandssitzungen Versammlungsleiter und Protokollant zu bestimmen (es wird aber natürlich nachgefragt :))
- Sonstiges:
* Mädchen für alles -> alles, was irgendwo anfällt und niemand anderes will das machen (JENA)
Stellvertretender Vorsitzender
Im Prinzip das gleiche wie beim Vorsitzenden, übernimmt Orga für Projekte Bei Abwesenheit des Vorsitzenden ist der Stellv. natürlich praktisch der "Chef" und übernimmt dessen Aufgabenbereich (JENA) Daher folgend nur doch die extra genannten Verantwortlichkeiten:
- Kontakt zu anderen Gliederungen
- Veröffentlichung der Protokolle der Sitzungen
- Einladung zu Vorstands- bzw. Mitgliedertreffen
Schatzmeister
kurzgefasst: Finanzverwalter, Inventarverwalter, Veto-Recht bei Finanzfragen (JENA)
- Kontoverwaltung
- Mitgliederbeiträge verwalten
- Finanzmittelverwaltung
- Aufbau/Kontrolle einer Finanzverwaltung
- Abrechnungen gegenüber den Untergliederungen
- Erstellen von Haushaltsplan und Rechenschaftsbericht
- Buchhaltung und Inventarverzeichnis
- Erklärungen für Steuer- und Gemeinnützigkeit vorbereiten
- Versicherungswesen
Generalsekretär
- Mitgliederverwaltung/Mitgliederverzeichnis
- Verantwortlich für den Aufbau einer von ihm unabhängigen Organisationsstruktur zur Verwaltung der Mitglieder
- Kontrolle dieser Organisationsstruktur
- Unterstützt den Vorsitzenden
- Repräsentant der Partei nach innen
- Mitgliedergewinnung/Mitgliedermotivation
- Erarbeitung von Organisationsstrukturen innerhalb des KVs
Der Personalchef/ Verwalter (JENA)
- kümmert sich um Aufgabenverteilung, übernimmt auch diverse Organisationsarbeiten (JENA, Stammtisch, Aktionen)
Politischer Geschäftsführer
- Der Politische Geschäftsführer arbeitet an der Öffentlichkeits- und Pressearbeit
- Gibt Impulse in die Partei bzgl. Programmarbeit und politischer Ausrichtung
- Zusammenarbeit zwischen den Kreisverbänden/dem Landesverband
- Internationale Zusammenarbeit
- übernimmt gesamte Pressearbeit (JENA)
- er ist verantwortlich für die Teilnahme und Vorbereitung von Wahlen.
Letztendlich teilen sich die Vorstandsmitglieder natürlich verschiedene Aufgabenbereiche, hier und da fallen Aufgaben an, die an einen anderen delegiert werden.. letztendlich sollte man in der Praxis bemerken, wer für was am besten geeignet ist und die Aufgaben entsprechend verteilen. Insgesamt verteilen sich die lang- und kurzfristigen Aufgaben ganz gut auf alle Vorstandsmitglieder. (JENA)
Aufgaben VOR der Gründung
- GO-entwurf erstellen
- Satzungs-entwurf erstellen
- Parteilogo
- Web2.0
- Gründung organisieren
- Materialien für die Gründung
Aufgaben NACH der Gründung
- Kommunikationsstrukturen
- Kompetenzteam Kommunalpolitik
- Kompetenzteam Rhetorik
Ablauf Gründungsvorbereitungs-Stammtisch
- Begrüssung
- Kennenlernrunde
- Vorstellung der Aufgaben vor/nach Gründung -> jeweils Nachfragen wer machts
- Beschreibung der Ämter -> jeweils in die Runde fragen, wer und warum wills machen, Kandidatenvorschläge
- Schlussworte: Kandidatenliste ist OFFEN und für jeden jederzeit einzusehen. Wird einen weiteren Stammtisch geben, für die Vorstellung weiterer Kandidaten
Flowchart für das Organ Arbeitsgruppe
Arbeitsgruppen in der Kreisverbandsstruktur Organe des KV Erfurt sind:
- der Vostand
- der Kreisparteitag
- die Arbeitsgruppen
Arbeitsgruppen:
1. Der Kreiparteitag oder der Vorstand kann Arbeitsgruppen (AG) gründen und besetzen.
2. Die Pflichten und Kompetenzen der Arbeitsgruppen sind in deren Pflichtenheft geregelt. Sie werden durch das Organ vorgegeben, welches sie gründet. Dabei kann das entsprechende Organ einer Arbeitsgruppe keine weiterreichenden Kompetenzen einräumen als ihm selbst zusteht.
3. Im Pflichtenheft einer Arbeitsgruppe müssen folgende Angaben zwingend geregelt sein:
a. Bestimmung wer Mitglied der Arbeitsgruppe werden kann; b. Regelung wie die Leitung der Arbeitsgruppe bestimmt wird; c. Zweck der Arbeitsgruppe; d. Rechte und Pflichten der Arbeitsgruppe.
4. Beim Vorstand oder dem Kreisparteitag kann die Gründung einer Arbeitsgruppe beantragt werden. Mit einem Antrag zusammen muss ein Pflichtenheft eingereicht werden. 5. Änderungen am Pflichtenheft müssen durch das einberufende Organ bestätigt werden. Der Vorstand kann jedoch das Pflichtenheft einer Arbeitsgruppe provisorisch ändern, die von dem Kreisparteitagg eingesetzt wurde, wenn damit die Handlungsfähigkeit zu erhalten ist. Diese Änderung muss am nächsten Kreisparteitag bestätigt werden. Die Meinung der Mitglieder der Arbeitsgruppe ist zu berücksichtigen. 6. Die Auflösung einer Arbeitsgruppe kann nur durch das einberufende Organ oder dem Kreisparteitag getätigt werden. Alternativ können bei der Gründung der Arbeitsgruppen im Pflichtenheft Kriterien festgehalten werden, die zur automatischen Auflösung führen.
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(Organe: [Vorstand:\n Vorsitzender\n Stellv. Vorsitzender\n Generalsekretär\n Schatzmeister\n polit. Geschäftsführer], [Kreisparteitag], [ Arbeitsgruppen ]) { nodeclass:organe; } [Vorstand:\n Vorsitzender\n Stellv. Vorsitzender\n Generalsekretär\n Schatzmeister\n polit. Geschäftsführer] -- Einberufung --> [ Kreisparteitag ] [Vorstand:\n Vorsitzender\n Stellv. Vorsitzender\n Generalsekretär\n Schatzmeister\n polit. Geschäftsführer], [ Kreisparteitag ] -- Gründung --> [ Arbeitsgruppen ] [ Kreisparteitag ] -- Wahl --> [Vorstand:\n Vorsitzender\n Stellv. Vorsitzender\n Generalsekretär\n Schatzmeister\n polit. Geschäftsführer] [ Arbeitsgruppen ] -- Anträge --> [ Kreisparteitag ]
[ Kreisverband ] { shape: rounded; size: 6,3; } </graph> Editierhilfe