Bedingungsloses Grundeinkommen/Sachliche Informationen zu wichtigen Fragen/Wer soll das BGE erhalten?

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Der Begriff "bedingungslos" wird oft mit dem Begriff "vorraussetzungslos" gleichgesetzt. Das führt allerdings beim Begriff "bedingungsloses Grundeinkommen" zu Missverständnissen.

Natürlich ist ein "bedingungsloses Grundeinkommen" an Voraussetzungen geknüpft, die von Konzept zu Konzept auch teils unterschiedlich sind.

Die umfassendste Voraussetzung ist beispielsweise, Mensch zu sein, also ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle Menschen weltweit von der Geburt bis zum Tod. Andere Konzepte wollen das BGE allen Staatsbürgern[1], allen Inhabern einer Arbeitserlaubnis[2] oder allen Inhabern einer Aufenthaltserlaubnis in einem Staat[3] gewähren.

Auch Altersvoraussetzungen sind denkbar. So ist die Höhe des BGE in fast allen Konzepten für Kinder anders als für Erwachsene.[4]

Im April 2009 forderte ein Bündnis aus mehreren Sozialverbänden die Einführung eines Kindergrundeinkommens in Deutschland für alle bis 27, unabhängig davon, ob eine Ausbildung bereits abgeschlossen ist oder nicht.[5]

Ebenso sprechen einige Befürworter des BGE davon, in einer Einführungsphase das BGE schrittweise Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit steigendem Alter (als Erweiterung des heutigen Kindergelds) bzw. älteren Mitbürgern mit fallendem Alter (als Ergänzung der heutigen Rentenzahlungen) zu gewähren.[6]

Das Wort "bedingungslos" macht deutlich, dass an die Empfänger des BGE, die die Grundvoraussetzungen erfüllen, keine Bedingungen gestellt werden (Bedürftigkeit, Arbeitswille oder Wille zu Gegenleistungen, Aufenthaltsort, Familienstand etc.)

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  5. Beschreibung des Bündnis' Kindergrundsicherung in der deutschsprachigen Wikipedia, Homepage des Bündnisses.
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