BY Diskussion:Landesparteitag 2009/Änderungsanträge Finanzordnung

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Die auf dieser Seite aufgeführten Änderungsanträge wurden zum 3. Landesparteitag 2009 eingereicht. Die dort nicht behandelten Änderungsanträge wurden auf den nächsten Landesparteitag vertagt, und werden auf der allgemeinen Satzungsänderungsantragseite geführt. Die relevanten Diskussionsbeiträge wurden ebenfalls dorthin kopiert.

Parteispenden II

Ist vielleicht bisschen uneindeutig formuliert. Kann's jemand ins wasserdichte Juristendeutsch übersetzen? Sollte auch zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Änderung in die Bundessatzung eingebracht werden. Stimme abgesehen von diesem Punkt Anthems Satzungsverkürzung II zu. --DavidG 23:18, 25. Jul. 2009 (CEST)

  • Die von dir gesuchte Formulierung wäre vermutlich "Spenden von juristischen Personen dürfen nicht angenommen werden." Wobei ich persönlich mir nicht sicher bin ob wir das wirklich so hart wollen. Eventuell wäre eine Variante von Checks and Balances sinnvoll? Sowas wie (keine juristisch saubere Formulierung) Spenden von juristischen Personen über einem gewissen Wert (x€/Jahr) dürfen nur angenommen werden wenn eine Beeinflussung der Partei ausgeschlossen ist. Die Prüfung hierüber obliegt dem Landesschiedsgericht. (analog zu "in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils", also eine stärkere Variante des §25 II 7 PartG mit Kontrollorgan) --Anthem 01:22, 26. Jul. 2009 (CEST)
    • Ich habe Deine klarere Formulierung übernommen, danke. Bezüglich der Checks and Balances, das ist sicher eine Überlegung wert. Aber um effektiv zu sein, müssten laufend Überprüfungen geben, ob eine Beeinflussung existiert, und für den Gefahrfall wirksame Maßnahmen dagegen geben. Effizient ist das dann sicher nicht mehr.--DavidG 03:19, 26. Jul. 2009 (CEST)
  • An der Stelle vielleicht: Bundestagsdrucksache 14/6711 Rechtsgutachten und Meinungen zu Parteispenden, hier relevant unter Seite 16f, rechte Spalte ab d), sowie Seite 69f, ab b): Argumente für und wider Verbot bzw Einschränkung von Spenden juristischer Personen. --Anthem 01:58, 26. Jul. 2009 (CEST)
    • Danke, das war jetzt sehr informativ. Mir ging es beim Antrag hauptsächlich um die komplette Vermeidung von möglichen Verpflichtungsgefühlen gegenüber Gruppierungen mit in der Regel variablen Verantwortlichen und Zielsetzungen (was sie zu weitaus beweglicheren Zielscheiben macht als natürliche Personen, mit denen man noch diskutieren könnte). Ein exemplarisches Beispiel ist die Finanzkrise, in der von Seiten der etablierten Parteien wenig Widerwort gegenüber dem Konzept der Hilfen an Banken an sich gab. Die Banken als juristische Personen sind wiederum über die Jahre hinweg fleißige Spender bei allen Parteien gewesen. Die große Frage ist, wäre die ganze Angelegenheit ohne den Spenden genauso unkritisch gehandhabt worden? Ich meine nein. Ich sehe derartige Befangenheiten als ernsthaftes Problem an, und in Krisenfällen können sie die objektive, ganzheitliche Lösungssuche auch in anderen Industrien erschweren. Die Industrie der IP-Verwerter versucht ja bekanntlich schon seit geraumer Zeit, eine Krise mit entsprechendem Handlungsdruck auf die Politik herbeizureden, bei dem die Möglichkeiten recht eingeschränkt gesehen werde.--DavidG 03:07, 26. Jul. 2009 (CEST)
  • Heißes Thema. Bin gespannt, ob ich da bis zum LPT eine Meinung zu haben werde. Als Gesetz für alle Parteien, ja. Als Gesetz nur für uns, ... sehr kritisch. Bis jetzt hab ich die Hoffnung, dass wir im Bundestag landen, bevor wir unseren Idealismus über Board geworfen haben und bestärkt vom Erfolg diversen Einflussnahmen widerstehen können. -- Lw
    • Hallo Leo. Wenn wir uns als Piratenpartei die Transparenz als einer unserer Ziele auf unsere Flagge schreiben wollen, bin ich absolut der Meinung, dass dies auch intern konsequent durchgezogen werden muss, auch wenn es bei geltendem Recht eine "Benachteiligung" gegenüber anderer Parteien bedeutet (so habe ich Deinen Einwand verstanden, ggf. mich bitte korrigieren). Warum ist die Unterscheidung zwischen natürlichen und juristischen Personen bei Parteispenden für die Transparenz von Relevanz? Bei natürlichen Personen kann die Motivation erfragt werden, die Person steht mit ihrer Glaubwürdigkeit, Geschichte, Lernfähigkeit, Verantwortung persönlich zu Verfügung. Im Gegensatz dazu sind juristische Personen rechtliche (also imaginäre) Gebilde, die für sich genommen keine Glaubwürdigkeit, Geschichte, Lernfähigkeit oder Verantwortung haben können, eine Motivation außerhalb einer pur Eigennützigen nicht geben kann. Natürliche Personen innerhalb dieser Gebilde können diese Eigenschaften vorweisen und für dieses Gebilde repräsentieren, aber Personen können komme und gehen. In der letztendlichen, extremen Konsequenz bedeutet das für juristische Personen, das alle ihrer Eigenschaften zwingend temporär sind und eine Interaktion mit ihnen im Sinne der Transparenz nur irreführend sein kann. Prägnante Beispiele aus Wirtschaft und Politik sind für mich Caldera/SCO und die SPD. Ich hoffe, dass war jetzt nicht zu philosophisch. =) --DavidG 01:00, 27. Jul. 2009 (CEST)

Finanzordnung noch nicht beschlossen

Lt. Eintrag von Andi ist die Finanzordnung noch gar nicht beschlossen. Wäre es dann nicht sinnvoller, die ganzen formalen Änderungsäntrage, wie Anpassung an geänderte Bundesordnung oder Gesetze, direkt in den abzustimmenden Entwurf einzubauen (z.B. durch die Satzungskommission)? So könnte man Zeit auf dem LPT sparen.
Die Regelungen zu Parteispenden sollten natürlich separat diskutiert und abgestimmt werden. --rxl 01:28, 6. Aug. 2009 (CEST)

  • Sinnvoll. Anthem 02:52, 6. Aug. 2009 (CEST)

4 Augen Prinzip & Leumundsprüfung

Auf welchen Paragraphen §8 beziehst du dich? In der "aktuellen" Finanzordnung (ist nur ein Entwurf, da ja nicht gültig beschlossen) gibt es nur 6 Paragraphen. --rxl 01:18, 12. Aug. 2009 (CEST)

  • Verträge mit Dritten können vom Vorstandsvorsitzenden, seinem Stellvertreter, seinem Schatzmeister und einem weiteren Vorstandsmitglied eingegangen werden. - Ich lese da raus dass Verträge also nur zu viert abgeschlossen werden können. --Anthem 01:29, 12. Aug. 2009 (CEST)
  • Leumundsprüfung: Der letzte Satz ist äusserst gefährlich. Zunächst ist die Frage was eine ordentliche Leumundsprüfung ist - Führungszeugnis anfordern? Hintergrundchecks mit Anfrage beim BKA? Und eine Haftung für Fehler klingt für mich wie eine allgemeine Haftungsfreistellung für den Bevollmächtigten. Dümmliches Beispiel: Bevollmächtigter geht mit seiner 9mm Glock bei der nächsten Sparkasse "Spenden sammeln". Vorstand übernimmt Blanko-Haftung, weil versäumt eine psychologische Evaluierung anzufordern? --Anthem 01:35, 12. Aug. 2009 (CEST)