BY:Oberfranken/Bayreuth/Geschäftsordnung Vorstand Bayreuth
Geschätsordnung des Vorstands des Kreisverbands Bayreuth Stadt/Land
§1 Allgemeines
Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so kann es Aufgaben an ein oder mehrere andere Vorstandsmitglieder oder Beauftragte delegieren. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet. Jedes Vorstandsmitglied fertigt über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen schriftlichen, angemessenen Tätigkeitsbericht an. Der Tätigigkeitsbericht ist am Ende der Amtszeit anzufertigen und vorzulegen.
§2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder
Vorsitzender: Dem Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen, die Pflege der Beziehungen zum Bezirksverband und den anderen Kreisverbänden, die Einberufung von Mitgliederversammlungen, die Vorbereitung von Wahlen, sowie die Koordination anfallender Aufgaben. Er vertritt den Kreisverband nach außen. Daneben verwaltet er den @PiratenBayreuth Twitteraccount und unterstützt bei den Arbeiten an der Homepage des Kreisverbands. Gemeinsam mit dem stellvertretenden Vorsitzenden kümmert er sich um die Öffentlichkeitsarbeit in den Social Networks und die weiterführende Verband- und Bündnisarbeit.
Stellvertretender Vorsitzender: Der Stellvertretende Vorsitzende unterstützt den Vorsitzenden in gleichberechtigter Weise bei seinen Aufgaben. Er vertritt den Kreisverband nach innen. Er übernimmt neben seinen Aufgaben noch den Facebookaccount des Kreisverbands.
Schatzmeister: Dem Schatzmeister obliegt die Koordination für Finanzangelegenheiten. Ihm obliegt es die Budgetplanung zu erstellen und deren Einhaltung zu kontrollieren, sowie den Bezirksschatzmeister bei der Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, der Vorbereitung des Rechenschaftsberichts, sowie dem Spendenwesen zu unterstützen. Er kümmert sich um de Repräsentation des Kreisverbands im Piratenwiki. Ebenso obliegt ihm die Verwaltung der Aufnahme neuer Mitglieder der niedrigsten Gliederung. Das Neumitglied sollte vorab zum nächsten Stammtisch eingeladen werden, ist aber kein Muss.
§3 Beschlussfassung
Beschlüsse werden in der Vorstandssitzung oder im Umlaufverfahren gefasst. Für jeden Beschluss müssen ein oder mehrere Zuständige angegeben werden. Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei der amtierenden Vorstandsmitglieder anwesend sind. Sofern nichts anderes bestimmt ist, werden Beschlüsse des Vorstands mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen der an der Sitzung teilnehmenden Vorstandsmitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Änderungen an der Geschäftsordnung sowie Abstimmungen im Umlaufverfahren erfordern eine absolute Mehrheit der Vorstandsmitglieder. Im Umlaufverfahren befindliche Abstimmungen sind abgeschlossen, wenn ein Vorstandsmitglied die Mehrheit festgestellt, oder nach 72 Stunden. Beschlüsse des Vorstands sind im Wiki zu veröffentlichen. Anträge an den Vorstand können gestellt werden von
- jedem Bewohner von Stadt und Landkreis Bayreuth
- jedem Mitglied des Kreisverbands Bayreuth
- den Vorständen anderer Verbände der Piratenpartei in Bayern
§4 Vorstandssitzungen
Vorstandssitzungen finden in der Regel öffentlich als Präsenzsitzung statt. Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen. In begründeten Fällen können, nach Beschluss, Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden. Gründe und Beschluss werden bekannt gegeben. Es ist zu jeder Sitzung ein Ergebnisprotokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut öffentlich zu machen. Das vorläufige Protokoll soll im Regelfall innerhalb einer Woche veröffentlicht werden. Dieses wird in der nächsten Sitzung des Vorstandes endgültig beschlossen. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichen Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt.
§5 Verwaltung und Verwendung der Mitgliederdaten
Zugriff auf die Mitgliederdaten hat der Vorstand. Die Verwendung der Mitgliederdaten erfolgt satzungsgemäß und unter Einhaltung der Datenschutzrichtlinien.
§6 Nichtgeregelte Angelegenheiten
Sollten Angelegenheiten in dieser Geschäftsordnung nicht geregelt sein, findet die Geschäftsordnung einer der entsprechenden übergeordneten Gliederungen Anwendung.