Archiv:2009/Mittelfranken/AG Transparenz
Ziele und Zweck der AG
Zweck
Wir sind eine politische AG
Ziel
Die AG hat das Ziel den Begriff Transparenz als auch das Transparenzverständnis zu definieren und stärken.
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Themenvorschläge
- Vorschlag von NetAndroid
- Definition des Begriffs "Transparenz" innerhalb und ausserhalb der Partei
- Stichwort: Transparenzpirat / Transparenzkommission
- Wie transparent ist die Kommunalverwaltung / Stadtverwaltung Nürnberg ?
- Wo hört Datenschutz auf und wo fängt Transparenz an ?
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Transparenz in Mittelfranken
Die AG Tranzparenz erarbeitet Vorschläge für den Bezirksparteitag Mittelfranken am 24.01.2010 für die Transparenz im Vorstand Mittelfranken.
Variante Parteitagsbeschluss
Änderung der Satzung
§ 9a - Der Vorstand des Bezirksverbandes einfügen eines Absatz 12
(12) Der Vorstand ist der Transparent verpflichtet.
alternative
(12) Der Vorstand ist der Transparenz verpflichtet, soweit nicht beschränkt durch den Schutz von personenbezogenen Daten.
Antrag auf dem Bezirksparteitag
Der Vorstand ist nach §9a Abs 12 der Transparenz verpflichtet. Diese
umfasst die Protokollierung aller Vorstandssitzungen als
Ergebnisprotokoll mit Zusammenfassung der Diskussionen. Jede Abstimmung
ist namentlich zu protokollieren. Jede Abstimmung ist zu
veröffentlichen. Nicht öffentliche Themen und Abstimmungen sind auf auf
Stammtischen zu erläutern.
alternative
Der Vorstand ist nach §9a Abs 12 der Transparenz verpflichtet. Der Vorstand ist verpflichtet seine Sitzungen zu protokollieren und den PIRATEN in geeigneter Form zu Verfügung zu stellen. Jede Abstimmung ist namentlich zu protokollieren und zu veröffentlichen.
alternative
Der Vorstand ist nach §9a Abs 12 der Transparenz verpflichtet. Jede Vorstandssitzung wird mittels Tonbandgerät aufgenommen und auf
Anfrage eines Piraten ausgehändigt. Von der Tonbandaufnahme
ausgenommen sind personenbezogene Daten. Diese sind entsprechend in
einer Nachbearbeitung zu entfernen. Ferner ist über die Sitzung ein
Ergebnisprotokoll an zufertigen und dies zu veröffentlichen. Jede Abstimmung ist zu veröffentlichen. --DelphiN 12:48, 6. Jan. 2010 (CET) Dies greift ggf. zu stark in die Persönlichkeitsrechte der Vorstandsmitgleider ein.
Variante komplette Satzungsänderung
§9a (12) Der Vorstand ist, unter Beachtung des Schutzes von personenbezogenen Daten, der Transparent seiner Arbeit gegenüber den PIRATEN verpflichtet.
(12a) Jede Vorstandssitzung wird mittels Tonbandgerät aufgenommen und auf Anfrage eines Piraten ausgehändigt. Von der Tonbandaufnahme ausgenommen sind personenbezogene Daten. Diese sind entsprechend in einer Nachbearbeitung zu entfernen. Ferner ist über die Sitzung ein Ergebnisprotokoll an zu fertigen und dies zu veröffentlichen.