Archiv:2009/Mittelfranken/AG Transparenz

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Ziele und Zweck der AG

Zweck

Wir sind eine politische AG

Ziel

Die AG hat das Ziel den Begriff Transparenz als auch das Transparenzverständnis zu definieren und stärken.

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Themenvorschläge

Vorschlag von NetAndroid
Definition des Begriffs "Transparenz" innerhalb und ausserhalb der Partei
Stichwort: Transparenzpirat / Transparenzkommission
Wie transparent ist die Kommunalverwaltung / Stadtverwaltung Nürnberg ?
Wo hört Datenschutz auf und wo fängt Transparenz an ?

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Transparenz in Mittelfranken

Die AG Tranzparenz erarbeitet Vorschläge für den Bezirksparteitag Mittelfranken am 24.01.2010 für die Transparenz im Vorstand Mittelfranken.

Variante Parteitagsbeschluss

Änderung der Satzung
§ 9a - Der Vorstand des Bezirksverbandes einfügen eines Absatz 12
(12) Der Vorstand ist der Transparent verpflichtet.

alternative

(12) Der Vorstand ist der Transparenz verpflichtet, soweit nicht beschränkt durch den Schutz von personenbezogenen Daten.


Antrag auf dem Bezirksparteitag
Der Vorstand ist nach §9a Abs 12 der Transparenz verpflichtet. Diese umfasst die Protokollierung aller Vorstandssitzungen als Ergebnisprotokoll mit Zusammenfassung der Diskussionen. Jede Abstimmung ist namentlich zu protokollieren. Jede Abstimmung ist zu veröffentlichen. Nicht öffentliche Themen und Abstimmungen sind auf auf Stammtischen zu erläutern.

alternative

Der Vorstand ist nach §9a Abs 12 der Transparenz verpflichtet. Der Vorstand ist verpflichtet seine Sitzungen zu protokollieren und den PIRATEN in geeigneter Form zu Verfügung zu stellen. Jede Abstimmung ist namentlich zu protokollieren und zu veröffentlichen.

alternative

Der Vorstand ist nach §9a Abs 12 der Transparenz verpflichtet. Jede Vorstandssitzung wird mittels Tonbandgerät aufgenommen und auf Anfrage eines Piraten ausgehändigt. Von der Tonbandaufnahme ausgenommen sind personenbezogene Daten. Diese sind entsprechend in einer Nachbearbeitung zu entfernen. Ferner ist über die Sitzung ein Ergebnisprotokoll an zufertigen und dies zu veröffentlichen. Jede Abstimmung ist zu veröffentlichen. --DelphiN 12:48, 6. Jan. 2010 (CET) Dies greift ggf. zu stark in die Persönlichkeitsrechte der Vorstandsmitgleider ein.

Variante komplette Satzungsänderung

§9a (12) Der Vorstand ist, unter Beachtung des Schutzes von personenbezogenen Daten, der Transparent seiner Arbeit gegenüber den PIRATEN verpflichtet.

(12a) Jede Vorstandssitzung wird mittels Tonbandgerät aufgenommen und auf Anfrage eines Piraten ausgehändigt. Von der Tonbandaufnahme ausgenommen sind personenbezogene Daten. Diese sind entsprechend in einer Nachbearbeitung zu entfernen. Ferner ist über die Sitzung ein Ergebnisprotokoll an zu fertigen und dies zu veröffentlichen.