BY:Landshut/2017-08-01 - Kreisparteitag Landshut/Einladung
Hallo [Vorname]!
Hiermit laden wir Dich zum ausserordentlichen Kreisparteitag des KV Landshut der Piratenpartei am 01.08.2017 ein. Er findet im Gasthof „Zur Insel“ Badstraße 16, 84028 Landshut statt, die Akkreditierung startet um 19:00 Uhr, der Kreisparteitag beginnt um 19:30 Uhr.
Der aKPT dient der Wahl eines neuen Vorstands
Satzungsänderungsanträge müssen laut Satzung spätestens 2 Wochen vor dem Parteitag eingegangen sein. Die entsprechende Satzung findest Du hier: https://wiki.piratenpartei.de/BY:Landshut/Satzung Den Link zum Antrags- und Kandidatenportal findest du hier: https://wiki.piratenpartei.de/BY:Landshut/2017-08-01_-_Kreisparteitag_Landshut
Vorläufige Tagesordnung (die endgültige TO muss vom KPT beschlossen werden)
============
Eröffnung der Versammlung TOP 1: Begrüßung und Eröffnung TOP 2: Organisatorisches:
• Wahl der Versammlungsleitung
• Wahl des Protokollanten
• Abstimmung über die Tagesordnung und die Geschäftsordnung
• Wahl des Wahlleiters, Bestimmung der Wahlhelfer
• Wahl der Rechnungsprüfer
TOP 3: Kurzbericht des bisherigen Vorstands inklusive Aussprache TOP 4: Bericht Kassenprüfer TOP 5: Entlastung des kommissarischen Vorstands TOP 6: Satzungsänderungsanträge, die die Zusammensetzung des Vorstands betreffen TOP 7: Neuer Vorstand des Kreisverbands Landshut
7.1 Neuwahl des Vorstands
7.2.1: Vorstellung der Kandidaten für den Vorstand
7.2.2: Wahl des Vorstands
• 1. Vorsitzender
• 2. Vorsitzender
• Schatzmeister
TOP 8: Für den Fall, dass kein Vorstand Zustande kommt: Anhörung bezüglich der Ordnungsmahname Auflösung des KV Landshut. TOP 9: Abschlussworte und Schließung der Versammlung durch den neuen Vorstand
Für den kommissarischen Kreisvorstand: Nils Brandt stv. Generalsekretär - Landesverband Bayern Generalsekretär - Bezirksverband Oberbayern Piratenpartei Deutschland Schopenhauerstrasse 71 80807 München Deine Mitgliedsnummer lautet: [MGNR]
-- Ende der Einladung, Hinweise nachfolgend -- Hinweise:
=
Um beim Parteitag als stimmberechtigt akkreditiert werden zu können, ist folgendes zwingend erforderlich: - Nachweis der Identität (gültiges amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild, Personalausweis oder Reisepass) - die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn alle fälligen Mitgliedsbeiträge entrichtet wurden. Wurde der Beitrag noch nicht entrichtet oder kann die Entrichtung nicht nachgewiesen werden, muss die Beitragszahlung bar vor Ort erfolgen.