BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Privatisierung: Offenlegung von PPP-Verträgen
| Antragsteller = Wolfgang Ströbele | Titel = Offenlegung von PPP / BOT - Verträgen | Kurzbeschreibung = Offenlegung von PPP (Public Private Partnership) / BOT (Build Operate Trade) - Verträgen im Zusammenhang mit Privatisierungen öffentlicher Infrastruktur, z.B. Autobahnen, Gefängnissen etc.
| Antragstext = In Verbindung mit notwendigen Investitionen in öffentliche Infrastruktur wie Strassen und Gebäude wird uns sowohl Seiten der Entscheider (Amtsträger) als auch von Auftragnehmern suggeriert, dass eine Privatisierung für die öffentliche Hand wirtschaftlich vorteilhaft ist. Der Bundesrechnungshof kommt bei seinen (wenigen?) Prüfungen offensichtlich zu einem anderen Ergebnis. Wirtschaftlich vorteilhaft (=billiger) können PPP-Projekte nur dann sein, wenn die privaten Auftragnehmer über die gleichen Refinanzierungskonditionen und -kosten wie die öffentliche Hand verfügt. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre es günstiger, nur die Errichtung der Infrastruktur, nicht aber deren Finanzierung zu beauftragen. Darüber hinaus spielt es eine entscheidende Rolle, ob der private Auftragnehmer und Investor, das volle wirtschaftliche Betriebsrisiko übernimmt. Sofern Nachbesserungsklauseln bei falschen Nutzungsprognosen (z.B. bei Verkehrszahlen bei Tunneln oder Autobahnen) Bestandteil des Vertragswerkes sind, verbleibt zumindest ein Teil des unternehmerischen Risikos bei der öffentlichen Hand. Der private Investor erhält dadurch eine mehr oder weniger garantierte Rendite, mit dem Ergebnis, dass Gewinne privatisiert und Verluste sozialisiert werden. Im Regelfall werden PPP-Verträge nach Auskunft der beteiligten Parteien streng vertraulich abgeschlossen. Welchen Sinn hat die Vertraulichkeit von PPP-Verträgen, wenn die Verträge für die öffentliche Hand wirtschaftlich vorteilhaft sein sollen? Es wäre auch für die Auftragnehmer vorteilhaft, wenn der Nachweis für den wirtschaftlichen Vorteil jederzeit erbracht bzw. überprüft werden könnte. Es ist im Gegenteil davon auszugehen, dass die Verträge entweder deutliche wirtschaftliche Nachteile für die öffentliche Hand bringen, oder die vermeintliche Privatisierung sich auf den zu erzielenden Gewinn beschränkt.
| Begründung =
Die Vermeidung von Nachteilen für die öffentliche Hand durch überteuerte Gesamtkosten in Verbindung mit nicht auszuschließender projektbezogener Korruption ist nur über eine konsequente Offenlegung der Verträge und von vorvertraglichen Verhandlungsständen sicherzustellen.
| Typ = Sonstiger Antrag | Gremium = BY:Landesparteitag 2012.1 | Fabrik = BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik | Nummer = (offen) | Eingereicht = }}
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