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BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV92526

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Unsere Regelung im Hause sieht vor, dass in den vier Gemeinden Gleiritsch, Niedermurach, Teunz und Winklarn ein Plakat pro Ortschaft genehmigt ist.

Des Weiteren müssen die Plakate spätestens zwei Wochen nach der Wahl, also bis 11.06.2019 wieder von Ihnen entfernt werden.