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BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV83358

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Eine Plakatierverordnung gibt es in der Gemeinde Seeon-Seebruck nicht.

Grundsätzlich wird eine Plakatierung für die letzten 4 Wochen vor der jeweiligen Wahl von uns erlaubt.

Eine Anbringung von Wahlplakaten an Straßenlaternen ist unerwünscht.