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BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV83109

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Für die Gemeinde Großkarolinenfeld besteht keine Plakatierungsverordnung. Plakatierungen sind unter Berücksichtigung von Eigentumsrechten und Beachtung verkehrsrechtlicher Vorschriften grundsätzlich möglich.

Die Gemeinde wird auch Plakatwände aufstellen, welche von den Parteien und Gruppierungen nach dem Motto "Wer zuerst kommt, malt zuerst" genutzt werden können. Die Standorte entnehmen Sie der angehängten Liste.