BY:Bezirksverband Oberbayern/Plakatierung BTW09/Altötting
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Altöttinger Verantwortungsbereich - BTW 09
Die Seite dient zur Koordinierung der Plakatierung im Umland. Wir planen bis zum 28. Juli alle Informatinoen eingeholt zu haben und die entsprechenden Genehmigungen zu haben und ab dem 1. Sep dann mit der Plakatierung zu beginnen.
Update Dank fxdx liegen in Neumarkt nun der erste Teil unserer Plakatbestellung (120 Plakate auf Platten und 140 Plakate für die Tafeln) Einen rießen Dank an ihn fürs Abholen und mitbekleben, auch an dieser Stelle von mir nochmal). Den Rest müssen wir noch holen, vielleicht geht es im Zuge des LpT über die Bühne oder es findet sich noch wer mit Zeit und Auto.
Altötting - BTW 09
Burghausen | |
Einwohnerzahl | 18.171 Einwohner |
Gemeindeverwaltung | ... |
Helfer | Reinhold huber |
Plakatierungsrichtlinie |
1.) Die Plakatierung wurde beantragt, und heute 01.08. ist die "Erlaubnis zur Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen bzw. von Flächen des Gemeindegrundes" mit der Post bei mir eingetroffen. 2.) Wir dürfen somit 3 (in Worten: drei) Plakatständer in Burghausen aufstellen, soweit mindestens 2,5m Gehwegbreite übrigbleiben. 3.) Die Erlaubnis gilt vom 24.08. bis zum 28.09.2009. |
Genehmigung | Ja. Vorhanden. |
Aufgestellt |
Es wurden 3 Plakateständer aufstellt: * Wackerparkplatz * Vor dem Kino * Edeka-Center |
Burgkirchen | |
Einwohnerzahl | 10.619 Einwohner |
Gemeindeverwaltung | ... |
Helfer | Reinhold huber |
Plakatierungsrichtlinie |
Die Gemeinde Burgkirchen stellt ab Ende August an 6 Standorten Plakatwände auf. Die Plakatierung auf diesen Wänden erfolgt ohne Antrag. Die Standorte der Plakatwände werden mir per email mitgeteilt. |
Genehmigung | Nein. Auf den Plakatwänden nicht erforderlich. |
Aufgestellt |
Es wurden 6 Plakate aufstellt: * 1 AUF Baum Schustbauerstraße (obere Terasse) * 1 HFP Bahnhof Radweg nach Gendorf * 1 HFP Laterne Straße Weberau (Holzen) * 1 HFP Laterne Gegenüber Rewe (Gendorf) * 2 HFP Höhe Raiffeisenbank (Hirten) |
Marktl | |
Einwohnerzahl | 2.695 Einwohner |
Gemeindeverwaltung | ... |
Helfer | Reinhold huber |
Plakatierungsrichtlinie |
1.) Die Plakatierung wurde per email beantragt. 2.) Es gilt eine Plakatiersatzung. Auf vier Großplakatwänden darf je Wahlvorschlag je ein Plakat angebracht werden. 3.) Die Erlaubnis gilt befristet, Zeitraum lt. Antwortemail. |
Genehmigung | Ja Plakatiert werden darf ab 16. August, die Plakate müssen bis 1 Woche nach der Wahl wieder weg. |
Aufgestellt |
Es wurden 3 Plakatewände beklebt. |
Stammham | ||
Einwohnerzahl | 1.049 Einwohner | |
Gemeindeverwaltung | ... | |
Helfer | Reinhold huber | |
Plakatierungsrichtlinie: | Eine Plakatierungsrichtlinie existiert nicht. | |
Genehmigung | nein Nicht erforderlich lt. telephonischer Auskunft vom 17.08.2009, 13.50 Uhr - Nähere Informationen per email wurden mir zugesagt, ich habe diese noch nicht erhalten. |
Kirchweidach | |
Einwohnerzahl | 2.330 Einwohner |
Gemeindeverwaltung | ... |
Helfer | Hippy |
Plakatierungsrichtlinie |
Telefonat: Plakatwände werden aufgestellt und können ohne Genehmigung von Parteien, die zur Bundestagswahl zugelassen sind bestückt werden. |
Zeitpunkt | Sobald die Wände aufgestellt sind |
Genehmigung | Nein. Auf den Plakatwänden nicht erforderlich. |
Aufgestellt |
Es wurden drei Plakate an der Wand plaziert |
Halsbach | |
Einwohnerzahl | 945 Einwohner |
Gemeindeverwaltung | Kirchweidach |
Helfer | Hippy |
Plakatierungsrichtlinie |
Telefonat: Plakatwände werden aufgestellt und können ohne Genehmigung von Parteien, die zur Bundestagswahl zugelassen sind bestückt werden. |
Zeitpunkt | Sobald die Wände aufgestellt sind |
Genehmigung | Nein. Auf den Plakatwänden nicht erforderlich. |
Aufgestellt |
Es wurden zwei Plakate an der Wand plaziert |
Feichten | |
Einwohnerzahl | 1.233 Einwohner |
Gemeindeverwaltung | Kirchweidach |
Helfer | Hippy |
Plakatierungsrichtlinie |
Telefonat: Es darf frei Plakatiert werden. |
Zeitpunkt | Nochmals Nachfragen |
Genehmigung | Nein. Laut telefonischer Auskunft ist keine Genehmigung erforderlich |
Aufgestellt |
Eine HFP gegenüber Edeka Markt |
Tyrlaching | |
Einwohnerzahl | 1.001 Einwohner |
Gemeindeverwaltung | Kirchweidach |
Helfer | Hippy |
Plakatierungsrichtlinie |
Telefonat: Es darf frei Plakatiert werden. |
Zeitpunkt | Nochmals Nachfragen |
Genehmigung | Nein. Laut telefonischer Auskunft ist keine Genehmigung erforderlich |
Aufgestellt |
Es wurden 2 Plakate aufgestellt: * Gegenüber Wurschtladl * Unterhalb des Kindergartens |
Winhöring | |
Einwohnerzahl | 4.758 Einwohner |
Gemeindeverwaltung | ... |
Helfer | Hippy |
Plakatierungsrichtlinie |
1. Telefonat: Keine Satzung zu diesen Thema, Plakatierung an Laternen benötigt Absprache mit den Stadtwerken Mühldorf. Ansonsten ist zu beachten: Im gemäßigten Rahmen und nicht sichtbehindernd an Einmündungen und Kreuzungen, kein Anbringen an Straßenschildern. |
Zeitpunkt | vier Wochen vorher |
Genehmigung | Nein. Laut telefonischer Auskunft ist keine Genehmigung erforderlich. sollte eine dochnoch benötigt werden, werde ich nochmals kontaktiert. |
Aufgestellt |
Es wurden 3 Plakate aufgestellt: * Oberfeldstraße Höhe Bank * beim Maibaum * Schlecker den Berg runter |
Garching | |
Einwohnerzahl | 8.632 Einwohner |
Gemeindeverwaltung | ... |
Helfer | Hippy |
Plakatierungsrichtlinie |
Telefonat: Es darf frei Plakatiert werden. Auf das übliche wie Sichtbehinderung, etc. achten. |
Zeitpunkt | sechs Wochen vor der Wahl |
Genehmigung | Nein Laut telefonischer Auskunft wird keine Genehmigung benötigt |
Aufgestellt |
Es wurden 8 Plakate aufgestellt: 1 HFP Ausfahrt P+R Bahnhof 1 HFP Radweg vor Tischlerstr. 1 HFP Bushaltestelle Janisch Platz 1 HFP Wald Dorfplatz Anfang Bräustr. 1 HFP Wald Dorfplatz Beim Pavillion 1 HFP Parkplatz Freibad 1 AUF Tassilostr. Höhe Altenheim 1 AUF Stadtplatz Höhe Raifeisenbank |
Emmerting | |
Einwohnerzahl | 4.080 Einwohner |
Gemeindeverwaltung | Emmerting |
Helfer | Hippy |
Plakatierungsrichtlinie |
Telefonat:Informationen werden per Email zu geschickt. Status: warte auf Email. |
Zeitpunkt | |
Genehmigung | Ja schriftlich Erforderlich, mehr infos morgen. |
Mehring | |
Einwohnerzahl | 2.232 Einwohner |
Gemeindeverwaltung | Emmerting |
Helfer | Hippy |
Plakatierungsrichtlinie |
Telefonat:siehe Emmerting |
Zeitpunkt | |
Genehmigung | Ja schriftlich Erforderlich, mehr infos morgen. |
Reischach | |
Einwohnerzahl | 2.566 Einwohner |
Gemeindeverwaltung | Reischach |
Helfer | Hippy |
Plakatierungsrichtlinie |
Telefonat: sechs Wochen vor der Wahl, gemäßigt und allgemeine Richtlinen einhalten, wie Sichbehinderung etc. ansonsten freie Plakatierung |
Zeitpunkt | sechs Wochen zuvor |
Genehmigung | Nein |
Erlbach | |
Einwohnerzahl | 1.222 Einwohner |
Gemeindeverwaltung | Reischach |
Helfer | Hippy |
Plakatierungsrichtlinie |
Telefonat mit Bürgermeister: gemäßigt Plakatieren, jedoch nur mit Aufstellern und die Entfernung kurz nach der Wahl muss gewährleistet sein |
Zeitpunkt | vier Wochen zuvor |
Genehmigung | Nein |
Töging | |
Einwohnerzahl | 9.316 Einwohner |
Gemeindeverwaltung | ... |
Helfer | Hippy |
Plakatierungsrichtlinie |
An den acht Plakatwänden, solange Platz ist (Platz für andere Parteien lassen) (Standortliste liegt bei Hippy) Des weiteren dürfen die teilnehmenden Parteien im Ortsgebiet auf öffentlichem Grund voraussichtlich frühestens 5-6 Wochen vor der Wahl Plakatständer im Format bis zu DIN A 2 aufstellen. Kosten werden dafür nicht berechnet. Entfernen kurz nach der Wahl der Aufsteller. |
Zeitpunkt | sechs Wochen vor der Wahl |
Genehmigung | Nein Laut telefonischer Auskunft nicht erforderlich |
Aufgstellt |
Es wurden 4 Plakate aufgestellt * Mangfallstraße Einfahrt * Erhartingerstr. zwischen Kirche und Pizzeria * Beim Silo (Wirtschaftsservicecenter) * Gegenüber Werkstraße 50 |
Tüßling | |
Einwohnerzahl | 3.134 Einwohner |
Gemeindeverwaltung | ... |
Helfer | Hippy |
Plakatierungsrichtlinie |
Es darf frei Plakatiert werden mit der Einschränkung: Plakatieren auf dem Marktplatz ist nicht erlaubt. |
Zeitpunkt | vier-sechs Wochen vor der Wahl |
Genehmigung | Nein Laut telefonischer Auskunft nicht erforderlich |
Aufgestellt |
Es wurden drei Plakate aufgestellt 2 HFP Bahnübergang aus Unterneukirchend kommend 1 HFP Brücke Anfang Vormarktstr. |
Altötting | |
Einwohnerzahl | 12.681 Einwohner |
Gemeindeverwaltung | ... |
Helfer | Hippy |
Plakatierungsrichtlinie |
Man muss eine Genehmigung stellen mit den Standorten und dem Zeitraum der Plakatierung. Der Rahmen steht bei max. 20-25 Plakaten. Am Stammtisch in AÖ werden die Stellplätze festgelegt und anschließend via Email bantragt. |
Zeitpunkt | vier-sechs Wochen vorher |
Genehmigung | JA siehe Richtlinie |
Aufgestellt |
Es wurden zehn Plakate aufgestellt * Traunsteinerstr. Höhe Tankstelle * Beim Amtsgericht * Burghauserstr. 22 * Burghauserstr. Subway/Feuerwehr * Stinglhammerstr. 1 * Wöhrstr. Höhe Relaxx * Parkplatz Wöhrstr. * Chiemgaustr. 23 Höhe VPL * Bahnsholfsplatz, Fussweg * Taxistand am Bahnhof |
Neuötting | |
Einwohnerzahl | 8.476 Einwohner |
Gemeindeverwaltung | ... |
Helfer | Hippy |
Plakatierungsrichtlinie |
Anfrage via Email mit der Anzahl, Art, Größe und Standorten an den Zuständigen schicken. Dieser ist jedoch bis Montag im Urlaub |
Zeitpunkt | vier-sechs Wochen vorher |
Genehmigung | JA siehe Richtlinie |
Haiming | |
Einwohnerzahl | 2.464 Einwohner |
Gemeindeverwaltung | ... |
Helfer | Hippy |
Plakatierungsrichtlinie |
Keine Einschränkung, Es ist nur darauf zu achten, dass alle Plakate innerhalb des Ortsbereiches sind. Ansonsten die üblichen Sachen wie Sichtbehinderung etc. |
Zeitpunkt | sechs Wochen vorher |
Genehmigung | Nein laut telefonischer Auskunft ist keine Genehmigung nötig |
Aufgestellt |
Es wurden zwei Plakate auf der Durchfahrtsstraße befestigt. |
Pleiskirchen | |
Einwohnerzahl | 2.354 Einwohner |
Gemeindeverwaltung | ... |
Helfer | Hippy |
Plakatierungsrichtlinie |
Telefonat geführt und dann eine formlose Anfrage gestellt (email) nun warte ich auf die Antwort des Zuständigen der mir bisher keine Auskunft geben konnte, da in Pleiskirchen nicht Plaktiert wird :) |
Zeitpunkt | |
Genehmigung |
Unterneukrichen | |
Einwohnerzahl | 3.027 Einwohner |
Gemeindeverwaltung | ... |
Helfer | Hippy |
Plakatierungsrichtlinie |
Plakatwand ist zu nutzen. Desweiteren können drei Aufsteller aufgestellt werden. Genehmigung benötigt man keine, jedoch musste ich es via EMail kurz mitteilen, was ich am 12.08 gegen 11:15 gemacht habe mit der Bitte um eine Bestätigung. Rückruf, 3 Aufsteller sind erlaubt. Allgemeine Sachen beachten. |
Zeitpunkt | sechs Wochen vor der Wahl |
Genehmigung | Jein Email mit Wunsch auf Plakatierung, jedoch keine offizielle Genehmigung erforderlich |
Aufgestellt |
Es wurden zwei Plakate aufgestellt: 1 Plakat Plakatwand 1 AUF Feuerwehrhaus |
Kastl | |
Einwohnerzahl | 2.648 Einwohner |
Gemeindeverwaltung | Unterneukirchen |
Helfer | Hippy |
Plakatierungsrichtlinie |
Drei Aufsteller sind erlaubt, wie in Unterneukirchen. Selbe VG |
Zeitpunkt | sechs Wochen vor der Wahl |
Genehmigung | Wie Unterneukirchen |
Aufgestellt |
Es wurden zwei Plakate aufgestellt: 1 AUF Parkplatz beim Schlecker 1 HFP Abbiegung Altebahnhofstr. /Altöttingerstr |
Teising | |
Einwohnerzahl | 1.917 Einwohner |
Gemeindeverwaltung | Unterneukirchen |
Helfer | Hippy |
Plakatierungsrichtlinie |
zwei Anschlagtafeln + Es gibt eine Verordnung welche regelt, dass 15 Aufsteller genehmigt werden.Laut Frau Hartl wird keine Genehmigung benötigt. |
Zeitpunkt | sechs Wochen vor der Wahl |
Genehmigung | Nein |
Aufgestellt |
Es wurden zwei Plakate aufgestellt: 1 HFP B12 Bushaltestelle nach Gasthof Reiterhof 1 AUF B12 auf Höhe AWP Landwirtschaftsmaschienen |
Perach | |
Einwohnerzahl | 1.223 Einwohner |
Gemeindeverwaltung | Reischach |
Helfer | Hippy |
Plakatierungsrichtlinie |
Zuständig ist der Bürgermeister, welcher aber erst am Montag wieder zu erreichen ist. |
Zeitpunkt | sechs Wochen vor der Wahl |
Genehmigung | steht noch aus diesen Punkt zu Klären |
- Quelle: Wikipedia
Gemeinden 1. Burgkirchen a.d.Alz (10.619) (6 Plakte) 2. Emmerting (4080) (Warten auf Email)3. Erlbach (1222)4. Feichten a.d.Alz (1233) (1 Plakat) 5. Garching a.d.Alz (8632) (8 Plakate) 6. Haiming (2464)(2 Plakate) 7. Halsbach (945) (2 Plakate) 8. Kastl (2648) (2 Plakate) 9. Kirchweidach (2330) (3 Plakate) 10. Mehring (2232) (siehe Emmerting) 11. Perach (1223) (Anruf Mo. Nachmittag) 12. Pleiskirchen (2354) (Warten auf Email)13. Reischach (2566)14. Stammham (1049) (Anruf Mo Nachmittag) 15. Teising (1917) (2 Plakate) 16. Tyrlaching (1001) (2 Plakate) 17. Unterneukirchen (3027) (2 Plakate) 18. Winhöring (4758) (3 Plakate) Städte 1. Altötting (12.681) (10 Plakate) 2. Burghausen (18.171) (3 Plakate) 3. Neuötting (8476) (genehmigung ist via Email zu beantragen) 4. Töging a.Inn (9316) (4 Plakate) Märkte: 1. Marktl (2695) (3 Plakate) 2. Tüßling (3134) (3 Plakate)
Mühldorf - BTW 09
Mühldorf | |
Einwohnerzahl | 17.706 Einwohner |
Gemeindeverwaltung | ... |
Helfer | Hippy, AltF4, fxdx |
Plakatierungsrichtlinie |
Es liegt eine schriftliche Stellungname der Stadt Mühldorf vor: Es gibt Plakattafeln, welche in der Reihenfolge der Ordnungszahl der zugelassenen Wahlvorschläge von rechts nach links beklebt werden dürfen. Befestigung an Bäumen ohne Nägel. Plakate dürfen nicht angebracht werden an: Lichtzeichenanlagen, Verkehrsinseln, Fußgängerüberwegen, Brückenanlagen, nicht im Schnittpunkt von 5 Metern von Kreuzungen und Einmündungen, auf der Fahrbahn, nicht ausserhalb der Ortsgrenzen, an Einrichtungen der Straßenbeleuchtung, soweit sie nicht auf Bodenhöhe angebracht werden. Befestigung mit Klebeband ist nicht zulässig und die Befestigung muss wieder zu 100% entfernbar sein. Ausserdem muss die Windlast bei der Befestigung berücksichtigt werden. Orte der Wahltafeln liegen bei mir (Hippy) |
Zeitpunkt | 4 wochen vor der Wahl |
Genehmigung | Es wird keine benötigt |
Neumarkt St. Veit | |
Einwohnerzahl | 6.126 Einwohner |
Gemeindeverwaltung | ... |
Helfer | AltF4 |
Plakatierungsrichtlinie |
2 Plakate je Straßenzug. An den 2 großen Plakatwänden (ab 4 Wochen vor der Wahl) je 2 Plakate. |
Zeitpunkt | Ab 6 Wochen vor der Wahl erlaubt. |
Genehmigung |
Egglkofen | |
Gemeindeverwaltung | gehört zur Verwaltungsgemeinschaft mit Neumarkt St. Veit |
Helfer | AltF4 |
Plakatierungsrichtlinie |
wie Neumark St. Veit --Roland Hautz 14:38, 19. Aug. 2009 (CEST) |
Zeitpunkt | |
Genehmigung |
Waldkraiburg | |
Einwohnerzahl | 24.147 Einwohner |
Gemeindeverwaltung | ... |
Helfer | Fxdx |
Plakatierungsrichtlinie |
Wir haben detaillierte Regeln zur Plakatierung per Brief von der Stadt Waldkraiburg erhalten. Der Brief befindet sich bei mir und ich werde ihn kopiert an das für Waldkraiburg zuständige Team weitergeben. Waldkraiburg stellt Plakatwände zur Nutzung bereit. Die Piraten haben fest zugewiesene Flächen auf diesen Wänden. Eigene Plakatständer können im Stadtbereich aufgestellt werden. Dazu gibt es eine Liste der möglichen Aufstellorte. Die Größe der Plakate darf max. 1,0 qm betragen! Es werden für die Piratenpartei max. 30 Plakatständer zugelassen. Plakatständer an unzulässigen Stellen bzw. unsachgemäß aufgestellte Plakatständer (Verkehrssicherheit) werden KOSTENPFLICHTIG von der Stadt entfernt. Ein Anbringen von Plakatständern an Lichtmasten (!) und Stromkästen ist nicht erlaubt! Allgemein gelten die Regeln zur Verkehrssicherheit. Nach der Wahl sind die Plakate und Plakatständer bis spätestens den 04.10.09 zu entfernen. Wahlwerbung die nicht bis zu diesem Tag entfernt wurde, wird durch die Stadt Waldkraiburg, oder in ihrem Auftrag KOSTENPFLICHTIG für die Piratenpartei entsorgt! |
Zeitpunkt | ab 6 Wochen vor der Wahl (also ab dem 16.08.09) |
Genehmigung | Erteilt durch Schreiben vom 19.08.09 mit detaillierten Regeln, von Herrn Hanesch (Leiter des Wahlamtes Waldkraiburg). |
Markt Kraiburg am Inn | |
Einwohnerzahl | 4.001 Einwohner |
Gemeindeverwaltung | Verwaltungsgemeinschaft Markt Kraiburg & Taufkirchen |
Helfer | |
Plakatierungsrichtlinie |
Am Markt Kraiburg gibt es keine allgemeinen Plakatwände. Wir haben die Genehmigung bewegliche Plakatständer aufzustellen. Die beweglichen Wahlplakatständer dürfen nur an solchen Orten (z.B. auf Gehsteigen, außerhalb von Verkehrsflächen liegenden Grundstücken u. dgl.) aufgestellt werden, wenn dadurch weder der Fußgängerverkehr behindert noch der fließende Verkehr auf den Straßen beeinträchtigt wird. Die Plakate dürfen weder durch Form, Farbe und Größe noch durch Art und Ort der Anbringung Anlass zu Verwechslungen mit Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen geben oder deren Wirkung beeinträchtigen. |
Zeitpunkt | 6 Wochen vor der Wahl bis spätestens eine Woche danach. |
Genehmigung | Ausnahmegenehmigung gilt zur Wahl für politische Parteien lt. Mail von Fr. Ingrid Wastlhuber |
Taufkirchen | |
Gemeindeverwaltung | Verwaltungsgemeinschaft Markt Kraiburg & Taufkirchen |
Helfer | |
Plakatierungsrichtlinie |
In Taufkirchen gibt es derzeit keine speziellen Vorschriften (Verordnung/Satzung) zur Plakatierung. Es ist KEINE Plakatwand vorhanden. Plakatierung nur durch eigene Plakatständer. Ansonsten dürfen wir auf öffentlichem Verkehrsgrund Plakatständer aufstellen. Verkehrssicherheit ist zu beachten. Die Zustimmung gilt nur für Gemeindestraßen. Für die Kreis-, Staats- und Bundesstraßen wird keine Zustimmung erteilt. |
Zeitpunkt | 6 Wochen vor der Wahl bis spätestens eine Woche danach. |
Genehmigung | keine erforderlich lt. tel. Auskunft von Fr. Ingrid Wastlhuber vom 26.08.09 |
Markt Buchbach | |
Einwohnerzahl | 3.133 Einwohner |
Gemeindeverwaltung | ... |
Helfer | Fxdx |
Plakatierungsrichtlinie |
In Buchbach gibt es derzeit keine speziellen Vorschriften (Verordnung/Satzung) zur Plakatierung. Es ist KEINE Plakatwand vorhanden. Plakatierung nur durch eigene Plakatständer. Ansonsten dürfen wir auf öffentlichem Verkehrsgrund Plakatständer aufstellen. Verkehrssicherheit ist zu beachten. Die Zustimmung gilt nur für Gemeindestraßen. Für die Kreis-, Staats- und Bundesstraßen wird keine Zustimmung erteilt. |
Zeitpunkt | ab 6 Wochen vor der Wahl (16.08.09) |
Genehmigung | keine erforderlich |
Gars a. Inn | |
Einwohnerzahl | 3.823 Einwohner |
Gemeindeverwaltung | Verwaltungsgemeinschaft Gars am Inn & Unterreit |
Helfer | Fxdx |
Plakatierungsrichtlinie |
Es gibt keine weiteren Richtlinien außer natürlich die Verkehrssicherheit, keine Anbringung an Verkehrsschildern und es dürfen KEINE Plakate vor den Wahllokalen aufgestellt werden. Diese befinden sich bei: - Schule, Rathaus |
Zeitpunkt | Ab 6 Wochen vor der Wahl bis 1 Woche nach der Wahl |
Genehmigung | keine erforderlich, laut tel. Aussage von Wahlleiter Herr Brumbauer vom 25.08.09 |
Unterreit | |
Einwohnerzahl | 1.736 Einwohner |
Gemeindeverwaltung | Verwaltungsgemeinschaft Gars am Inn & Unterreit |
Helfer | Fxdx |
Plakatierungsrichtlinie |
Es gibt keine weiteren Richtlinien außer natürlich die Verkehrssicherheit, keine Anbringung an Verkehrsschildern und es dürfen KEINE Plakate vor den Wahllokalen aufgestellt werden. Diese befinden sich bei: - Rathaus, Feuerwehrhaus |
Zeitpunkt | Ab 6 Wochen vor der Wahl bis 1 Woche nach der Wahl |
Genehmigung | keine erforderlich, laut tel. Aussage von Wahlleiter Herr Brumbauer vom 25.08.09 |
Haag in Oberbayern | |
Einwohnerzahl | 6.337 Einwohner |
Gemeindeverwaltung | ... |
Helfer | Fxdx, SBartsch |
Plakatierungsrichtlinie |
Es gibt keine weiteren Richtlinien außer natürlich die Verkehrssicherheit und es dürfen KEINE Plakate vor den Wahllokalen aufgestellt werden. Diese befinden sich bei: - Rathaus, Bürgersaal, Pfarrheim, 3x Schule, Sportheim Oberndorf |
Zeitpunkt | Ab 6 Wochen vor der Wahl bis 1-2 Wochen nach der Wahl |
Genehmigung | keine erforderlich, laut tel. Aussage des Wahlleiters Hr. Thanhäuser vom 25.08.09 |
Ampfing | |
Einwohnerzahl | 6.066 Einwohner |
Gemeindeverwaltung | ... |
Helfer | fxdx |
Plakatierungsrichtlinie |
Wir haben detaillierte Regeln zur Plakatierung per Brief von der Gemeinde Ampfing erhalten. Der Brief befindet sich bei mir und ich werde ihn kopiert an das für Ampfing zuständige Team weitergeben. Ampfing stellt keine Plakatwände zur Nutzung bereit! Eigene Plakatständer können im Gemeindebereich aufgestellt werden. Plakatständer an unzulässigen Stellen bzw. unsachgemäß aufgestellte Plakatständer (Verkehrssicherheit) werden KOSTENPFLICHTIG von der Gemeinde entfernt. Allgemein gelten die Regeln zur Verkehrssicherheit. Kreuzungen, Ampeln und dergleichen sind zu meiden. Nach der Wahl sind die Plakate und Plakatständer bis spätestens den 11.10.09 zu entfernen. Wahlwerbung die nicht bis zu diesem Tag entfernt wurde, wird durch die Gemeinde Ampfing, oder in ihrem Auftrag KOSTENPFLICHTIG für die Piratenpartei entsorgt! |
Zeitpunkt | ab 22.08.09 bis max. 11.10.09 |
Genehmigung | Erteilt durch Schreiben vom 20.08.09 durch Herrn Hell, Gemeinde Ampfing |
Schwindegg | |
Einwohnerzahl | 3.495 Einwohner |
Gemeindeverwaltung | ... |
Helfer | |
Plakatierungsrichtlinie |
Wir dürfen Plakate an den öffentlichen Anschlagtafeln sowie im öffentlichen Straßenbereich aufstellen. Dies ist jedoch nur innerhalb der geschlossenen Ortschaften zulässig. Allgemein gelten die Regeln zur Verkehrssicherheit. Kreuzungen, Ampeln und dergleichen sind zu meiden. |
Zeitpunkt | Ab 6 Wochen vor der Wahl bis max. 2 Wochen nach der Wahl. |
Genehmigung | keine erforderlich |
Aschau am Inn | |
Einwohnerzahl | 2.836 Einwohner |
Gemeindeverwaltung | ... |
Helfer | |
Plakatierungsrichtlinie |
Die Gemeinde Aschau a. Inn hat keine eigene öffentliche Werbefläche für Wahlwerbeplakate. Wir können an der Hauptstraße selbst Plakatständer aufstellen, soweit Sie keine Sichtbehinderung darstellen. Die Werbung muss spätestens eine Woche nach der Wahl wieder ordnungsgemäß entfernt werden! Für Infostände stehen öffentliche Plätze zur Verfügung. |
Zeitpunkt | Ab 6 Wochen vor der Wahl bis spätestens 1 Woche nach der Wahl |
Genehmigung | Nicht erforderlich |
Erharting | |
Einwohnerzahl | 910 Einwohner |
Gemeindeverwaltung | Verwaltungsgemeinschaft Rohrbach |
Helfer | AltF4 |
Plakatierungsrichtlinie |
Die Wahlplakate können innerhalb einer geschlossenen Ortschaft an beweglichen Wahlplakatständern angebracht werden. Hierbei sind die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der StVO (vgl. § 33 StVO), zu beachten. Das Anbringen von Werbeträgern an die Straßenbeleuchtungseinrichtungen ist unzulässig. |
Zeitpunkt | Ab 6 Wochen vor der Wahl bis spätestens 1 Woche nach der Wahl. |
Genehmigung | Nicht erforderlich |
Niederbergkirchen | |
Einwohnerzahl | 1.246 Einwohner |
Gemeindeverwaltung | Verwaltungsgemeinschaft Rohrbach |
Helfer | AltF4 |
Plakatierungsrichtlinie |
Die Wahlplakate können innerhalb einer geschlossenen Ortschaft an beweglichen Wahlplakatständern angebracht werden. Hierbei sind die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der StVO (vgl. § 33 StVO), zu beachten. Das Anbringen von Werbeträgern an die Straßenbeleuchtungseinrichtungen ist unzulässig. |
Zeitpunkt | Ab 6 Wochen vor der Wahl bis spätestens 1 Woche nach der Wahl. |
Genehmigung | Nicht erforderlich |
Niedertaufkirchen | |
Einwohnerzahl | 1.344 Einwohner |
Gemeindeverwaltung | Verwaltungsgemeinschaft Rohrbach |
Helfer | AltF4 |
Plakatierungsrichtlinie |
Die Wahlplakate können innerhalb einer geschlossenen Ortschaft an beweglichen Wahlplakatständern angebracht werden. Hierbei sind die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der StVO (vgl. § 33 StVO), zu beachten. Das Anbringen von Werbeträgern an die Straßenbeleuchtungseinrichtungen ist unzulässig. |
Zeitpunkt | Ab 6 Wochen vor der Wahl bis spätestens 1 Woche nach der Wahl. |
Genehmigung | Nicht erforderlich |
Heldenstein | |
Einwohnerzahl | 2.389 Einwohner |
Gemeindeverwaltung | Verwaltungsgemeinschaft Heldenstein & Rattenkirchen |
Helfer | fxdx |
Plakatierungsrichtlinie |
In Heldenstein gibt es derzeit keine speziellen Vorschriften (Verordnung/Satzung) zur Plakatierung. Es ist eine Plakatwand vorhanden (Kirchstraße/Einmündung Schulstraße). Ansonsten dürfen wir auf öffentlichem Verkehrsgrund Plakatständer aufstellen. Verkehrssicherheit ist zu beachten. Eine Verbindung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen mit den Plakaten ist nicht zulässig. Die Zustimmung gilt nur für Gemeindestraßen. Für die Kreis-, Staats- und Bundesstraßen wird keine Zustimmung erteilt. |
Zeitpunkt | ca. 3 - 4 Wochen vor dem Wahltag |
Genehmigung | Nicht notwendig, bzw. per Mail vom 18.08.09 durch Frau Anna Staudinger erteilt. |
Rattenkirchen | |
Einwohnerzahl | 949 Einwohner |
Gemeindeverwaltung | Verwaltungsgemeinschaft Heldenstein & Rattenkirchen |
Helfer | fxdx |
Plakatierungsrichtlinie |
siehe Heldenstein |
Zeitpunkt | ca. 3 - 4 Wochen vor dem Wahltag |
Genehmigung | Nicht notwendig, bzw. per Mail vom 18.08.09 durch Frau Anna Staudinger erteilt. |
Kirchdorf am Inn | |
Einwohnerzahl | 1.303 Einwohner |
Gemeindeverwaltung | ... |
Helfer | fxdx |
Plakatierungsrichtlinie |
die Gemeinde stellt Werbeflächen auf Großplakatständern zur Verfügung. Verfügbar sind insgesamt 10 Felder (5 Tafeln; Vorder- und Rückseite sind gleichwertig nutzbar, da die Tafeln jeweils senkrecht zur angrenzenden Straße aufgestellt werden). Allerdings ist auf diesen Flächen kein Platz für uns!!! Standorte Großplakatständer - Seibersdorf, Abfahrt Bergham rechtsseitig - Ritzing, Dorfplatz - Schule, Grünfläche - Machendorf, Grünfläche Simbacher Straße - Hitzenau, Ortseingang bei Bushaltestelle jeweils 5 Werbetafeln, beidseitig nutzbar; Größe 97 cm hoch, 70 cm breit Die Felder werden in der Reihenfolge der Bundestagswahlvorschläge vergeben. Für die Piratenpartei ist keine Fläche auf den gemeindlichen Ständern verfügbar, wir können daher neben dem Großplakatständer eine eigene Plakattafel bis zur Größe 97 * 70 cm aufstellen. |
Zeitpunkt | Ab 15.08.09 |
Genehmigung | Keine erforderlich. |
Maitenbeth | |
Einwohnerzahl | 1.897 Einwohner |
Gemeindeverwaltung | Verwaltungsgemeinschaft Maitenbeth & Rechtmehring |
Helfer | SBartsch| |
Plakatierungsrichtlinie |
Keine weiteren Richtlinien - bei Fragen/Beschwerden bitte an mich wenden --SBartsch 12:37, 30. Aug. 2009 (CEST) |
Zeitpunkt | |
Genehmigung |
Rechtmehring | |
Einwohnerzahl | 1.746 Einwohner |
Gemeindeverwaltung | Verwaltungsgemeinschaft Maitenbeth & Rechtmehring (für Rechtmehring Tel. 08076-499 Herr Linner) |
Helfer | SBartsch |
Plakatierungsrichtlinie |
am 17.08.09 per Email bei der Verwaltung angefragt. Tel. 08076-499 Herr Linner Warte auf Antwort! --Fxdx 20:20, 17. Aug. 2009 (CEST) |
Zeitpunkt | |
Genehmigung |
Mettenheim | |
Einwohnerzahl | 3.362 Einwohner |
Gemeindeverwaltung | ... |
Helfer | |
Plakatierungsrichtlinie |
In Mettenheim gibt es derzeit keine speziellen Vorschriften (Verordnung/Satzung) zur Plakatierung. Wir dürfen auf öffentlichem Verkehrsgrund Plakatständer aufstellen. Verkehrssicherheit ist zu beachten. Eine Verbindung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen mit den Plakaten ist nicht zulässig. Die Zustimmung gilt nur für Gemeindestraßen. Für die Kreis-, Staats- und Bundesstraßen wird keine Zustimmung erteilt. |
Zeitpunkt | Ab 6 Wochen vor der Wahl bis zu 1 Woche nach der Wahl |
Genehmigung | nicht erforderlich |
Obertaufkirchen | |
Einwohnerzahl | 2.403 Einwohner |
Gemeindeverwaltung | ... |
Helfer | fxdx |
Plakatierungsrichtlinie |
In Obertaufkirchen gibt es derzeit keine speziellen Vorschriften (Verordnung/Satzung) zur Plakatierung. Es ist eine Plakatwand vorhanden (bei der Schule). Ansonsten dürfen wir auf öffentlichem Verkehrsgrund Plakatständer aufstellen. Verkehrssicherheit ist zu beachten. Eine Verbindung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen mit den Plakaten ist nur für Verkehrszeichen zulässig, die den ruhenden Verkehr regeln. Die Zustimmung gilt nur für Gemeindestraßen. Für die Kreis-, Staats- und Bundesstraßen wird keine Zustimmung erteilt. Plakattafeln dürfen nicht mit Draht an Lichmasten oder Verkehrsschildpfosten befestigt werden. Kabelbinder verwenden! Bepflanzung darf durch Plakatständer nicht beschädigt werden. Abbau nach der Wahl innerhalb von max. 7 Tagen. |
Zeitpunkt | ab 6 Wochen vor der Wahl |
Genehmigung | keine erforderlich |
Reichertsheim | |
Einwohnerzahl | 1.687 Einwohner |
Gemeindeverwaltung | ... |
Helfer | |
Plakatierungsrichtlinie |
am 17.08.09 per Email bei der Verwaltung angefragt. Warte auf Antwort! --Fxdx 20:28, 17. Aug. 2009 (CEST) |
Zeitpunkt | |
Genehmigung |
Oberbergkirchen | |
Einwohnerzahl | 1.659 Einwohner |
Gemeindeverwaltung | Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen |
Helfer | |
Plakatierungsrichtlinie |
In Oberbergkirchen gibt es derzeit keine speziellen Vorschriften (Verordnung/Satzung) zur Plakatierung. Wir dürfen auf öffentlichem Verkehrsgrund Plakatständer aufstellen. Verkehrssicherheit ist zu beachten. Eine Verbindung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen mit den Plakaten ist nicht zulässig. Die Zustimmung gilt nur für Gemeindestraßen. Für die Kreis-, Staats- und Bundesstraßen wird keine Zustimmung erteilt. |
Zeitpunkt | Ab 6 Wochen vor der Wahl bis zu 1 Woche nach der Wahl |
Genehmigung | keine erforderlich |
Lohkirchen | |
Einwohnerzahl | 707 Einwohner |
Gemeindeverwaltung | Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen |
Helfer | |
Plakatierungsrichtlinie |
In Lohkirchen gibt es derzeit keine speziellen Vorschriften (Verordnung/Satzung) zur Plakatierung. Wir dürfen auf öffentlichem Verkehrsgrund Plakatständer aufstellen. Verkehrssicherheit ist zu beachten. Eine Verbindung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen mit den Plakaten ist nicht zulässig. Die Zustimmung gilt nur für Gemeindestraßen. Für die Kreis-, Staats- und Bundesstraßen wird keine Zustimmung erteilt. |
Zeitpunkt | Ab 6 Wochen vor der Wahl bis zu 1 Woche nach der Wahl |
Genehmigung | keine erforderlich |
Schönberg | |
Einwohnerzahl | 921 Einwohner |
Gemeindeverwaltung | Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen |
Helfer | |
Plakatierungsrichtlinie |
In Schönberg gibt es derzeit keine speziellen Vorschriften (Verordnung/Satzung) zur Plakatierung. Wir dürfen auf öffentlichem Verkehrsgrund Plakatständer aufstellen. Verkehrssicherheit ist zu beachten. Eine Verbindung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen mit den Plakaten ist nicht zulässig. Die Zustimmung gilt nur für Gemeindestraßen. Für die Kreis-, Staats- und Bundesstraßen wird keine Zustimmung erteilt. |
Zeitpunkt | Ab 6 Wochen vor der Wahl bis zu 1 Woche nach der Wahl |
Genehmigung | keine erforderlich |
Zangberg | |
Einwohnerzahl | 1.065 Einwohner |
Gemeindeverwaltung | Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen |
Helfer | AltF4 |
Plakatierungsrichtlinie |
In Zangberg gibt es derzeit keine speziellen Vorschriften (Verordnung/Satzung) zur Plakatierung. Wir dürfen auf öffentlichem Verkehrsgrund Plakatständer aufstellen. Verkehrssicherheit ist zu beachten. Eine Verbindung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen mit den Plakaten ist nicht zulässig. Die Zustimmung gilt nur für Gemeindestraßen. Für die Kreis-, Staats- und Bundesstraßen wird keine Zustimmung erteilt. |
Zeitpunkt | Ab 6 Wochen vor der Wahl bis zu 1 Woche nach der Wahl |
Genehmigung | keine erforderlich |
Polling | |
Einwohnerzahl | 3.417 Einwohner |
Gemeindeverwaltung | Verwaltungsgemeinschaft Polling & Oberneukirchen |
Helfer | |
Plakatierungsrichtlinie |
Die Gemeinde Polling besitzt leider keine öffentlichen Werbeanlagen, die zur Verfügung gestellt werden könnten. Wir müssen einen Antrag auf Sondernutzung einer Gemeindestraße (bzw. Gehweg) zur Aufstellung von Plakatständern beantragen. Dafür benötigen wir einen Lageplan mit den genauen Standorten. Die Gemeinde genehmigt pro Partei bis zu 10 Plakatständer. Zeitlich können wir den Antrag bereits jetzt stellen. Es ist zu beachten dass es sich bei der Ortsdurchfahrt in Polling nicht um eine Gemeindestraße sondern um eine Kreisstraße handelt, für die von der Gemeinde Polling keine Genehmigung erteilt werden kann. |
Zeitpunkt | Ab erteilter Genehmigung |
Genehmigung | Wird benötigt! Dazu müssen wir einen Lageplan der Plakatständer einreichen.
FRAGE: Wer kann einen Lageplan der Plakatständer für die Gemeinde Polling anfertigen? |
Oberneukirchen | |
Gemeindeverwaltung | gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Polling & Oberneukirchen |
Helfer | |
Plakatierungsrichtlinie |
siehe Polling |
Zeitpunkt | Ab erteilter Genehmigung |
Genehmigung | Wird benötigt! Dazu müssen wir einen Lageplan der Plakatständer einreichen.
FRAGE: Wer kann einen Lageplan der Plakatständer für die Gemeinde Oberneukirchen anfertigen? |
Jettenbach | |
Gemeindeverwaltung | gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Markt Kraiburg |
Helfer | |
Plakatierungsrichtlinie |
unsere Anfrage an Kraiburg wird weitergeleitet --Roland Hautz 15:18, 19. Aug. 2009 (CEST) Regeln für Kraiburg erhalten, wir müssen noch klären oob dies so auch für Jettenbach gilt. |
Zeitpunkt | |
Genehmigung |
- Quelle: Wikipedia
Gemeinden 1.Ampfing (6066)2.Aschau am Inn (2836)3.Egglkofen (1233)4.Erharting (910)5.Heldenstein (2389)6. Jettenbach (717) (Informationen beantragt) 7.Kirchdorf am Inn (1303)8.Lohkirchen (707)9.Maitenbeth (1897)10.Mettenheim (3362)11.Niederbergkirchen (1246)12.Niedertaufkirchen (1344)13.Oberbergkirchen (1659)14. Oberneukirchen (827) (VG mit Polling, >>> Genehmigung muss noch beantragt werden!!!) 15.Obertaufkirchen (2403)16. Polling (3417) (>>> Genehmigung muss noch beantragt werden!!!) 17.Rattenkirchen (949)18. Rechtmehring (1746) (Informationen beantragt) 19. Reichertsheim (1687) (Informationen beantragt) 20.Schönberg (921)21.Schwindegg (3495)22.Taufkirchen (1348)23.Unterreit (1736)24.Zangberg (1065)Städte 1.Mühldorf am Inn (17.706)2.Neumarkt-Sankt Veit (6126)3.Waldkraiburg (24.147)Märkte 1.Buchbach (3133)2.Gars am Inn (3823)3.Haag in Oberbayern (6337)4.Kraiburg am Inn (4001)