BY:Bezirksverband Oberbayern/Plakatierung BTW09/Altötting

Aus Piratenwiki Mirror
Zur Navigation springen Zur Suche springen
70px30px Diese inhaltlich veraltete oberbayerische Seite wird zu Archivierungszwecken aufbewahrt.

Altöttinger Verantwortungsbereich - BTW 09

Die Seite dient zur Koordinierung der Plakatierung im Umland. Wir planen bis zum 28. Juli alle Informatinoen eingeholt zu haben und die entsprechenden Genehmigungen zu haben und ab dem 1. Sep dann mit der Plakatierung zu beginnen.

Update Dank fxdx liegen in Neumarkt nun der erste Teil unserer Plakatbestellung (120 Plakate auf Platten und 140 Plakate für die Tafeln) Einen rießen Dank an ihn fürs Abholen und mitbekleben, auch an dieser Stelle von mir nochmal). Den Rest müssen wir noch holen, vielleicht geht es im Zuge des LpT über die Bühne oder es findet sich noch wer mit Zeit und Auto.


Altötting - BTW 09

Burghausen
Einwohnerzahl 18.171 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Reinhold huber
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Die Plakatierung wurde beantragt, und heute 01.08. ist die "Erlaubnis zur Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen bzw. von Flächen des Gemeindegrundes" mit der Post bei mir eingetroffen. 
  2.) Wir dürfen somit 3 (in Worten: drei) Plakatständer in Burghausen aufstellen, soweit mindestens 2,5m Gehwegbreite übrigbleiben. 
  3.) Die Erlaubnis gilt vom 24.08. bis zum 28.09.2009.
Genehmigung Ja. Vorhanden.
Aufgestellt
  Es wurden 3 Plakateständer aufstellt:
  * Wackerparkplatz
  * Vor dem Kino
  * Edeka-Center


Burgkirchen
Einwohnerzahl 10.619 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Reinhold huber
Plakatierungsrichtlinie
  Die Gemeinde Burgkirchen stellt ab Ende August an 6 Standorten Plakatwände auf. Die Plakatierung auf diesen Wänden erfolgt ohne Antrag. Die Standorte der Plakatwände werden mir per email mitgeteilt.
Genehmigung Nein. Auf den Plakatwänden nicht erforderlich.
Aufgestellt
  Es wurden 6 Plakate aufstellt:
  * 1 AUF Baum Schustbauerstraße (obere Terasse)
  * 1 HFP Bahnhof Radweg nach Gendorf
  * 1 HFP Laterne Straße Weberau (Holzen)
  * 1 HFP Laterne Gegenüber Rewe (Gendorf)
  * 2 HFP Höhe Raiffeisenbank (Hirten)


Marktl
Einwohnerzahl 2.695 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Reinhold huber
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Die Plakatierung wurde per email beantragt. 
  2.) Es gilt eine Plakatiersatzung. Auf vier Großplakatwänden darf je Wahlvorschlag je ein Plakat angebracht werden. 
  3.) Die Erlaubnis gilt befristet, Zeitraum lt. Antwortemail.
Genehmigung Ja Plakatiert werden darf ab 16. August, die Plakate müssen bis 1 Woche nach der Wahl wieder weg.
Aufgestellt
  Es wurden 3 Plakatewände beklebt.


Stammham
Einwohnerzahl 1.049 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Reinhold huber
Plakatierungsrichtlinie: Eine Plakatierungsrichtlinie existiert nicht.
Genehmigung nein Nicht erforderlich lt. telephonischer Auskunft vom 17.08.2009, 13.50 Uhr - Nähere Informationen per email wurden mir zugesagt, ich habe diese noch nicht erhalten.


Kirchweidach
Einwohnerzahl 2.330 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Hippy
Plakatierungsrichtlinie
  Telefonat: Plakatwände werden aufgestellt und können ohne Genehmigung von Parteien, die zur Bundestagswahl zugelassen sind bestückt werden.
Zeitpunkt Sobald die Wände aufgestellt sind
Genehmigung Nein. Auf den Plakatwänden nicht erforderlich.
Aufgestellt
  Es wurden drei Plakate an der Wand plaziert


Halsbach
Einwohnerzahl 945 Einwohner
Gemeindeverwaltung Kirchweidach
Helfer Hippy
Plakatierungsrichtlinie
  Telefonat: Plakatwände werden aufgestellt und können ohne Genehmigung von Parteien, die zur Bundestagswahl zugelassen sind bestückt werden.
Zeitpunkt Sobald die Wände aufgestellt sind
Genehmigung Nein. Auf den Plakatwänden nicht erforderlich.
Aufgestellt
  Es wurden zwei Plakate an der Wand plaziert


Feichten
Einwohnerzahl 1.233 Einwohner
Gemeindeverwaltung Kirchweidach
Helfer Hippy
Plakatierungsrichtlinie
  Telefonat: Es darf frei Plakatiert werden.
Zeitpunkt Nochmals Nachfragen
Genehmigung Nein. Laut telefonischer Auskunft ist keine Genehmigung erforderlich
Aufgestellt
  Eine HFP gegenüber Edeka Markt


Tyrlaching
Einwohnerzahl 1.001 Einwohner
Gemeindeverwaltung Kirchweidach
Helfer Hippy
Plakatierungsrichtlinie
  Telefonat: Es darf frei Plakatiert werden.
Zeitpunkt Nochmals Nachfragen
Genehmigung Nein. Laut telefonischer Auskunft ist keine Genehmigung erforderlich
Aufgestellt
  Es wurden 2 Plakate aufgestellt:
  * Gegenüber Wurschtladl
  * Unterhalb des Kindergartens


Winhöring
Einwohnerzahl 4.758 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Hippy
Plakatierungsrichtlinie
  1. Telefonat: Keine Satzung zu diesen Thema, Plakatierung an Laternen benötigt Absprache mit den Stadtwerken Mühldorf. Ansonsten ist zu beachten: Im gemäßigten Rahmen und nicht sichtbehindernd an Einmündungen und Kreuzungen, kein Anbringen an Straßenschildern.
Zeitpunkt vier Wochen vorher
Genehmigung Nein. Laut telefonischer Auskunft ist keine Genehmigung erforderlich. sollte eine dochnoch benötigt werden, werde ich nochmals kontaktiert.
Aufgestellt
  Es wurden 3 Plakate aufgestellt:
  * Oberfeldstraße Höhe Bank
  * beim Maibaum
  * Schlecker den Berg runter


Garching
Einwohnerzahl 8.632 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Hippy
Plakatierungsrichtlinie
  Telefonat: Es darf frei Plakatiert werden. Auf das übliche wie Sichtbehinderung, etc. achten.
Zeitpunkt sechs Wochen vor der Wahl
Genehmigung Nein Laut telefonischer Auskunft wird keine Genehmigung benötigt
Aufgestellt
  Es wurden 8 Plakate aufgestellt:
  1 HFP Ausfahrt P+R Bahnhof
  1 HFP Radweg vor Tischlerstr.
  1 HFP Bushaltestelle Janisch Platz
  1 HFP Wald Dorfplatz Anfang Bräustr.
  1 HFP Wald Dorfplatz Beim Pavillion
  1 HFP Parkplatz Freibad
  1 AUF Tassilostr. Höhe Altenheim
  1 AUF Stadtplatz Höhe Raifeisenbank


Emmerting
Einwohnerzahl 4.080 Einwohner
Gemeindeverwaltung Emmerting
Helfer Hippy
Plakatierungsrichtlinie
  Telefonat:Informationen werden per Email zu geschickt.
  Status: warte auf Email.
Zeitpunkt
Genehmigung Ja schriftlich Erforderlich, mehr infos morgen.


Mehring
Einwohnerzahl 2.232 Einwohner
Gemeindeverwaltung Emmerting
Helfer Hippy
Plakatierungsrichtlinie
  Telefonat:siehe Emmerting
Zeitpunkt
Genehmigung Ja schriftlich Erforderlich, mehr infos morgen.


Reischach
Einwohnerzahl 2.566 Einwohner
Gemeindeverwaltung Reischach
Helfer Hippy
Plakatierungsrichtlinie
  Telefonat: sechs Wochen vor der Wahl, gemäßigt und allgemeine Richtlinen einhalten, wie Sichbehinderung etc. ansonsten freie Plakatierung
Zeitpunkt sechs Wochen zuvor
Genehmigung Nein


Erlbach
Einwohnerzahl 1.222 Einwohner
Gemeindeverwaltung Reischach
Helfer Hippy
Plakatierungsrichtlinie
  Telefonat mit Bürgermeister: gemäßigt Plakatieren, jedoch nur mit Aufstellern und die Entfernung kurz nach der Wahl muss gewährleistet sein
Zeitpunkt vier Wochen zuvor
Genehmigung Nein


Töging
Einwohnerzahl 9.316 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Hippy
Plakatierungsrichtlinie
  An den acht Plakatwänden, solange Platz ist (Platz für andere Parteien lassen) (Standortliste liegt bei Hippy)
  Des weiteren dürfen die teilnehmenden Parteien im Ortsgebiet auf öffentlichem Grund voraussichtlich frühestens 5-6 Wochen vor der Wahl Plakatständer im Format bis zu DIN A 2 aufstellen.
  Kosten werden dafür nicht berechnet. Entfernen kurz nach der Wahl der Aufsteller.
Zeitpunkt sechs Wochen vor der Wahl
Genehmigung Nein Laut telefonischer Auskunft nicht erforderlich
Aufgstellt
  Es wurden 4 Plakate aufgestellt
  * Mangfallstraße Einfahrt
  * Erhartingerstr. zwischen Kirche und Pizzeria
  * Beim Silo (Wirtschaftsservicecenter)
  * Gegenüber Werkstraße 50


Tüßling
Einwohnerzahl 3.134 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Hippy
Plakatierungsrichtlinie
  Es darf frei Plakatiert werden mit der Einschränkung: Plakatieren auf dem Marktplatz ist nicht erlaubt.
Zeitpunkt vier-sechs Wochen vor der Wahl
Genehmigung Nein Laut telefonischer Auskunft nicht erforderlich
Aufgestellt
  Es wurden drei Plakate aufgestellt
  2 HFP Bahnübergang aus Unterneukirchend kommend
  1 HFP Brücke Anfang Vormarktstr.


Altötting
Einwohnerzahl 12.681 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Hippy
Plakatierungsrichtlinie
  Man muss eine Genehmigung stellen mit den Standorten und dem Zeitraum der Plakatierung. Der Rahmen steht bei max. 20-25 Plakaten. Am Stammtisch in AÖ werden die Stellplätze festgelegt und anschließend via Email bantragt.
Zeitpunkt vier-sechs Wochen vorher
Genehmigung JA siehe Richtlinie
Aufgestellt
  Es wurden zehn Plakate aufgestellt
  * Traunsteinerstr. Höhe Tankstelle
  * Beim Amtsgericht 
  * Burghauserstr. 22
  * Burghauserstr. Subway/Feuerwehr
  * Stinglhammerstr. 1
  * Wöhrstr. Höhe Relaxx
  * Parkplatz Wöhrstr.
  * Chiemgaustr. 23 Höhe VPL
  * Bahnsholfsplatz, Fussweg
  * Taxistand am Bahnhof


Neuötting
Einwohnerzahl 8.476 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Hippy
Plakatierungsrichtlinie
  Anfrage via Email mit der Anzahl, Art, Größe und Standorten an den Zuständigen schicken. Dieser ist jedoch bis Montag im Urlaub
Zeitpunkt vier-sechs Wochen vorher
Genehmigung JA siehe Richtlinie


Haiming
Einwohnerzahl 2.464 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Hippy
Plakatierungsrichtlinie
  Keine Einschränkung, Es ist nur darauf zu achten, dass alle Plakate innerhalb des Ortsbereiches sind. Ansonsten die üblichen Sachen wie Sichtbehinderung etc.
Zeitpunkt sechs Wochen vorher
Genehmigung Nein laut telefonischer Auskunft ist keine Genehmigung nötig
Aufgestellt
  Es wurden zwei Plakate auf der Durchfahrtsstraße befestigt.


Pleiskirchen
Einwohnerzahl 2.354 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Hippy
Plakatierungsrichtlinie
  Telefonat geführt und dann eine formlose Anfrage gestellt (email) nun warte ich auf die Antwort des Zuständigen der mir bisher keine Auskunft geben konnte, da in Pleiskirchen nicht Plaktiert wird :)
Zeitpunkt
Genehmigung


Unterneukrichen
Einwohnerzahl 3.027 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Hippy
Plakatierungsrichtlinie
  Plakatwand ist zu nutzen. Desweiteren können drei Aufsteller aufgestellt werden. Genehmigung benötigt man keine, jedoch musste ich es via EMail kurz mitteilen, was ich am 12.08 gegen 11:15 gemacht habe mit der Bitte um eine Bestätigung. Rückruf, 3 Aufsteller sind erlaubt. Allgemeine Sachen beachten.
Zeitpunkt sechs Wochen vor der Wahl
Genehmigung Jein Email mit Wunsch auf Plakatierung, jedoch keine offizielle Genehmigung erforderlich
Aufgestellt
  Es wurden zwei Plakate aufgestellt:
  1 Plakat Plakatwand
  1 AUF Feuerwehrhaus


Kastl
Einwohnerzahl 2.648 Einwohner
Gemeindeverwaltung Unterneukirchen
Helfer Hippy
Plakatierungsrichtlinie
  Drei Aufsteller sind erlaubt, wie in Unterneukirchen. Selbe VG
Zeitpunkt sechs Wochen vor der Wahl
Genehmigung Wie Unterneukirchen
Aufgestellt
  Es wurden zwei Plakate aufgestellt:
  1 AUF Parkplatz beim Schlecker
  1 HFP Abbiegung Altebahnhofstr. /Altöttingerstr


Teising
Einwohnerzahl 1.917 Einwohner
Gemeindeverwaltung Unterneukirchen
Helfer Hippy
Plakatierungsrichtlinie
  zwei Anschlagtafeln +  Es gibt eine Verordnung welche regelt, dass 15 Aufsteller genehmigt werden.Laut Frau Hartl wird keine Genehmigung benötigt.
Zeitpunkt sechs Wochen vor der Wahl
Genehmigung Nein
Aufgestellt
  Es wurden zwei Plakate aufgestellt:
  1 HFP B12 Bushaltestelle nach Gasthof Reiterhof
  1 AUF B12 auf Höhe AWP Landwirtschaftsmaschienen
Perach
Einwohnerzahl 1.223 Einwohner
Gemeindeverwaltung Reischach
Helfer Hippy
Plakatierungsrichtlinie
  Zuständig ist der Bürgermeister, welcher aber erst am Montag wieder zu erreichen ist.
Zeitpunkt sechs Wochen vor der Wahl
Genehmigung steht noch aus diesen Punkt zu Klären
Gemeinden
  1. Burgkirchen a.d.Alz (10.619) (6 Plakte)
  2. Emmerting (4080) (Warten auf Email)
  3. Erlbach (1222)
  4. Feichten a.d.Alz (1233) (1 Plakat)
  5. Garching a.d.Alz (8632) (8 Plakate)
  6. Haiming (2464)(2 Plakate)
  7. Halsbach (945) (2 Plakate)
  8. Kastl (2648) (2 Plakate)
  9. Kirchweidach (2330) (3 Plakate)
 10. Mehring (2232) (siehe Emmerting)
 11. Perach (1223) (Anruf Mo. Nachmittag)
 12. Pleiskirchen (2354) (Warten auf Email)
 13. Reischach (2566)
 14. Stammham (1049) (Anruf Mo Nachmittag)
 15. Teising (1917) (2 Plakate)
 16. Tyrlaching (1001) (2 Plakate)
 17. Unterneukirchen (3027) (2 Plakate)
 18. Winhöring (4758) (3 Plakate)
Städte
  1. Altötting (12.681) (10 Plakate)
   2. Burghausen (18.171) (3 Plakate)
  3. Neuötting (8476) (genehmigung ist via Email zu beantragen)
  4. Töging a.Inn (9316) (4 Plakate)
Märkte:
   1. Marktl (2695) (3 Plakate)
  2. Tüßling (3134) (3 Plakate)

Mühldorf - BTW 09

Mühldorf
Einwohnerzahl 17.706 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Hippy, AltF4, fxdx
Plakatierungsrichtlinie
Es liegt eine schriftliche Stellungname der Stadt Mühldorf vor:
Es gibt Plakattafeln, welche in der Reihenfolge der Ordnungszahl der zugelassenen Wahlvorschläge 
von rechts nach links beklebt werden dürfen.
Befestigung an Bäumen ohne Nägel. Plakate dürfen nicht angebracht werden an: Lichtzeichenanlagen, 
Verkehrsinseln, Fußgängerüberwegen, Brückenanlagen, nicht im Schnittpunkt von 5 Metern von 
Kreuzungen und Einmündungen, auf der Fahrbahn, nicht ausserhalb der Ortsgrenzen, an Einrichtungen 
der Straßenbeleuchtung, soweit sie nicht auf Bodenhöhe angebracht werden. Befestigung mit 
Klebeband ist nicht zulässig und die Befestigung muss wieder zu 100% entfernbar sein. 
Ausserdem muss die Windlast bei der Befestigung berücksichtigt werden. 
Orte der Wahltafeln liegen bei mir (Hippy)
Zeitpunkt 4 wochen vor der Wahl
Genehmigung Es wird keine benötigt


Neumarkt St. Veit
Einwohnerzahl 6.126 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer AltF4
Plakatierungsrichtlinie
  2 Plakate je Straßenzug.
  An den 2 großen Plakatwänden (ab 4 Wochen vor der Wahl) je 2 Plakate.
Zeitpunkt Ab 6 Wochen vor der Wahl erlaubt.
Genehmigung


Egglkofen
Gemeindeverwaltung gehört zur Verwaltungsgemeinschaft mit Neumarkt St. Veit
Helfer AltF4
Plakatierungsrichtlinie
  wie Neumark St. Veit --Roland Hautz 14:38, 19. Aug. 2009 (CEST)
Zeitpunkt
Genehmigung


Waldkraiburg
Einwohnerzahl 24.147 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Fxdx
Plakatierungsrichtlinie
Wir haben detaillierte Regeln zur Plakatierung per Brief von der Stadt Waldkraiburg erhalten. 
Der Brief befindet sich bei mir und ich werde ihn kopiert an das für Waldkraiburg zuständige 
Team weitergeben. 
Waldkraiburg stellt Plakatwände zur Nutzung bereit. Die Piraten haben fest zugewiesene 
Flächen auf diesen Wänden. Eigene Plakatständer können im Stadtbereich aufgestellt werden. 
Dazu gibt es eine Liste der möglichen Aufstellorte. Die Größe der Plakate darf max. 1,0 qm betragen! 
Es werden für die Piratenpartei max. 30 Plakatständer zugelassen. 
Plakatständer an unzulässigen Stellen bzw. unsachgemäß aufgestellte Plakatständer (Verkehrssicherheit) 
werden KOSTENPFLICHTIG von der Stadt entfernt. 
Ein Anbringen von Plakatständern an Lichtmasten (!) und Stromkästen ist nicht erlaubt! 
Allgemein gelten die Regeln zur Verkehrssicherheit.
Nach der Wahl sind die Plakate und Plakatständer bis spätestens den 04.10.09 zu entfernen. 
Wahlwerbung die nicht bis zu diesem Tag entfernt wurde, wird durch die Stadt Waldkraiburg, 
oder in ihrem Auftrag KOSTENPFLICHTIG für die Piratenpartei entsorgt! 
Zeitpunkt ab 6 Wochen vor der Wahl (also ab dem 16.08.09)
Genehmigung Erteilt durch Schreiben vom 19.08.09 mit detaillierten Regeln, von Herrn Hanesch (Leiter des Wahlamtes Waldkraiburg).


Markt Kraiburg am Inn
Einwohnerzahl 4.001 Einwohner
Gemeindeverwaltung Verwaltungsgemeinschaft Markt Kraiburg & Taufkirchen
Helfer
Plakatierungsrichtlinie
Am Markt Kraiburg gibt es keine allgemeinen Plakatwände. 
Wir haben die Genehmigung bewegliche Plakatständer aufzustellen. 
Die beweglichen Wahlplakatständer dürfen nur an solchen Orten (z.B. auf Gehsteigen, außerhalb von 
Verkehrsflächen liegenden Grundstücken u. dgl.) aufgestellt werden, wenn dadurch weder der 
Fußgängerverkehr behindert noch der fließende Verkehr auf den Straßen beeinträchtigt wird. 
Die 
Plakate dürfen weder durch Form, Farbe und Größe noch durch Art und Ort der Anbringung Anlass zu 
Verwechslungen mit Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen geben oder deren Wirkung 
beeinträchtigen. 
Zeitpunkt 6 Wochen vor der Wahl bis spätestens eine Woche danach.
Genehmigung Ausnahmegenehmigung gilt zur Wahl für politische Parteien lt. Mail von Fr. Ingrid Wastlhuber


Taufkirchen
Gemeindeverwaltung Verwaltungsgemeinschaft Markt Kraiburg & Taufkirchen
Helfer
Plakatierungsrichtlinie
In Taufkirchen gibt es derzeit keine speziellen Vorschriften 
(Verordnung/Satzung) zur Plakatierung. Es ist KEINE Plakatwand vorhanden.
Plakatierung nur durch eigene Plakatständer. Ansonsten dürfen wir auf öffentlichem
Verkehrsgrund Plakatständer aufstellen.
Verkehrssicherheit ist zu beachten. Die Zustimmung gilt nur für Gemeindestraßen. 
Für die Kreis-, Staats- und  Bundesstraßen wird keine Zustimmung erteilt. 
Zeitpunkt 6 Wochen vor der Wahl bis spätestens eine Woche danach.
Genehmigung keine erforderlich lt. tel. Auskunft von Fr. Ingrid Wastlhuber vom 26.08.09


Markt Buchbach
Einwohnerzahl 3.133 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Fxdx
Plakatierungsrichtlinie
In Buchbach gibt es derzeit keine speziellen Vorschriften 
(Verordnung/Satzung) zur Plakatierung. Es ist KEINE Plakatwand vorhanden.
Plakatierung nur durch eigene Plakatständer. Ansonsten dürfen wir auf öffentlichem
Verkehrsgrund Plakatständer aufstellen.
Verkehrssicherheit ist zu beachten. Die Zustimmung gilt nur für Gemeindestraßen. 
Für die Kreis-, Staats- und  Bundesstraßen wird keine Zustimmung erteilt. 
Zeitpunkt ab 6 Wochen vor der Wahl (16.08.09)
Genehmigung keine erforderlich


Gars a. Inn
Einwohnerzahl 3.823 Einwohner
Gemeindeverwaltung Verwaltungsgemeinschaft Gars am Inn & Unterreit
Helfer Fxdx
Plakatierungsrichtlinie
Es gibt keine weiteren Richtlinien außer natürlich die Verkehrssicherheit, 
keine Anbringung an Verkehrsschildern und es dürfen KEINE 
Plakate vor den Wahllokalen aufgestellt werden. Diese befinden sich bei: 
  - Schule, Rathaus
Zeitpunkt Ab 6 Wochen vor der Wahl bis 1 Woche nach der Wahl
Genehmigung keine erforderlich, laut tel. Aussage von Wahlleiter Herr Brumbauer vom 25.08.09


Unterreit
Einwohnerzahl 1.736 Einwohner
Gemeindeverwaltung Verwaltungsgemeinschaft Gars am Inn & Unterreit
Helfer Fxdx
Plakatierungsrichtlinie
Es gibt keine weiteren Richtlinien außer natürlich die Verkehrssicherheit, 
keine Anbringung an Verkehrsschildern und es dürfen KEINE 
Plakate vor den Wahllokalen aufgestellt werden. Diese befinden sich bei:  
- Rathaus, Feuerwehrhaus
Zeitpunkt Ab 6 Wochen vor der Wahl bis 1 Woche nach der Wahl
Genehmigung keine erforderlich, laut tel. Aussage von Wahlleiter Herr Brumbauer vom 25.08.09


Haag in Oberbayern
Einwohnerzahl 6.337 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Fxdx, SBartsch
Plakatierungsrichtlinie
Es gibt keine weiteren Richtlinien außer natürlich die Verkehrssicherheit und es dürfen KEINE 
Plakate vor den Wahllokalen aufgestellt werden. Diese befinden sich bei: 
 - Rathaus, Bürgersaal, Pfarrheim, 3x Schule, Sportheim Oberndorf
Zeitpunkt Ab 6 Wochen vor der Wahl bis 1-2 Wochen nach der Wahl
Genehmigung keine erforderlich, laut tel. Aussage des Wahlleiters Hr. Thanhäuser vom 25.08.09


Ampfing
Einwohnerzahl 6.066 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer fxdx
Plakatierungsrichtlinie
Wir haben detaillierte Regeln zur Plakatierung per Brief von der Gemeinde Ampfing erhalten. 
Der Brief befindet sich bei mir und ich werde ihn kopiert an das für Ampfing 
zuständige Team weitergeben. 
Ampfing stellt keine Plakatwände zur Nutzung bereit! Eigene Plakatständer können 
im Gemeindebereich aufgestellt werden. 
Plakatständer an unzulässigen Stellen bzw. unsachgemäß aufgestellte Plakatständer 
(Verkehrssicherheit) werden KOSTENPFLICHTIG von der Gemeinde entfernt. 
Allgemein gelten die Regeln zur Verkehrssicherheit. Kreuzungen, Ampeln und dergleichen 
sind zu meiden. 
Nach der Wahl sind die Plakate und Plakatständer bis spätestens den 11.10.09 zu entfernen. 
Wahlwerbung die nicht bis zu diesem Tag entfernt wurde, wird durch die Gemeinde Ampfing, 
oder in ihrem Auftrag KOSTENPFLICHTIG für die Piratenpartei entsorgt! 
Zeitpunkt ab 22.08.09 bis max. 11.10.09
Genehmigung Erteilt durch Schreiben vom 20.08.09 durch Herrn Hell, Gemeinde Ampfing


Schwindegg
Einwohnerzahl 3.495 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer
Plakatierungsrichtlinie
Wir dürfen Plakate an den öffentlichen Anschlagtafeln sowie im öffentlichen Straßenbereich aufstellen. 
Dies ist jedoch nur innerhalb der geschlossenen Ortschaften zulässig. 
Allgemein gelten die Regeln zur Verkehrssicherheit. Kreuzungen, Ampeln und dergleichen 
sind zu meiden.
Zeitpunkt Ab 6 Wochen vor der Wahl bis max. 2 Wochen nach der Wahl.
Genehmigung keine erforderlich


Aschau am Inn
Einwohnerzahl 2.836 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer
Plakatierungsrichtlinie
Die Gemeinde Aschau a. Inn hat keine eigene öffentliche Werbefläche für Wahlwerbeplakate.
Wir können an der Hauptstraße selbst Plakatständer aufstellen, soweit Sie keine Sichtbehinderung 
darstellen. Die Werbung muss spätestens eine Woche nach der Wahl wieder ordnungsgemäß 
entfernt werden!
Für Infostände stehen öffentliche Plätze zur Verfügung.
Zeitpunkt Ab 6 Wochen vor der Wahl bis spätestens 1 Woche nach der Wahl
Genehmigung Nicht erforderlich


Erharting
Einwohnerzahl 910 Einwohner
Gemeindeverwaltung Verwaltungsgemeinschaft Rohrbach
Helfer AltF4
Plakatierungsrichtlinie
Die Wahlplakate können innerhalb einer geschlossenen Ortschaft an beweglichen Wahlplakatständern 
angebracht werden. Hierbei sind die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der StVO (vgl. § 33 StVO), 
zu beachten.
Das Anbringen von Werbeträgern an die Straßenbeleuchtungseinrichtungen ist unzulässig.  
Zeitpunkt Ab 6 Wochen vor der Wahl bis spätestens 1 Woche nach der Wahl.
Genehmigung Nicht erforderlich


Niederbergkirchen
Einwohnerzahl 1.246 Einwohner
Gemeindeverwaltung Verwaltungsgemeinschaft Rohrbach
Helfer AltF4
Plakatierungsrichtlinie
Die Wahlplakate können innerhalb einer geschlossenen Ortschaft an beweglichen Wahlplakatständern 
angebracht werden. Hierbei sind die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der StVO (vgl. § 33 StVO), 
zu beachten.
Das Anbringen von Werbeträgern an die Straßenbeleuchtungseinrichtungen ist unzulässig.  
Zeitpunkt Ab 6 Wochen vor der Wahl bis spätestens 1 Woche nach der Wahl.
Genehmigung Nicht erforderlich


Niedertaufkirchen
Einwohnerzahl 1.344 Einwohner
Gemeindeverwaltung Verwaltungsgemeinschaft Rohrbach
Helfer AltF4
Plakatierungsrichtlinie
Die Wahlplakate können innerhalb einer geschlossenen Ortschaft an beweglichen Wahlplakatständern 
angebracht werden. Hierbei sind die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der StVO (vgl. § 33 StVO), 
zu beachten.
Das Anbringen von Werbeträgern an die Straßenbeleuchtungseinrichtungen ist unzulässig.  
Zeitpunkt Ab 6 Wochen vor der Wahl bis spätestens 1 Woche nach der Wahl.
Genehmigung Nicht erforderlich


Heldenstein
Einwohnerzahl 2.389 Einwohner
Gemeindeverwaltung Verwaltungsgemeinschaft Heldenstein & Rattenkirchen
Helfer fxdx
Plakatierungsrichtlinie
In Heldenstein gibt es derzeit keine speziellen Vorschriften 
(Verordnung/Satzung) zur Plakatierung. Es ist eine Plakatwand vorhanden
(Kirchstraße/Einmündung Schulstraße). Ansonsten dürfen wir auf öffentlichem
Verkehrsgrund Plakatständer
aufstellen. Verkehrssicherheit ist zu beachten. Eine Verbindung von 
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen mit den Plakaten ist nicht zulässig.
Die Zustimmung gilt nur für Gemeindestraßen. Für die Kreis-, Staats- und  
Bundesstraßen wird keine Zustimmung erteilt. 
Zeitpunkt ca. 3 - 4 Wochen vor dem Wahltag
Genehmigung Nicht notwendig, bzw. per Mail vom 18.08.09 durch Frau Anna Staudinger erteilt.


Rattenkirchen
Einwohnerzahl 949 Einwohner
Gemeindeverwaltung Verwaltungsgemeinschaft Heldenstein & Rattenkirchen
Helfer fxdx
Plakatierungsrichtlinie
siehe Heldenstein
Zeitpunkt ca. 3 - 4 Wochen vor dem Wahltag
Genehmigung Nicht notwendig, bzw. per Mail vom 18.08.09 durch Frau Anna Staudinger erteilt.


Kirchdorf am Inn
Einwohnerzahl 1.303 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer fxdx
Plakatierungsrichtlinie
die Gemeinde stellt Werbeflächen auf Großplakatständern zur Verfügung. 
Verfügbar sind insgesamt 10 Felder (5 Tafeln; Vorder- und Rückseite sind gleichwertig nutzbar, 
da die Tafeln jeweils senkrecht zur angrenzenden Straße aufgestellt werden). 
Allerdings ist auf diesen Flächen kein Platz für uns!!!
Standorte Großplakatständer 
 - Seibersdorf, Abfahrt Bergham rechtsseitig
 - Ritzing, Dorfplatz
 - Schule, Grünfläche
 - Machendorf, Grünfläche Simbacher Straße
 - Hitzenau, Ortseingang bei Bushaltestelle
jeweils 5 Werbetafeln, beidseitig nutzbar; Größe 97 cm hoch, 70 cm breit
Die Felder werden in der Reihenfolge der Bundestagswahlvorschläge vergeben. 
Für die Piratenpartei ist keine Fläche auf den gemeindlichen Ständern verfügbar, 
wir können daher neben dem Großplakatständer eine eigene Plakattafel 
bis zur Größe 97 * 70 cm aufstellen.
Zeitpunkt Ab 15.08.09
Genehmigung Keine erforderlich.


Maitenbeth
Einwohnerzahl 1.897 Einwohner
Gemeindeverwaltung Verwaltungsgemeinschaft Maitenbeth & Rechtmehring
Helfer SBartsch|
Plakatierungsrichtlinie
  Keine weiteren Richtlinien - bei Fragen/Beschwerden bitte an mich wenden --SBartsch 12:37, 30. Aug. 2009 (CEST)
Zeitpunkt
Genehmigung


Rechtmehring
Einwohnerzahl 1.746 Einwohner
Gemeindeverwaltung Verwaltungsgemeinschaft Maitenbeth & Rechtmehring (für Rechtmehring Tel. 08076-499 Herr Linner)
Helfer SBartsch
Plakatierungsrichtlinie
  am 17.08.09 per Email bei der Verwaltung angefragt. Tel. 08076-499 Herr Linner
  Warte auf Antwort! --Fxdx 20:20, 17. Aug. 2009 (CEST)
Zeitpunkt
Genehmigung


Mettenheim
Einwohnerzahl 3.362 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer
Plakatierungsrichtlinie
In Mettenheim gibt es derzeit keine speziellen Vorschriften 
(Verordnung/Satzung) zur Plakatierung. Wir dürfen auf öffentlichem
Verkehrsgrund Plakatständer aufstellen. Verkehrssicherheit ist zu beachten. 
Eine Verbindung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen mit den 
Plakaten ist nicht zulässig.
Die Zustimmung gilt nur für Gemeindestraßen. Für die Kreis-, Staats- und  
Bundesstraßen wird keine Zustimmung erteilt. 
Zeitpunkt Ab 6 Wochen vor der Wahl bis zu 1 Woche nach der Wahl
Genehmigung nicht erforderlich


Obertaufkirchen
Einwohnerzahl 2.403 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer fxdx
Plakatierungsrichtlinie
In Obertaufkirchen gibt es derzeit keine speziellen Vorschriften 
(Verordnung/Satzung) zur Plakatierung. Es ist eine Plakatwand vorhanden
(bei der Schule). Ansonsten dürfen wir auf öffentlichem
Verkehrsgrund Plakatständer aufstellen. Verkehrssicherheit ist zu beachten. 
Eine Verbindung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen mit den Plakaten 
ist nur für Verkehrszeichen zulässig, die den ruhenden Verkehr regeln.
Die Zustimmung gilt nur für Gemeindestraßen. Für die Kreis-, Staats- und  
Bundesstraßen wird keine Zustimmung erteilt. 
Plakattafeln dürfen nicht mit Draht an Lichmasten oder Verkehrsschildpfosten 
befestigt werden. Kabelbinder verwenden!
Bepflanzung darf durch Plakatständer nicht beschädigt werden. 
Abbau nach der Wahl innerhalb von max. 7 Tagen. 
Zeitpunkt ab 6 Wochen vor der Wahl
Genehmigung keine erforderlich


Reichertsheim
Einwohnerzahl 1.687 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer
Plakatierungsrichtlinie
  am 17.08.09 per Email bei der Verwaltung angefragt. 
  Warte auf Antwort! --Fxdx 20:28, 17. Aug. 2009 (CEST)
Zeitpunkt
Genehmigung


Oberbergkirchen
Einwohnerzahl 1.659 Einwohner
Gemeindeverwaltung Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen
Helfer
Plakatierungsrichtlinie
In Oberbergkirchen gibt es derzeit keine speziellen Vorschriften 
(Verordnung/Satzung) zur Plakatierung. Wir dürfen auf öffentlichem
Verkehrsgrund Plakatständer aufstellen. Verkehrssicherheit ist zu beachten. 
Eine Verbindung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen mit den 
Plakaten ist nicht zulässig.
Die Zustimmung gilt nur für Gemeindestraßen. Für die Kreis-, Staats- und  
Bundesstraßen wird keine Zustimmung erteilt. 
Zeitpunkt Ab 6 Wochen vor der Wahl bis zu 1 Woche nach der Wahl
Genehmigung keine erforderlich


Lohkirchen
Einwohnerzahl 707 Einwohner
Gemeindeverwaltung Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen
Helfer
Plakatierungsrichtlinie
In Lohkirchen gibt es derzeit keine speziellen Vorschriften 
(Verordnung/Satzung) zur Plakatierung. Wir dürfen auf öffentlichem
Verkehrsgrund Plakatständer aufstellen. Verkehrssicherheit ist zu beachten. 
Eine Verbindung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen mit den 
Plakaten ist nicht zulässig.
Die Zustimmung gilt nur für Gemeindestraßen. Für die Kreis-, Staats- und  
Bundesstraßen wird keine Zustimmung erteilt. 
Zeitpunkt Ab 6 Wochen vor der Wahl bis zu 1 Woche nach der Wahl
Genehmigung keine erforderlich


Schönberg
Einwohnerzahl 921 Einwohner
Gemeindeverwaltung Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen
Helfer
Plakatierungsrichtlinie
In Schönberg gibt es derzeit keine speziellen Vorschriften 
(Verordnung/Satzung) zur Plakatierung. Wir dürfen auf öffentlichem
Verkehrsgrund Plakatständer aufstellen. Verkehrssicherheit ist zu beachten. 
Eine Verbindung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen mit den 
Plakaten ist nicht zulässig.
Die Zustimmung gilt nur für Gemeindestraßen. Für die Kreis-, Staats- und  
Bundesstraßen wird keine Zustimmung erteilt. 
Zeitpunkt Ab 6 Wochen vor der Wahl bis zu 1 Woche nach der Wahl
Genehmigung keine erforderlich


Zangberg
Einwohnerzahl 1.065 Einwohner
Gemeindeverwaltung Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen
Helfer AltF4
Plakatierungsrichtlinie
In Zangberg gibt es derzeit keine speziellen Vorschriften 
(Verordnung/Satzung) zur Plakatierung. Wir dürfen auf öffentlichem
Verkehrsgrund Plakatständer aufstellen. Verkehrssicherheit ist zu beachten. 
Eine Verbindung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen mit den 
Plakaten ist nicht zulässig.
Die Zustimmung gilt nur für Gemeindestraßen. Für die Kreis-, Staats- und  
Bundesstraßen wird keine Zustimmung erteilt. 
Zeitpunkt Ab 6 Wochen vor der Wahl bis zu 1 Woche nach der Wahl
Genehmigung keine erforderlich


Polling
Einwohnerzahl 3.417 Einwohner
Gemeindeverwaltung Verwaltungsgemeinschaft Polling & Oberneukirchen
Helfer
Plakatierungsrichtlinie
Die Gemeinde Polling besitzt leider keine öffentlichen Werbeanlagen,
die zur Verfügung gestellt werden könnten.
Wir müssen einen Antrag auf Sondernutzung einer Gemeindestraße (bzw. Gehweg)
zur Aufstellung von Plakatständern beantragen. Dafür benötigen wir einen Lageplan
mit den genauen Standorten. Die Gemeinde genehmigt pro Partei bis zu 10 Plakatständer.
Zeitlich können wir den Antrag bereits jetzt stellen.
Es ist zu beachten dass es sich bei der Ortsdurchfahrt in Polling nicht um eine
Gemeindestraße sondern um eine Kreisstraße handelt, für die von der Gemeinde Polling
keine Genehmigung erteilt werden kann.
Zeitpunkt Ab erteilter Genehmigung
Genehmigung Wird benötigt! Dazu müssen wir einen Lageplan der Plakatständer einreichen.
FRAGE: Wer kann einen Lageplan der Plakatständer für die Gemeinde Polling anfertigen?


Oberneukirchen
Gemeindeverwaltung gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Polling & Oberneukirchen
Helfer
Plakatierungsrichtlinie
  siehe Polling
Zeitpunkt Ab erteilter Genehmigung
Genehmigung Wird benötigt! Dazu müssen wir einen Lageplan der Plakatständer einreichen.
FRAGE: Wer kann einen Lageplan der Plakatständer für die Gemeinde Oberneukirchen anfertigen?


Jettenbach
Gemeindeverwaltung gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Markt Kraiburg
Helfer
Plakatierungsrichtlinie
  unsere Anfrage an Kraiburg wird weitergeleitet --Roland Hautz 15:18, 19. Aug. 2009 (CEST)
Regeln für Kraiburg erhalten, wir müssen noch klären oob dies so auch für Jettenbach gilt.
Zeitpunkt
Genehmigung


Gemeinden
  1. Ampfing (6066)
  2. Aschau am Inn (2836)
  3. Egglkofen (1233)
  4. Erharting (910)
  5. Heldenstein (2389)
  6. Jettenbach (717) (Informationen beantragt)
  7. Kirchdorf am Inn (1303) 
  8. Lohkirchen (707)
  9. Maitenbeth (1897)
 10. Mettenheim (3362)
 11. Niederbergkirchen (1246)
 12. Niedertaufkirchen (1344)
 13. Oberbergkirchen (1659)
 14. Oberneukirchen (827) (VG mit Polling, >>> Genehmigung muss noch beantragt werden!!!)
 15. Obertaufkirchen (2403) 
 16. Polling (3417) (>>> Genehmigung muss noch beantragt werden!!!)
 17. Rattenkirchen (949)
 18. Rechtmehring (1746) (Informationen beantragt)
 19. Reichertsheim (1687) (Informationen beantragt)
 20. Schönberg (921)
 21. Schwindegg (3495)
 22. Taufkirchen (1348)
 23. Unterreit (1736)
 24. Zangberg (1065)
Städte
  1. Mühldorf am Inn (17.706) 
  2. Neumarkt-Sankt Veit (6126)
  3. Waldkraiburg (24.147)
Märkte
  1. Buchbach (3133)
  2. Gars am Inn (3823) 
  3. Haag in Oberbayern (6337) 
  4. Kraiburg am Inn (4001)

Sonstiges