BY:AG Werbemittel/Geschäftsordnung
Dies ist die Geschäftsordnung der AG Werbemittel Bayern. Sie erlangt Gültigkeit durch Zustimmung des Landesvorstandes Bayern in Ihrer zu diesem Zeitpunkt verfassten Form.
Sie ist derzeit nicht gültig, da sie vom LV noch nicht beschlossen wurde.
Selbstverständnis
Die AG Werbemittel Bayern (Künftig WMBY) ist Bestandteil der Organisationsstruktur des Landesverbandes Bayern. Hierzu wird vom Landesverband ein Leiter, sowie zwei Stellvertretender ernannt. Die Ernennung erfolgt jeweils nach der Wahl eines Landesvorstandes, sowie bei Bedarf (falls einer der dreien ausfällt, oder ihm dieses Aufgabe vom Vorstand entzogen wird) und gilt bis zur Neuwahl eines Landesvorstandes auf einem ordentlichen Parteitag. Mit gleichem Beschluss wird die Geschäftsordnung der WMBY anerkannt.
Aufgabenbereich
Der Aufgabenbereich der WMBY ist es Werbemittel und dringend benötigte Sachen (zB Zubehöhr für Infostände) für die untergeordneten Verbände des LV zu organisieren. Hierzu gehört auch die Anschaffung von Nutzmitteln, die im Besitz der WMBY verbleiben und auf Bedarf einzelnen Verbänden zur Verfügung gestellt werden. (zB Pavillions, Fahrzeuge, usw)
Budgetordnung
Für die WMBY wird jeweils bei der ersten Vorstandssitzung eines Quartals ein Budget beschlossen.
Verwendung
Das Budget wird ausschließlich zur Beschaffung von Werbemitteln verwendet, die allen untergeordneten Verbänden des LV Bayern zugute kommen, sowie zur Deckung zusätzlicher Kosten (wie Versand/Umverpackung)
Berechtigungen
Über Anschaffungen stimmen der Leiter sowie seine Stellvertreter der WMBY in öffentlichen protokollierten Sitzungen ab. Die Protokolle werden veröffentlicht
Sammelbestellungen
Der WMBY ist berechtigt das Budget für Sammelbestellungen von untergeordneten Verbänden, die nicht zu Lasten des LV gehen, zu verwenden. Eine nicht-profit-orientierte Verwendung ist hierbei einzuhalten.
Rechnungen
Die WMBY ist berechtigt, Rechnungen im Namen des LV Bayern ausschließlich an untergeordnete Verbände auszustellen. Die Summe aller ausgestellten Rechnungen und damit verbundenen Beschaffungen hat 0€ zu betragen. Eine Abrechnung über diese Sammelbestellungen sowie die Übergabe aller notwendigen Unterlagen an den Landesschatzmeister hat jeweils zum Ende eines Budgetzeitrahmens oder zur Erstellung eines Rechenschaftsberichtes des LV Schatzmeisters zu erfolgen.
Budgetüberschuss
Nicht verwendete Mittel aus einem Budget verfallen nicht zum Ende des Budgetzeitrahmens, sondern werden zum nächsten Budgetzeitrahmen aufaddiert.
Sachbezogene Spenden
Sachbezogene Spenden für Werbemittel an den LV Bayern werden auf das genehmigte Budget des WMBY aufaddiert
Haftung
Der Leiter der WMBY haftet persönlich für die Verwendung des ihm übergebenen Budgets
Budgetüberziehung unter 5%
Ein Überziehen des Budgets für den Budgetzeitraum um maximal 5% für den Budgetzeitraum ist ohne Zustimmung des Vorstands zulässig und wird durch das nachfolgende Budget gedeckt. Die Zwischenfinanzierung hat durch den Leiter der WMBY zu erfolgen
Budgetüberziehung über 5%
Ein Überziehen des Budgets für den Budgetzeitraum über 5% bedarf der Zustimmung des LV Vorstands und wird durch einen Vorschuss auf das nächste zu beschließende Budget gedeckt.
Buchhaltung
Der Leiter der WMBY hat eine ordentliche Buchhaltung zu führen, aus der jederzeit alle Einnahmen/Ausgaben und Kontostand der WMBY ersichtlich sind. Dem Schatzmeister des LV ist in diese Buchhaltung jederzeit nach Aufforderung Einsicht zu gewähren.
Rückführung von Budgetüberschuss
Ein Überschuss von mehr als 10% des genehmigten Budgets zu Budgetzeitrahmenende kann auf Vorstandsbeschluss an den LV veranlasst werden.
Festlegung des Budgets und Budgetzeitrahmens
Das Budget für Werbemittel wurde für das Quartal 1/2010 auf 2.500,-€ festgelegt. (Nur gültig nach Vorstandsbeschluss ;-) )
Leiter der WMBY
Als Leiter der WMBY wurde vom Vorstand
xxxx
eingesetzt
Als Stellvertreter des Leiters wurden
yyyy
zzzz
eingesetzt
(Vorstandsbeschluss vom xx.yy.zzzz)