BY:AG Rundfunk/Rechtsgrundlage
Rundfunk in Deutschland ist in verschiedenen Gesetzen und Verträgen geregelt. Eine Neuregelung des Rundfunk (Rundfunkstaatsvertrag, etc)
Grundgesetz
- Art. 5 GG
Lesenswertes zum Thema Rechtsgrundlage
- Die geplante Deutschland-Fernsehen GmbH (1961)
- Staatsvertrag zu Rundfunk und Telemedien
- BR über Rundfunkgebühren dankbare Diskussionsgrundlage
Gerichtsurteile
PC im Arbeitszimmer: Keine GEZ-Gebühren fällig *heise.de; nach Urteil des VGH Hessen vom 12.04.2010
Derzeitige Rundfunkstruktur in Deutschland
Piratenvorschlag für ein Zukunftssystem
weitere Aspekte
Zusammensetzung des Rundfunkrates
Der Rundfunkrat (bzw. Fernsehrat) dient als Kontrollgremium zur Vertretung der Interessen der Allgemeinheit bei der Programmgestaltung. Die Mitglieder des Rundfunkrates setzen sich aus verschiedenen gesellschaftlichen Gruppierungen und Organisationen zusammen. Es ist zu prüfen, oder die Zusammensetzung des Rundfunkrates Unabhängigkeit oder Abhängigkeit von der Politik erzeugt. Was Bayern und den BR betrifft: neben der Staatsregierung und der CSU sitzen die Kirchen (hier: CSU), die Vertriebenen (hier: CSU), Vertreter der Landkreise und des Städe- und Gemeindetages (jeweils: CSU). Daneben gibt es natürlich auch Vertreter der SPD und anderer Parteien. Auch hier gibt es wieder Überschneidungen mit anderen Vertretern, z.B. denen der Gewerkschaften. Der Einfluss der Parteien im Rundfunkrat geht anteilmäsig weit über das hinaus, was man aufgrend ihrer Relevanz in der Bevölkerung erwarten dürfte.