BW Diskussion:Arbeitsgruppen/Landespolitik/Transparenz/Mitbestimmung

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Diskussion Vorschlag 1

  • Offen: Vorstandsbeschluss zur Nennung/Zusammenarbeit mit Mehr Demokratie notwendig? Vor oder nach der Programmverabschiedung? --eckes
  • Offen: Müssen wir zur Kommunalebene was sagen? --eckes
  • Vorschlag beim Volksentscheid eine 2 Wochen Abstimmöglichkeit einzurichten statt eines einzelnen Wahltages. --Oliver (via eckes aus ML)
    Ich vermute mal, das ist ein Kostenproblem, wenn man weiter die Wahlleiter/Vorstand Infrastruktur nutzen muss. --eckes
  • Quoren einfacher erklären
  • Kostenübernahme und finanzielle Unterstützungen? --eckes
  • Online Verfahren - Eine Eintragung in die Listen sollte online erfolgen können. Als Grundlage hierzu kann der ePetition Dienst des Bundes herangezogen werden. --Tobiasmueller 21:38, 11. Okt. 2009 (CEST)
    Ja Zustimmung. Das VAbstG baut hier ein großen bürokratischen Apparat auf (und die Kosten werden dem Antragsteller angelastet § 39). --Bernd 'eckes' Eckenfels 00:01, 12. Okt. 2009 (CEST)
  • Drucksache 14 / 5237 Antrag der SPD Fraktion vom 13.10.2009 http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/5000/14_5237_d.pdf liest hier jemand mit? ;-)



Diskussion Vorschlag 2

Diskussion:

  • Warum 2 Monate? Eventuell 6 Monate mit der Option, das Verfahren zu beschleunigen, wenn Quorum vorzeitig erreicht ist? (erfordert mehr auszählen). --Bernd 'eckes' Eckenfels
    Ich habe den Vorschlag meiner früheren Organisation (www.fuervolksentscheide.de) abgeschrieben und dem Land BW angepasst. Dort war von 50 Tagen die Rede, ich habe das auf 2 Monate erhöht. Es wären aber auch 6 Monate denkbar. Allerdings soll man es ja auch nicht zu leicht machen. Deshalb sind 6 Monate auch das höchste der Gefühle. --NHense
    Nach Diskussion auf 6 Monate angepasst --Bernd 'eckes' Eckenfels
  • Gibts einen Externen Proponenten für die zusätzliche Initiative? --Bernd 'eckes' Eckenfels
  • Erfordert dies Verfassungsänderung? --Bernd 'eckes' Eckenfels
    Ich denke nein, da ein Gesetz ja schon besteht und nur geändert werden muss, bin mir aber nicht sicher. --NHense
  • Warum müssen eigentlich nach der Volksinitiative neu Stimmen gesammelt werden, ich fände es im ersten Moment sinnvoller, wenn automatisch, nachdem der Landtag das Gesuch ablehnt, spätestens aber nach 12 Monaten das Volksbegehren die Folge ist. --Dwark 01:00, 16. Okt. 2009 (CEST)
    Volksbegehren ist die Folge, aber es muss ja erst mal 5% geben. Ich habe jetzt vorgeschlagen, dass wir Volksinitiative als Petitionsverfahren definieren (ab 0,5% muss der Landtag zuhören) aber Volksbegehren+entscheidung davon loskoppeln. --Bernd 'eckes' Eckenfels 04:09, 16. Okt. 2009 (CEST)
    Eine Volksinitative hat mit Petitionen nichts zu tun. Vermischt das nicht! Eine Petition ist eine Bitte/Beschwerde. Eine Volksinitiative bedeutet, dass Bürger einen Gesetzesvorschlag ins Parlament einbringen. Ein Volksbegehren ist quasi ein Antrag zum Volksentscheid. Um das mal kurz zusammenzufassen und richtigzustellen. --NHense
  • Stimmen die Zahlen? Laut dem statistischen Landesamt[1] waren es 7.516.919 Wahlberechtigte zur LTW 2006. Da sind 5%=375846 und 0,5%=37585 (gerundet auf ganze Menschen). Ich hatte auch die 280000 beim Mehr Demokratie e.V. abgeschrieben, kann aber nicht sein. Ein sechstel sind auch 1.252.820 als eher 1.3 oder 1.25Mio Menschen (nicht 1.2)

TODO

Bürgerbegehren auf Komunalebene haben eine 6 Wochenfrist, das hat sich bei der Kombilösung KA als Problem gezeigt.

Fragen

  1. Wollen wir wirklich ständig Sätze mit Klammern schreiben? Das sollten wir in ausformulierten Texten vermeiden. -- Futti 18:04, 9. Apr. 2010 (CEST)
    Ständig? wir haben es nur an ein paar Stellen. Ich will das jetzt ungern noch ändern, da schon abgestimmt. --eckes
  2. Unterschriften in Amtsräumen: Waren das nicht nur Rathäuser? -- Futti 18:04, 9. Apr. 2010 (CEST)
    Der gesetzestext lautet "in Amtsräumen" - ist in der Regel ein Rathaus aber wo die Listen ausgelegt werden bleibt dem lokalen Wahlleiter überlassen. --eckes