BW:Landtagswahl/WK Neckar-Odenwald/Wahlkampf/Rosenberg/Auflagen
Auflagen
1) Die Informationsträger dürfen den Straßenverkehr nicht behindern
2) Die Schilder dürfen nicht reflektieren
3) Die Werbeträger müssen hinsichtlich Standfestigkeit und Konstruktion den statischen Beanspruchungen nach den einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Windlast, genügen
4) Sichtdreiecke an Kreuzungen und Straßeneinmündungen müssen freigehalten werden
5) Der Boden darf durch das Aufstellen der Werbeträger nicht beschädigt werden, insbesondere dürfen keine Löcher gegraben werden
6) Die Werbeträger sind regelmäßig auf Standfestigkeit, Beschädigungen und dergleichen zu untersuchen
7) Sollte einer oder mehrere Info-Träger unansehnlich oder beschädigt worden sein, sind diese Instandsetzen
8) Die Informationsträger müssen mit der Anschrift und Rufnummer des für die Aufstellung und die Überwachung der zuständigen Unternehmens versehen sein
9) Das Grundstück ist nach Abbau des Werbeträgers im ursprünglichen Zustand zu verlassen
10) Sollten die Informationsträger zu Beanstandungen Anlass geben, so sind sie umgehend, spätestens jedoch 3 Tage nach Erhalt der schriftlichen Aufforderung zu beseitigen
11) Die Werbeträger müssen spätestens 4 Tage nach Ende der Veranstaltung abgebaut werden
12) Plakattafeln dürfen nicht an Lichtmasten angebracht werden